Auto anmelden in Österreich: Ablauf, Kosten & Ummeldung

Ablauf, Unterlagen und Kosten der Kfz-Zulassung in Österreich – und die Versicherungsbestätigung, ohne die nichts geht.

Alle Kfz-Versicherer im VergleichVersicherungsbestätigung von unsPrämie transparent gerechnetZulassung in Ried erledigen wir mit

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: August 2026

Kurz gesagt: Angemeldet wird ein Auto in Österreich bei einer Zulassungsstelle, die bei einer Versicherung angesiedelt ist – ohne aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Zulassung. Für einen Pkw mit neuem Kennzeichen fallen dabei rund 270 Euro an behördlichen Gebühren an, dazu kommt die laufende Versicherungsprämie samt motorbezogener Versicherungssteuer. Besondere Fristen gelten für die Anmeldung selbst nicht, wohl aber für Änderungen und für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen. Wer innerhalb Österreichs umzieht, muss nur dann neu zulassen, wenn die neue Adresse im Sprengel einer anderen Behörde liegt. Und: Die Versicherungsbestätigung, mit der Sie zur Zulassungsstelle gehen, stellen wir Ihnen als Versicherungsmakler aus.

Wo melden Sie Ihr Auto an?

Die Zulassung erfolgt bei einer Zulassungsstelle des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO), und zwar an jener, die für den Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes bzw. den Sitz Ihres Unternehmens ermächtigt ist. Diese Zulassungsstellen sind bei Versicherungsgesellschaften angesiedelt – anders als in vielen anderen Ländern läuft die Anmeldung in Österreich also nicht über ein Amt, sondern über die Versicherungswirtschaft. Ohne aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung bekommen Sie keine Zulassung, denn die Versicherungsbestätigung ist eine der Grundvoraussetzungen dafür.

In der Praxis heißt das für Sie: Sie brauchen zuerst eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen können. Genau das ist unsere Leistung als unabhängiger Versicherungsmakler: Wir stellen Ihnen die Versicherungsbestätigung aus, mit der Sie zur Zulassungsstelle gehen – für ganz Österreich, ob Sie das Auto neu kaufen, gebraucht übernehmen oder aus dem Ausland mitbringen.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung (abgerufen August 2026)

Müssen Sie zur Zulassungsstelle Ihrer eigenen Versicherung?

Nein – und das sorgt regelmäßig für Verwirrung. Zulassungsstellen sind zwar bei Versicherungsgesellschaften angesiedelt, in ihrer Funktion als Zulassungsstelle arbeiten sie aber unabhängig davon, wo Ihr Fahrzeug versichert ist. Sie können jede Zulassungsstelle aufsuchen, die für Ihren Bezirk zuständig ist – auch dann, wenn an der Tür der Name einer ganz anderen Versicherung steht als auf Ihrer Polizze. Wo Sie zulassen und bei wem Sie versichert sind, sind zwei voneinander unabhängige Entscheidungen.

Welche Kfz-Zulassungsstelle für Ihren Bezirk zuständig ist, finden Sie in der offiziellen Zulassungsstellen-Auskunft des Versicherungsverbands Österreich – dort suchen Sie nach Adresse oder Bezirk und lassen sich gleich die Route berechnen. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz in Österreich, bei Firmenfahrzeugen der Firmensitz.

Wie läuft die Anmeldung mit uns ab?

In der Praxis sind es zwei Schritte:

  1. Wir schicken Ihnen die Versicherungsbestätigung. Sobald wir die passende Kfz-Haftpflicht für Sie ausgewählt haben, stellen wir die Bestätigung aus – digital, für ganz Österreich.
  2. Sie gehen damit zur Zulassungsstelle Ihrer Wahl und melden das Fahrzeug an.

Und wenn Sie zu uns nach Ried im Innkreis kommen, erledigen wir die Zulassung gleich für Sie mit. Das gilt nicht nur für den Bezirk Ried selbst, sondern auch für die umliegenden Bezirke Braunau, Schärding, Grieskirchen und Vöcklabruck – Sie sparen sich damit den eigenen Weg zur Zulassungsstelle.

