Neu in Österreich: Versicherung & Anmeldung – die 90-Tage-Checkliste

Meldezettel, Auto, Kranken- und Haushaltsversicherung: die vier Dinge, die nach dem Umzug nach Österreich wirklich anstehen.

90-Tage-Checkliste mit FristenKrankenversicherung geklärtÖsterreichweit per Video und TelefonEine Ansprechperson statt vier Portale

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Wer mit Hauptwohnsitz nach Österreich zieht, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden (Meldezettel), ein mitgebrachtes Auto meist innerhalb eines Monats ummelden oder neu anmelden, die eigene Krankenversicherung schon vor der Einreise klären – die gesetzliche entsteht über eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Selbstständigkeit automatisch, nicht über einen geringfügigen Job oder die Wohnsitzanmeldung; eine mitgebrachte deutsche private Krankenversicherung passt sich dem Umzug dagegen nicht von allein an, da müssen Sie selbst aktiv werden – und die neue Wohnung oder das neue Haus am besten gleich zum Einzug absichern: In Österreich steckt die private Haftpflichtversicherung üblicherweise in der Haushaltsversicherung – ohne neuen Vertrag haben Sie Haftpflichtschutz nur, solange Ihre bisherige deutsche Police den Wohnsitz in Österreich nachweislich weiter deckt. Diese Checkliste bündelt genau diese vier Themen mit den amtlichen Fristen und unseren ausführlichen Ratgebern. Wir konzentrieren uns dabei bewusst auf Versicherung und Anmeldung; für Job, Bank oder Schule gibt es andere Anlaufstellen.

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5,0 bei Google · 24 Rezensionen · alle lesenIn der Versicherungsbranche seit 1994GISA 16750586Erstinformation (PDF)

2024 zogen laut Statistik Austria rund 19.400 deutsche Staatsangehörige nach Österreich – die größte Gruppe des Jahres. Die meisten davon stehen in den ersten Wochen vor denselben vier Fragen: Meldezettel, Auto, Krankenversicherung, Haushalt.

Quelle: Statistik Austria: Wanderungen mit dem Ausland (abgerufen August 2026)

Die Checkliste für die ersten 90 Tage in Österreich

So sortieren sich die vier Themen zeitlich – vom ersten Behördengang bis zur Versicherung für Ihr neues Zuhause:

Vor der Einreise: Aufenthaltstitel und Krankenversicherung

  • Aufenthaltstitel und Versicherungsnachweis (Drittstaatsangehörige): Wer nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz kommt, braucht für den Aufenthaltstitel den Nachweis einer Krankenversicherung, die alle Risken abdeckt und in Österreich leistungspflichtig ist (§ 11 NAG). Welcher Nachweis das ist, hängt vom Titel ab: Wer mit Arbeitsvertrag eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragt, ist ab Jobantritt pflichtversichert und braucht laut migration.gv.at für die Zeit bis dahin nur eine marktübliche Reisekrankenversicherung (Deckung über 30.000 Euro, mit Berge- und Rückholkosten) als Überbrückung; wer als Familienangehöriger mitversichert wird, weist das nach; nur wer ohne Erwerbstätigkeit und ohne Mitversicherung kommt – Studium, Niederlassung ohne Erwerbstätigkeit –, braucht eine Dauerpolice. Anders als die Anmeldebescheinigung ist der Aufenthaltstitel meist schon vor der Einreise zu beantragen – der Versicherungsnachweis gehört also früh auf die Liste, nicht ans Ende. Welche zwei Wege es dafür gibt und was sie kosten, steht im Abschnitt Krankenversicherung für den Aufenthaltstitel.
  • Krankenversicherung – schon vor der Einreise klären: Der Schutz muss ab dem ersten Tag in Österreich stehen, nicht erst im ersten Monat. Bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung meldet Sie der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn an – Pflichtversicherung samt e-card. Ein geringfügiger Job (2026 bis 551,10 Euro im Monat) oder die bloße Wohnsitzanmeldung begründet dagegen keine Krankenversicherung; bei Selbstständigkeit, Entsendung oder grenzüberschreitender Arbeit gehört der Status vorab geprüft. Ihre deutsche private Krankenversicherung endet durch all das nicht automatisch. Mehr im Abschnitt „Krankenversicherung“ unten.

Quellen: migration.gv.at: Fragen und Antworten zur Antragstellung (Reisekrankenversicherung als Überbrückung) und ÖGK: Geringfügigkeit (Grenze 2026) (abgerufen September 2026)

Woche 1: Anmelden, Haushalt absichern, Führerschein prüfen

  • Meldezettel: Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden – das gilt für Haupt- und Nebenwohnsitz gleichermaßen. Amtlicher Ablauf auf oesterreich.gv.at.
  • Haushaltsversicherung gleich abschließen: Die neue Wohnung oder das neue Haus braucht eine eigene österreichische Haushaltsversicherung – gesetzlich vorgeschrieben ist sie zwar nicht, praktisch aber unverzichtbar, und zwar gleich zum Einzug, nicht erst nach ein paar Monaten: In Österreich ist die private Haftpflichtversicherung üblicherweise Bestandteil der Haushaltsversicherung. Wer den Abschluss aufschiebt, steht also nicht nur beim Hausrat, sondern oft auch bei Haftpflichtschäden ohne Schutz da – es sei denn, eine fortgeführte deutsche Privathaftpflicht oder eine eigene Haftpflichtpolizze deckt den neuen Wohnsitz nachweislich weiter. Ob und wie lange die bisherige deutsche Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung nach dem Umzug noch etwas deckt, hängt von deren Bedingungen ab und gehört mit dem deutschen Versicherer geklärt. Details im Ratgeber Haushaltsversicherung.
  • Führerschein: EU- und EWR-Führerscheine bleiben in Österreich gültig und müssen nicht sofort umgeschrieben werden – Ausnahme sind die Lkw- und Bus-Klassen C/C1 und D/D1, die nach der Wohnsitzverlegung höchstens fünf Jahre (oder bis zum früheren Ablauf) gelten und bis dahin umzuschreiben sind; bei Führerscheinen aus Nicht-EU/EWR-Staaten läuft eine Sechs-Monats-Frist ab der Wohnsitzgründung. Details zur Umschreibung.

Quelle: oesterreich.gv.at: Bei der Behörde melden (abgerufen August 2026)

Monat 1: Auto ummelden

  • Auto ummelden oder anmelden: Ein mitgebrachtes Fahrzeug dürfen Sie ab der erstmaligen Einbringung nur einen Monat lang mit ausländischem Kennzeichen fahren, mit einer möglichen Verlängerung um ein weiteres Monat, wenn die Anmeldung glaubhaft nicht früher möglich war. Mehr dazu im Abschnitt „Auto“ unten.

Quelle: RIS: § 82 KFG 1967 (abgerufen August 2026)

Monat 2–3: Anmeldebescheinigung und Versicherungs-Feinschliff

  • Anmeldebescheinigung beantragen (EU-/EWR-Bürger): Wer als EU-/EWR- oder Schweizer Staatsbürger länger als drei Monate in Österreich lebt, muss binnen vier Monaten ab der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) beantragen – der Meldezettel allein reicht dafür nicht. Nachzuweisen ist dabei – je nach Lebenssituation – eine von drei Voraussetzungen: Wer in Österreich angestellt oder selbstständig ist, legt die Arbeitgeberbestätigung bzw. den Nachweis der Selbstständigkeit vor – ein eigener Nachweis von Einkommen oder Ersparnissen ist dann nicht nötig. Wer nicht erwerbstätig ist – etwa als Rentner –, weist ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nach; genau dafür dienen die österreichische Pflichtversicherung, das S1-Formular oder Ihre private Krankenversicherung. Studierende brauchen die Zulassung der Bildungseinrichtung, Krankenversicherungsschutz und eine Erklärung zu den Existenzmitteln. „Ausreichend“ heißt dabei nur: Sie kommen voraussichtlich ohne Sozialhilfe oder Ausgleichszulage aus – einen fixen Mindestbetrag gibt es nicht. Details auf oesterreich.gv.at.
  • Kranken-Zusatzversicherung klären: Sobald die gesetzliche Absicherung steht, lohnt sich der Blick auf Zusatzbausteine wie Sonderklasse oder Wahlarzt – anbieterneutral und ohne Zeitdruck.
  • Deutsche Verträge aufräumen: Alte deutsche Policen (Hausrat, Haftpflicht, Kfz) je nach Bedingungen kündigen oder anpassen und Bestätigungen sichern – etwa die Bescheinigung des Schadenverlaufs für die Kfz-Versicherung (siehe Ratgeber Deutsches Auto in Österreich anmelden).

Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung, wenn ich nach Österreich ziehe?

Zwei Dinge passieren unabhängig voneinander. Erstens entsteht mit einem Job oder einer Selbstständigkeit in Österreich meist automatisch eine gesetzliche Pflichtversicherung – je nach Tätigkeit über die ÖGK, die SVS oder die BVAEB – und mit ihr die e-card. Wie der Ablauf dafür als EU-Bürger konkret aussieht, erklärt die Checkliste Sozialversicherung von oesterreich.gv.at. Ein Praxis-Detail dazu: Die e-card trägt seit 2020 ein Foto. Prüfen Sie zuerst mit dem Foto-Sofort-Check auf chipkarte.at, ob bereits eines vorliegt – neben österreichischem Pass, ID Austria und Scheckkartenführerschein zählen auch Fotos aus dem Fremdenregister (etwa von einem Aufenthaltstitel) oder einer früheren Registrierung. Nur wenn nichts vorliegt, geben Sie persönlich ein Passfoto bei einer Registrierungsstelle ab, mit dem Reisedokument im Original. Ausgenommen von der Fotopflicht sind Personen, die im Ausstellungsjahr 70 werden oder älter sind, sowie Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld der Stufen 4 bis 7. Und: Der Leistungsanspruch besteht ab der Anmeldung, nicht erst, wenn die Karte im Briefkasten liegt.

Quellen: oesterreich.gv.at: Checkliste Sozialversicherung für EU-Bürger und Schweizer und chipkarte.at: e-card – Foto bringen, chipkarte.at: Verfügbare Registerfotos und chipkarte.at: Ausnahmen von der Fotopflicht (abgerufen August und September 2026)

Zweitens endet Ihre deutsche private Krankenversicherung dadurch nicht automatisch – das müssen Sie separat mit Ihrem deutschen Versicherer klären. Ob eine bestehende deutsche PKV neben der österreichischen Pflichtversicherung sinnvoll bleibt, oder ob eine österreichische Zusatzversicherung für Sonderklasse und Wahlarzt die bessere Lösung ist, hängt von Ihrer Situation ab – das ist ein klassisches Beratungsthema. Unsere Übersicht zur privaten Krankenversicherung in Österreich zeigt die Grundlagen, anbieterneutral. Ziehen Sie als Rentnerin oder Rentner nach Österreich? Dafür gibt es einen eigenen Ratgeber: Als Rentner nach Österreich ziehen: Krankenversicherung – vom S1-Verfahren bis zur Frage, was aus der deutschen PKV wird.

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Welche Krankenversicherung brauche ich für den Aufenthaltstitel in Österreich?

Wer in Österreich weder angestellt noch selbstständig noch bei jemandem mitversichert ist, für den entsteht keine gesetzliche Krankenversicherung von selbst – einen Nachweis braucht er trotzdem: Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz verlangt für einen Aufenthaltstitel, dass die Person „über einen alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt und diese Versicherung in Österreich auch leistungspflichtig ist“. Dafür gibt es zwei Wege: die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK oder eine private Krankenversicherung für Nichtsozialversicherte, die die Aufenthaltsbehörde anerkennt. Das betrifft Nicht-Erwerbstätige, Studierende, Au-pairs und Selbstzahler – und ganz besonders Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die ihren Aufenthaltstitel überhaupt erst beantragen. Für nicht erwerbstätige EU- und EWR-Bürgerinnen und -Bürger gilt dieselbe Logik bei der Anmeldebescheinigung, für die ebenfalls ein umfassender Krankenversicherungsschutz nachzuweisen ist. Auch dafür kann eine private Polizze wie Care Austria als Nachweis dienen.

Quelle: RIS: § 11 Abs. 2 Z 3 NAG (abgerufen September 2026)

Weg 1: Selbstversicherung bei der ÖGK

Wer nicht pflichtversichert ist und seinen Wohnsitz im Inland hat, kann sich nach § 16 ASVG bei der ÖGK freiwillig krankenversichern. Der Beitrag beträgt 2026 565,25 Euro im Monat – ein einheitlicher Betrag, der nicht vom Alter abhängt. Bei angespannter wirtschaftlicher Lage ist eine Herabsetzung auf Antrag möglich; die ÖGK verlangt dafür aktuelle Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Unterhalt, und der Antrag ist alle zwei Jahre neu zu stellen. Versichert sind Sachleistungen – ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalt, Medikamente, Vorsorge –, nicht aber Krankengeld und Wochengeld. Die Selbstversicherung endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen, unter anderem „einen Tag vor Beginn der Pflichtversicherung“, also etwa mit einem Jobantritt. Für Studierende gibt es eine eigene, begünstigte Variante um 78,84 Euro im Monat (2026), gebunden an Zulassung, Studienerfolg und eine Einkommensgrenze – und ohne die sechsmonatige Wartezeit (§ 19 Z 1 der ÖGK-Satzung); damit reicht sie der Behörde als Nachweis „ohne Wartezeit“. Alle fünf Wege für Studierende – Mitversicherung, ÖGK, geringfügiger Job, EKVK, private Polizze – stehen im Ratgeber Krankenversicherung für Studierende in Österreich.

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Quelle: RIS: Satzung der ÖGK, Verlautbarung 68/2025, § 19 (Wartezeit für Selbstversicherte) (abgerufen September 2026)

Zwei Punkte entscheiden darüber, ob dieser Weg für den Aufenthaltstitel überhaupt funktioniert:

  • Der Aufenthaltstitel muss meist schon da sein. Die ÖGK führt für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Drittstaaten – also außerhalb von EU, EWR und Schweiz – einen gültigen Aufenthaltstitel unter den Antragsunterlagen. Wer den Titel erst beantragt, hat ihn noch nicht – für den Erstantrag bleibt in der Regel nur der private Weg; bei einer Rot-Weiß-Rot-Karte mit Arbeitsvertrag genügt bis zum Jobantritt eine Überbrückung per Reisekrankenversicherung (siehe Checkliste oben).
  • Die Wartezeit muss weg sein. Leistungen gibt es grundsätzlich erst nach sechs Monaten; die Wartezeit entfällt nur, wenn Sie unmittelbar davor mindestens sechs Wochen durchgehend oder in den letzten zwölf Monaten mindestens 26 Wochen gesetzlich krankenversichert waren. Die Wiener MA 35 nennt als Fall, in dem keine private Krankenversicherung nötig ist, ausdrücklich nur die Variante ohne Wartezeit: „Sie versichern sich selbst bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und haben keine Wartezeit bis Ihre Versicherung beginnt. Wenn Sie eine Wartezeit haben, müssen Sie die Wartezeit durch eine private Versicherung überbrücken.“

Quellen: ÖGK: Selbstversicherung in der Krankenversicherung, oesterreich.gv.at: Selbstversicherung in der Krankenversicherung und Stadt Wien (MA 35): Aufenthaltsrecht – Akzeptierte private Krankenversicherungen (abgerufen September 2026)

Weg 2: Eine private Krankenversicherung, die die Behörde akzeptiert

Die Wiener MA 35 veröffentlicht eine Liste privater Krankenversicherungen, „die für einen Aufenthalt in Österreich geprüft wurden und ausreichend sind“. Bei manchen Produkten auf dieser Liste verlangt die Behörde zusätzlich eine unterschriebene Zusatzerklärung des Versicherers, die wortgleich in den Vertrag übernommen werden muss – bei anderen nicht. Ohne Zusatzerklärung akzeptiert die Behörde laut Liste unter anderem:

  • Allianz Elementar Versicherungs-AG, „Meine Gesundheitsversicherung für Nichtsozialversicherte“: „Für diese Versicherungen ist keine vertragliche Zusatzerklärung der Versicherungsfirma erforderlich.“ Für einzelne Tarifkombinationen desselben Anbieters führt die Liste allerdings sehr wohl eine Zusatzerklärung an – welcher Tarif in Ihrem Fall gemeint ist, gehört vor der Antragstellung geklärt. Diese Polizze können wir Ihnen vermitteln – wir sehen sie uns individuell an und rechnen sie durch; fragen Sie uns davor an.
  • Care Concept AG, „Care Austria“ und „Care Austria Education“: „Für diese Versicherungen ist keine Zusatzerklärung zu Ihrem Vertrag erforderlich.“ Wichtig ist die Grenze nach oben: Wer den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ beantragt, muss eine andere Versicherung abschließen – Care Austria und Care Austria Education enden laut MA 35 automatisch, sobald dieser Titel erteilt wird – und ebenso die 364-Varianten, deren Bedingungen den Schutz enden lassen, sobald eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird (§ 6 Ziff. 3 d). Die Varianten „Care Austria 364“ und „Care Austria 364 Education“ stehen ebenfalls auf der Liste, brauchen aber eine Zusatzerklärung – die stellt Care Concept ohnehin bei jedem Vertrag automatisch mit der Polizze aus, auch wenn sie im Einzelfall gar nicht gebraucht wird. Ebenso endet der Vertrag, sobald Sie in Österreich der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, etwa mit einem Job: Die Bedingungen schließen die Versicherungsfähigkeit für Pflichtversicherte nach § 4 ASVG aus (§ 1 Ziff. 3 b); bei laufenden Verträgen entfällt die Versicherungsfähigkeit, sobald der gesetzlich vorgeschriebene Schutz tatsächlich besteht und der Nachweis vorgelegt wird (§ 1 Ziff. 4) – und damit endet der Vertrag (§ 2 Ziff. 6 c). Sie schicken Care Concept also die Anmeldung zur Sozialversicherung; eine Kündigung brauchen Sie dafür nicht.

Auf derselben Liste stehen außerdem Tarife von DONAU, Generali, UNIQA und Wiener Städtische, für die die Behörde jeweils eine unterschriebene Zusatzerklärung des Versicherers verlangt. Und: Sie können auch eine Versicherung abschließen, die gar nicht auf der Liste steht – dann muss der Versicherer die allgemeine Zusatzerklärung der Behörde akzeptieren und unterschreiben, und der Leistungsumfang muss „im Wesentlichen der gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich“ entsprechen. Zu beachten: Diese Liste führt die Wiener Behörde; sie ist die veröffentlichte Referenz, formal entscheiden die anderen Landesbehörden eigenständig. Nach unserer Erfahrung akzeptieren die Bezirkshauptmannschaften in ganz Österreich Care Austria; geht es um ein anderes Produkt, klären Sie vor dem Abschluss, was Ihre Bezirkshauptmannschaft oder Ihr Magistrat verlangt.

Quelle: Stadt Wien (MA 35): Aufenthaltsrecht – Akzeptierte private Krankenversicherungen (abgerufen September 2026)

Was Care Austria kostet und leistet

Care Austria (Partnerlink) richtet sich laut Care Concept an Menschen, die „für längere Zeit aus dem Ausland nach Österreich kommen“ – genannt werden ausländische Studenten, Sprachschüler, Au-pairs, Expatriates, Saisonarbeitskräfte, Privatiers und Auswanderer. Der Abschluss ist bis zum Tag vor dem 75. Geburtstag möglich, wahlweise mit unbefristeter Laufzeit. Versicherungsfähig ist laut Care Concept allerdings nur, wer nicht die österreichische Staatsangehörigkeit besitzt und vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz außerhalb Österreichs hatte – für Österreicherinnen und Österreicher und für Menschen, die ohnehin schon hier leben, ist dieser Tarif nicht offen. Wer zwischen 12 und 35 Jahre alt ist und sich für eine Ausbildung in Österreich aufhält, bekommt innerhalb von Care Austria den niedrigeren Tarif Care Austria Education; in der unbefristeten Variante ist die Prämie dort laut Anbieter für sechs Jahre garantiert, solange die Ausbildung nachweisbar ist. In der 364-Tage-Variante ist „Care Austria 364 Education“ dagegen ein eigener Tarif mit eigenen Voraussetzungen (12 bis 35 Jahre; die Aus- oder Weiterbildung muss Hauptgrund des Aufenthalts bleiben) – ohne Prämiengarantie und ohne Automatik: Fällt die Versicherungsfähigkeit weg, ist ein Tarifwechsel in Care Austria 364 Standard möglich, er passiert aber nicht von selbst.

Tarif und AlterLaufzeit bis 364 TageUnbefristete Laufzeit
Care Austria Education, 12–35 Jahre (in Ausbildung)51 Euro/Monat56 Euro/Monat
Care Austria Standard, 0–49 Jahre95 Euro/Monat155 Euro/Monat
Care Austria Standard, 50–64 Jahre95 Euro/Monat222 Euro/Monat
Care Austria Standard, 65–74 Jahre219 Euro/Monat510 Euro/Monat

In der 364-Tage-Variante gilt für alle 0- bis 64-Jährigen derselbe Beitrag; die unbefristete Variante staffelt in drei Altersgruppen. Enthalten sind laut Bedingungen die stationäre Behandlung mit freier Wahl unter öffentlichen und privaten Krankenhäusern – gedeckt ist dabei die allgemeine Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen, also keine Sonderklasse und keine privatärztliche Behandlung –, die ambulante Behandlung inklusive Wahl- und Privatärzten, ärztlich verordnete Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro je Versicherungsjahr, Psychotherapie bis 1.500 Euro je Versicherungsjahr und höchstens 150 Euro je Sitzung, unfallbedingt notwendige Hilfsmittel bis 2.500 Euro (Sehhilfen bis 100 Euro), Zahnbehandlung inklusive Füllungen und jährlicher Kontrolle mit Zahnreinigung, Zahnersatz zu 80 Prozent bis 750 Euro – wenn vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt wird, sonst 50 Prozent – sowie der medizinisch sinnvolle Rücktransport.

Drei Grenzen gehören dazu: Care Austria ist bis zum Tag vor dem 75. Geburtstag abschließbar – ab dem 75. Geburtstag ist kein Neuabschluss mehr möglich, eine Anschlusslösung ist also vorab zu klären. „Erstattung analog ÖGK“ heißt: Der Versicherer erstattet nach den Maßstäben der gesetzlichen Kasse und innerhalb der eigenen Tariflimits, nicht jede Privatarzt- oder Privatklinikrechnung in voller Höhe – und die Abrechnung hängt von der Praxis ab: Care Concept rechnet mit Ärzten und Spitälern, die das akzeptieren, direkt ab; wo eine Praxis das nicht tut, zahlen Sie und reichen die Rechnung zur Erstattung ein (die Bedingungen sehen Erstattung gegen Originalrechnung vor). Und die Gesundheitsfragen sind ernst gemeint: Über die Annahme entscheidet der Versicherer – je nach Antworten sind ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder eine Ablehnung möglich. Laut schriftlicher Auskunft von Care Concept sind Vorerkrankungen grundsätzlich mitversicherbar; wo ein Zuschlag oder ein Ausschluss nötig ist, bekommen Sie zuerst ein Angebot zur Prüfung und Unterschrift – gebunden sind Sie davor nicht – und für Vorerkrankungen trägt der Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 5.000 Euro je versicherter Person und angefangenem Versicherungsjahr, insgesamt begrenzt auf 30.000 Euro für die gesamte Vertragszeit – das wirkt praktisch wie ein Ausschluss. In den 364-Bedingungen gilt als Versicherungsjahr ein Zeitraum von 364 Tagen ab Beginn des Erstvertrages, alle Anschlussverträge eingerechnet; und es gibt eine Nuance: Für Behandlungen in Österreich gelten Selbstbehalte nur in jener Höhe als vereinbart, in der sie gegenüber der ÖGK für entsprechende Pflichtleistungen anfallen würden (§ 9 Ziff. 4) – das ist im Einzelfall zu prüfen. Praktisch gut zu wissen: Die 364-Tage-Variante lässt sich für eine frei wählbare Laufzeit ab 1 Monat und maximal 364 Tage abschließen und endet mit deren Ablauf, laut Care Concept können Ehepartner und Kinder mitversichert werden, und der Abschluss ist bereits vor der Einreise möglich. Laut Care Concept liegen die Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei Stunden nach dem Antrag per E-Mail vor; ist eine Risikoprüfung oder eine Rückfrage nötig, dauert es zwei bis drei Werktage – die Versicherungsbestätigung legen Sie dann der Behörde vor.

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Ein Punkt, den viele übersehen, wenn sie zwischendurch heimfahren: In den 364-Bedingungen gilt der Schutz für Österreich. Ferienaufenthalte im Heimatland sind bei Verträgen bis 4 Monate bis 14 Tage gedeckt, bei längeren Verträgen bis 28 Tage; Aufenthalte in anderen EU- und Schengen-Ländern bis 30 Tage. Jede Reise ist vor Reiseantritt in Textform beim Versicherer anzumelden – unterbleibt das, werden im Leistungsfall nur 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Die unbefristete Variante deckt dagegen die gesamte EU ab.

Quellen: Care Concept AG: Care Austria – Incoming-Krankenversicherung für Österreich (Partnerlink) (Prämien Stand September 2026 laut Care Concept), Advigon Versicherung AG: Versicherungsbedingungen VB-KV 2023_10 (Care Austria, PDF) sowie Advigon Versicherung AG / Care Concept AG: Versicherungsbedingungen VB-KV 2020_07 (Care Austria 364, CAU 364_2020_07), §§ 2, 6, 7 und 9 sowie Teil B (abgerufen September 2026)

So gehen wir damit um: Die Allianz können wir Ihnen vermitteln – wie jeden anderen Versicherer auch, aber erst nach individueller Prüfung und Durchrechnung; fragen Sie uns davor an. Care Austria schließen Sie über uns ab – ansehen, durchrechnen und online über unseren Link abschließen: Care Austria bei Care Concept ansehen und berechnen (Partnerlink). Wenn vorher Fragen offen sind, rufen Sie einfach an – wir kennen das Produkt.

ÖGK-Selbstversicherung oder private Police – was ist besser?

Ehrlich gesagt: Das hängt davon ab, wo Sie stehen. Der Preisunterschied ist eindeutig – 565,25 Euro im Monat bei der allgemeinen ÖGK-Selbstversicherung gegenüber 51 bis 510 Euro bei Care Austria, je nach Alter und Laufzeit. Für Studierende gilt dieser Vergleich aber nicht: Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die begünstigte studentische Selbstversicherung der ÖGK um 78,84 Euro im Monat (2026) – daneben steht ein privater Ausbildungstarif wie Care Austria Education (51 Euro); beide Wege vergleichen wir für Sie. Entscheidend sind außerdem Leistungsumfang, Laufzeit, Vorversicherung und die Anforderungen des konkreten Aufenthaltsverfahrens – Details im Ratgeber für Studierende. Dafür bekommen Sie mit der ÖGK-Selbstversicherung einen Platz im gesetzlichen System: e-card, Vertragsärzte, keine Gesundheitsfragen. Bei Care Austria sind im Online-Antrag laut Anbieter „einige Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand“ zu beantworten – Vorerkrankungen sind mitversichert, aber mit einem Selbstbehalt von 5.000 Euro je versicherter Person und Versicherungsjahr, der praktisch wie ein Ausschluss wirkt; über die Annahme entscheidet der Versicherer, und je nach Gesundheitszustand kommt ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss als Angebot zur Unterschrift; eine Ablehnung ist möglich – das gehört vor dem Abschluss geklärt. Und die Karte, die Sie bekommen, ist die digitale Versicherungskarte eines privaten Versicherers, nicht die e-card der Sozialversicherung; die Erstattung bezeichnet Care Concept als „analog ÖGK“. Wie Arztrechnungen im Alltag konkret abgerechnet werden, welche Ausschlüsse gelten und was beim Wechsel in die Pflichtversicherung passiert, sehen wir uns im Gespräch gemeinsam an – am geteilten Bildschirm, mit den Bedingungen offen daneben.

Kostenlos und ohne Umweg: Sie sprechen direkt mit Rudolf Adlmanninger – nicht mit einem Callcenter und nicht mit einem Leadportal. Wir beraten österreichweit per Video oder Telefon, auf Deutsch und auch auf Englisch.

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Was muss ich für mein Auto in Österreich regeln?

Rund um das mitgebrachte oder neu gekaufte Auto gibt es in Österreich mehr zu klären, als ein Absatz hier leisten kann – deshalb haben wir dafür eigene Ratgeber:

  • Auto anmelden in Österreich – der allgemeine Ablauf: Zulassungsstelle, Unterlagen, Kosten, Ummelden bei Umzug innerhalb Österreichs.
  • Deutsches Auto in Österreich anmelden – die Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG, der Ausreise-Irrtum und was mit der deutschen Kfz-Versicherung passiert.
  • NoVA & Fahrzeugimport – wann die Normverbrauchsabgabe anfällt, wie sie berechnet wird, und der Ablauf von der Überstellung bis zum österreichischen Kennzeichen.

Ohne österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung geht bei keiner der drei Varianten etwas weiter – die vermitteln wir Ihnen als unabhängiger Makler, österreichweit per Video oder Telefon – Versicherer ist die jeweilige Gesellschaft, die Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle besorgen wir.

Wie sichere ich meinen neuen Haushalt ab?

Mit dem Umzug nach Österreich zieht auch das Risiko um: Leitungswasser, Einbruch, Sturmschäden oder Feuer treffen die neue Wohnung oder das neue Haus – nicht die alte deutsche Police. Der wichtigste Grund, das nicht aufzuschieben: In Österreich enthält die Haushaltsversicherung üblicherweise auch die private Haftpflichtversicherung – anders als in Deutschland, wo Hausrat und Privathaftpflicht getrennte Verträge sind. Die Haushaltsversicherung gehört deshalb in die erste Woche, nicht ans Ende der Umzugsliste. Was sie abdeckt und worauf es bei der Wahl ankommt, zeigt unser Ratgeber Haushaltsversicherung. Zwei Ergänzungen: Wer ein Haus kauft, braucht daneben eine Eigenheimversicherung für das Gebäude – die Haushaltsversicherung deckt nur den Inhalt. Und in der Mietwohnung lohnt beim Abschluss der Blick auf mitversicherte Personen, Mietsachschäden, Versicherungssumme und Selbstbehalt.

Besonderheit für Hundehalter: In Oberösterreich – also auch rund um Ried im Innkreis und Braunau – verlangt das Landesrecht für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro, nachzuweisen bei der Hundeanmeldung in der Gemeinde. Sie kann laut Gesetz auch im Rahmen der Haushaltsversicherung bestehen – klären Sie beim Abschluss also gleich mit, ob Ihr Hund eingeschlossen ist und die Deckungssumme reicht. Auch andere Bundesländer – etwa Wien, Niederösterreich und die Steiermark – kennen eine Versicherungspflicht für Hunde mit eigenen Mindestsummen; prüfen Sie die Regeln Ihres neuen Wohnorts.

Quelle: RIS: § 3 Abs. 2 Oö. Hundehaltegesetz 2024 (geltende Fassung) (abgerufen September 2026)

Warum POINTNER finanz für den Start in Österreich?

POINTNER finanz ist unabhängiger Versicherungsmakler österreichweit – 100 % digital, per Video, Telefon und simplr-App. Und persönlich vor Ort in Ried im Innkreis. Für alle vier Themen dieser Checkliste – Kfz-, Kranken- und Haushaltsversicherung sowie die Frage, was Ihre deutschen Verträge in Österreich noch wert sind – bekommen Sie bei uns eine Ansprechperson statt vier verschiedener Portale.

Und Sie müssen damit nicht warten, bis Sie in Österreich sind: Weil bei uns alles per Video und Telefon funktioniert, planen Sie Versicherung und Anmeldung am besten schon vor dem Umzug in Ruhe von Deutschland aus – dann ist am Einzugstag vom Haftpflichtschutz bis zur Kfz-Versicherungsbestätigung alles vorbereitet.

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Häufige Fragen zum Start in Österreich

Was muss ich versicherungs- und anmeldetechnisch regeln, wenn ich nach Österreich ziehe?

Vier Dinge in den ersten Wochen: den Meldezettel bei der Meldebehörde (innerhalb von drei Tagen), ein mitgebrachtes Auto ummelden oder neu anmelden, die eigene Krankenversicherung klären und die neue Wohnung oder das neue Haus absichern. Die Haushaltsversicherung gehört dabei gleich an den Anfang – in Österreich enthält sie üblicherweise auch die private Haftpflichtversicherung. Details und Fristen finden Sie in der Checkliste oben.

Was passiert mit meiner deutschen Krankenversicherung, wenn ich nach Österreich ziehe?

Das hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert waren. Gesetzlich (GKV): Die Zuständigkeit richtet sich nach Tätigkeit und Leistungsbezug – mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit in Österreich sind Sie hier pflichtversichert (ÖGK, SVS oder BVAEB) samt e-card, die deutsche Mitgliedschaft endet; Rentner ohne österreichisches Einkommen bleiben dagegen oft in Deutschland versichert (S1-Verfahren). Privat (PKV): Der Vertrag endet nicht automatisch – Fortführung, Anpassung, Anwartschaft oder Kündigung klären Sie mit Ihrem deutschen Versicherer. Ob eine österreichische Zusatzversicherung die bessere Wahl ist, klären wir im Beratungsgespräch.

Wie bekomme ich eine e-card in Österreich?

Die e-card folgt automatisch aus der gesetzlichen Sozialversicherung, sobald Sie über eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit pflichtversichert sind. Liegt in den Registern kein Foto vor, müssen Sie eines persönlich abgeben (Ausnahmen ab dem Ausstellungsjahr des 70. Geburtstags und bei Pflegestufe 4 bis 7); behandelt werden Sie ab der Anmeldung auch ohne Karte. Die Checkliste Sozialversicherung von oesterreich.gv.at erklärt den Ablauf für EU-Bürger im Detail.

Bekomme ich die ÖGK-Selbstversicherung ohne Aufenthaltstitel?

In der Regel nicht: Die ÖGK führt für Antragstellerinnen und Antragsteller aus Drittstaaten – außerhalb von EU, EWR und Schweiz – einen gültigen Aufenthaltstitel unter den Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind. Wer den Titel erst beantragt, braucht für diesen Antrag also zuerst eine andere Lösung – meist eine private Krankenversicherung, die die Aufenthaltsbehörde anerkennt; bei einer Rot-Weiß-Rot-Karte mit Arbeitsvertrag reicht bis zum Jobantritt eine Reisekrankenversicherung als Überbrückung. Beide Wege stehen im Abschnitt Krankenversicherung für den Aufenthaltstitel.

Welche private Krankenversicherung akzeptiert die MA 35?

Die Wiener MA 35 führt eine eigene Liste geprüfter privater Krankenversicherungen. Ohne zusätzliche Erklärung des Versicherers akzeptiert sie laut dieser Liste unter anderem „Meine Gesundheitsversicherung für Nichtsozialversicherte“ der Allianz Elementar sowie „Care Austria“ und „Care Austria Education“ der Care Concept AG; für andere gelistete Tarife – etwa von DONAU, Generali, UNIQA und Wiener Städtische – verlangt die Behörde eine unterschriebene Zusatzerklärung. Auch eine nicht gelistete Versicherung ist möglich, wenn der Versicherer die allgemeine Zusatzerklärung der Behörde unterschreibt. Das ist die veröffentlichte Liste der Wiener Behörde; nach unserer Erfahrung akzeptieren die Bezirkshauptmannschaften in ganz Österreich Care Austria ebenso. Die Zusatzerklärung stellt Care Concept bei jedem Vertrag automatisch aus.

Was kostet die Selbstversicherung bei der ÖGK 2026?

565,25 Euro im Monat – ein einheitlicher Betrag, der nicht vom Alter abhängt. Eine Herabsetzung ist bei angespannter wirtschaftlicher Lage auf Antrag möglich; die ÖGK verlangt dafür aktuelle Nachweise, und der Antrag ist alle zwei Jahre neu zu stellen. Leistungen gibt es grundsätzlich erst nach sechs Monaten Wartezeit; sie entfällt, wenn Sie unmittelbar davor sechs Wochen durchgehend oder in den letzten zwölf Monaten 26 Wochen gesetzlich krankenversichert waren. Versichert sind Sachleistungen wie Arzt, Spital und Medikamente – Krankengeld und Wochengeld nicht.

Wie lange darf ich mein deutsches Auto in Österreich fahren, bevor ich es anmelden muss?

Sobald Ihr Hauptwohnsitz – und damit der dauernde Standort des Fahrzeugs – in Österreich liegt: nach § 82 Abs. 8 KFG einen Monat ab der erstmaligen Einbringung, mit einer möglichen Verlängerung um ein weiteres Monat, wenn die Anmeldung glaubhaft nicht früher möglich war. Eine kurze Ausreise setzt die Frist nicht neu in Gang. Details dazu und zur NoVA im Ratgeber Deutsches Auto in Österreich anmelden.

Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich nach Österreich ziehe?

Ja, wenn Ihr Hauptwohnsitz und der dauernde Standort des Fahrzeugs in Österreich liegen. Ohne österreichische Zulassung dürfen Sie ein mitgebrachtes Fahrzeug dann nur die Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG lang fahren; danach braucht es eine österreichische Kfz-Haftpflichtversicherung und die Zulassung. Den allgemeinen Ablauf zeigt der Ratgeber Auto anmelden in Österreich.

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug anzumelden (Meldezettel)?

Drei Tage. Wer in Österreich eine Wohnung, ein Haus oder ein Zimmer bezieht, muss sich laut oesterreich.gv.at innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden – sonst drohen Geldstrafen.

Muss ich meinen Führerschein in Österreich umschreiben?

EU- und EWR-Führerscheine bleiben in Österreich gültig und müssen nicht zwingend umgeschrieben werden – nur die Klassen C/C1 und D/D1 gelten nach der Wohnsitzverlegung höchstens fünf Jahre. Für Führerscheine aus Nicht-EU/EWR-Staaten gilt dagegen eine Frist von sechs Monaten ab der Wohnsitzgründung.

Brauche ich in Österreich eine Haushaltsversicherung, wenn ich aus Deutschland ziehe?

Eine gesetzliche Pflicht ist sie nicht – dringend zu empfehlen aber schon, und zwar gleich zum Einzug: In Österreich enthält die Haushaltsversicherung üblicherweise auch die private Haftpflichtversicherung – anders als in Deutschland, wo Hausrat und Privathaftpflicht getrennte Verträge sind. Ohne sie fehlt in der Regel auch der Haftpflichtschutz – außer eine fortgeführte deutsche Police oder eine eigene Haftpflichtversicherung deckt den österreichischen Wohnsitz nachweislich weiter. Ob Ihre bisherige deutsche Hausrat- oder Haftpflichtversicherung nach dem Umzug noch etwas deckt, hängt von deren Bedingungen ab – das klären Sie am besten direkt mit Ihrem deutschen Versicherer.

Wie viele Deutsche ziehen nach Österreich?

2024 waren es laut Statistik Austria rund 19.400 deutsche Staatsangehörige – die größte Zuwanderungsgruppe des Jahres (ein Jahreswert, kein Dauerdurchschnitt). POINTNER finanz begleitet genau diese Zielgruppe bei Versicherung und Anmeldung.

Krankenversicherung und Haushalt gleich mitklären

Meldezettel und Auto sind die Pflicht – die beiden Punkte mit den größten Folgen sind Krankenversicherung und Haushalt. Ziehen Sie als Rentnerin oder Rentner zu, finden Sie alles zu S1, e-card und deutscher PKV im Ratgeber Als Rentner nach Österreich; wer hier arbeitet, klärt mit uns, ob eine private Krankenversicherung als Ergänzung sinnvoll ist. Und die neue Wohnung sichern Sie am besten zum Einzug ab: In Österreich steckt die Privathaftpflicht üblicherweise in der Haushaltsversicherung – was Ihre deutschen Verträge noch decken, prüfen wir mit.

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