Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: Juli 2026
Kurz gesagt: Die wichtigste Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung mit Rückholung – denn die e-card deckt im Ausland nur die Basisversorgung und keinen Rücktransport nach Österreich. Ein Stornoschutz lohnt sich vor allem bei teuren, früh gebuchten Reisen. Wer zwei- oder mehrmals pro Jahr verreist, fährt mit einer Jahresreiseversicherung meist günstiger. Der Reiseschutz über die Kreditkarte ist oft lückenhaft – aber nicht immer: Die Bedingungen entscheiden. Und ja, kurzfristig abschließen geht: Reisekranken- und Gepäckschutz meist bis zur Abreise, nur beim Stornoschutz gelten Fristen. So sind Sie für den Fall der Fälle abgesichert – und verreisen sorgenfrei.
Welche Reiseversicherung ist wirklich sinnvoll?
Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn vor oder auf der Reise etwas schiefgeht – bei Krankheit oder Unfall im Ausland genauso wie bei der Stornierung vor dem Start. „Reiseversicherung“ ist dabei ein Sammelbegriff: Dahinter stecken mehrere Bausteine, die Sie einzeln oder als Paket (oft „Reiseschutz“ genannt) abschließen können. Nicht jeder Baustein ist für jeden sinnvoll – so sortieren wir das in der Beratung:
| Baustein | Zahlt, wenn … | Ehrliche Einordnung |
|---|---|---|
| Reisekrankenversicherung (Auslandskrankenversicherung) | Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben: medizinische Behandlung, Medikamente, Spital – und die Rückholung nach Österreich | Der wichtigste Baustein. Auf hohe Versicherungssummen und Rückholung „wenn medizinisch sinnvoll“ achten |
| Reisestornoversicherung (Reiserücktrittsversicherung) | Sie die Reise wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses gar nicht antreten können – etwa Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie | Sinnvoll ab höheren Reisepreisen und bei früher Buchung. Achtung: Abschlussfristen und Selbstbehalt (oft 20 %) |
| Reiseabbruchversicherung | Sie die Reise vorzeitig abbrechen müssen: nicht genutzte Leistungen, zusätzliche Rückreisekosten | Meist sinnvoll – ist häufig ohnehin im Storno- oder Komplettpaket enthalten |
| Reisegepäckversicherung | Ihr Gepäck verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird oder mit Verspätung ankommt | Der verzichtbarste Baustein: viele Obliegenheiten (Aufsichtspflicht!), im Paket aber oft ohne großen Aufpreis dabei |
| Reiseunfallversicherung | ein Unfall auf der Reise bleibende Folgen hat | Wer eine private Unfallversicherung hat, ist meist schon weltweit gedeckt – doppelt zahlen unnötig |
| Reisehaftpflichtversicherung | Sie auf der Reise einem Dritten Schaden zufügen | Die Privathaftpflicht in Ihrer Haushaltsversicherung gilt meist ohnehin in Europa oder weltweit – vorher prüfen |
Kurz: Die Reisekrankenversicherung ist Pflichtprogramm für Auslandsreisen, Storno und Abbruch sind eine Frage von Reisepreis und Lebenssituation, der Rest ist Kür – oder über bestehende Verträge längst abgesichert. Welche Reiseversicherungen Sie wirklich brauchen, hängt davon ab, was Sie absichern möchten – genau diese Doppelungen prüfen wir, bevor Sie irgendetwas abschließen.
Warum brauche ich trotz e-card eine Reisekrankenversicherung?