Sie müssen nicht selbst hingehen

Die Zulassung ist kein Termin, den Sie persönlich wahrnehmen müssen: Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter das Fahrzeug anmelden. Die Behörde nennt als Beispiel für eine solche Vertretung ausdrücklich die Versicherungsmaklerin oder den Versicherungsmakler – genau auf diesem Weg melden wir Fahrzeuge für unsere Kundinnen und Kunden an. Aber auch privat funktioniert das: Der Ehemann kann mit Vollmacht das Auto seiner Frau anmelden, die Tochter das des Vaters. Nötig sind dann die Vollmacht und die üblichen Unterlagen.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung (abgerufen August 2026)

Kann ich mein Auto online anmelden?

Eine vollständige Online-Zulassung gibt es in Österreich derzeit nicht. Was es gibt, ist die elektronische Voranmeldung Kfz-Zulassung – ein Online-Verfahren, mit dem grenzüberschreitend aus anderen EU-Staaten eine Zulassung in Österreich vorbereitet werden kann. Sie melden sich dafür mit ID Austria oder EU-Login an; Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bereits in der österreichischen Genehmigungsdatenbank eingetragen ist – sonst ist zuerst das Eigenimport-Verfahren nötig. Für den normalen Autokauf im Inland führt der Weg direkt über die Zulassungsstelle: Kennzeichentafeln und Begutachtungsplakette werden in jedem Fall dort ausgehändigt. Der praktische Online-Anteil für Sie: Die Versicherungsbestätigung bekommen Sie von uns digital.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung (abgerufen August 2026)

Welche Unterlagen sind für die Kfz-Zulassung erforderlich?

Diese drei Dinge brauchen Sie für jede Kfz-Zulassung:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis der Anmelderin oder des Anmelders
  • die Versicherungsbestätigung – die bekommen Sie von uns
  • einen Genehmigungsnachweis: Typenschein, Einzelgenehmigung, gültige Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Wird ein Fahrzeug erneut zugelassen, ist es das bei der letzten Zulassung erstellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument.

Je nach Fall kommen weitere Nachweise dazu:

SituationZusätzlich nötig
NeuwagenEintrag der Eigentümerin oder des Eigentümers im Typenschein – oder Kaufvertrag, Rechnung bzw. Verkaufsbestätigung, sofern Ihr Name daraus hervorgeht
Gebrauchtwageneine persönliche Erklärung der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers – oder Kaufvertrag, Rechnung bzw. Verkaufsbestätigung. Dazu ein gültiges, positives Prüfgutachten („Pickerl“), sofern für das Fahrzeug bereits eine Begutachtung fällig war und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist – bei einem Fahrzeug unter drei Jahren gibt es noch keines
LeasingfahrzeugLeasingbestätigung
FirmenfahrzeugFirmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigung als Nachweis für den Firmensitz; bei freiberuflich Tätigen eine Bestätigung der jeweiligen Kammer
Fahrzeug eines Vereinsaktueller Vereinsregisterauszug
EigenimportDie Fahrzeugdaten müssen in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein, außerdem ist die NoVA beim Finanzamt zu entrichten; unter Umständen kommt eine Verzollungsbestätigung dazu

Erben, Schenkungen oder eine Übernahme nach einer Versteigerung sind ebenfalls möglich – dafür braucht die Zulassungsstelle den entsprechenden Nachweis, etwa einen Schenkungsvertrag oder einen Einantwortungsbeschluss. Bei einer Zulassung auf Minderjährige verlangt die Zulassungsstelle zusätzlich Vollmacht, Meldebestätigung und Ausweis der Erziehungsberechtigten sowie teilweise eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Fall gelten: Fragen Sie uns vorher, das erspart den zweiten Weg.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung (abgerufen August 2026)

Was kostet die Anmeldung eines Autos in Österreich?

Am einfachsten ist der Blick auf die Gesamtsumme. Bei einer Neuzulassung mit neuen Kennzeichentafeln zahlen Sie:

FahrzeugartGesamtkosten der Zulassung
Pkw und Lkw270,00 €
Motorrad260,00 €
Traktor und Anhänger258,50 €
Moped (50 ccm)255,50 €

Der Unterschied zwischen den Fahrzeugarten liegt allein an den Kennzeichentafeln – alle übrigen Positionen sind identisch. Behalten Sie ein bestehendes Kennzeichen, fallen die Tafeln weg und die Summe sinkt entsprechend. Optional kommt der Scheckkartenzulassungsschein dazu.

Wie sich die Summe zusammensetzt

Die einzelnen Positionen im Detail:

PositionBetrag
Gebühr für die Zulassungsbescheinigung (Behördenanteil)178,00 €
Kostenersatz der Zulassungsstelle65,60 €
Abfrage Zentrales Melderegister1,10 €
Begutachtungsplakette2,30 €
Kennzeichentafeln Pkw/Lkw (entfallen bei Kennzeichen-Beibehaltung)23,00 €
Kennzeichentafeln Motorrad / Motorfahrrad13,00 € / 8,50 €
Kennzeichentafeln Anhänger / Zugmaschineje 11,50 €
Scheckkartenzulassungsschein (optional)31,10 €

Ein Punkt ist dabei angenehmer, als er aussieht: Die Gebühr von 178 Euro ist eine Pauschalgebühr – sie deckt auch spätere Vorgänge wie die Abmeldung des Fahrzeugs oder den Ersatz bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ab. Für einen Pkw ergibt die Rechnung 178,00 € + 65,60 € + 1,10 € + 2,30 € + 23,00 € = 270,00 €.

Quellen: BMF: Kfz-Zulassung – Kosten und oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung (abgerufen August 2026)

Wie lange dauert die Anmeldung – und welche Fristen gelten?

Für die Zulassung selbst gibt es keine besonderen Fristen zu beachten – Sie können ein Fahrzeug anmelden, sobald Versicherungsbestätigung und Unterlagen vollständig sind. Nur eines geht nicht: das Fahrzeug schon vorher benutzen – auf Straßen mit öffentlichem Verkehr darf es erst nach der Zulassung verwendet werden. Zwei andere Fristen sollten Sie trotzdem kennen:

  • Sie können zwischen dem klassischen Papierzulassungsschein und dem Scheckkartenzulassungsschein im Chipkartenformat wählen. Entscheiden Sie sich für die Scheckkarte, wird diese innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt; bis dahin gilt eine befristete Papierausfertigung, die spätestens nach acht Wochen ungültig wird.
  • Jede Änderung von Umständen, die amtliche Eintragungen im Zulassungsschein betreffen – etwa Name oder Adresse –, müssen Sie binnen einer Woche melden.

Quellen: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung und oesterreich.gv.at: Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung (abgerufen August 2026)

Auto ummelden: Was gilt bei Umzug oder Autokauf?

Hier wird es oft falsch erzählt, denn es gibt nicht zwei, sondern drei Fälle. Entscheidend ist nicht nur, ob Sie den politischen Bezirk wechseln und damit eine andere Behörde zuständig wird, sondern auch, ob sich das Behördenkürzel im Kennzeichen ändert:

FallWas zu tun istKosten
Kürzel und Behörde bleiben gleich
(z. B. Umzug innerhalb des Bezirks Ried, oder in Wien vom 3. in den 10. Bezirk)
Nichts. Die Änderung läuft im Hintergrund über die Meldebehörde. Die Zulassungsbescheinigung bleibt auch mit der alten Adresse gültig.keine
Kürzel und Behörde ändern sich
(der Normalfall bei einem Bezirkswechsel – z. B. von Ried „RI“ nach Braunau „BR“ oder von Baden „BN“ nach Wien „W“)
Ab- und Neuzulassung bei einer Zulassungsstelle im Bezirk des neuen Hauptwohnsitzes – gleichzeitig mit der Hauptwohnsitzverlegung.volle Zulassungsgebühren wie bei einer Neuzulassung
Sonderfall: Kürzel ändert sich, Behörde bleibt gleich
(kommt nur dort vor, wo eine Behörde mehrere Kennzeichen-Bezirke abdeckt – etwa innerhalb des Sprengels einer Landespolizeidirektion, z. B. von Wiener Neustadt–Stadt „WN“ nach St. Pölten–Stadt „P“, beides Landespolizeidirektion Niederösterreich)
Änderung binnen einer Woche melden, neue Kennzeichentafeln.nur Kennzeichentafeln + neue Begutachtungsplakette

Zwei Dinge, die dabei leicht übersehen werden: Wenn Sie einen Scheckkartenzulassungsschein haben, muss bei jeder Änderung der Eintragungen eine neue Karte beantragt werden – außer Sie wechseln bewusst auf einen Papier-Zulassungsschein. Und wenn ein neues Kennzeichen fällig wird, müssen Sie bei einer Digitalen Vignette die Umregistrierung veranlassen; dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro verrechnet.

Und wenn Sie ein gebrauchtes Auto gekauft haben? Dann melden Sie es einfach an – genau so, wie oben beschrieben. Sie brauchen dieselben Unterlagen wie bei jeder Zulassung, dazu ein gültiges, positives Prüfgutachten, falls das „Pickerl“ fällig ist und das Gutachten nicht ohnehin schon in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist. Der Voreigentümer meldet sein Fahrzeug ab, Sie melden es auf sich an. Mehr ist es nicht.

Kann ein Auto auf zwei Personen zugelassen werden?

Ja. Mehrere Personen können die Zulassung eines Fahrzeugs gemeinsam beantragen – das nennt sich Zulassungsbesitzergemeinschaft. Praktisch ist das etwa bei Paaren, in der Familie oder wenn sich zwei Personen ein Fahrzeug teilen. Die Bedingung: Jede dieser Personen muss bei der Zulassung den rechtmäßigen Besitz des Fahrzeugs nachweisen, zum Beispiel mit einer Benützungsüberlassungserklärung.

Ein Punkt, der dabei gerne übersehen wird: Manche Versicherer haben Altersgrenzen – und die gelten dann oft auch für den zweiten Zulassungsbesitzer. Ist eine der beiden Personen zu jung, nimmt der Versicherer den Vertrag unter Umständen gar nicht an. Klären Sie die Konstellation deshalb, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen: Wir sehen uns an, welcher Versicherer die gewünschte Kombination annimmt und was sie kostet.

Und wenn Sie ohnehin gerade umziehen: Ein Blick auf Ihre Haushaltsversicherung lohnt sich meist auch – die neue Adresse wirkt sich direkt auf die passende Deckung aus.

Quelle: oesterreich.gv.at: Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung (abgerufen August 2026)

Sie ziehen aus dem Ausland zu?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus dem Ausland mitbringen, gelten zusätzliche Regeln – und zwei davon werden regelmäßig übersehen. Erstens die Monatsfrist aus § 82 Abs. 8 KFG: Nach der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich dürfen Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nur einen Monat ab der erstmaligen Einbringung ohne österreichische Zulassung verwenden – und eine kurze Ausreise unterbricht diese Frist ausdrücklich nicht; nur wer glaubhaft macht, dass die Zulassung im ersten Monat nicht möglich war, bekommt einmalig einen weiteren Monat. Zweitens die Normverbrauchsabgabe (NoVA), die grundsätzlich auch bei einer Übersiedlung anfällt; die Zollfreiheit für Übersiedlungsgut ist etwas anderes.

Beides – samt Berechnung der NoVA, Befreiungen und dem, was mit Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung passiert – haben wir ausführlich im eigenen Ratgeber Deutsches Auto in Österreich anmelden zusammengestellt. Einen Überblick über alle weiteren Schritte rund um den Umzug sammeln wir im Leitfaden Neu in Österreich.

Welche Versicherung brauchen Sie – und was kostet sie?

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung läuft nichts – sie ist, wie oben beschrieben, Voraussetzung für die Zulassung. Kasko-Deckungen (Teilkasko oder Vollkasko) sind dagegen freiwillig und sichern Schäden am eigenen Fahrzeug ab, etwa durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall oder selbst verursachte Unfallschäden. Ob sich das lohnt, hängt vom Fahrzeugwert und Ihrer Risikoneigung ab.

Was viele überrascht: In der monatlichen Belastung steckt neben der reinen Prämie auch die motorbezogene Versicherungssteuer. Sie wird vom Versicherer berechnet und in Ihrem Namen ans Finanzamt abgeführt – sie läuft also über die Kfz-Haftpflichtprämie mit und wird für jeden Monat des Vertrags ermittelt. Bemessungsgrundlage sind die Werte aus der Zulassungsbescheinigung: bei rein elektrischen Pkw die Nenndauerleistung des Elektromotors und das Eigengewicht, bei Verbrennern und Hybriden die Motorleistung und – je nach Erstzulassungsdatum – der CO2-Ausstoß. Verhandelbar ist diese Steuer nicht.

Wichtig für E-Auto-Fahrer: Reine Elektrofahrzeuge sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer nicht mehr befreit. Für sie gilt inzwischen eine eigene Berechnung aus Leistungs- und Gewichtskomponente – wer seine Kalkulation noch auf der früheren Befreiung aufbaut, rechnet zu günstig.

Eine Befreiung gibt es aber weiterhin: Menschen mit einem Behindertenpass mit der Eintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“ sind für ein Fahrzeug bis 3,5 Tonnen von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Beantragt wird das bei der Zulassungsstelle; nach positiver Prüfung werden der Kfz-Haftpflichtversicherer und die ASFINAG automatisch informiert – das Fahrzeug bekommt dann zusätzlich eine kostenlose digitale Jahresvignette. Der Parkausweis nach § 29b StVO reicht als Nachweis nicht aus. Wenn das auf Sie zutrifft, sprechen Sie uns an – wir denken bei der Zulassung daran.

Quelle: oesterreich.gv.at: Information für Menschen mit Behinderung (PDF) (abgerufen August 2026)

Wie hoch sie für Ihr Fahrzeug ausfällt, können Sie vorab selbst ausrechnen – etwa mit dem kostenlosen Steuerrechner der Wiener Städtischen. Sie brauchen dafür nur die Werte aus der Zulassungsbescheinigung.

Quellen: BMF: Berechnung und Entrichtung der motorbezogenen Versicherungsteuer , BMF: Bemessungsgrundlage und BMF: Steuersatz der motorbezogenen Versicherungsteuer (abgerufen August 2026)

Was Ihre Kfz-Versicherung konkret kostet, hängt von Fahrzeug, Wohnort, Alter und Schadenverlauf ab – das lässt sich in wenigen Minuten durchrechnen.

Prämie berechnen

Für Ihr Auto ist außerdem regelmäßig die Begutachtung nach § 57a KFG fällig – umgangssprachlich das „Pickerl“. Für Pkw gilt dabei aktuell die 3-2-1-Regel: erste Begutachtung drei Jahre nach der Erstzulassung, danach nach zwei Jahren, ab dann jährlich. Ab dem 19. Mai 2027 löst die neue 4-2-2-2-1-Regel dieses Intervall ab. Alle Details, Fristen und was sich mit der Reform ändert, lesen Sie im Ratgeber Pickerl und § 57a-Begutachtung.

Wunschkennzeichen, Wechselkennzeichen und Abmeldung

Ein Wunschkennzeichen bekommen Sie über zwei verschiedene Stellen: Die Zulassungsbehörde bewilligt Ihre Wunschkombination, die Zulassungsstelle der Versicherung bestellt anschließend die Tafeln – gültig ist ein Wunschkennzeichen danach 15 Jahre. Nutzen Sie zwei oder drei Fahrzeuge derselben Obergruppe abwechselnd, etwa zwei Kraftwagen, ist dafür auch ein Wechselkennzeichen möglich, das für bis zu drei Fahrzeuge gilt. Und brauchen Sie Ihr Fahrzeug eine Zeit lang gar nicht – etwa über den Winter oder während eines längeren Auslandsaufenthalts –, müssen Sie es nicht gleich abmelden: Die Kennzeichentafeln lassen sich stattdessen bis zu einem Jahr hinterlegen. Ablauf, Fristen und was das für Ihre Versicherung bedeutet, haben wir im eigenen Ratgeber Kfz-Kennzeichen in Österreich zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Zulassung in Österreich

Wie viel kostet es, ein Auto in Österreich anzumelden?

Eine Neuzulassung mit neuen Kennzeichentafeln kostet für Pkw und Lkw 270,00 Euro, für ein Motorrad 260,00 Euro, für Traktor oder Anhänger 258,50 Euro und für ein Moped 255,50 Euro. Der Unterschied liegt allein an den Kennzeichentafeln. Die Summe setzt sich zusammen aus 178,00 Euro Gebühr für die Zulassungsbescheinigung, 65,60 Euro Kostenersatz der Zulassungsstelle, 1,10 Euro für die Abfrage im Zentralen Melderegister, 2,30 Euro für die Begutachtungsplakette und den Kennzeichentafeln. Behalten Sie ein bestehendes Kennzeichen, entfallen die Tafeln. Ein Scheckkartenzulassungsschein kostet optional extra.

Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle gehen?

Nein. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin oder ein Vertreter das Fahrzeug anmelden – die Behörde nennt dafür ausdrücklich Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler als Beispiel. Genauso kann aber auch ein Familienmitglied mit Vollmacht die Anmeldung erledigen.

Muss ich zur Zulassungsstelle meiner eigenen Versicherung gehen?

Nein. Zulassungsstellen sind zwar bei Versicherungsgesellschaften angesiedelt, arbeiten in dieser Funktion aber unabhängig davon, wo Ihr Fahrzeug versichert ist. Sie können jede für Ihren Bezirk zuständige Zulassungsstelle aufsuchen – auch wenn dort der Name einer anderen Versicherung steht als auf Ihrer Polizze.

Wo melde ich mein Auto in Österreich an?

Bei der Zulassungsstelle, die für den Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes bzw. den Sitz Ihres Unternehmens zuständig ist. Diese Zulassungsstellen sind bei Versicherungsgesellschaften angesiedelt – ohne aufrechte Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich.

Kann ich mein Auto in Österreich online anmelden?

Nein, eine vollständige Online-Zulassung gibt es nicht. Die elektronische Voranmeldung Kfz-Zulassung (Login mit ID Austria oder EU-Login) ist ein grenzüberschreitendes Verfahren für Fahrzeuge aus anderen EU-Staaten und setzt voraus, dass das Fahrzeug bereits in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist. Kennzeichentafeln und Begutachtungsplakette gibt es immer bei der Zulassungsstelle – persönlich oder per Vollmacht.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?

Amtlichen Lichtbildausweis, die Versicherungsbestätigung, einen Genehmigungsnachweis (Typenschein, Einzelgenehmigung oder COC), bei Gebrauchtwagen zusätzlich ein gültiges, positives Prüfgutachten und bei Firmenfahrzeugen einen Firmenbuchauszug oder eine Gewerbeberechtigung.

Wie lange dauert die Anmeldung eines Autos?

Für die Zulassung selbst gibt es keine besonderen Fristen – sie kann erfolgen, sobald alle Unterlagen und die Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Scheckkartenzulassungsschein wird danach innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt.

Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich innerhalb Österreichs umziehe?

Das hängt von zwei Dingen ab: Behörde und Behördenkürzel. Bleiben beide gleich, müssen Sie nichts tun – die Adresse wird im Hintergrund aktualisiert. Wird eine andere Behörde zuständig, ist eine Ab- und Neuzulassung mit vollen Gebühren nötig. Und im Sonderfall, dass sich nur das Kürzel ändert, die Behörde aber gleich bleibt, brauchen Sie binnen einer Woche neue Kennzeichentafeln samt Plakette. Alle drei Fälle mit Beispielen finden Sie in der Tabelle oben.

Welche Versicherung brauche ich für die Anmeldung meines Autos?

Zwingend nötig ist die Kfz-Haftpflichtversicherung – ohne ihre Bestätigung gibt es keine Zulassung. Kasko-Deckungen sind freiwillig. Zusätzlich läuft die motorbezogene Versicherungssteuer über die Haftpflichtprämie mit, da der Versicherer sie berechnet und abführt.

Was ist die motorbezogene Versicherungssteuer?

Eine Steuer, die der Kfz-Haftpflichtversicherer monatlich berechnet und im Namen des Versicherungsnehmers ans Finanzamt abführt. Bemessungsgrundlage sind Werte aus der Zulassungsbescheinigung – bei rein elektrischen Pkw die Nenndauerleistung des Elektromotors und das Eigengewicht, sonst Motorleistung und gegebenenfalls CO2-Ausstoß.

Bereit für die Zulassungsstelle? Wir vergleichen die Kfz-Versicherer für Sie und stellen die Versicherungsbestätigung aus, die Sie für die Anmeldung brauchen. Kostenlos und unverbindlich, für ganz Österreich per Video oder Telefon und persönlich in Ried im Innkreis.

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