Ein Assekuradeur ist ein Unternehmen, das mit Vollmacht eines oder mehrerer Versicherer eigenständig Versicherungsprodukte entwickelt, Verträge im Namen und für Rechnung des Versicherers zeichnet und verwaltet und – je nach Umfang der Vollmacht – auch die Schadenabwicklung übernimmt. Das versicherte Risiko trägt dabei weiterhin der Versicherer als Risikoträger – der Assekuradeur ist Produktentwickler und Verwalter, aber kein Versicherungsunternehmen.
Der Begriff stammt aus der Transport- und Seeversicherung, wo bevollmächtigte Zeichnungsstellen seit jeher spezielle Risiken für Versicherer übernehmen. Heute sind Assekuradeure vor allem dort tätig, wo Spezialwissen gefragt ist und Standardtarife nicht passen – etwa bei Reiseversicherungen, Yacht- und Bootsversicherungen oder besonderen Haftpflichtrisiken. Die Fachliteratur beschreibt den Assekuradeur als Mehrfachagenten mit weitreichender Zeichnungsvollmacht, der im Namen der vertretenen Versicherer Prämien einheben, Risiken zeichnen und Schäden regulieren darf.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet die Konstruktion: Vertragspartner und Risikoträger ist der Versicherer, der in der Polizze genannt ist; Produktgestaltung, Verwaltung und oft auch die Schadenmeldung laufen über den Assekuradeur. Eine eigene gesetzliche Definition kennt das österreichische Recht nicht – „Assekuradeur“ ist ein etablierter Marktbegriff, und die Vermittlungstätigkeit dahinter fällt wie jede Versicherungsvermittlung unter das reglementierte Gewerbe der Gewerbeordnung. Wer ein solches Produkt beurteilen will, liest daher dieselben Unterlagen wie sonst auch: die Polizze und die Versicherungsbedingungen des Risikoträgers.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Aus unserer Praxis: Gerade im Reisebereich bieten Assekuradeure Sonderprodukte an, die den Standardtarifen desselben Risikoträgers in einzelnen Punkten überlegen sind. Entscheidend ist nicht der Name auf dem Folder, sondern wer das Risiko trägt und was in den Bedingungen steht. Genau das vergleichen wir, bevor wir empfehlen. Und im Schadenfall gilt: Ansprechpartner ist oft der Assekuradeur – der Anspruch selbst richtet sich gegen den Risikoträger.
Verwandte Begriffe: Versicherungsagent · Polizze · Vinkulierung
Vertiefung: Jahres-Reiseversicherung im Vergleichsrechner
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- Gabler Versicherungslexikon: Assekuradeur – Mehrfachagent mit weitreichender Zeichnungsvollmacht; Prämien einheben, Risiken zeichnen, Schäden regulieren
- § 94 Z 76 GewO 1994 (RIS) – Versicherungsvermittlung als reglementiertes Gewerbe
Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis