Haushaltsversicherung Österreich: Kosten & echter Vergleich

Der Ratgeber zur Haushaltsversicherung in Österreich: was wirklich drin sein muss – und wo Unterversicherung droht.

Individuelle BedarfsanalyseUnabhängiger MarktvergleichOptimale TarifePersönliche Betreuung

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: August 2026

Diese Versicherer berücksichtigen wir beim Vergleich Ihrer Haushaltsversicherung:

Kurz gesagt: Die Haushaltsversicherung schützt den Inhalt Ihrer Wohnung und enthält in Österreich fast immer die Privat- und Sporthaftpflicht – das ist der eigentlich wertvolle Teil. Für eine 90-m²-Wohnung zeigt unser Vergleichsprogramm Monatsprämien zwischen rund 12 und 37 Euro – je nachdem, welche Bausteine enthalten sind und wie die Ausstattung bewertet ist. Zwei Dinge entscheiden über gut oder schlecht: eine realistische Versicherungssumme (sonst kürzt der Versicherer wegen Unterversicherung) und die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit. Und die häufigste Fehlannahme: Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung sind im Standardvertrag nicht voll gedeckt, sondern meist nur mit 3.000 bis 10.000 Euro.

Was deckt eine Haushaltsversicherung ab – und was nicht?

Die Haushaltsversicherung ist eine Sachversicherung auf den Wohnungsinhalt: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Werkzeug, Fahrräder, Wertsachen – alles, was üblicherweise dem privaten Gebrauch dient. In Deutschland heißt dasselbe Produkt Hausratversicherung; der wesentliche Unterschied ist, dass in Österreich die Privathaftpflicht üblicherweise gleich mit drinsteckt. Nicht versichert ist das Gebäude selbst – dafür gibt es die Eigenheimversicherung. Und versichert wird nicht „alles“, sondern eine Liste benannter Gefahren.

GefahrIn der GrunddeckungWorauf es in der Praxis ankommt
Feuer, Blitzschlag, Explosionja, bis zur VersicherungssummeÜberspannungsschäden an Elektronik sind oft ein eigener Punkt – nicht überall inkludiert
Sturm, Hagel, Schneedruckja, im Normalfall zur GänzeDie Sturmgruppe (Sturm, Hagel, Schneedruck, oft auch Felssturz und Steinschlag) ist die Naturgefahren-Deckung, die praktisch überall enthalten ist
LeitungswasserjaRückstau aus dem Kanal und eindringendes Regenwasser sind kein Leitungswasser
Einbruchdiebstahl, BeraubungjaEinfacher Diebstahl (ohne Einbruchspuren) ist meist ausgeschlossen; für Bargeld und Schmuck gelten Höchstbeträge
Vandalismustarif- bzw. vereinbarungsabhängigIm Zusammenhang mit einem Einbruch häufig mitversichert; sonst werden Vandalismus-Schäden in der Regel nur bei entsprechender Vereinbarung ersetzt
Glasbruchmeist als ErweiterungDeckt Gebäude- und Möbelverglasung, oft auch Ceranfelder – aber keine Handy- oder Brillengläser
Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinenur eingeschränkt (Sublimit)Standard meist 3.000–10.000 €; Erweiterung auf 20.000–40.000 € gegen Prämienzuschlag
Erdbebentarifabhängig, meist nur begrenztHäufig nur über den Katastrophenbaustein mit niedrigem Sublimit – eine Deckung bis zur vollen Versicherungssumme ist am österreichischen Markt nicht der Regelfall
Grobe Fahrlässigkeitnein – nur in besseren TarifenDas teuerste Detail des ganzen Vertrags (siehe unten)

Quellen: konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Versicherungsschutz bei Hochwasser- und Sturmschäden und AK Oberösterreich: Haushaltsversicherungen im Vergleich (abgerufen Juli 2026), konsumentenfragen.at: Versicherte Risiken der Haushaltsversicherung (abgerufen August 2026) sowie Erfahrungswerte aus unserer Vermittlungspraxis.

Ersetzt wird zum Neuwert, nicht zum Zeitwert. Ein Sofa wird also nicht mit dem Restwert abgerechnet, sondern mit dem Preis eines vergleichbaren neuen Sofas. Diese Neuwertentschädigung ist in Österreich Standard – aber sie hat zwei Einschränkungen, die in den Bedingungen stehen und im Schadenfall regelmäßig überraschen:

  • Die Zeitwertklausel: Viele Tarife zahlen nur noch den Zeitwert, wenn der Gebrauchswert der Sache unter etwa 40 % des Neuwerts gesunken ist – das trifft in der Praxis vor allem ältere Elektronik, Fernseher und stark genutzte Fahrräder.
  • Die Wiederherstellungsklausel: Den vollen Neuwert gibt es nur, wenn sichergestellt ist, dass die Entschädigung tatsächlich für Wiederbeschaffung oder Reparatur verwendet wird; viele Bedingungswerke setzen dafür eine Frist (häufig ein Jahr – die konkrete Regelung steht im jeweiligen Tarif). Wer sich das Geld lieber auszahlen lässt und nichts nachkauft, bekommt nur den Zeitwert.

Quellen: GRAWE – Versicherungslexikon: Zeitwert und TTP Rechtsanwälte – Die Wiederherstellungsklausel in der Haushaltsversicherung (abgerufen Juli 2026).

Und die dritte Grenze der Neuwertdeckung ist die wichtigste: Sie gilt nur, solange die Versicherungssumme stimmt. Genau dort beginnt das eigentliche Problem.

Was kostet eine Haushaltsversicherung in Österreich?

Für eine 90-m²-Wohnung – ob Miete oder Eigentum, macht dabei keinen Unterschied – liegen die Monatsprämien, die unser Vergleichsprogramm ausweist, zwischen rund 12 und 37 Euro, ohne Selbstbehalt gerechnet. Die große Spanne hat einen einfachen Grund: Der Preis hängt weniger an der Wohnfläche als an der Gestaltung – ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, ob die Naturkatastrophen-Deckung erweitert wird, und ob die Ausstattung als einfach oder gehoben bewertet ist.

Dazu kommt die zweite Preisebene: der Unterschied zwischen den Versicherern. Die Arbeiterkammer weist bei ihren Erhebungen regelmäßig darauf hin, dass zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter oft fast 100 Prozent liegen – bei vergleichbar umfangreicher Deckung; zuletzt kam die AK Oberösterreich für eine 90-m²-Mietwohnung auf 155 bis 295 Euro im Jahr, gerechnet ohne Selbstbehalt bei solider Standarddeckung. Das deckt sich mit dem unteren Teil unserer Bandbreite. Dass unsere Spanne bis 37 Euro im Monat hinaufreicht, liegt an der Leistungsdichte: Der Makler-Vergleich erfasst auch die höherwertigen Tarife mit mitversicherter grober Fahrlässigkeit, erweitertem Naturkatastrophen-Schutz und gehobener Ausstattungskategorie, die ein Standard-Modellvergleich nicht abbildet.

Quelle: AK Oberösterreich – Preisvergleich: Haushaltsversicherung für eine 90-m²-Mietwohnung, Erhebung November 2025 (abgerufen Juli 2026). Modellwerte, keine Angebote – Ihre Prämie hängt von Wohnungsgröße, Ort, Wohnungsausstattung und Deckung ab.

Genau dieses Bild sehen wir auch, wenn Kunden in unserem Vergleich rechnen: Für dieselbe Wohnung liegen die Prämien der Versicherer weit auseinander. Das ist das stärkste Argument für einen unabhängigen Makler-Vergleich – wer nur das Angebot seiner Hausbank oder eines einzelnen Versicherers kennt, zahlt bei vergleichbarer Leistung schnell fast das Doppelte.

Zur ersten Orientierung, bevor Sie selbst rechnen: die Prämien-Bandbreiten aus unserem Vergleichsprogramm nach Wohnsituation – alle ohne Selbstbehalt gerechnet.

WohnsituationWohnflächePrämien pro Monat (ohne Selbstbehalt)
Wohnung (Miete oder Eigentum)ca. 55 m²rund 9–27 €
Wohnung (Miete oder Eigentum)ca. 90 m²rund 12–37 €
Einfamilienhaus, nur Haushaltsversicherungca. 130 m²rund 11–60 €
Einfamilienhaus, Haushalts- und Eigenheimversicherung kombiniertca. 130 m²rund 45–130 €

Quelle: Prämien-Bandbreiten aus unserem Vergleichsprogramm (Stand August 2026), ohne Selbstbehalt gerechnet; keine Angebote – die tatsächliche Prämie hängt von Ort, Bausteinen, Ausstattung und Gefahrenzone ab.

Diese Bandbreiten zeigen vor allem eines: Der Gestaltungsspielraum ist enorm. Bei Wohnungen entscheiden neben Wohnnutzfläche und Ort vor allem drei Hebel über die Prämie – die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit, der erweiterte Naturkatastrophen-Schutz und die Frage, ob die Ausstattung einfach oder gehoben bewertet ist. Eine kleinere Wohnungsgröße macht die Polizze günstiger; die Bausteine machen sie besser. Beim Einfamilienhaus mit Eigenheimversicherung kommen die großen Gebäudefragen dazu: Gibt es Photovoltaik? Welche Heizung, welches Dach? Ist das Haus massiv gebaut? Deshalb ist die Spanne dort am größten – und deshalb ist die Haushaltsversicherung für uns ein Beratungsthema, kein reines Rechnerthema: Welche Kombination für Ihre Situation sinnvoll ist, klären wir in einem kurzen Gespräch. Für kleine Wohnungen gleich noch ein Praxis-Hinweis: Gerade dort reicht die Standard-Summe aus der Quadratmeter-Berechnung oft nicht – warum, steht im nächsten Kapitel.

Genauso wichtig ist aber der zweite Teil der Wahrheit: Die billigste Versicherung ist nicht automatisch die ideale – und die teuerste nicht automatisch die beste. Wenn der Vergleich beim Einfamilienhaus samt Eigenheimversicherung 130 Euro im Monat auswirft, heißt das noch nicht, dass genau dieser Tarif am meisten leistet – entscheidend sind die Leistungen im Detail. Genau deshalb ist die Beratung zum Vergleichsergebnis so wichtig. Drei Dinge entscheiden mehr als der Preis:

  • Prämie und Versicherungssumme muss man zusammen lesen. Fast dieselbe Prämie kann – je nach Anbieter – 108.000 oder 180.000 Euro Versicherungssumme bedeuten. Ein reiner Prämienvergleich führt hier systematisch in die Irre.
  • Die Leistungsdetails stehen nicht im Preisfeld. Grobe Fahrlässigkeit, Katastrophen-Sublimit, Wertsachengrenzen – die Punkte, die im Schadenfall entscheiden, unterscheiden sich zwischen den Tarifen erheblich (alle weiter unten im Detail).
  • Ein Selbstbehalt ist selten der richtige Sparhebel. Tarife mit Selbstbehalt sind zwar spürbar günstiger – aus unserer Maklerpraxis raten wir bei der Haushaltsversicherung aber meist davon ab: Gerade hier sind es oft die kleineren Schäden (Glasbruch, kleinere Wasserschäden), die passieren. Mit Selbstbehalt zahlen Sie die jedes Mal zur Gänze selbst – und gerade bei den ohnehin überschaubaren Haushalts-Prämien steht die Ersparnis in keiner Relation zum Selbstbehalt, sobald doch einmal ein Schaden entsteht: Die Prämiendifferenz ist nach dem ersten Fall mehr als aufgebraucht.

Tipp vom Versicherungsmakler: Selbstbehalte waren nicht immer so hoch wie heute – zu Schilling-Zeiten lagen sie oft bei 1.000 Schilling, also rund 70 Euro. Und aus jahrzehntelanger Vermittlungspraxis wissen wir: Fünf Jahre nach dem Abschluss weiß kaum noch jemand, dass im Vertrag ein Selbstbehalt steckt – bis zum ersten Schaden, und dann ist das Unverständnis groß. Auch deshalb raten wir bei der Haushaltsversicherung prinzipiell zu Tarifen ohne Selbstbehalt.

Deshalb empfehlen wir bei der Haushaltsversicherung unbedingt eine kurze Beratung zum Vergleichsergebnis. Für ein Einfamilienhaus liegen die Prämien höher – mehr Fläche, mehr Inhalt, und meist kommt die Eigenheimversicherung für das Gebäude dazu. Konkrete Zahlen für Ihre Wohnfläche zeigt Ihnen unser Rechner für Eigenheim- und Haushaltsversicherung.

Begriffe zum Nachschlagen: Unterversicherung · Obliegenheit · Sublimit · Elementarschäden · Zeitwert · Grobe Fahrlässigkeit – kompakt erklärt im Versicherungs-Lexikon.

Neugierig, wo Sie liegen? Der Rechner zeigt Ihnen Ihre Prämie in wenigen Minuten – die wichtigen Bausteine grobe Fahrlässigkeit und Katastrophenschutz sind schon voreingestellt.

Prämie berechnen Kurzes Gespräch buchen (15 Min)

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme ist die Obergrenze der Leistung – und gleichzeitig die Falle. Ist sie niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Haushalts, liegt Unterversicherung vor. Der Versicherer kürzt dann nicht erst beim Totalschaden, sondern anteilig bei jedem Schaden.

Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist real 120.000 Euro wert, versichert sind 60.000 Euro. Nach einem Wasserschaden von 10.000 Euro bekommen Sie nicht 10.000 Euro, sondern 5.000 – weil nur die Hälfte versichert war. Der Schaden ist klein, die Kürzung trifft trotzdem voll.

In Österreich werden zwei Wege verwendet, um die Summe festzulegen:

QuadratmeterversicherungSummenversicherung
Die Summe ergibt sich aus Wohnnutzfläche × Ausstattungskategorie. Bequem, weil der Versicherer die Kalkulation übernimmt.Sie beziffern den Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats selbst. Genauer – aber nur, wenn Sie realistisch schätzen.
Risiko: Bei gehobener Wohnungsausstattung ist die Standardkategorie zu niedrig gewählt.Risiko: Fast alle schätzen zu niedrig. Kleidung, Bücher, Küche, Werkzeug, Keller und Garage werden regelmäßig vergessen.

Quelle: konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Haushaltsversicherung und Eigenheimversicherung (abgerufen Juli 2026).

Als Orientierung: Bei den Standardtarifen der AK-Erhebung liegen die Versicherungssummen für 90 m² zwischen rund 94.000 und 180.000 Euro – also grob 1.000 bis 2.000 Euro pro Quadratmeter; einzelne Pauschaltarife arbeiten davon abweichend mit fixen Summen bis 600.000 Euro. Wer bei einer 90-m²-Wohnung mit 50.000 Euro versichert ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unterversichert. Und das betrifft meist Verträge, die vor zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossen und seither nie angepasst wurden. Moderne Verträge heben die Summe zwar per Indexanpassung automatisch an – nach einer Renovierung, Erbschaft oder größeren Anschaffungen gehört sie trotzdem aktiv geprüft.

Der einzige verlässliche Schutz dagegen heißt Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der Unterversicherung im Schadensfall – vorausgesetzt, die Wohnnutzfläche ist korrekt angegeben und die vereinbarte Summe erreicht den geforderten Mindestwert pro Quadratmeter. In besseren Tarifen ist das inkludiert. Es ist der wichtigste Punkt, den wir bei jeder bestehenden Polizze zuerst nachsehen.

Ein Praxis-Hinweis speziell für kleine Wohnungen: Die Quadratmeter-Richtwerte, aus denen die Versicherer die Mindestsumme für den Unterversicherungsverzicht errechnen, sind bei fast allen Anbietern ähnlich – und gerade bei kleinen Wohnungen ergibt die einfache Ausstattungskategorie damit oft eine Summe, die den tatsächlichen Wert des Hausrats nicht erreicht. Der Grundstock an Hausrat – Küche, Geräte, Kleidung – schrumpft eben nicht im gleichen Maß mit der Fläche. Hier gehört die Ausstattungskategorie bewusst gewählt und die Summe realistisch angesetzt, nicht die Standardvorgabe übernommen.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Eigenverschulden?

Diese Frage stellen uns Kunden am häufigsten – und sie ist berechtigt, weil die Antwort vom Vertrag abhängt und nicht vom Gesetz.

Man unterscheidet drei Stufen:

  • Leichte Fahrlässigkeit – ein alltäglicher Fehler, der jedem passiert. Schäden aus einem versicherten Ereignis sind hier grundsätzlich gedeckt.
  • Grobe Fahrlässigkeit – Sie haben eine naheliegende Sorgfalt auffällig verletzt: die Kerze im Wohnzimmer vergessen, die Herdplatte laufen lassen, das Fenster im Erdgeschoss offen stehen lassen. Nur gedeckt, wenn es ausdrücklich mitversichert ist.
  • Vorsatz – nie gedeckt, in keinem Tarif.

Das Bittere daran: Grobe Fahrlässigkeit ist genau die Kategorie, in der die großen Schäden passieren. Ein Wohnungsbrand durch eine vergessene Kerze ist der Musterfall – und ohne diesen Baustein kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz ablehnen; ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Arbeiterkammer bezeichnet die Mitversicherung deshalb als „sehr zu empfehlen“. Fast alle modernen Tarife bieten sie an, zumindest in den höherwertigen Varianten; die Leistungsgrenze liegt meist bei 100 % der Versicherungssumme, manche Versicherer deckeln den Betrag aber.

Quelle: AK Oberösterreich: Haushaltsversicherungen im Vergleich (Stand Jänner 2026, abgerufen Juli 2026).

Unsere Linie dazu ist eindeutig: An der groben Fahrlässigkeit wird nicht gespart. Die paar Euro Mehrprämie stehen in keinem Verhältnis zu dem, was auf dem Spiel steht – im schlechtesten Fall die ganze Wohnung.

Einbruch, Diebstahl und Glasbruch: Was ist wirklich versichert?

Hier klaffen Erwartung und Bedingungswerk am weitesten auseinander. Versichert ist der Einbruchdiebstahl – also Aufbrechen, Einsteigen, Eindringen mit falschen Schlüsseln. Der einfache Diebstahl ohne Einbruchspuren ist in der Regel nicht versichert: die Handtasche im Lokal, das Handy aus der Jackentasche, das Fahrrad, das nur „weg“ ist.

Und ein Detail, das viele überrascht: Für Bargeld, Schmuck und Wertsachen gelten eigene Höchstbeträge – häufig ein Prozentsatz der Versicherungssumme, oft nochmals gestaffelt danach, ob die Sachen im Safe lagen oder nicht. Wer 30.000 Euro Schmuck offen in der Kommode hat, ist mit einer Standard-Haushaltsversicherung nicht abgesichert, auch wenn die Versicherungssumme hoch genug wäre.

Die Kriminalstatistik hilft beim Einschätzen des Risikos – und sie zeigt eine Verschiebung, die für die Vertragsgestaltung wichtig ist:

  • Wohnungs- und Hauseinbrüche gehen deutlich zurück: 2025 wurden in Österreich 6.828 Wohnraumeinbrüche angezeigt, 2024 waren es 6.930 – gegenüber 12.975 Fällen im Jahr 2016 hat sich die Zahl beinahe halbiert. In rund der Hälfte der Fälle blieb es beim Versuch.
  • Kellereinbrüche steigen dagegen: von 9.406 (2024) um 7,8 % auf 10.139 Fälle (2025) – sie sind damit deutlich häufiger als Einbrüche in die Wohnung selbst.
  • Gestohlen werden vor allem Fahrräder, danach Werkzeug, E-Bikes und E-Scooter. Insgesamt wurden 2025 in Österreich 16.932 Fahrraddiebstähle angezeigt.

Quelle: Bundesministerium für Inneres – Kriminalstatistik 2025 (Öffentliche Sicherheit 5-6/26, PDF) (abgerufen Juli 2026).

Daraus folgt eine unspektakuläre, aber wirksame Konsequenz: Das größte Diebstahlrisiko der meisten Haushalte steht heute nicht im Wohnzimmer, sondern im Gemeinschaftskeller und im Fahrradabstellraum. Genau dort sind die Bedingungen am strengsten. Fahrräder und E-Bikes sind in Haushaltsversicherungen oft mitversichert – aber mit Wertgrenzen, die für ein aktuelles E-Bike regelmäßig zu niedrig sind, und in Gemeinschaftsräumen nur bei nachgewiesener Absperrung. Ein teures E-Bike gehört daher in eine eigene Deckung; wir rechnen das über den Rechner für Fahrrad- und E-Bike-Versicherung gegen.

Dazu drei Obliegenheiten, die man kennen sollte, weil ihre Verletzung zu den häufigsten Gründen für gekürzte oder abgelehnte Leistungen gehört:

  • Die 72-Stunden-Klausel beim Leitungswasser: Ist die Wohnung oder das Haus länger als 72 Stunden von allen Bewohnern verlassen, verlangen die üblichen Bedingungen, die Wasserzuleitungen abzusperren (und im Winter Vorkehrungen gegen Frost zu treffen). Platzt während eines zweiwöchigen Urlaubs der Flexschlauch und war der Haupthahn offen, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
  • Sicherheitstüren und Schlösser: Manche Versicherer honorieren geprüfte Schließsysteme mit einem Prämienrabatt – umgekehrt können angegebene Sicherheitsmerkmale zur Pflicht werden: Wer die Alarmanlage im Antrag angibt und sie dann nie aktiviert, riskiert im Einbruchsfall Diskussionen.
  • Längere Abwesenheit generell: Wochenlang leer stehende Wohnungen mit gekipptem Fenster, aber auch das Laden von Lithium-Akkus mit beschädigten Ladegeräten oder entgegen den Herstellerangaben kann im Schadenfall die Diskussion über grobe Fahrlässigkeit auslösen – und damit sind wir wieder beim Baustein aus dem Kapitel davor.
  • Gefahrenerhöhung melden: Ändert sich das Risiko nach Vertragsabschluss wesentlich – dauerhafter Leerstand, Umbau, geänderte oder teilgewerbliche Nutzung, abgeschaltete Sicherheitseinrichtungen –, gehört das dem Versicherer gemeldet. Eine verschwiegene Gefahrenerhöhung kann im Schadenfall die Leistung kosten.

Quelle zur 72-Stunden-Klausel: KONSUMENT.at – Wasser abdrehen im Urlaub: 72-Stunden-Klausel und RA Dr. Stefan Heninger – Die Leitungswasserversicherung: 72-Stunden-Klausel (abgerufen Juli 2026).

Lesetipp: Wie die Haushaltsversicherung bei E-Bike- und Akku-Bränden konkret reagiert – von der Schmor-Falle bis zu den Grenzen im Kellerabteil – steht in unserem Artikel Akku-Brand: Zahlt die Haushaltsversicherung?

Zum Glasbruch, weil danach besonders oft gesucht wird: Die Glasbruchdeckung umfasst Gebäude- und Möbelverglasung – Fensterscheiben, Duschabtrennung, Glastischplatte, meist auch das Ceranfeld. Nicht umfasst sind Handydisplays und Brillengläser. Für Handy, Tablet und Notebook gibt es eigene Elektronik- bzw. Handyversicherungen; ob die sich rechnen, hängt vom Gerätewert ab – bei einem Mittelklasse-Handy meist nicht.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei einem Wasserschaden?

Ja – Leitungswasser gehört zur Grunddeckung der Haushaltsversicherung. Aber „Leitungswasser“ ist in den Bedingungen enger definiert, als die meisten denken – und genau an dieser Definition entscheidet sich der Schadenfall.

Gedeckt ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungen, angeschlossenen Schläuchen oder wasserführenden Geräten austritt – Waschmaschine, Geschirrspüler, Boiler. Die typischen Fälle: Rohrbruch und geplatzter Flexschlauch unter der Spüle. Auch Frostschäden gehören in diese Gruppe – mit einer wichtigen Abgrenzung: Das Auftauen und Reparieren der geplatzten Leitung im Mauerwerk ist ein Gebäudethema und damit Sache der Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung; der durchnässte Hausrat davor läuft über die Haushaltsversicherung.

Kein Leitungswasser sind dagegen: Rückstau aus dem Kanal, Grundwasser und Regenwasser, das über Terrassentür oder Fenster eindringt. Rückstau und eindringendes Regenwasser sind – je nach Tarif – ein Fall für die Elementarschäden-Deckung mit ihrem Sublimit, mehr dazu im nächsten Kapitel; Grundwasser ist praktisch immer ausgeschlossen. Ebenfalls nicht gedeckt ist die allmähliche Durchfeuchtung ohne konkretes Schadenereignis. Bei der Rohrverstopfung kommt es auf das Bedingungswerk an: Die reine Behebung der Verstopfung ist je nach Tarif gedeckt oder nicht – tritt dadurch aber Wasser über, sind die Folgeschäden am Hausrat versichert.

Beim Schimmel lohnt Präzision, weil danach oft gesucht wird: Als Folgeschaden eines gedeckten Wasserschadens ist die Schimmelbeseitigung je nach Tarif mitversichert. Schimmel durch allmähliche Feuchtigkeit, Wärmebrücken oder falsches Lüften ist dagegen regelmäßig nicht versichert – hier fehlt das plötzliche Schadenereignis.

Ob im Einzelfall die Haushalts- oder die Gebäudeversicherung zahlt, hängt davon ab, ob bewegliche Sachen oder Bauteile betroffen sind – die Abgrenzung samt Beispiel steht weiter unten im Kapitel zum Unterschied zwischen Haushalts- und Eigenheimversicherung. Die wichtigste Obliegenheit zum Leitungswasser – die 72-Stunden-Klausel bei verlassener Wohnung – haben wir oben bei den Obliegenheiten beschrieben.

Für den Ernstfall: Wasser sofort abdrehen, alles fotografieren, nichts vorschnell entsorgen. Als Kundin oder Kunde von POINTNER finanz melden Sie den Schaden dann einfach uns – um die Abwicklung mit dem Versicherer kümmern wir uns.

Quellen: konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Haushaltsversicherung und Eigenheimversicherung und konsumentenfragen.at: Versicherungsschutz bei Hochwasser- und Sturmschäden (abgerufen Juli 2026).

Hochwasser, Starkregen, Sturm: Wo die Deckung endet

Das ist der Punkt, an dem die meisten österreichischen Haushalte falsch abgesichert sind – und der Grund, warum wir diesen Ratgeber überhaupt neu geschrieben haben.

Sturm und Hagel sind in der Haushalts- und Eigenheimversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme und damit im Normalfall zur Gänze versichert. Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Erdrutsch, Lawine – und je nach Bedingungswerk auch Erdbeben – gelten dagegen als außergewöhnliche Naturkatastrophen. Sie sind nicht automatisch mitversichert, sondern über einen Zusatzbaustein für Elementarschäden – und der ist im Standard eng begrenzt: typischerweise 3.000 bis 10.000 Euro. Gegen Prämienzuschlag lässt sich die Deckung auf rund 20.000 bis 40.000 Euro erweitern.

Quelle: konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Versicherungsschutz bei Hochwasser- und Sturmschäden (abgerufen Juli 2026).

Setzen Sie diese Zahlen neben die Realität eines Kellers, der 80 Zentimeter unter Wasser stand: neuer Boden, neue Heizung, neue Waschmaschine, entsorgter Hausrat. Ein Sublimit von 5.000 Euro ist dann eine Geste, keine Absicherung. Das Hochwasser im September 2024 war das größte Naturkatastrophenereignis in Österreich seit Jahren – die Versicherungswirtschaft rechnete damals mit einer Rekordschadensumme von 600 bis 700 Millionen Euro.

Quelle: Versicherungsverband Österreich (VVO): Hochwasser – Rekordschadensumme von 600–700 Mio. Euro (abgerufen Juli 2026).

Drei weitere Punkte, die in Angeboten selten auffallen und im Schadenfall entscheiden:

  • Gefahrenzone und Vorschäden. Die günstigen Modelltarife der AK-Erhebung gelten ausdrücklich für „keine Vorschäden, keine Gefahrenzone“. Liegt Ihre Adresse in einer roten oder gelben HORA-Zone (die österreichische Naturgefahren-Karte, kostenlos abrufbar unter hora.gv.at) oder gab es schon einen Wasserschaden, ist eine erweiterte Katastrophendeckung teurer, stark limitiert – oder gar nicht erhältlich.
  • Die Kumulschadengrenze. Viele Verträge begrenzen zusätzlich, was der Versicherer für ein Ereignis insgesamt zahlt. Bei einem regionalen Großschaden kann Ihre Leistung dadurch geringer ausfallen als das vereinbarte Sublimit.
  • Keine Wertanpassung des Sublimits. Prämie und Versicherungssumme steigen bei vielen Verträgen jährlich mit dem Index – das Katastrophen-Sublimit bleibt dagegen oft jahrelang unverändert und verliert real an Wert. Die Arbeiterkammer OÖ hat 2026 genau so einen Fall öffentlich gemacht. Beim Polizzen-Check sehen wir uns deshalb auch an, ob die Grenze wertangepasst wird.

Und die Hoffnung auf den Staat trägt weniger weit, als viele annehmen: Über den Katastrophenfonds bekamen Private bisher – als grobe Orientierung – oft rund 20 bis 30 Prozent des Schadens ersetzt, in Härtefällen mehr. Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Höhe richtet sich nach den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes und kann je nach Land und Schaden deutlich variieren.

Quelle: KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung: Katastrophenfonds in Österreich (abgerufen Juli 2026) sowie AK Oberösterreich – Nach Überschwemmung: Sublimits werden meist nicht wertangepasst (abgerufen August 2026).

Wissen Sie, wie hoch Ihr Katastrophen-Sublimit ist? Die meisten wissen es nicht. Schicken Sie uns Ihre Polizze oder fragen Sie kurz nach – wir sehen nach, kostenlos und unverbindlich.

Kurzes Gespräch buchen (15 Min)

Was ist der Unterschied zwischen Haushalts- und Eigenheimversicherung?

Kurz: Die Haushaltsversicherung versichert, was Sie mitnehmen würden, wenn Sie umziehen. Die Eigenheimversicherung versichert, was stehen bleibt. Ganz trennscharf ist diese Faustregel allerdings nicht: Je nach Bedingungen zählen auch fest verbaute Dinge wie Einbauküche, Bodenbeläge, Tapeten oder bestimmte Sanitäreinrichtungen zum versicherten Wohnungsinhalt – ein Grund mehr, die Abgrenzung im konkreten Vertrag anzusehen.

HaushaltsversicherungEigenheimversicherung
VersichertWohnungsinhalt: Möbel, Einbauküche, Kleidung, Elektrogeräte, Wertsachen, Fahrräder – alle beweglichen Gegenstände des HaushaltsGebäude: Mauern, Dach, Fenster, Heizung, teils Garage und Nebengebäude
Wer braucht siealle – Mieter, Wohnungseigentümer, HausbesitzerHaus- und Reihenhauseigentümer
Privathaftpflichtversicherung enthaltenja, üblicherweiseHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht (anderes Risiko)
Bei Eigentumswohnungenja, Ihre eigeneläuft über die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft

Wer ein Haus besitzt, braucht in der Regel beides – und zwar aufeinander abgestimmt. Der Grund ist praktisch: Bei einem Wasserschaden ist oft nicht auf Anhieb klar, was Gebäude und was Inhalt ist (Estrich oder Bodenbelag? Wandverfliesung oder Möbel davor?). Liegen beide Verträge beim selben Versicherer, wird das intern geklärt. Liegen sie bei zwei Gesellschaften, streiten im schlechteren Fall zwei Sachverständige – auf Ihre Kosten an Zeit. Für Wohnungseigentümer gilt der umgekehrte Hinweis: Sie brauchen keine eigene Gebäudeversicherung, die läuft über die Hausverwaltung. Sie brauchen aber sehr wohl Ihre eigene Haushaltsversicherung.

Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung enthalten?

In den allermeisten österreichischen Tarifen ja – und ökonomisch betrachtet ist das der wertvollste Teil des Vertrags. Der Grund ist einfach: Für Sachschäden haften Sie mit dem, was zerstört wurde. Für Personenschäden haften Sie unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Vermögen, künftiges Einkommen inklusive. Ein Radunfall mit dauerhaft verletzter Person kann eine sechsstellige Rentenzahlung bedeuten.

Die Privat- und Sporthaftpflicht in der Haushaltsversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche aus den Gefahren des täglichen Lebens ab – und sie wehrt unberechtigte Forderungen auf Kosten des Versicherers ab, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. Dieser sogenannte passive Rechtsschutz wird oft übersehen: Für die Abwehr einer unbegründeten Schadenersatzforderung brauchen Sie keine eigene Rechtsschutzversicherung, das ist Aufgabe Ihrer Haftpflicht. Je nach Tarif sind Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder im gemeinsamen Haushalt mitversichert – Altersgrenzen und Voraussetzungen stehen in den Bedingungen. Eine Deckungsfalle, die dabei oft übersehen wird: Volljährige Kinder sind meist nur mitversichert, solange sie kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben – und nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zählt dazu bereits eine gewöhnliche Lehrlingsentschädigung. Beginnt das Kind eine Lehre, braucht es je nach Bedingungswerk einen eigenen Haftpflichtschutz, obwohl es noch im Elternhaus wohnt. Im AK-Modell liegt die Versicherungssumme bei 1,5 Millionen Euro mit weltweiter Deckung – das ist heute eher eine Untergrenze als ein Komfortwert; ältere Verträge haben oft nur einen Bruchteil davon und gelten regional nur innerhalb Europas.

Für Mieter besonders wichtig: Gute Tarife decken auch Mietsachschäden – also Schäden, die Sie fahrlässig an der gemieteten Wohnung selbst verursachen, etwa am Parkett oder an Sanitäranlagen. Dazu gehört auch der Schutz vor Regressforderungen: Verursacht ein Mieter einen Brand- oder Wasserschaden im Haus, kann die Gebäudeversicherung des Vermieters versuchen, sich das Geld beim Verursacher zurückzuholen. Ob und in welcher Höhe Mietsachschäden gedeckt sind, ist eine eigene Position im Bedingungswerk – einer der Punkte, die wir beim Tarifvergleich gezielt prüfen.

Nicht enthalten sind typischerweise:

  • Hundehalterhaftpflicht – muss fast immer eigens eingeschlossen werden. In Wien ist sie für Hundehalter gesetzlich verpflichtend, mit einer Mindestversicherungssumme von 725.000 Euro (§ 5 Abs. 11 Wiener Tierhaltegesetz); auch mehrere andere Bundesländer schreiben sie vor.
  • Motorisierte Fahrzeuge – dafür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig. Die Grenzen: E-Bikes gelten bis 250 Watt Nenndauerleistung und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit rechtlich als Fahrräder, E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h – beide laufen dann über die Privathaftpflicht. Was schneller oder stärker ist (S-Pedelecs, E-Mopeds), braucht Kennzeichen und Kfz-Haftpflicht.
  • Berufliche Tätigkeit – dafür braucht es eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht.
  • Jagd – eigene Jagdhaftpflicht.

Quellen: konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Haushaltsversicherung und Eigenheimversicherung, AK Oberösterreich – Preisvergleich Haushaltsversicherung und RIS – Wiener Tierhaltegesetz (abgerufen Juli 2026) sowie verbraucherrecht.at – OGH 7 Ob 203/10m: Lehrlingsentschädigung gilt als eigenes Einkommen (abgerufen August 2026).

Wer keine Haushaltsversicherung braucht, weil er zum Beispiel möbliert und ohne eigenen Hausrat wohnt, sollte den Haftpflichtschutz trotzdem nicht auslassen – er ist als Privat- und Sporthaftpflichtversicherung auch einzeln erhältlich. Und der wichtigste Satz zu diesem Kapitel: Kündigen Sie eine Haushaltsversicherung nie, ohne vorher zu prüfen, wo Ihre Haftpflicht danach herkommt. Wir sehen diesen Fehler regelmäßig – aus Sparabsicht wird die Polizze gekündigt, und mit ihr verschwindet ein Millionen-Risiko-Schutz für ein paar Euro im Monat.

Wer braucht eine Haushaltsversicherung – und ist sie Pflicht?

Gesetzlich verpflichtend ist die Haushaltsversicherung in Österreich nicht. Vertraglich sehr oft: Viele Mietverträge verlangen sie; bei Wohnkrediten verlangen Banken vor allem eine Feuer- bzw. Gebäudeversicherung für das finanzierte Objekt – ob zusätzlich eine Haushaltsversicherung Bedingung ist, hängt vom Kreditinstitut ab. Unabhängig davon gehört sie für uns zu den drei Versicherungen, die wir jedem Haushalt empfehlen – nicht wegen des Hausrats, sondern wegen der inkludierten Privathaftpflicht für die Gefahren des täglichen Lebens. Kaum eine andere Polizze deckt ein so großes Risiko für so wenig Prämie ab. Was Sie konkret brauchen, hängt an Ihrer Wohnform:

SituationWas Sie brauchenWorauf achten
MietwohnungHaushaltsversicherung mit PrivathaftpflichtMietrechtliche Haftung für Schäden an der Wohnung sollte enthalten sein (z. B. Ihr Wasserschaden am Parkett des Vermieters)
EigentumswohnungHaushaltsversicherung; Gebäude über die EigentümergemeinschaftPrüfen, was die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung deckt – Sonderausstattung wird oft nicht erfasst
EinfamilienhausHaushalt + Eigenheim, idealerweise aus einer HandNebengebäude, Photovoltaik, Wärmepumpe, Pool und Gartenmöbel gehören eigens angeführt
Studierende, erste eigene Wohnungoft noch über die Elternpolizze gedeckt – aber nicht automatischMitversicherung gilt je nach Bedingungswerk meist bis zum 25.–27. Lebensjahr und nur solange Familienbeihilfe bzw. Erststudium laufen und kein eigener Hausstand/eigenes Einkommen besteht. Für die Studentenbude kann – je nach Bedingungswerk – die Außenversicherung der Eltern-Polizze greifen, zeitlich und summenmäßig (oft ~10 % der Versicherungssumme) begrenzt. Nachfragen, nicht annehmen.
WGeine Polizze pro Person oder eine gemeinsameWessen Sachen mitversichert sind, regeln die Bedingungen unterschiedlich – Mitbewohner und Untermieter sind nicht automatisch eingeschlossen. Am besten alle Bewohner ausdrücklich im Vertrag berücksichtigen
Zweitwohnsitz, Ferienwohnungeigene Deckung nötigViele Standard-Tarife setzen voraus, dass die Wohnung überwiegend – oft mindestens rund 270 Tage im Jahr – bewohnt wird. Längerer Leerstand ist ein Risikofaktor; für Ferienwohnungen und unbewohnte Objekte gelten eigene Tarife, Bedingungen und Obliegenheiten

Haushaltsversicherung in der Mietwohnung: Was Mieter wirklich brauchen

Eine gesetzliche Pflicht zur Haushaltsversicherung gibt es für Mieter nicht. In manchen Mietverträgen steht sie zwar als Klausel – deren rechtliche Wirksamkeit ist aber nicht automatisch gegeben: Gerade vorformulierte Verpflichtungen zum Abschluss einer Haushaltsversicherung können nach Einschätzung der Mietervereinigung unwirksam sein. Im Zweifel gehört die konkrete Klausel mietrechtlich geprüft – für die Versicherung selbst spricht ohnehin anderes.

Unabhängig von jeder Klausel gibt es zwei handfeste Gründe. Erstens: Ihr eigener Hausrat ist über die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht versichert – brennt es oder platzt ein Rohr, ersetzt dessen Polizze das Gebäude, nicht Ihre Möbel. Zweitens haften Sie für Schäden, die Sie an der gemieteten Wohnung selbst verursachen – bis hin zum Regress der Gebäudeversicherung, die sich nach einem Brand- oder Wasserschaden das Geld beim Verursacher zurückholen kann. Beides deckt eine gute Haushaltsversicherung samt Mietsachschäden ab; die Details dazu stehen oben im Haftpflicht-Kapitel.

Bei den Kosten ändert die Wohnform übrigens wenig: Eine Mietwohnung kostet in der Haushaltsversicherung dasselbe wie eine vergleichbare Eigentumswohnung – die Spannen zeigt die Prämien-Tabelle im Kosten-Kapitel. Und ein häufiger Denkfehler zum Schluss: Die Kaution schützt den Vermieter, nicht Sie.

Quelle: Mietervereinigung Österreich – Vermieter verlangt Haushaltsversicherung: Ist das zulässig? (abgerufen August 2026).

Haushaltsversicherung für Eigentumswohnung und Haus

Eigentumswohnung: Das Gebäude ist über die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft gedeckt – abgeschlossen von der Hausverwaltung, bezahlt über die Betriebskosten. Eine eigene Haushaltsversicherung brauchen Sie trotzdem: Sie deckt den gesamten Wohnungsinhalt, und dazu zählt ausdrücklich auch die Einbauküche – sie gehört zum Wohnungsinhalt, nicht zum Gebäude. Prüfen Sie außerdem, was die Polizze der Eigentümergemeinschaft tatsächlich umfasst: Selbst eingebaute Sonderausstattung ist dort oft nicht erfasst – und was dort sicher gedeckt ist, brauchen Sie nicht ein zweites Mal zu versichern; das vermeidet Überversicherung. Das Kellerabteil gehört zur Deckung Ihrer Haushaltsversicherung, allerdings mit den Einschränkungen aus dem Einbruch-Kapitel oben: Wertgrenzen und Absperrpflicht gelten dort besonders streng.

Haus: Haushalts- und Eigenheimversicherung gehören aufeinander abgestimmt, idealerweise aus einer Hand – warum, steht oben im Kapitel zum Unterschied der beiden Versicherungen. Beide zusammen rechnen Sie in einem Schritt über den Kombi-Rechner für Eigenheim- und Haushaltsversicherung.

Vermietete Wohnung: Als Vermieter versichert Ihre eigene Haushaltsversicherung nur die Sachen, die Sie selbst eingebracht haben – relevant vor allem bei möblierter Vermietung. Der Hausrat Ihrer Mieter ist deren Sache und deren Vertrag. Und für die Wohnung selbst braucht es die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung; die Haushaltsversicherung ersetzt sie nicht.

Hausratversicherung aus Deutschland: Was in Österreich anders läuft

Ein Fall, der immer wieder für Ärger sorgt: Wer aus Deutschland nach Österreich zieht, sucht eine „Hausratversicherung“ – und findet die Haushaltsversicherung. Im Kern ist es dasselbe Produkt, aber strukturell anders gebaut: In Österreich ist die Privathaftpflicht üblicherweise gleich inkludiert, in Deutschland ist sie ein eigener Vertrag. Wer beide Systeme mischt, hat am Ende entweder eine Deckung doppelt – oder, deutlich gefährlicher, die Haftpflicht gar nicht.

Dazu kommt die Frage nach der bestehenden Polizze: Eine deutsche Hausratversicherung gilt nach dem Umzug nicht einfach weiter. Je nach Bedingungswerk endet der Schutz mit der Wohnsitzverlegung ins Ausland – oder er läuft nur befristet über die Außenversicherung weiter. Verlassen sollte man sich darauf nicht, ohne die eigenen Bedingungen geprüft zu haben.

Unsere Empfehlung ist deshalb einfach: Bringen Sie Ihre bestehenden deutschen Polizzen mit ins Gespräch – wir sagen Ihnen, was in Österreich gebraucht wird und was Sie sich sparen können. Einen Überblick über alle Schritte nach dem Umzug gibt unser Ratgeber Neu in Österreich: Versicherung & Anmeldung – die 90-Tage-Checkliste.

Haushaltsversicherung kündigen oder wechseln: Welche Fristen gelten?

Haushaltsversicherungen werden in Österreich üblicherweise mit zehnjähriger Laufzeit abgeschlossen – gegen einen Dauerrabatt. Das heißt nicht, dass Sie zehn Jahre gebunden sind.

Nach § 8 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) kann ein Verbraucher ein Versicherungsverhältnis, das für mehr als drei Jahre eingegangen wurde, zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Praktisch heißt das: nach drei Jahren jährlich, mit einem Monat Vorlauf zum Vertragsjahrestag.

Und der Vollständigkeit halber: Nicht jede Haushaltsversicherung läuft zehn Jahre. Bei einjährigen oder automatisch verlängerten Verträgen gelten die vereinbarte Laufzeit und die Kündigungsfrist laut Polizze – ein Blick in die eigenen Vertragsdaten lohnt vor jeder Kündigung.

Quelle: RIS – Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) § 8 (abgerufen Juli 2026).

Ein Detail steht im selben Paragrafen und wird gerne überlesen: Eine Verpflichtung, gewährte Prämiennachlässe zurückzuzahlen, bleibt von der Kündigung grundsätzlich unberührt. Wer den Zehn-Jahres-Rabatt kassiert hat und nach vier Jahren geht, kann also eine Nachforderung bekommen. Aber: Zahlen Sie eine solche Forderung nicht ungeprüft. Der Oberste Gerichtshof hat Dauerrabatt-Klauseln mehrfach als unwirksam beurteilt, wenn die Rückforderung starr bleibt oder mit der Laufzeit sogar steigt und das gesetzliche Kündigungsrecht damit wirtschaftlich unterläuft – zulässig sind nur Staffeln, bei denen der Rückforderungsbetrag mit jedem Vertragsjahr sinkt. In etlichen Altverträgen stehen genau solche unwirksamen Klauseln. Das rechnen wir vor einem Wechsel nach – oft lohnt er sich trotz Nachforderung, manchmal fällt die Nachforderung ganz weg.

Quelle: RIS – OGH 7 Ob 211/12y (Urteil zu Dauerrabatt-Rückforderungsklauseln, PDF) (abgerufen Juli 2026).

Weitere Wege aus dem Vertrag:

  • Umzug. Bei Wohnsitzwechsel gibt es üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht – wichtig: Die Kündigung muss dem Versicherer vor dem Umzug zugehen, sonst geht der Vertrag im Regelfall auf die neue Wohnung über.
  • Verkauf oder Wegfall des versicherten Interesses. Wer die Wohnung auflöst und keinen eigenen Haushalt mehr führt, hat kein versichertes Interesse mehr – der Vertrag endet.
  • Nach einem Schadensfall. Je nach Bedingungswerk und den dort genannten Voraussetzungen kann dann sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer kündigen. Wichtig zu wissen: eben auch der Versicherer. Wer viele Kleinschäden meldet, riskiert die Kündigung durch die Gesellschaft – und einen Neuvertrag mit belasteter Schadenhistorie.
  • Prämienerhöhung durch Anpassungsklausel. Erhöht der Versicherer über die vereinbarte Wertanpassung hinaus, entsteht in der Regel ein Kündigungsrecht.

Und die Reihenfolge, die wir jedem Kunden mitgeben: Erst den neuen Vertrag fix machen, dann den alten kündigen. Nicht umgekehrt. Wer zuerst kündigt und beim neuen Versicherer wegen eines Vorschadens oder der Gefahrenzone abgelehnt wird, steht ohne Deckung da – inklusive Haftpflicht.

Was beim Umzug mit der Haushaltsversicherung passiert

Die Haushaltsversicherung ist an die Wohnung gebunden, nicht an Sie. Beim Übersiedeln passieren daher drei Dinge, um die man sich aktiv kümmern muss:

  • Die Deckung wandert mit – aber nur befristet doppelt. Übliche Bedingungen versichern während der Übersiedlung beide Wohnungen für einen begrenzten Zeitraum (je nach Bedingungen, häufig bis zu zwei Monate). Wer länger parallel wohnt, sollte das ausdrücklich vereinbaren.
  • Die Versicherungssumme muss neu berechnet werden. Ändert sich die Wohnnutzfläche, ändert sich die nötige Summe. Wer von 60 auf 100 m² zieht und die alte Summe mitnimmt, produziert Unterversicherung – und merkt es erst im Schadenfall. Umgekehrt zahlt man bei einer Verkleinerung für eine Überversicherung, die im Schadenfall nichts bringt: Ersetzt wird immer nur der tatsächliche Schaden.
  • Die Meldepflicht liegt bei Ihnen. Die neue Adresse ist dem Versicherer bekanntzugeben – auch deshalb, weil sich mit dem Ort die Risikoeinschätzung ändert (Gefahrenzone, Erdgeschoss, Keller, Sicherheitstüren).

Praktisch ist der Umzug damit der beste Moment für einen Vergleich: Sie müssen die Polizze ohnehin anfassen, das Sonderkündigungsrecht liegt auf dem Tisch, und die Versicherungssumme wird sowieso neu ermittelt.

Kann man eine Haushaltsversicherung online vergleichen und abschließen?

Ja – und für ein einfaches Risiko ist das auch der schnellste Weg. Ein Vergleichsrechner ermittelt aus Wohnnutzfläche, Wohnort, Wohnungsausstattung und gewünschten Bausteinen mehrere Prämien und stellt Deckungssummen und Selbstbehalte nebeneinander. Bei einer normalen Mietwohnung ohne Vorschäden ist der Versicherungsantrag in wenigen Minuten fertig – eine Haushaltsversicherung online abschließen ist also kein Problem.

Was ein Rechner allerdings nicht kann, und deshalb schauen wir bei uns immer zweimal hin:

  • Er nimmt Ihre Angaben, wie sie kommen. Wer die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, bekommt einen günstigen Tarif angezeigt – und den Einwand der Unterversicherung im Schadenfall dazu.
  • Er zeigt Sublimits selten in der Vergleichszeile. Katastrophenbaustein, Wertsachengrenzen, Fahrrad-Wertgrenze und der Deckel bei grober Fahrlässigkeit stehen in den Bedingungen, nicht im Preisfeld.
  • Er kennt Ihre Vorgeschichte nicht. Vorschäden und Gefahrenzonen tauchen erst bei der Polizzierung auf – und dann ist der Alttarif womöglich schon gekündigt.

Unser Weg ist deshalb bewusst zweistufig: Sie rechnen selbst, wir prüfen das Ergebnis. Der Rechner für die Haushaltsversicherung liefert Ihnen die Prämien; wir sagen Ihnen anschließend, ob die Deckung zu Ihrer Wohnung passt und wo im Bedingungswerk der Haken sitzt. Das kostet Sie nichts und ist unabhängig davon, wo Sie am Ende abschließen. Der Unterschied zum Bankberater oder zum Agenten eines einzelnen Versicherers: Ein unabhängiger Versicherungsmakler ist gesetzlich verpflichtet, überwiegend im Interesse des Kunden zu handeln – er vertritt Sie gegenüber der Versicherung, nicht umgekehrt, und haftet für seine Beratung. Bei uns heißt das konkret: Befähigungsprüfung zum Versicherungsmakler 1998 bei der Wirtschaftskammer, seither selbständig – und die Gewerbeberechtigung von POINTNER finanz ist unter der GISA-Zahl 16750586 im öffentlichen Versicherungsvermittlerregister für jeden nachprüfbar. Wir arbeiten für ganz Österreich – 100 % digital per Video, Telefon und simplr-App, und persönlich vor Ort in Ried im Innkreis.

Worauf wir als Makler achten

Wir sehen jede Woche bestehende Haushaltspolizzen – bei Neukunden, bei Umzügen, nach Schäden. Das sind die Punkte, die wir zuerst prüfen, in genau dieser Reihenfolge:

  • Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht. Der häufigste und teuerste Fehler. Alte Verträge mit 40.000 oder 60.000 Euro Summe sind heute regelmäßig um die Hälfte zu niedrig.
  • Grobe Fahrlässigkeit – enthalten? Zu 100 % der Versicherungssumme oder gedeckelt?
  • Zusatzbaustein Katastrophenschutz – wie hoch das Sublimit ist, ob es wertangepasst wird und ob die Adresse in einer Gefahrenzone liegt. Bei Erdgeschoss- und Kellernutzung besonders relevant.
  • Höchstbeträge für Wertsachen und Bargeld – und ob ein Safe verlangt wird.
  • Fahrräder und E-Bikes – Wertgrenze, Absperrpflicht, Deckung außerhalb der Wohnung.
  • Balkonkraftwerk und Außeninstallationen – moderne Tarife versichern Stecker-Solargeräte (bis 800 Watt) samt Wechselrichter gegen Sturm, Hagel und Feuer mit; ältere Verträge schließen Installationen außerhalb der Wohnräume oft aus. Wer nachgerüstet hat, sollte das melden.
  • Haftpflicht-Versicherungssumme und Geltungsbereich – 1,5 Millionen Euro mit weltweiter Geltung sind eine sinnvolle Mindestorientierung; alte Verträge liegen oft deutlich darunter und gelten nur in Europa.
  • Selbstbehalt – ist einer drin, und ist das gewollt? Wir empfehlen die Haushaltsversicherung meist ohne Selbstbehalt: Die typischen Schäden sind klein, und da zahlt man mit Selbstbehalt jedes Mal selbst.
  • Assistance-Leistungen – Schlüsseldienst und Handwerker-Nothilfe sind angenehm, aber häufig an Bedingungen geknüpft (etwa den Anruf über die Notfall-Hotline des Versicherers, sonst keine Kostenübernahme). Wir sagen Ihnen, wann das ein echtes Argument ist und wann Beipackzettel.

Was wir bewusst nicht tun: einen Tarif zum „Testsieger“ erklären. Die AK-Erhebung zeigt für ihr Modell einen günstigsten Anbieter – bei 130 m² in einer Hochwasser-Gefahrenzone mit teurem E-Bike im Keller kann die Reihenfolge komplett anders aussehen. Deshalb rechnen wir Ihren Fall, nicht ein Modell. Wie so eine Detail-Einschätzung bei uns aussieht, zeigt unser Erfahrungsbericht zur muki Versicherung – einem der Anbieter, die wir auch beim Haushalts-Vergleich berücksichtigen.

Erst rechnen, dann gegenchecken: Der Rechner zeigt Ihnen in wenigen Minuten konkrete Prämien – grobe Fahrlässigkeit und Katastrophenschutz haben wir darin schon voreingestellt, damit genau die wichtigen Bausteine nicht untergehen. Ob die Deckung zu Ihrer Wohnung passt, sehen wir uns danach gemeinsam an. Kostenlos, für ganz Österreich per Video oder Telefon und persönlich in Ried im Innkreis.

Prämie berechnen Kurzes Gespräch buchen (15 Min)

Häufige Fragen zur Haushaltsversicherung

Was kostet eine Haushaltsversicherung in Österreich pro Monat?

Aus unserem Vergleichsprogramm: für eine 90-m²-Wohnung zwischen rund 12 und 37 Euro im Monat, ohne Selbstbehalt – je nachdem, ob grobe Fahrlässigkeit und erweiterter Naturkatastrophen-Schutz enthalten sind und wie die Ausstattung bewertet ist. Kleinere Wohnungen beginnen bei rund 9 Euro; ein Einfamilienhaus samt Eigenheimversicherung liegt bei 45 bis 130 Euro im Monat.

Ist die Haushaltsversicherung in Österreich Pflicht?

Nein, gesetzlich verpflichtend ist sie nicht. Manche Mietverträge verlangen sie – solche vorformulierten Klauseln sind allerdings nicht automatisch rechtswirksam; bei Wohnkrediten verlangen Banken zumindest eine Feuer- bzw. Gebäudeversicherung für das Objekt. Unabhängig davon ist sie eine der wenigen Versicherungen, die wir jedem Haushalt empfehlen – wegen der enthaltenen Privathaftpflicht.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Hochwasser im Keller?

Nur eingeschränkt. Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung sind über einen Katastrophenbaustein gedeckt, im Standard meist nur mit 3.000 bis 10.000 Euro. Eine Erweiterung auf rund 20.000 bis 40.000 Euro ist gegen Prämienzuschlag möglich – in ausgewiesenen Gefahrenzonen oder nach Vorschäden allerdings nur begrenzt oder gar nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Haushaltsversicherung und Hausratversicherung?

Inhaltlich dasselbe Produkt, nur ein anderer Sprachraum: „Haushaltsversicherung“ ist der österreichische Begriff, „Hausratversicherung“ der deutsche. Ein wichtiger Unterschied besteht trotzdem – in Österreich ist die Privathaftpflicht üblicherweise inkludiert, in Deutschland ist sie ein eigener Vertrag.

Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schaden selbst verschuldet habe?

Bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich – ein versichertes Schadenereignis vorausgesetzt. Bei grober Fahrlässigkeit – vergessene Kerze, offen gelassenes Fenster – nur, wenn das ausdrücklich mitversichert ist. Bei Vorsatz nie. Die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit ist der Punkt, an dem sich gute von billigen Tarifen unterscheiden.

Ist mein Fahrrad über die Haushaltsversicherung versichert?

Innerhalb der Wohnung meist ja. Im Gemeinschaftskeller oder Fahrradraum nur bei Einbruchdiebstahl und nachgewiesener Absperrung, außerhalb des Hauses in der Regel nur mit eigener Deckung. Zusätzlich gelten Wertgrenzen, die für aktuelle E-Bikes häufig zu niedrig sind – hier lohnt eine eigene Fahrradversicherung.

Sind Handydisplay und Brille über den Glasbruch gedeckt?

Nein. Die Glasbruchdeckung betrifft Gebäude- und Möbelverglasung – Fenster, Duschabtrennung, Glastischplatte, meist auch das Ceranfeld. Handydisplays und Brillengläser brauchen eigene Lösungen; ob die sich rechnen, hängt vom Gerätewert ab.

Wann kann ich meine Haushaltsversicherung kündigen?

Bei der üblichen Zehn-Jahres-Laufzeit können Verbraucher nach § 8 Abs. 3 VersVG zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres mit einem Monat Frist kündigen. Dazu können – je nach Bedingungen – Sonderkündigungsrechte kommen: bei Umzug, nach einem Schadenfall oder bei bestimmten Prämienerhöhungen. Achtung: Gewährte Dauerrabatte können bei früher Kündigung zurückgefordert werden – solche Forderungen aber nie ungeprüft zahlen, viele Klauseln sind laut OGH unwirksam.

Was passiert, wenn meine Versicherungssumme zu niedrig ist?

Dann liegt Unterversicherung vor, und der Versicherer kürzt anteilig – auch bei kleinen Schäden. Bei halber Summe gibt es die halbe Leistung. Schutz davor bietet ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht, sofern die Summe den geforderten Mindestwert pro Quadratmeter erreicht.

Brauche ich als Mieter eine Haushaltsversicherung?

Ja – aus zwei Gründen. Ihr eigener Hausrat ist über die Gebäudeversicherung des Vermieters nicht gedeckt, und Sie haften für Schäden, die Sie an der Wohnung verursachen. Eine Haushaltsversicherung samt Privathaftpflicht deckt beides ab – wobei der Umfang der Mietsachschäden-Deckung tarifabhängig ist: Gute Tarife enthalten sie, wir prüfen diesen Punkt beim Vergleich gezielt.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Erstens: Schaden so weit wie möglich begrenzen (Wasser abdrehen, Strom weg). Zweitens: alles fotografieren oder filmen und beschädigte Sachen nicht vorschnell entsorgen. Drittens: eine Liste der betroffenen Gegenstände mit ungefährem Wert erstellen, Rechnungen und Kontoauszüge sichern. Viertens: den Schaden unverzüglich melden – bei Einbruch, Raub oder Brand zusätzlich die Polizei verständigen. Und keine endgültigen Reparaturen beauftragen, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Als Kundin oder Kunde von POINTNER finanz melden Sie den Schaden einfach uns – wir übernehmen die Abwicklung mit dem Versicherer.

Was zahlt die Haushaltsversicherung nicht?

Typische Ausschlüsse sind: normale Abnutzung, mangelhafte Instandhaltung, langsam eindringende Feuchtigkeit und Schimmel ohne versichertes Schadenereignis, Grundwasser, vorsätzlich verursachte Schäden, einfaches Verlieren oder Liegenlassen sowie Diebstahl ohne Einbruchspuren, sofern nicht ausdrücklich mitversichert. Auch beruflich genutzte Sachen sind oft nur bis zu Grenzen gedeckt. Die genaue Liste steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Ist mein Homeoffice über die Haushaltsversicherung versichert?

Privat genutzte Geräte ja. Beruflich oder gewerblich genutzte Geräte, Waren und Unterlagen sind dagegen häufig nur begrenzt oder gar nicht über die private Haushaltsversicherung gedeckt – für Selbstständige gehört das in eine betriebliche Sachversicherung. Beim Firmen-Laptop kommt es darauf an, wem das Gerät gehört und welche Versicherung dafür besteht – meist ist das ein Fall für die Versicherung des Arbeitgebers, im Zweifel gehört das im Schadenfall geklärt.

Zahlt die Haushaltsversicherung bei Schimmel?

Nur, wenn der Schimmel Folge eines versicherten Schadenereignisses ist – etwa eines Rohrbruchs. Dann ist die Beseitigung je nach Tarif als Folgeschaden mitversichert. Schimmel durch allmähliche Feuchtigkeit oder falsches Lüften ist dagegen regelmäßig nicht gedeckt – es fehlt das versicherte, plötzliche Schadenereignis.

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, statt neu zu kaufen?

Ja – aber dann gibt es meist nur den Zeitwert. Die Wiederherstellungsklausel vieler Tarife knüpft die volle Neuwert-Entschädigung daran, dass das Geld tatsächlich für Reparatur oder Wiederbeschaffung verwendet wird, oft innerhalb einer Frist. Wer nichts nachkauft, bekommt nur den Restwert der Sache.

Was kostet eine Haushaltsversicherung für eine 60-m²-Wohnung?

Aus unserem Vergleichsprogramm: für eine Wohnung dieser Größe grob 9 bis 27 Euro im Monat, ohne Selbstbehalt gerechnet – die Spanne kommt von den Bausteinen (grobe Fahrlässigkeit, erweiterter Naturkatastrophen-Schutz) und der Ausstattungskategorie. Wir empfehlen dabei meist einen Tarif ohne Selbstbehalt, weil gerade die kleinen Schäden die häufigen sind. Weitere Wohnsituationen zeigt die Prämien-Tabelle im Kosten-Kapitel.

Was bedeutet Außenversicherung?

Die Außenversicherung deckt Ihren Hausrat vorübergehend auch außerhalb der Wohnung – etwa im Hotelzimmer, am Urlaubsort oder in der Studentenbude. Sie ist dabei zeitlich begrenzt, gilt meist nur für bestimmte Gefahren und mit eigenen Sublimits, häufig einem Prozentsatz der Versicherungssumme. Ein vollwertiger Ersatz für eine eigene Polizze am Zweitwohnort oder eine Fahrrad- bzw. Reisegepäckversicherung ist sie nicht – die Details stehen im Bedingungswerk.

Passende Artikel aus dem Ratgeber

Ihre Polizze im Härtetest: Schicken Sie uns Ihre bestehende Haushaltsversicherung – wir prüfen Versicherungssumme, grobe Fahrlässigkeit, Katastrophenbaustein und Haftpflichtsumme und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Wechsel etwas bringt. Auch dann, wenn er es nicht bringt.

Prämie berechnen Beratung buchen (30 Min)