Auf der Rückseite Ihrer e-card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt. Sie gilt in den EU- und EWR-Staaten, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie mehreren weiteren europäischen Vertragsstaaten und sichert Ihnen bei plötzlicher Erkrankung die Behandlung am Urlaubsort bei Vertragsärzten und Vertragsspitälern nach den Regeln des Urlaubslandes. Genau da liegen die Haken: Es gelten die dortigen Selbstbehalte, Privatärzte und Privatkliniken (in vielen Tourismusregionen der Standard) sind nicht gedeckt – und einen Rücktransport nach Österreich bezahlt die EKVK nie. Innerhalb Europas ist die Karte damit eine Basis mit Lücken, bei einer Auslandsreise außerhalb Europas hilft sie gar nicht – im Ernstfall bleiben schnell hohe Kosten an Ihnen hängen. Zwei Sonderfälle aus der Praxis: In der Türkei gilt die e-card gar nicht – dort braucht es vorab einen Urlaubskrankenschein –, und in Vertragsstaaten wie Bosnien, Montenegro oder Serbien muss die Karte vor der Behandlung erst beim örtlichen Sozialversicherungsträger gegen einen Behandlungsschein getauscht werden. Selbst die Sozialversicherung empfiehlt deshalb, verbleibende Differenzkosten „durch den vorherigen Abschluss einer privaten Urlaubskrankenversicherung“ abzudecken. Für jede Reise ins Ausland gehört die Reisekrankenversicherung deshalb ins Gepäck.
Quellen: Sozialversicherung: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – chipkarte.at · ÖGK: Reisen und Urlaub (abgerufen Juli 2026)
Was kostet eine Reiseversicherung in Österreich?
Die Spannen sind enorm – die Arbeiterkammer hat für identische Reise-Beispiele folgende Prämien erhoben:
| Beispiel (Komplettschutz) | Reisepreis | Prämienspanne |
|---|---|---|
| Familie mit 2 Kindern, 14 Tage Europa | 3.500 Euro | 90 bis 278 Euro |
| Einzelperson, 10 Tage Europa | 1.250 Euro | 32 bis 162 Euro |
| Maturareise, 7 Tage Türkei | 1.000 Euro | 30 bis 152 Euro |
Quelle: Arbeiterkammer: Reiseversicherungen – Reiseschutz gut vergleichen (Erhebung 2023, abgerufen Juli 2026)
Der Faktor drei bis fünf zwischen billigster und teuerster Prämie hat einen Grund: Die Leistungen unterscheiden sich mindestens genauso stark. Die AK formuliert es trocken: Die Prämien sind nur bedingt vergleichbar, weil die Leistungen stark differieren. Ein günstiger Tarif mit niedrigen Deckungssummen kann im Ernstfall teurer kommen als jede Prämie – entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz zu Reiseziel, Reisedauer und Reisenden passt. Für einen Städtetrip nach Paris brauchen Sie anderen Schutz als für drei Wochen USA. Vor dem Abschluss einer Versicherung lohnt deshalb der Blick auf die Leistung, nicht nur auf die Prämie – viele Tarife lassen sich danach einfach online abschließen. Welcher zu Ihrer geplanten Reise passt, sagen wir Ihnen vorab.
Kann ich eine Reiseversicherung kurzfristig abschließen?
Ja – und das ist eine der häufigsten Fragen bei uns. Die Antwort hängt vom Baustein ab:
- Reisekranken- und Gepäckschutz: lassen sich bei den meisten Anbietern bis kurz vor der Abreise abschließen, oft noch am Vortag – auch online.
- Stornoschutz: Hier gelten Fristen. Viele Anbieter verlangen den Abschluss der Versicherung innerhalb weniger Tage nach der Reisebuchung – teils sind es nur drei –, sonst greift der Stornoschutz erst nach einer Wartefrist von rund zehn Tagen oder gar nicht. Faustregel aus unserer Vermittlungspraxis: Storno immer gleich bei der Buchung mitentscheiden.
- Schon unterwegs? Einzelne Anbieter versichern auch nachträglich, wenn der Abschluss innerhalb einer kurzen Frist nach der Abreise erfolgt – die Auswahl ist aber klein. Wenn Sie schon im Ausland sind: Melden Sie sich für ein kurzes Gespräch (15 Minuten, kostenlos), wir klären, was noch geht.
Was der kurzfristige Schutz für Ihre konkrete Reise kostet, sehen Sie übrigens sofort in unserem Online-Rechner für die kurzfristige Reiseversicherung – berechnen, vergleichen, direkt abschließen.
Jahresreiseversicherung oder einzelne Reise versichern?
Die Einzelreise-Polizze passt, wenn Sie selten verreisen und nur einzelne Reisen absichern möchten. Ab etwa zwei Reisen pro Jahr lohnt sich laut Arbeiterkammer bereits die Jahresreiseversicherung – das deckt sich mit unserer Erfahrung. Der Jahresvertrag lässt Sie alle Reisen absichern, private wie (je nach Tarif) berufliche, jede einzelne Reise typischerweise bis 42 bis 62 Tage Reisedauer – auch der spontane Wochenendtrip und der Städtetrip zählen automatisch mit. Sie müssen an nichts mehr denken, genau das ist der Punkt. Zu beachten: Der Jahresvertrag verlängert sich meist automatisch, Kündigung jeweils zum Ablauf. Unsere ehrliche Empfehlung deshalb: Wer mehr als einmal im Jahr verreist, fährt mit der Jahresreiseversicherung in den meisten Fällen am sinnvollsten – die Prämie sehen Sie direkt im Online-Rechner für die Jahresreiseversicherung.
Aus der Praxis: Als ich für meine eigene Familie eine Jahres-Reiseversicherung gesucht habe, haben am Ende Details entschieden, die man erst im Kleingedruckten findet: Sind auch Reisen zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz versichert? Wie lange darf die einzelne Reise dauern – 42 oder 62 Tage? Zählen im Familientarif auch Enkelkinder? Und die wichtigste Frage: Sind akute Verschlechterungen bestehender Erkrankungen mitversichert – manche Tarife decken das, sofern in den sechs Monaten vor Reisebeginn keine stationäre Behandlung nötig war? Genau diese Bedingungs-Unterschiede vergleichen wir auch für Sie – welcher Anbieter passt, hängt von Ihren Reisen ab.
Reicht die Reiseversicherung meiner Kreditkarte?
Oft nur teilweise – pauschal schlechtreden wäre aber unehrlich. Typische Einschränkungen, die wir beim Blick in Kreditkarten-Bedingungen immer wieder sehen:
- Zwei Aktivierungs-Logiken, die kaum jemand kennt: Der medizinische Schutz gilt bei etlichen Premium-Karten das ganze Jahr – Bedingung ist nur die regelmäßige Kartennutzung (etwa ein Umsatz innerhalb der letzten zwei Monate). Der Stornoschutz dagegen ist meist daran gekoppelt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde.
- Die medizinischen Leistungen gelten oft nur für den Karteninhaber selbst – die mitreisende Familie ist nicht gedeckt. Bei einem stationären Spitalsaufenthalt von Partner oder Kind ein erhebliches Kostenrisiko.
- Selbstbehalte – die Arbeiterkammer nennt als Beispiel 20 Prozent bei Stornofällen über Kreditkarten.
- Niedrigere Deckungssummen bei den Heilkosten, Sublimits beim Gepäck, Stornoschutz fehlt ganz oder ist niedrig gedeckelt.
- Beim Reiseabbruch ersetzen Kartenversicherungen meist nur zusätzliche Rückreisekosten – nicht die nicht genutzten Reiseleistungen. Ein Branchenfall zur Illustration: 14-tägige Kreuzfahrt um über 15.000 Euro, Abbruch wegen Erkrankung nach drei Tagen – die Karte deckte 1.500 Euro Rückreise, auf über 12.000 Euro nicht genutzter Leistungen blieb die Familie sitzen.
Premium-Karten können durchaus brauchbaren Reiseschutz enthalten. Ob Ihre Karte reicht, steht in den Produktinformationen bzw. im Produktinformationsblatt Ihrer Karte – und genau das sehen wir uns gemeinsam an. Wenn Ihre Karte gut ist, sagen wir Ihnen das auch. Dann sparen Sie sich die doppelte Prämie.
Quelle: Arbeiterkammer: Tipps für Reiseversicherungen bei Kreditkarten (abgerufen Juli 2026)
Unsicher, was Sie schon haben? Wir prüfen Kreditkarte, bestehende Verträge und Lücken – in einem kurzen Telefonat oder per Video, kostenlos und unverbindlich.
Was ist mit dem ÖAMTC-Schutzbrief?
Der Einwand „ich habe eh den Schutzbrief“ kommt oft – und er ist berechtigter, als viele Makler zugeben. Der ÖAMTC-Schutzbrief (63,90 Euro pro Jahr, Stand 2026) enthält zwei getrennte Kranken-Leistungen: die Krankenrückholung ins Heimatkrankenhaus, notfalls per Ambulanz-Jet, als eigene Leistung ohne genannte Betragsgrenze – der ÖAMTC nennt selbst das Beispiel eines zur Gänze gedeckten Ambulanzjets aus Griechenland um 13.200 Euro – und den Krankenschutz für Arzt-, Spitals-, Ersttransport- und Medikamentenkosten bis 75.000 Euro pro geschützter Person. Innerhalb seines Geltungsbereichs – Österreich, die Länder Europas, die Russische Föderation, die außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie Mittelmeer-Inseln, Kanaren, Azoren und Madeira – ist das eine ehrlich starke Basis. Die Grenzen: Für USA, Asien, Australien und andere Fernreisen gilt der Schutzbrief gar nicht – genau dort kosten Ambulanzjet-Rücktransporte nach Branchendaten seit 2022 zwischen 90.000 und 360.000 Euro. Der 75.000-Euro-Deckel betrifft die Behandlung selbst. Für die meisten Fälle wird das wohl ausreichen – ein Magen-Darm-Infekt kostet in der Türkei nach Branchendaten rund 3.000 Euro an Behandlungskosten, ein Knöchelbruch rund 10.000 Euro –, bei schweren Fällen mit langem Intensivaufenthalt oder in Privatkliniken kann es aber eng werden: Übliche Reiseversicherungen bieten hier wesentlich höhere oder unbegrenzte Summen.
Dazu kommen drei Punkte aus den Schutzbrief-Bestimmungen, die kaum jemand kennt: Bei Vorerkrankungen – auch chronischen oder psychischen – verlangt der ÖAMTC vor Reiseantritt eine schriftliche ärztliche Unbedenklichkeitsbestätigung; fehlt sie, besteht im Leistungsfall kein Anspruch. Chronische Krankheiten sind generell nur als Folge akuter Anfälle oder Schübe gedeckt. Und in der Schwangerschaft endet der Krankenschutz für schwangerschaftsbedingte Behandlungen acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – Entbindungen und Fehlgeburten sind ganz ausgeschlossen. Außerdem: Storno-, Reiseabbruch- und Gepäckleistungen gehören nicht zum Schutzbrief, und bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherungen müssen zuerst leisten. Unser Fazit aus der Beratung: Für Urlaube in Europa und rund ums Mittelmeer rechnen wir den Schutzbrief ehrlich an, statt Ihnen denselben Schutz doppelt zu verkaufen – für Fernreisen, bei Vorerkrankungen, in der Schwangerschaft und fürs Storno-Risiko braucht es eine echte Reiseversicherung.
Quellen: ÖAMTC: Schutzbrief – Leistungen · ÖAMTC: Schutzbrief-Bestimmungen (PDF) (abgerufen Juli 2026)
Familie: gemeinsam versichern statt einzeln
Familientarife decken üblicherweise beide Partner und die Kinder im gemeinsamen Haushalt – meist deutlich günstiger als einzelne Polizzen, bei manchen Anbietern reisen auch Enkelkinder mit. Wichtig ist die Familien-Definition im Tarif: Patchwork-Konstellationen, getrennt reisende Familienmitglieder oder volljährige Kinder sind je nach Versicherer unterschiedlich geregelt.
Tipp für Familien: Die muki FamilyPlus-Familienversicherung enthält neben Unfall-Sonderklasse und Spitals-Begleitkosten auch eine weltweite Reiseversicherung: Reisestorno (Selbstbehalt 20 %, mindestens 200 Euro), Reiseabbruch bis 5.276,34 Euro, Auslands-Heilkosten bis 5.276,34 Euro und Flugambulanz-Rückholung zu 100 Prozent – ab rund 19 Euro im Monat für zwei Erwachsene mit einem Kind. Ehrlich dazugesagt: Die Heilkosten-Summe ist niedriger als bei spezialisierten Reisekranken-Tarifen, der Storno-Baustein hat feste Ausschluss-Listen bei Vorerkrankungen, und der Vertrag bindet drei Jahre (erst danach jährlich kündbar) – wir prüfen vorab, ob das Paket zu Ihrer Situation passt, und ergänzen es für Fernreisen bei Bedarf.
Quelle: muki: FamilyPlus – Leistungen, Prämien und Vertragsunterlagen (BVB/IPID zum Download) (abgerufen Juli 2026)
Wann zahlt die Reisestornoversicherung – und wann nicht?
Die Reisestornoversicherung übernimmt die Kosten der Stornierung, wenn Sie die Reise nicht antreten können – Voraussetzung ist immer ein unvorhergesehenes Ereignis, das im Tarif als Stornogrund genannt ist. Typisch versichert sind: plötzliche schwere Erkrankung (auch wenn Ihr Kind am Abflugtag hohes Fieber hat), Unfall, Tod naher Angehöriger, erhebliche Schäden am Eigentum zu Hause – je nach Tarif auch Arbeitsplatzverlust oder Ähnliches. Nicht versichert sind absehbare Ereignisse: Wer in Kenntnis einer geplanten Operation eine Stornoversicherung abschließt, hat weder für die OP noch für einen verzögerten Heilungsverlauf Schutz – und Reiseunlust ist nie ein Stornogrund. Die gute Nachricht für chronisch Kranke: Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann das plötzliche Akutwerden einer therapeutisch gut eingestellten, länger beschwerdefreien Erkrankung als unerwartet gelten – entscheidend sind die konkreten Umstände und die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Praxis-Tipp dazu: Wer mit einer Vorerkrankung eine größere Reise bucht, lässt sich die Reisefähigkeit vorher ärztlich bestätigen – unter Offenlegung von Reiseziel, Reiseart und Reisedauer. Für Epidemie- und Pandemiefälle haben die Versicherer nach 2020 sehr unterschiedliche Klauseln – das ist heute einer der größten Unterschiede zwischen den Tarifen. Achtung außerdem bei Reisewarnungen: Viele Tarife schließen Schäden aus, die mit einer schon bei Reiseantritt aufrechten Reisewarnung des Außenministeriums zusammenhängen – maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Muss die Reise nach dem Start vorzeitig enden, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die Mehrkosten des Reiseabbruchs.
Quelle: OGH 7 Ob 79/14i – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (abgerufen Juli 2026)
Drei Praxis-Punkte: Erstens steigen die Stornogebühren der Veranstalter, je näher die Abreise rückt – kurz vorher bis nahezu zum gesamten Reisepreis; nach Branchendaten passieren rund 80 Prozent aller Stornierungen erst in den letzten zehn Tagen vor der Abreise, gerade bei einer teuren Reise zählt deshalb jeder Tag. Zweitens gilt, wenn Sie stornieren müssen: sofort zum Arzt und die Stornierung nicht hinauszögern, denn wer zu spät storniert, bleibt auf der Differenz sitzen. Drittens ein Detail, das kaum jemand kennt: Nach den üblichen Bedingungen gilt als Reiseantritt schon die erste in Anspruch genommene Reiseleistung – der Vorabend-Check-in des Koffers zählt daher meist bereits als angetretene Reise, der Online-Check-in dagegen nicht. Ein Selbstbehalt (häufig 20 Prozent) ist bei Stornoversicherungen üblich.
Reiseversicherungen im Vergleich: Worauf sollten Sie achten?
Ein Reiseversicherung-Vergleich nur nach Preis greift zu kurz – die passende Reiseversicherung für Ihren Urlaub finden Sie über die Leistungen. Diese Punkte entscheiden im Ernstfall:
- Heilkosten-Deckung: möglichst hoch oder unbegrenzt – gerade für USA, Kanada, Japan oder Australien.
- Rückholung: Formulierung „wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist deutlich kundenfreundlicher als „medizinisch notwendig“ – der Unterschied ist vertraglich in den Bedingungen festgelegt.
- Vorerkrankungen: Wie geht der Tarif mit bestehenden Erkrankungen um? Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
- Selbstbehalte und Sublimits bei Storno, Gepäck und Elektronik.
- Sport- und Altersgrenzen: Tauchen, Skitouren, Motorradfahren – und Prämiensprünge ab bestimmten Altersstufen.
- Fristen: Bis wann muss der Stornoschutz nach der Buchung abgeschlossen sein?
Am österreichischen Markt gibt es spezialisierte Reiseversicherer wie die Europäische Reiseversicherung (Marktführer aus der Generali-Gruppe, tritt ab 1. Jänner 2027 unter dem neuen Namen Redion auf) oder Allianz Travel, dazu die Reiseschutz-Pakete der großen Versicherer – etwa GRAWE, UNIQA, Generali, Wiener Städtische oder Merkur –, Spezialisten wie LTA oder HanseMerkur und Bausteinlösungen wie das erwähnte muki FamilyPlus. Große Tarifvergleichs-Portale zeigen Ihnen die Prämien; die Bedingungs-Unterschiede stehen im Kleingedruckten. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir beides. In unseren Online-Rechnern berechnen und schließen Sie Tarife der Europäischen Reiseversicherung, von LTA, GRAWE, HanseMerkur und Allianz Partners direkt ab – und für alles andere erreichen Sie uns online in ganz Österreich; die persönliche Beratung zur Reiseversicherung machen wir unkompliziert telefonisch oder per Video-Termin.
Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung
Welche Reiseversicherung ist in Österreich die beste?
Die eine beste Reiseversicherung gibt es nicht – die richtige hängt von Reiseziel, Reisedauer, Alter, Familiensituation und Vorerkrankungen ab. Der wichtigste Baustein ist fast immer die Reisekrankenversicherung mit hoher Heilkosten-Deckung und Rückholung. Danach entscheidet sich, ob Storno, Abbruch und Gepäck dazugehören – und ob Einzelreise- oder Jahresschutz besser passt.
Wie viel kostet eine Reiseversicherung?
Als Orientierung aus einer Arbeiterkammer-Erhebung: Eine Einzelperson zahlt für 10 Tage Europa je nach Anbieter etwa 32 bis 162 Euro, eine Familie mit zwei Kindern für 14 Tage Europa 90 bis 278 Euro. Die großen Spannen entstehen durch sehr unterschiedliche Leistungen – vergleichen lohnt sich also doppelt.
Wann braucht man eine Reiseversicherung?
Sobald es ins Ausland geht, ist eine Reiseversicherung sinnvoll – dort ist die Reisekrankenversicherung der Pflichtbaustein, denn die e-card deckt weder Privatkliniken noch den Rücktransport. Ein Stornoschutz lohnt sich, sobald ein Reisepreis im Spiel ist, dessen Verlust wehtun würde – besonders bei früher Buchung.
Bis wann kann ich eine Reisestornoversicherung abschließen?
Am besten gleich bei der Reisebuchung. Viele Tarife verlangen den Abschluss innerhalb weniger Tage nach der Buchung oder deutlich vor Reiseantritt – wer später dran ist, hat eine kleinere Auswahl oder Wartefristen bis zum Beginn des Versicherungsschutzes. Reisekranken- und Gepäckschutz gehen dagegen meist bis kurz vor der Abreise.
Kann ich eine Reiseversicherung noch im Urlaub abschließen?
Vereinzelt ja: Manche Anbieter erlauben den Abschluss innerhalb einer kurzen Frist nach der Abreise. Die Auswahl ist klein und der Schutz startet oft mit Wartefrist. Besser vor der Abreise abschließen – im Zweifel klären wir in einem kurzen Gespräch, welche Option noch offen ist.
Gilt die Reiseversicherung auch für Reisen innerhalb Österreichs?
Viele Tarife versichern auch Inlandsreisen – Versicherungsschutz besteht dann oft ab einer Mindestentfernung vom Wohnort oder ab einer Übernachtung. Praktisch relevant ist im Inland vor allem der Stornoschutz, etwa für die gebuchte Ferienwohnung; die Krankenbehandlung übernimmt in Österreich ohnehin Ihre e-card.
Sind Vorerkrankungen in der Reiseversicherung mitversichert?
Das regeln die Anbieter sehr unterschiedlich – und es ist einer der wichtigsten Prüfpunkte. Manche Tarife versichern akute, unerwartete Verschlechterungen bestehender Erkrankungen mit, teils an Bedingungen geknüpft (etwa: keine stationäre Behandlung in den letzten sechs Monaten vor der Reise). Für den Stornofall gilt nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: Ist eine bestehende Erkrankung gut eingestellt und länger beschwerdefrei, kann ihr plötzliches Akutwerden als unerwartet gelten – entscheidend sind die konkreten Umstände und der jeweilige Tarif. Wer mit einer chronischen Erkrankung verreist, sollte den Tarif vorher gezielt prüfen lassen und sich die Reisefähigkeit ärztlich bestätigen lassen. Übrigens: Auch der ÖAMTC-Schutzbrief verlangt bei Vorerkrankungen eine solche ärztliche Bestätigung vor Reiseantritt – ohne sie entfällt dort der Leistungsanspruch komplett. Und einzelne Familien- und Bausteintarife arbeiten mit festen Ausschluss-Listen, etwa für bestimmte schwere Erkrankungen mit stationärer Behandlung in den letzten zwölf Monaten vor der Buchung – genau solche Klauseln prüfen wir, bevor Sie abschließen.
Wer ist bei einer Familien-Reiseversicherung mitversichert?
Üblicherweise beide Partner und die Kinder im gemeinsamen Haushalt, bei einzelnen Tarifen auch Enkelkinder. Die Unterschiede stecken im Detail: getrennt reisende Familienmitglieder, Altersgrenzen der Kinder, Patchwork-Familien. Die Familien-Definition des Tarifs entscheidet.
Zahlt die Reiseversicherung bei Schwangerschaft?
Unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen sind bei guten Tarifen gedeckt – als Stornogrund und in der Reisekrankenversicherung, üblich sind Grenzen rund um die 35. bis 36. Schwangerschaftswoche; planbare Untersuchungen und die normale Entbindung nicht. Auch der ÖAMTC-Schutzbrief deckt schwangerschaftsbedingte Behandlungen nur bis acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Wichtig fürs Storno: Eine erst nach der Buchung festgestellte Schwangerschaft akzeptieren manche Versicherer als Stornogrund – teils aber nur, wenn die Versicherung binnen weniger Tage nach der Buchung abgeschlossen wurde. Noch ein Grund, den Stornoschutz gleich am Buchungstag zu erledigen. Rund um Schwangerschaft und Versicherung haben wir einen eigenen Ratgeber: Schwanger – geht eine Zusatzversicherung noch?
Ich bin neu in Österreich – gilt meine bisherige Reiseversicherung noch?
Häufig nicht: Reiseversicherungen knüpfen an den Wohnsitz an – als „Ausland“ gilt dann alles außerhalb Ihres neuen Wohnsitzlandes, und manche Polizzen enden mit der Verlegung des Wohnsitzes. Wer nach Österreich zieht, sollte den bestehenden Vertrag prüfen und im Zweifel auf eine österreichische Polizze umstellen. Wir beraten dazu digital in ganz Österreich – auf Wunsch auch auf Englisch.
Brauche ich für die USA eine eigene Reiseversicherung?
Unbedingt: Mit den USA besteht kein Abkommen, die e-card gilt dort nicht – und auch der ÖAMTC-Schutzbrief endet am Rand Europas und des Mittelmeerraums. Schon eine Blinddarm-Operation kostet in den USA nach Branchendaten rund 30.000 Euro, eine Hirnblutung kann die Million erreichen – und ein Ambulanzjet-Rücktransport aus den USA kostet 90.000 bis 130.000 Euro, aus anderen Fernregionen bis zu 360.000 Euro. Für USA-Reisen zählt deshalb eine Reisekrankenversicherung mit sehr hoher oder unbegrenzter Heilkosten-Deckung und starker Rückholungs-Klausel.
Was tun im medizinischen Notfall im Ausland?
Bei stationären Aufenthalten, größeren Behandlungskosten oder einer möglichen Rückholung gilt: sofort die 24-Stunden-Notrufzentrale des Versicherers anrufen (Nummer steht auf der Polizze – am besten vor der Abreise ins Handy speichern). Die Zentrale klärt die Kostenübernahme direkt mit Ärzten und Spital, prüft die Versorgung vor Ort und organisiert, wenn nötig, den Rücktransport. Wer eine Rückholung auf eigene Faust organisiert, riskiert je nach Bedingungen den Kostenersatz – die genauen Melde- und Abstimmungspflichten stehen in den Versicherungsbedingungen. Gut zu wissen: Legen Sie im EU-Ausland zusätzlich Ihre e-card vor – manche private Tarife verrechnen sonst einen Selbstbehalt.
Ist eine eigene Flug-Stornoversicherung vom Buchungsportal sinnvoll?
Die im Buchungsprozess angebotenen Einzel-Versicherungen sind gemessen an der Leistung oft teuer und decken nur diesen einen Flug. Ein durchdachter Stornoschutz – als Einzelpolizze für die ganze Reise oder als Jahresvertrag – ist meist die bessere Lösung. Bei Flugverspätung und -ausfall helfen zudem die EU-Fluggastrechte unabhängig von jeder Versicherung.
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Welcher Reiseschutz passt zu Ihren Reisen? Berechnen Sie Ihre Prämie direkt online – oder wir prüfen in einem kurzen Gespräch (telefonisch oder per Video) Kreditkarte, Schutzbrief und bestehende Verträge und finden den passenden Reiseschutz, kostenlos und unverbindlich.
Hinweis: Alle Leistungs- und Prämienangaben sind Beispiele bzw. Marktbeobachtungen (Stand Juli 2026); als „Branchendaten“ gekennzeichnete Kosten- und Schadenzahlen stammen aus einer aktuellen Fachschulung der Reiseversicherungsbranche (WKO-Weiterbildung für Versicherungsmakler, Juli 2026). Sie ersetzen nicht die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Welche Lösung zu Ihnen passt, klären wir im persönlichen Gespräch.
Quellen und fachlicher Stand
- Sozialversicherung: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) – chipkarte.at
- ÖGK: Reisen und Urlaub – e-card im Ausland
- Arbeiterkammer: Reiseversicherungen – Reiseschutz gut vergleichen
- ÖAMTC: Schutzbrief – Leistungen
- ÖAMTC: Schutzbrief-Bestimmungen (print@home-PDF)
- muki: FamilyPlus – Leistungen und Prämien
- OGH 7 Ob 79/14i – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Fachlicher Stand: Juli 2026. Links und Zahlen werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert.