Neu in Österreich: Versicherung & Anmeldung – die 90-Tage-Checkliste

Meldezettel, Auto, Kranken- und Haushaltsversicherung: die vier Dinge, die nach dem Umzug nach Österreich wirklich anstehen.

90-Tage-Checkliste mit FristenKrankenversicherung geklärtFür ganz Österreich digitalEine Ansprechperson statt vier Portale

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: August 2026

Kurz gesagt: Wer mit Hauptwohnsitz nach Österreich zieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden (Meldezettel), ein mitgebrachtes Auto meist innerhalb eines Monats ummelden oder neu anmelden, die eigene Krankenversicherung klären – die gesetzliche entsteht über Job oder Selbstständigkeit automatisch; eine mitgebrachte deutsche private Krankenversicherung passt sich dem Umzug dagegen nicht von allein an, da müssen Sie selbst aktiv werden – und die neue Wohnung oder das neue Haus am besten gleich zum Einzug absichern: In Österreich steckt die private Haftpflichtversicherung üblicherweise in der Haushaltsversicherung – ohne neuen Vertrag haben Sie Haftpflichtschutz nur, solange Ihre bisherige deutsche Police den Wohnsitz in Österreich nachweislich weiter deckt. Diese Checkliste bündelt genau diese vier Themen mit den amtlichen Fristen und unseren ausführlichen Ratgebern. Wir konzentrieren uns dabei bewusst auf Versicherung und Anmeldung; für Job, Bank oder Schule gibt es andere Anlaufstellen.

2024 zogen laut Statistik Austria rund 19.400 Deutsche nach Österreich – mehr als aus jedem anderen Land. Die meisten davon stehen in den ersten Wochen vor denselben vier Fragen: Meldezettel, Auto, Krankenversicherung, Haushalt.

Quelle: Statistik Austria: Wanderungen mit dem Ausland (abgerufen August 2026)

Die Checkliste für die ersten 90 Tage in Österreich

So sortieren sich die vier Themen zeitlich – vom ersten Behördengang bis zur Versicherung für Ihr neues Zuhause:

Woche 1: Anmelden, Haushalt absichern, Führerschein prüfen

  • Meldezettel: Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden – das gilt für Haupt- und Nebenwohnsitz gleichermaßen. Amtlicher Ablauf auf oesterreich.gv.at.
  • Haushaltsversicherung gleich abschließen: Die neue Wohnung oder das neue Haus braucht eine eigene österreichische Haushaltsversicherung – gesetzlich vorgeschrieben ist sie zwar nicht, praktisch aber unverzichtbar, und zwar gleich zum Einzug, nicht erst nach ein paar Monaten: In Österreich ist die private Haftpflichtversicherung üblicherweise Bestandteil der Haushaltsversicherung. Wer den Abschluss aufschiebt, steht also nicht nur beim Hausrat, sondern auch bei Haftpflichtschäden ohne Schutz da. Ob und wie lange die bisherige deutsche Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung nach dem Umzug noch etwas deckt, hängt von deren Bedingungen ab und gehört mit dem deutschen Versicherer geklärt. Details im Ratgeber Haushaltsversicherung.
  • Führerschein: EU- und EWR-Führerscheine bleiben in Österreich gültig und müssen nicht sofort umgeschrieben werden; bei Führerscheinen aus Nicht-EU/EWR-Staaten läuft eine Sechs-Monats-Frist ab der Wohnsitzgründung. Details zur Umschreibung.

Quelle: oesterreich.gv.at: Bei der Behörde melden (abgerufen August 2026)

Monat 1: Auto und Krankenversicherung

  • Auto ummelden oder anmelden: Ein mitgebrachtes Fahrzeug dürfen Sie ab der erstmaligen Einbringung nur einen Monat lang mit ausländischem Kennzeichen fahren, mit einer möglichen Verlängerung um ein weiteres Monat, wenn die Anmeldung glaubhaft nicht früher möglich war. Mehr dazu im Abschnitt „Auto“ unten.
  • Krankenversicherung prüfen: Mit Job oder Selbstständigkeit entsteht meist automatisch die gesetzliche Pflichtversicherung samt e-card – Ihre deutsche private Krankenversicherung endet dadurch aber nicht automatisch. Mehr im Abschnitt „Krankenversicherung“ unten.

Quelle: RIS: § 82 KFG 1967 (abgerufen August 2026)

Monat 2–3: Aufenthalt dokumentieren und Versicherungs-Feinschliff

  • Anmeldebescheinigung beantragen (EU-/EWR-Bürger): Wer als EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürger länger als drei Monate in Österreich lebt, muss binnen vier Monaten ab der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) beantragen – der Meldezettel allein reicht dafür nicht. Nachzuweisen ist dabei – je nach Lebenssituation – eine von drei Voraussetzungen: Wer in Österreich angestellt oder selbstständig ist, legt die Arbeitgeberbestätigung bzw. den Nachweis der Selbstständigkeit vor – ein eigener Nachweis von Einkommen oder Ersparnissen ist dann nicht nötig. Wer nicht erwerbstätig ist – etwa als Rentner –, weist ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nach; genau dafür dienen die österreichische Pflichtversicherung, das S1-Formular oder Ihre private Krankenversicherung. Studierende brauchen die Zulassung der Bildungseinrichtung, Krankenversicherungsschutz und eine Erklärung zu den Existenzmitteln. „Ausreichend“ heißt dabei nur: Sie kommen voraussichtlich ohne Sozialhilfe oder Ausgleichszulage aus – einen fixen Mindestbetrag gibt es nicht. Details auf oesterreich.gv.at.
  • Kranken-Zusatzversicherung klären: Sobald die gesetzliche Absicherung steht, lohnt sich der Blick auf Zusatzbausteine wie Sonderklasse oder Wahlarzt – anbieterneutral und ohne Zeitdruck.
  • Deutsche Verträge aufräumen: Alte deutsche Policen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz) je nach Bedingungen kündigen oder anpassen und Bestätigungen sichern – etwa die Bescheinigung des Schadenverlaufs für die Kfz-Versicherung (siehe Ratgeber Deutsches Auto in Österreich anmelden).

Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung, wenn ich nach Österreich ziehe?

Zwei Dinge passieren unabhängig voneinander. Erstens entsteht mit einem Job oder einer Selbstständigkeit in Österreich meist automatisch eine gesetzliche Pflichtversicherung – je nach Tätigkeit über die ÖGK, die SVS oder die BVAEB – und mit ihr die e-card. Wie der Ablauf dafür als EU-Bürger konkret aussieht, erklärt die Checkliste Sozialversicherung von oesterreich.gv.at. Ein Praxis-Detail dazu: Wer keine österreichischen Dokumente besitzt (also weder österreichischen Pass, ID Austria noch österreichischen Scheckkartenführerschein – der Normalfall beim Zuzug), bekommt die e-card erst, nachdem er persönlich ein Passfoto bei einer Registrierungsstelle abgegeben hat; das Reisedokument gehört dabei im Original mit. Ob vielleicht doch schon ein Foto vorliegt, zeigt vorab der Foto-Sofort-Check auf chipkarte.at.

Quellen: oesterreich.gv.at: Checkliste Sozialversicherung für EU-Bürger und Schweizer und chipkarte.at: e-card – Foto bringen (abgerufen August 2026)

Zweitens endet Ihre deutsche private Krankenversicherung dadurch nicht automatisch – das müssen Sie separat mit Ihrem deutschen Versicherer klären. Ob eine bestehende deutsche PKV neben der österreichischen Pflichtversicherung sinnvoll bleibt, oder ob eine österreichische Zusatzversicherung für Sonderklasse und Wahlarzt die bessere Lösung ist, hängt von Ihrer Situation ab – das ist ein klassisches Beratungsthema. Unsere Übersicht zur privaten Krankenversicherung in Österreich zeigt die Grundlagen, anbieterneutral. Ziehen Sie als Rentnerin oder Rentner nach Österreich? Dafür gibt es einen eigenen Ratgeber: Als Rentner nach Österreich ziehen: Krankenversicherung – vom S1-Verfahren bis zur Frage, was aus der deutschen PKV wird.

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Was muss ich für mein Auto in Österreich regeln?

Rund um das mitgebrachte oder neu gekaufte Auto gibt es in Österreich mehr zu klären, als ein Absatz hier leisten kann – deshalb haben wir dafür eigene Ratgeber:

  • Auto anmelden in Österreich – der allgemeine Ablauf: Zulassungsstelle, Unterlagen, Kosten, Ummelden bei Umzug innerhalb Österreichs.
  • Deutsches Auto in Österreich anmelden – die Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG, der Ausreise-Irrtum und was mit der deutschen Kfz-Versicherung passiert.
  • NoVA & Fahrzeugimport – wann die Normverbrauchsabgabe anfällt, wie sie berechnet wird, und der Ablauf von der Überstellung bis zum österreichischen Kennzeichen.

Ohne österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung geht bei keiner der drei Varianten etwas weiter – die stellen wir Ihnen als unabhängiger Makler aus, für ganz Österreich per Video oder Telefon.

Wie sichere ich meinen neuen Haushalt ab?

Mit dem Umzug nach Österreich zieht auch das Risiko um: Leitungswasser, Einbruch, Sturmschäden oder Feuer treffen die neue Wohnung oder das neue Haus – nicht die alte deutsche Police. Der wichtigste Grund, das nicht aufzuschieben: In Österreich enthält die Haushaltsversicherung üblicherweise auch die private Haftpflichtversicherung – anders als in Deutschland, wo Hausrat und Privathaftpflicht getrennte Verträge sind. Die Haushaltsversicherung gehört deshalb in die erste Woche, nicht ans Ende der Umzugsliste. Was sie abdeckt und worauf es bei der Wahl ankommt, zeigt unser Ratgeber Haushaltsversicherung.

Besonderheit für Hundehalter: In Oberösterreich – also auch rund um Ried im Innkreis und Braunau – verlangt das Landesrecht für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro, nachzuweisen bei der Hundeanmeldung in der Gemeinde. Sie kann laut Gesetz auch im Rahmen der Haushaltsversicherung bestehen – klären Sie beim Abschluss also gleich mit, ob Ihr Hund eingeschlossen ist und die Deckungssumme reicht. Auch andere Bundesländer – etwa Wien, Niederösterreich und die Steiermark – kennen eine Versicherungspflicht für Hunde mit eigenen Mindestsummen; prüfen Sie die Regeln Ihres neuen Wohnorts.

Quelle: RIS: Oö. Hundehaltegesetz § 3 (Landesrecht Oberösterreich, konsolidiert) (abgerufen August 2026)

Warum POINTNER finanz für den Start in Österreich?

POINTNER finanz ist unabhängiger Versicherungsmakler für ganz Österreich – 100 % digital, per Video, Telefon und simplr-App. Und persönlich vor Ort in Ried im Innkreis. Für alle vier Themen dieser Checkliste – Kfz-, Kranken- und Haushaltsversicherung sowie die Frage, was Ihre deutschen Verträge in Österreich noch wert sind – bekommen Sie bei uns eine Ansprechperson statt vier verschiedener Portale.

Und Sie müssen damit nicht warten, bis Sie in Österreich sind: Weil bei uns alles per Video und Telefon funktioniert, planen Sie Versicherung und Anmeldung am besten schon vor dem Umzug in Ruhe von Deutschland aus – dann ist am Einzugstag vom Haftpflichtschutz bis zur Kfz-Versicherungsbestätigung alles vorbereitet.

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Häufige Fragen zum Start in Österreich

Was muss ich versicherungs- und anmeldetechnisch regeln, wenn ich nach Österreich ziehe?

Vier Dinge in den ersten Wochen: den Meldezettel bei der Meldebehörde (innerhalb von drei Tagen), ein mitgebrachtes Auto ummelden oder neu anmelden, die eigene Krankenversicherung klären und die neue Wohnung oder das neue Haus absichern. Die Haushaltsversicherung gehört dabei gleich an den Anfang – in Österreich enthält sie üblicherweise auch die private Haftpflichtversicherung. Details und Fristen finden Sie in der Checkliste oben.

Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung, wenn ich nach Österreich ziehe?

Sie endet nicht automatisch – das müssen Sie mit Ihrem deutschen Versicherer klären. In Österreich entsteht mit Job oder Selbstständigkeit meist automatisch eine gesetzliche Pflichtversicherung (ÖGK, SVS oder BVAEB) samt e-card. Ob die deutsche PKV daneben sinnvoll ist oder eine österreichische Zusatzversicherung die bessere Wahl ist, klären wir im Beratungsgespräch.

Wie bekomme ich eine e-card in Österreich?

Die e-card folgt automatisch aus der gesetzlichen Sozialversicherung, sobald Sie über einen Job oder eine Selbstständigkeit pflichtversichert sind. Die Checkliste Sozialversicherung von oesterreich.gv.at erklärt den Ablauf für EU-Bürger im Detail.

Wie lange darf ich mein deutsches Auto in Österreich fahren, bevor ich es anmelden muss?

Nach § 82 Abs. 8 KFG einen Monat ab der erstmaligen Einbringung, mit einer möglichen Verlängerung um ein weiteres Monat, wenn die Anmeldung glaubhaft nicht früher möglich war. Details dazu und zur NoVA im Ratgeber Deutsches Auto in Österreich anmelden.

Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich nach Österreich ziehe?

Ja. Ohne österreichische Zulassung dürfen Sie ein mitgebrachtes Fahrzeug nur die Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG lang fahren; danach braucht es eine österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung und die Zulassung. Den allgemeinen Ablauf zeigt der Ratgeber Auto anmelden in Österreich.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug anzumelden (Meldezettel)?

Drei Tage. Wer in Österreich eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer bezieht, muss sich laut oesterreich.gv.at innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden – sonst drohen Geldstrafen.

Muss ich meinen Führerschein in Österreich umschreiben?

EU- und EWR-Führerscheine bleiben in Österreich gültig und müssen nicht zwingend umgeschrieben werden. Für Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Staaten gilt dagegen eine Frist von sechs Monaten ab der Wohnsitzgründung.

Brauche ich in Österreich eine Haushaltsversicherung, wenn ich aus Deutschland ziehe?

Eine gesetzliche Pflicht ist sie nicht – dringend zu empfehlen aber schon, und zwar gleich zum Einzug: In Österreich enthält die Haushaltsversicherung üblicherweise auch die private Haftpflichtversicherung – anders als in Deutschland, wo Hausrat und Privathaftpflicht getrennte Verträge sind. Ohne sie fehlt also in der Regel auch der Haftpflichtschutz. Ob Ihre bisherige deutsche Hausrat- oder Haftpflichtversicherung nach dem Umzug noch etwas deckt, hängt von deren Bedingungen ab – das klären Sie am besten direkt mit Ihrem deutschen Versicherer.

Wie viele Deutsche ziehen jedes Jahr nach Österreich?

2024 waren es laut Statistik Austria rund 19.400 – Deutsche waren damit die größte Zuwanderungsgruppe des Jahres. POINTNER finanz begleitet genau diese Zielgruppe bei Versicherung und Anmeldung.

Egal ob Meldezettel, Auto, Krankenversicherung oder Haushalt – wir sortieren mit Ihnen, was für Ihren Start in Österreich wirklich wichtig ist.

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