Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: Juli 2026
Kurz gesagt: Die gesetzlichen Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB) zahlen Zahnbehandlungen nur zum Kassentarif – bei Zahnersatz, Kieferorthopädie oder Implantaten bleibt oft der Großteil der Kosten als Eigenanteil hängen. Eine Zahnversicherung schließt diese Lücke – auf zwei Wegen: als eigenständige Zahnversicherung ganz ohne Hauptvertrag (in Österreich bei ERGO und Allianz) oder als Zahn-Zusatzversicherung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, also zusätzlich zu Sonderklasse- und/oder Ambulanztarif. Wir vergleichen beide Wege. Stand: Juli 2026.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen – und was nicht?
Die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) übernimmt die medizinisch notwendige Grundversorgung zum Kassentarif – kostenlos ist sie nur beim Kassenzahnarzt. Beim Wahlzahnarzt oder Privatzahnarzt gibt es in der Regel eine Rückerstattung von 80 % des Kassentarifs – nicht der tatsächlichen Rechnung. Für alles darüber hinaus gilt: selbst zahlen.
- Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate): Die Sozialversicherung anerkennt nur einfachsten, herausnehmbaren Zahnersatz – seit Mai 2026 mit 30 % Zuzahlung (20 % für Rezeptgebühren-Befreite). Eine Vollkeramikkrone (ca. 800–1.500 €), eine Brücke (ca. 950–1.100 € pro Glied) oder ein Zahnimplantat (ca. 1.700–3.000 € und mehr) zahlen gesetzlich Versicherte praktisch komplett selbst – kleine Ausnahmen: Die BVAEB gewährt Zuschüsse zu Implantat und Krone, die SVS unter Vorsorge-Voraussetzungen einen kleinen Einmalzuschuss. Bei mehreren Zähnen sind das schnell mehrere tausend Euro.
- Hochwertige Füllungen und Inlays: Für ein Keramik-Inlay (400–800 €) erstattet die Kasse nur rund 50–80 €. Auch bei zahnfarbenen Kunststofffüllungen bleibt ein spürbarer Eigenanteil.
- Kieferorthopädie: Die „Gratis-Zahnspange“ gibt es nur für Kinder bis 18 mit schweren Fehlstellungen (IOTN-Stufe 4–5) beim Kassen- oder Vertragskieferorthopäden – und nur in Standard-Ausführung. Bei leichteren Fehlstellungen hat die ÖGK die Zuschüsse 2026 weiter eingeschränkt (Stufen IOTN 3a und 3f komplett gestrichen). Für Erwachsene sind Zahnspangen fast immer reine Privatsache, bei Kosten von 4.000–8.500 €.
- Professionelle Zahnreinigung (Mundhygiene): Bei der ÖGK für Erwachsene eine reine Privatleistung – rund 130 € pro Sitzung. Die SVS gibt immerhin 45 € Zuschuss pro Kalenderjahr, die BVAEB 42,60 € bis zu zweimal jährlich. Kinder von 10 bis 18 bekommen die Mundhygiene einmal jährlich auf e-card (bei der BVAEB seit 2026 sogar zwei Gratis-Sitzungen pro Jahr für 6- bis 18-Jährige).
- Wurzelbehandlungen: Der Kassentarif deckt die Standardbehandlung; hochwertige Techniken (etwa mikroskopgestützt) sind Privatleistung.
Quellen zu den Kassenleistungen: ÖZÄK zur ÖGK-Satzungsänderung (Mai 2026) · SVS: Zuschuss zur Mundhygiene · BVAEB: Mundhygiene · oesterreich.gv.at: Gratis-Zahnspange (alle abgerufen Juli 2026)
Genau diese Lücke schließt eine private Zahnversicherung – auf zwei Wegen.
Eigenständige Zahnversicherung in Österreich: ERGO und Allianz im Vergleich
Eine eigenständige Zahnversicherung lässt sich ohne Krankenzusatzversicherung abschließen – Sie müssen also keine Sonderklasse- oder Wahlarzt-Deckung „mitkaufen“. Diesen Weg bieten in Österreich aktuell genau zwei Versicherer an: die ERGO (Pionier, am Markt seit 2021) und – neu seit Mai 2026 – die Allianz mit „Meine Zahnversicherung“. Als unabhängiger Makler vergleichen wir beide Leistungsbereiche neutral:
| Merkmal | ERGO Zahnversicherung | Allianz „Meine Zahnversicherung“ |
|---|---|---|
| Aufbau | zwei getrennt wählbare Produkte: Zahnersatz- und Zahnerhaltversicherung (einzeln oder kombiniert), plus eigener Kinder-Tarif | zwei aufbauende Pakete: Basis (Zahnvorsorge + Zahnerhalt + Kieferregulierung), Optimum (zusätzlich Zahnersatz) |
| Zahnersatz (Kronen, Brücken und Implantate) | 90 % Kostenersatz; Höchstbetrag 640 € im 1. Jahr, steigend auf 3.850 € ab dem 5. Versicherungsjahr | nur im Paket Optimum: 90 % bzw. 100 % bei Kassen-Teilerstattung; Jahreslimit 1.250 € steigend auf 3.750 € ab dem 5. Kalenderjahr |
| Zahnerhalt (Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitis) | 90 %; Höchstbetrag 320 € im 1. Jahr, steigend auf 1.920 € ab dem 5. Jahr | Basis: 650 € steigend auf 1.950 €; Optimum: 1.950 € schon ab dem 1. Jahr |
| Mundhygiene / Prophylaxe | 100 %, eigenes Zusatzbudget 265 € pro Jahr (belastet die Staffel nicht) | 100 %, bis 300 € pro Kalenderjahr (inkl. medizinischem Bleaching, Fissurenversiegelung und Sportschutzschienen) |
| Kieferorthopädie | im Kinder-Tarif (abnehmbare Zahnspange bis 640 €, festsitzende bis 1.280 € je Versicherungsfall); Erwachsene nur nach Unfall | in beiden Paketen ab IOTN-Stufe 3: Basis bis 650 €, Optimum bis 1.300 € pro Jahr |
| Unfall-Bonus | voller Höchstbetrag ab dem 1. Tag – die Staffel entfällt | Limits gelten regulär |
| Gesundheitsprüfung | kein Gesundheitsfragebogen beim Abschluss – aber Prüfung im Versicherungsfall: in den ersten 5 Jahren wird der Zustand der Zähne bis 3 Jahre vor Versicherungsbeginn erhoben | keine – auch der Zahnstatus wird nicht abgefragt; die Ausschlüsse für Vorbestehendes stehen transparent im Antrag und werden per Unterschrift bestätigt |
| Wartezeit | keine (Ausnahme: 8 Monate bei Kieferorthopädie für Kinder, entfällt bei Unfall) | keine |
| Eintrittsalter | Erwachsene 18 bis 75; Kinder-Zahnerhalt ab Geburt | bis 65 (Kinder ab 0) |
| Weltweiter Versicherungsschutz | ja – auch geplante Behandlungen im Ausland (Rechnung auf Deutsch oder Englisch einreichen) | ja – auch geplante Behandlungen im Ausland (z. B. Zahnarzt in Ungarn) |
| Abschluss | im Beratungsgespräch – oder direkt online | im gemeinsamen Beratungsgespräch |
Unsere Einordnung als Makler:
- Wer vor allem Zahnersatz und Implantate absichern will, braucht bei der Allianz zwingend das Paket Optimum – Basis deckt keinen Zahnersatz. Bei ERGO gibt es dafür die gezielte ERGO Zahnersatzversicherung – als einziges Produkt am Markt auch ganz ohne Zahnerhalt-Komponente wählbar. Das spart Prämie, wenn nur die teuerste Lücke geschlossen werden soll.
- Über 65? Dann ist die ERGO Zahnversicherung der einzige verbleibende Weg – dort ist der Einstieg bis 75 möglich.
- Zahnspange für Erwachsene (medizinisch notwendig, ab IOTN-Stufe 3): nur bei der Allianz mitversichert – ERGO deckt Kieferorthopädie für Erwachsene nur nach einem Unfall.
- Die Jahreslimits steigen bei beiden Anbietern über die ersten fünf Jahre. Früh abschließen zahlt sich doppelt aus: Die maximale Deckung ist beim ersten großen Versicherungsfall schon erreicht – und was bei Abschluss bereits angeraten war, ist ohnehin nie versichert (siehe unten).
Die ERGO Zahnversicherung im Detail
Die ERGO bietet zwei getrennt abschließbare Produkte plus einen Kinder-Tarif (Zahlen Stand 01/2026):
- ERGO Zahnersatzversicherung: Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen, Implantate und implantatgetragener Zahnersatz – inklusive vorbereitender Leistungen wie Kieferknochenaufbau. Kostenersatz 90 % nach Abzug der Kassenleistung, Höchstbeträge pro Versicherungsjahr: 640 € im 1. Jahr, dann 1.280 € / 1.930 € / 2.570 €, ab dem 5. Jahr 3.850 €. Nach einem Unfall steht sofort der volle Höchstbetrag zur Verfügung.
- ERGO Zahnerhaltversicherung: Füllungen, Inlays, Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, Weisheitszahn-Entfernung und Knirscherschienen (90 %, Staffel von 320 € auf 1.920 € ab dem 5. Jahr) – plus Zahnvorsorge: professionelle Mundhygiene, Fluoridbehandlung und Fissurenversiegelung zu 100 % mit eigenem Budget von 265 € pro Jahr, das die Staffel nicht belastet.
- Zahnerhalt für Kinder (bis 17, eigene Kinderprämie): Zahnerhalt, Zahnvorsorge (105 €/Jahr) und medizinisch notwendige Kieferregulierung – abnehmbare Zahnspange inklusive Aligner bis 640 €, festsitzende bis 1.280 € je Versicherungsfall (Wartezeit 8 Monate, entfällt bei Unfall). Ab 18 läuft der Vertrag automatisch im Erwachsenentarif weiter.
Der Abschluss ist einfach und schnell: kein Gesundheitsfragebogen, keine Wartezeit für Erwachsene, Versicherungsschutz weltweit schon ab dem nächsten Tag möglich – der Zahnarzt ist frei wählbar, auch Privat- und Wahlzahnärzte. Wichtig zu wissen: Statt Gesundheitsfragen prüft die ERGO im Leistungsfall. In den ersten fünf Versicherungsjahren wird per Zahnarztfragebogen der Zustand der Zähne bis drei Jahre vor Versicherungsbeginn erhoben. Zähne, die bei Versicherungsbeginn bereits fehlten und nicht dauerhaft ersetzt waren, sind vom Zahnersatz ausgeschlossen.
ERGO-Aktion – bis Jahresende gratis versichert: Bei Abschluss einer ERGO Zahnversicherung bis 30. Oktober 2026 werden Ihnen alle im Jahr 2026 einbezahlten Monatsprämien wieder auf Ihr Konto gutgeschrieben – der Versicherungsschutz gilt trotzdem ab sofort. Gilt für die Zahnerhalt- und die Zahnersatzversicherung (auch kombiniert), für Neu- und Bestandskunden ohne bestehende Zahnversicherung.
ERGO Zahnversicherung online abschließen
Die Allianz „Meine Zahnversicherung“ im Detail (neu seit Mai 2026)
Mit „Meine Zahnversicherung“ hat die Allianz im Mai 2026 die zweite eigenständige Zahnversicherung auf den österreichischen Markt gebracht – zwei Pakete mit aufbauender Logik (Zahlen Stand 05/2026):
- Basis – alles für den Zahnerhalt: Zahnvorsorge inklusive Mundhygiene, medizinischem Bleaching und Sportschutzschienen (bis 300 €/Jahr, 100 %), Zahnbehandlungen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontitis-Therapie, ambulante Zahn-Operationen und Knirschschienen (Jahreslimit 650 €, ab dem 3. Kalenderjahr 1.300 €, ab dem 5. Kalenderjahr 1.950 €) sowie Kieferregulierung ab IOTN-Stufe 3 bis 650 €/Jahr. Kein Zahnersatz.
- Optimum – erweitert um Zahnersatz: Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate inklusive Knochenaufbau (Jahreslimit 1.250 €, steigend auf 3.750 € ab dem 5. Kalenderjahr; Kostenersatz 90 %, bei Teilleistung der Sozialversicherung 100 % der Restkosten). Zahnerhalt gilt hier ab dem 1. Jahr mit vollem Limit von 1.950 €, Kieferregulierung bis 1.300 €.
Drei Punkte stechen heraus:
- Keine Gesundheitsprüfung: Es gibt keine Gesundheitsfragen, auch der Zahnstatus wird nicht abgefragt – abgeschlossene frühere Behandlungen sind kein Hindernis. Aber kein Freibrief: Was bei Vertragsbeginn bereits erkennbar, diagnostiziert, angeraten oder begonnen war, bleibt laut Bedingungen ausgeschlossen – ebenso Zahnersatz für bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne (bei Kieferorthopädie zählt schon der Heilkostenplan). Diese Ausschlüsse stehen transparent im Antrag und werden mit der Unterschrift bestätigt.
- Keine Wartezeit: Versichert ist alles, was ab Versicherungsbeginn medizinisch notwendig wird.
- Weltweiter Versicherungsschutz: ausdrücklich auch für bewusst im Ausland geplante Behandlungen – zum Beispiel beim Zahnarzt in Ungarn.
Die Leistungsmeldung läuft bequem über die „Meine Allianz“-App, die Auszahlung erfolgt in der Regel am nächsten Tag. Praktisch bei größeren geplanten Behandlungen (Zahnersatz, Zahnspange): Der Heilkostenplan wird vorab bei der Allianz eingereicht – Sie bekommen eine schriftliche Leistungszusage und wissen schon vor Behandlungsbeginn genau, was übernommen wird (bei Kieferorthopädie ist das verpflichtend). Eintrittsalter bis 65, Kündigung erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres. Den Abschluss erledigen wir gemeinsam im Beratungsgespräch – die Polizze kommt in der Regel am nächsten Tag.
Zahn-Zusatzversicherung als Baustein zur privaten Krankenversicherung
Gut zu wissen: Auch wer bereits eine Sonderklasse- oder Wahlarzt-Versicherung hat, ist bei Zahnbehandlungen nicht automatisch gedeckt – Zahnleistungen sind in diesen Tarifen grundsätzlich nicht enthalten. Dafür gibt es die Zahn-Zusatzversicherung als eigenes Modul zur privaten Krankenversicherung, neben Bausteinen wie Sonderklasse, Wahlarzt und Taggeld – mehr dazu auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung in Österreich.
Dieses Zahn-Modul bieten von unseren Vergleichs-Gesellschaften Allianz, Donau, Generali, Merkur, UNIQA und Wiener Städtische an – immer gekoppelt an einen Ambulanz- oder Sonderklasse-Haupttarif und mit Gesundheitsprüfung. GRAWE und muki bieten keine Zahnversicherung an – hier ergänzen wir mit einer eigenständigen Zahnversicherung von ERGO oder Allianz.
Üblich sind bei der Zahn-Zusatzversicherung eine Sperrfrist (Wartezeit) von rund 6–12 Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie ein Selbstbehalt über die Erstattungsquote – je nach Tarif werden etwa 60–80 % der Kosten übernommen. Welcher Baustein zu welchem Gesamtpaket passt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und klassischer Beratungsstoff – seriös lässt sich das nicht in einer Tabelle abbilden.
Wann welcher Weg? Ist ohnehin eine Krankenzusatzversicherung geplant (Sonderklasse oder Wahlarzt), ist der Zahn-Baustein meist die elegantere Lösung. Wer gezielt nur seine Zahngesundheit absichern will – oder wegen Vorerkrankungen durch keine Gesundheitsprüfung käme –, fährt mit der eigenständigen Zahnversicherung besser.
Was kostet eine Zahnversicherung? Prämien-Beispiele
Wer Wert auf gesunde und schöne Zähne legt, muss dafür keine hohen Beiträge zahlen – die Prämie hängt vor allem von Eintrittsalter und gewähltem Tarif ab. Richtwerte am Beispiel der Allianz „Meine Zahnversicherung“ (Monatsprämien inkl. Versicherungssteuer, Stand 05/2026):
| Eintrittsalter | Paket Basis | Paket Optimum (inkl. Zahnersatz) |
|---|---|---|
| 0–18 Jahre | 14,60 € | 18,78 € |
| 30 Jahre | 21,45 € | 43,86 € |
| 40 Jahre | 22,21 € | 50,70 € |
| 50 Jahre | 22,73 € | 55,74 € |
| 65 Jahre | 22,84 € | 64,71 € |
Auffällig: Das Basis-Paket kostet für Erwachsene fast altersunabhängig 21–23 € – beim Optimum-Paket macht das Eintrittsalter dagegen viel aus (rund 35 € mit 19, rund 65 € mit 65). Früh einsteigen lohnt also doppelt: niedrigere Prämie, und die Jahreslimits sind beim ersten größeren Behandlungsfall bereits auf voller Höhe. Die Prämien der ERGO Zahnversicherung hängen von der Produktwahl ab (Zahnersatz, Zahnerhalt oder Kombination) – konkrete Zahlen nennen wir Ihnen im Erstgespräch, oder Sie berechnen sie direkt im ERGO-Online-Rechner. Der Zahn-Baustein einer Krankenzusatzversicherung wird im Gesamtpaket kalkuliert – die Kosten zeigen wir im Erstgespräch anhand Ihres Wunschtarifs. Alle Prämien sind Richtwerte aus den Tarifunterlagen der Versicherer; Krankenversicherungs-Tarife werden jährlich angepasst.
Wann zahlt die Zahnversicherung nicht? Sperrfristen und Ausschlüsse
- Bereits bestehender Behandlungsbedarf („Angeraten-Prinzip“): Behandlungen, die vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder begonnen wurden, sind bei allen Anbietern dauerhaft ausgeschlossen – bei Kieferorthopädie zählt bereits der Heilkostenplan, beim Zahnersatz auch bei Vertragsbeginn fehlende, nicht ersetzte Zähne. „Keine Gesundheitsfragen“ heißt also nicht, dass akuter Bedarf mitversichert wäre. Deshalb: abschließen, bevor etwas ansteht.
- Beim Zahn-Baustein: Behandlungen innerhalb der Sperrfrist (rund 6–12 Monate). Die eigenständigen Zahnversicherungen von ERGO und Allianz kommen ohne Wartezeit aus (einzige Ausnahme: 8 Monate bei ERGO für Kieferorthopädie bei Kindern).
- Rein kosmetische Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit – etwa Veneers, Home-Bleaching oder Zahnschmuck.
- Kosten über dem Jahreslimit des jeweiligen Vertragsjahres – die Höchstbeträge steigen in den ersten fünf Jahren gestaffelt an (Ausnahme ERGO: nach einem Unfall gilt sofort das Maximum).
So läuft die Beratung ab
Ob eigenständige Zahnversicherung oder Zahn-Baustein, ob Basis oder Optimum, Zahnersatz oder Zahnerhalt – welche Lösung wirklich passt, hängt von Zahnstatus, Alter und Budget ab. Genau dafür ist das kostenlose Beratungsgespräch da:
- Kurzes Erstgespräch: Zahnstatus, Bedarf (nur Zahn – oder Teil einer Krankenzusatzversicherung?), Alter und Budget klären.
- Vergleich: eigenständige Zahnversicherung (ERGO oder Allianz) oder Zahn-Baustein – wir sagen ehrlich, welcher Weg für Sie passt.
- Abschluss im Beratungsgespräch: Wir schließen die passende Zahnversicherung direkt gemeinsam ab – bei ERGO wie bei der Allianz. Danach betreuen wir Sie im Leistungsfall – für eine hochwertige Versorgung ohne Kostenschock. Sie wissen bereits sicher, dass es die ERGO-Variante sein soll? Dann können Sie alternativ auch direkt online abschließen – verzichten damit aber auf unsere individuelle Beratung.
Häufig gestellte Fragen
Was zahlt die ÖGK für Zahnersatz und Implantate?
Die ÖGK anerkennt nur einfachsten, herausnehmbaren Zahnersatz (seit Mai 2026 mit 30 % Zuzahlung); festsitzender Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate ist praktisch reine Privatleistung. Ein Zahnimplantat kostet in Österreich typischerweise 1.700–3.000 € und mehr – ohne Zahnversicherung zahlen Sie das selbst. Andere Sozialversicherungsträger sind teils etwas großzügiger: Die BVAEB bezuschusst Implantate und Kronen, die SVS gewährt unter Vorsorge-Voraussetzungen einen kleinen Einmalzuschuss.
Was ist der Unterschied zwischen Zahn-Zusatzversicherung und eigenständiger Zahnversicherung?
Die Zahn-Zusatzversicherung ist ein Baustein zu einer Krankenzusatzversicherung – mit Haupttarif, Gesundheitsprüfung und Sperrfristen. Die eigenständige Zahnversicherung lässt sich ohne Hauptvertrag abschließen: in Österreich bei ERGO und seit Mai 2026 auch bei der Allianz.
Sind Zahnbehandlungen in der Sonderklasse-Versicherung enthalten?
Nein. Sonderklasse- und Wahlarzttarife decken Zahnbehandlungen grundsätzlich nicht ab. Zahnschutz gibt es nur als eigenes Zusatz-Modul zur Krankenzusatzversicherung – oder als eigenständige Zahnversicherung bei ERGO oder Allianz.
Welche Versicherer bieten eine Zahnversicherung ohne Krankenzusatzversicherung an?
Zwei: die ERGO (getrennte Zahnersatz- und Zahnerhaltversicherung plus Kinder-Tarif, direkt online abschließbar) und die Allianz mit „Meine Zahnversicherung“ (Pakete Basis und Optimum).
Gibt es eine Zahnversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Ja – beide eigenständigen Zahnversicherungen kommen ohne Gesundheitsfragen aus; bei der Allianz wird auch der Zahnstatus nicht abgefragt. Wichtig: Behandlungen, die bei Vertragsbeginn bereits angeraten, geplant oder begonnen waren, sind trotzdem nie versichert – ebenso Zahnersatz für bereits fehlende Zähne. Die ERGO prüft dazu im Leistungsfall den Zustand der Zähne der letzten drei Jahre vor Versicherungsbeginn; bei der Allianz bestätigen Sie die Ausschlüsse transparent im Antrag, und bei größeren Behandlungen wird vorab der Heilkostenplan geprüft.
Gibt es eine Wartezeit bei der Zahnversicherung?
Bei ERGO und Allianz: nein – der Versicherungsschutz gilt ab Versicherungsbeginn (einzige Ausnahme: 8 Monate bei ERGO für Kieferorthopädie bei Kindern, entfällt bei Unfall). Bei der Zahn-Zusatzversicherung als Baustein sind Sperrfristen von rund 6–12 Monaten für Zahnersatz und Kieferorthopädie üblich.
Bis zu welchem Alter kann ich eine Zahnversicherung abschließen?
Bei der Allianz bis 65, bei der ERGO sogar bis 75 Jahre. Wer zwischen 66 und 75 ist, hat mit der ERGO Zahnversicherung also weiterhin eine Abschlussmöglichkeit.
Was kostet eine Zahnversicherung für 65-Jährige?
Bei der Allianz „Meine Zahnversicherung“ zahlt ein 65-jähriger Neukunde 22,84 € monatlich im Basis-Paket bzw. 64,71 € im Optimum-Paket mit Zahnersatz (Stand 05/2026) – 65 ist dort zugleich das höchste Eintrittsalter. Die ERGO-Prämie (Abschluss bis 75 möglich) nennen wir Ihnen gerne im Erstgespräch.
Wann zahlt die Zahnversicherung nicht?
Bei Behandlungen, die vor Vertragsabschluss angeraten oder begonnen waren, bei rein kosmetischen Eingriffen (z. B. Veneers), bei Kosten über dem Jahreslimit – und beim Zahn-Baustein zusätzlich innerhalb der Sperrfrist.
Zahlt die Zahnversicherung auch beim Zahnarzt im Ausland, zum Beispiel in Ungarn?
Ja – beide eigenständigen Zahnversicherungen gelten weltweit und decken auch geplante Auslandsbehandlungen. Praxis-Tipp: Die Honorarnote muss auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, sonst gibt es Probleme bei der Einreichung.
Übernimmt die Zahnversicherung auch Kieferorthopädie bei Kindern?
Ja – bei ERGO über den Kinder-Zahnerhalt-Tarif (abnehmbare Zahnspange bis 640 €, festsitzende bis 1.280 € je Versicherungsfall; 8 Monate Wartezeit), bei der Allianz in beiden Paketen ab IOTN-Stufe 3 (bis 650 € bzw. 1.300 €/Jahr, ohne Wartezeit). Zum Vergleich: Die ÖGK-„Gratis-Zahnspange“ gibt es nur bei schweren Fehlstellungen (IOTN 4–5).
Kann ich die Zahnversicherung direkt online abschließen?
Die ERGO Zahnversicherung ja – über unseren Link in wenigen Minuten; Sie verzichten dabei allerdings auf unsere individuelle Beratung. Die Allianz „Meine Zahnversicherung“ schließen wir im gemeinsamen Beratungsgespräch ab.
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Quellen und fachlicher Stand
- ÖZÄK: Änderung der ÖGK-Satzung/Krankenordnung betrifft Zahnmedizin (Mai 2026)
- SVS: Zuschuss zur Mundhygiene
- BVAEB: Mundhygiene
- oesterreich.gv.at: Gratis-Zahnspange
Fachlicher Stand: Juli 2026. Links und Zahlen werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert.