Pflegeversicherung Österreich: Pflegegeld & private Vorsorge

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: Juli 2026

Kurz gesagt: Eine gesetzliche Pflegeversicherung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht – der Staat zahlt stattdessen das steuerfinanzierte Pflegegeld, 2026 je nach Pflegestufe zwischen 206,20 und 2.214,80 Euro monatlich. Das ist eine Unterstützung, die die tatsächlichen Pflegekosten selten deckt: Wer rund um die Uhr Betreuung braucht, zahlt trotz höchster Pflegestufe erheblich dazu. Eine private Pflegeversicherung schließt diese Lücke mit einer monatlichen Pflegerente – sinnvoll vor allem für alle, die im Pflegefall zu Hause bleiben wollen oder ihre Angehörigen nicht belasten möchten. Und wie bei jeder Vorsorge gilt: Je früher der Abschluss, desto niedriger die Prämie.

Gibt es in Österreich eine gesetzliche Pflegeversicherung?

Nein – und das überrascht viele, die den Begriff aus Deutschland kennen. Dort zahlt jeder Versicherte in eine verpflichtende soziale Pflegeversicherung ein. Österreich ist einen anderen Weg gegangen: Pflege wird aus Steuern finanziert, und wer pflegebedürftig ist, bekommt ein staatliches Pflegegeld als monatliche Geldleistung – unabhängig von Alter und Ursache der Pflegebedürftigkeit, unabhängig vom Einkommen und ohne dass man je einen eigenen Beitrag dafür eingezahlt hätte. Eine „gesetzliche Pflegeversicherung Österreich“, nach der viele suchen, ist also in Wahrheit das Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz.

Die Dimension ist beachtlich: Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen 501.237 Menschen in Österreich Bundespflegegeld – im Schnitt 604 Euro pro Monat. Und weil die Lebenserwartung steigt, wird diese Zahl weiter wachsen. Genau deshalb stellt sich für immer mehr Familien die Frage, ob das Pflegegeld im Ernstfall reicht – dazu gleich mehr.

Quelle: Statistik Austria: Bundespflegegeld (Jahresdurchschnitt 2025, abgerufen Juli 2026)

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026 – und wer bekommt es?

Das Pflegegeld ist in sieben Pflegestufen eingeteilt. Entscheidend ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden – also der Betreuungs- und Hilfsbedarf, der wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung besteht. Anspruch auf Pflegegeld hat, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat und mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat aufweist – und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate (für EU-/EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen gelten besondere Koordinierungsregeln). Die Beträge wurden zum 1. Jänner 2026 wieder valorisiert, also an die Teuerung angepasst:

PflegestufePflegebedarf pro MonatPflegegeld 2026 (monatlich)
Stufe 1mehr als 65 Stunden206,20 €
Stufe 2mehr als 95 Stunden380,30 €
Stufe 3mehr als 120 Stunden592,60 €
Stufe 4mehr als 160 Stunden888,50 €
Stufe 5mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 €
Stufe 6mehr als 180 Stunden + unplanbare Betreuung Tag und Nacht bzw. dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson (etwa wegen Eigen- oder Fremdgefährdung)1.685,40 €
Stufe 7mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mehr möglich sind (oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt)2.214,80 €

Quellen: oesterreich.gv.at: Höhe des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2026 und RIS: Bundespflegegeldgesetz (BPGG) §§ 4–5 (abgerufen Juli 2026)

Zwei Dinge fallen an der Tabelle auf. Erstens: Die Einstiegshürde ist hoch – wer „nur“ 50 oder 60 Stunden im Monat Hilfe braucht, bekommt noch gar nichts. Zweitens: Je höher die Pflegestufe, desto größer der Sprung – aber selbst die Stufe 7 mit 2.214,80 Euro deckt keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Das Pflegegeld ist als pauschaler Beitrag zu den Mehraufwendungen gedacht, nicht als Kostenersatz.

Wichtig für Familien, die mit Demenz leben: Bei einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung – insbesondere einer entsprechend ausgeprägten demenziellen Erkrankung – wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich ein pauschaler Erschwerniszuschlag von 45 Stunden pro Monat auf den erhobenen Pflegebedarf angerechnet. Das ist in der Praxis oft entscheidend: Kognitiv beeinträchtigte Menschen sind körperlich häufig noch rüstig und kämen bei reiner Stunden-Zählung der Handgriffe nicht über die 65-Stunden-Hürde – mit dem Zuschlag erreichen sie die Einstufung deutlich leichter, und damit auch Folgeleistungen wie den Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung.

Quelle: RIS: Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV) § 1 Abs. 6 (abgerufen Juli 2026)

Wie läuft der Antrag auf Pflegegeld ab?

Der Antrag auf Pflegegeld wird beim zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt – bei Pensionistinnen und Pensionisten ist das die Stelle, die auch die Pension auszahlt, meist also die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Auch Berufstätige und mitversicherte Angehörige wenden sich an die PVA. Danach kommt der entscheidende Schritt: die Einstufung. Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft kündigt sich zum Hausbesuch an, erhebt den Pflegebedarf vor Ort und hält das Ergebnis in einem Gutachten fest. Auf dieser Basis entscheidet der Versicherungsträger über die Pflegestufe.

Aus der Praxis können wir sagen: Der Hausbesuch ist der zentrale Baustein der Einstufung – genauso zählen aber aktuelle Befunde, die Medikamentenliste, ein realistisch geführtes Pflegetagebuch und die Angaben einer anwesenden Vertrauensperson. Und der Bescheid ist nicht das letzte Wort: Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung kann binnen drei Monaten kostenlos Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erhoben werden, und verschlechtert sich der Zustand später, genügt ein formloser Erhöhungsantrag (liegt die letzte Entscheidung weniger als ein Jahr zurück, muss die wesentliche Verschlechterung bescheinigt werden). Wie Begutachtungen in aller Regel ausgehen und wie Sie sich seriös darauf vorbereiten – ohne zu übertreiben, aber auch ohne den schlechten Tag zu verstecken –, haben wir in einem eigenen Beitrag aufgeschrieben: So gehen Pflegegeld-Gutachten in aller Regel aus.

Quellen: Sozialministerium: Pflegegeld – Antrag und Begutachtung, pflege.gv.at: Der Weg zum Pflegegeld (Vorbereitung, Vertrauensperson, Klage) und oesterreich.gv.at: Erhöhung des Pflegegeldes (abgerufen Juli 2026)

Was kostet Pflege in Österreich wirklich?

Die ehrliche Antwort: fast immer mehr als das Pflegegeld. Die zwei häufigsten Situationen im Überblick:

Pflege zu Hause mit 24-Stunden-Betreuung. Hier zahlt man zwei Betreuungskräfte im Wechsel, dazu Agenturgebühren, Fahrtkosten sowie Kost und Logis. Eine gesetzliche Preisregelung gibt es nicht – die Arbeiterkammer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Preise je nach Agentur stark variieren. In Summe liegt eine legale 24-Stunden-Betreuung regelmäßig deutlich über dem Pflegegeld selbst höherer Stufen; das bestätigt sich in unserer Beratungspraxis immer wieder. Der Staat hilft mit einer Förderung des Sozialministeriums: ab Pflegestufe 3 bis zu 800 Euro monatlich bei zwei selbstständigen Betreuungskräften, bis zu 1.600 Euro bei zwei angestellten – sofern das Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person 2.500 Euro im Monat nicht übersteigt (Pflegegeld zählt hier nicht als Einkommen). Betreuungskosten können zudem unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – Pflegegeld und Förderungen sind dabei gegenzurechnen.

Quellen: Sozialministerium: 24-Stunden-Betreuung – Förderung und AK Niederösterreich: 24-Stunden-Betreuung – darauf sollten Sie achten (abgerufen Juli 2026)

Stationäre Pflege im Heim. Hier gilt seit 2018 eine wichtige Entlastung: Der Pflegeregress wurde abgeschafft – im Rahmen der Sozialhilfe darf auf das Vermögen von Heimbewohnern, ihren Angehörigen oder Erben zur Abdeckung der Pflegekosten nicht mehr zugegriffen werden. Herangezogen wird aber das laufende Einkommen: Pension, Pflegegeld und sonstige Einkünfte fließen in die Heimkosten, den Rest übernimmt meist die Sozialhilfe. Der pflegebedürftigen Person bleiben als Taschengeld 20 Prozent der Pension (samt Sonderzahlungen) plus 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3. Übersetzt heißt das: Sobald die Sozialhilfe die Heimkosten mittragen muss, fließt der Großteil der eigenen Pension in das Heim – wer dem Partner zu Hause den Lebensstandard erhalten oder sich selbst Wahlmöglichkeiten offenhalten will, braucht eine eigene Antwort darauf.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kostenbeteiligung bei stationärer Pflege und Verbot des Pflegeregresses (abgerufen Juli 2026)

Was ist eine private Pflegeversicherung – und wie funktioniert sie?

Eine private Pflegeversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur staatlichen Pflegevorsorge. Angeboten wird sie in Österreich meist als Pflegegeld- oder Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall zahlt die Versicherung eine vereinbarte monatliche Rente, je nach Tarif gestaffelt nach der Pflegestufe. Ein Qualitätsmerkmal guter Tarife: Sie knüpfen die Versicherungsleistung direkt an die gesetzliche Einstufung an – die per Gutachten festgestellte Pflegestufe ist dann auch der Auslöser für die private Leistung. Andere Versicherer verwenden eigene vertragliche Kriterien oder behalten sich eine zusätzliche Prüfung vor; genau diesen Unterschied vergleichen wir vor dem Abschluss.

Wichtig zu verstehen: Die Pflegerente ist eine Geldleistung ohne Zweckbindung. Ob Sie damit die 24-Stunden-Betreuung finanzieren, die Wohnung umbauen oder pflegende Angehörige entschädigen, bleibt Ihnen überlassen. Abgeschlossen wird mit Gesundheitsfragen – wer bereits pflegebedürftig ist oder schwere Vorerkrankungen hat, erhält oft keinen oder nur eingeschränkten Schutz mehr. Und je nach Anbieter gilt eine Altersgrenze für den Abschluss. Beides spricht dafür, das Thema Pflegevorsorge nicht auf den Ruhestand zu verschieben. Noch ein Punkt fürs Kleingedruckte: Das staatliche Pflegegeld unterliegt per Gesetz nicht der Einkommensteuer – wie eine private Pflegerente steuerlich behandelt wird, hängt dagegen von der Produktgestaltung ab und gehört in die individuelle Beratung.

Was kostet eine private Pflegeversicherung in Österreich?

Die Prämie hängt im Wesentlichen von drei Hebeln ab: dem Eintrittsalter (je früher, desto günstiger – der Unterschied zwischen Abschluss mit 45 und mit 65 ist erheblich), der Höhe der Pflegerente und dem vereinbarten Leistungsbeginn – also ob schon ab Pflegestufe 1 gezahlt wird oder erst ab einer mittleren Stufe. Ein Tarif, der erst ab Stufe 3 oder 4 leistet, ist deutlich günstiger und deckt trotzdem die wirklich teuren Szenarien ab; das ist in unserer Vermittlungspraxis oft der vernünftigere Zuschnitt als „alles ab Stufe 1″.

Konkrete Musterprämien nennen wir hier bewusst nicht: Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich in Rentenhöhe, Staffelung, Wartezeiten und Dynamik so stark, dass eine Beispielzahl mehr verwirrt als hilft. Seriös ist nur der Vergleich konkreter Offerte für Ihr Alter und Ihre Wunschabsicherung – den machen wir als unabhängiger Versicherungsmakler kostenlos und mit klarer Empfehlung, auch wenn die lautet: „Warten Sie nicht, aber nehmen Sie die kleinere Variante.“

Für wen ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll – und für wen nicht?

Ehrliche Beratung heißt auch: Dieses Produkt braucht nicht jeder. Unsere Faustregeln aus der Praxis:

  • Sinnvoll ist die private Pflegevorsorge vor allem, wenn Sie im Pflegefall zu Hause bleiben wollen (die Variante, die sich die meisten wünschen – und meist die teuerste), wenn Ihre Angehörigen weder Zeit noch Geld für die Pflege aufbringen können oder sollen, oder wenn im Heim-Fall der Partner mit der verbleibenden Pension allein dastünde. Auch wer keine Kinder hat, sollte rechnen: Ohne Familie wird gekaufte Hilfe zur einzigen Option.
  • Verzichtbar ist sie, wenn Pension und Rücklagen die Lücke selbst tragen können – wer etwa mit einer hohen Zusatzpension oder Mieteinnahmen rechnet, braucht keine eigene Polizze für ein Risiko, das er aus dem laufenden Einkommen stemmen kann. Seit der Abschaffung des Pflegeregresses gilt außerdem: Das Ersparte der Kinder ist im Heim-Fall nicht mehr in Gefahr – die Frage ist heute weniger „Wer zahlt das Heim?“ als „Wer bezahlt die Wahlfreiheit davor?“.
  • Grenzwertig wird es bei sehr spätem Abschluss: Ab einem gewissen Alter frisst die Prämie den Nutzen auf, und mit Vorerkrankungen scheitert der Antrag oft ganz. Dann ist gezieltes Ansparen ehrlicherweise die bessere Empfehlung – und genau das sagen wir dann auch.

Übrigens ein häufiges Missverständnis: Die private Krankenversicherung hilft im Spital mit Sonderklasse und freier Arztwahl – laufende Pflegekosten deckt sie nicht. Wer beides absichern will, braucht beide Bausteine.

Reicht Ihre Vorsorge im Pflegefall? In einem kurzen Gespräch rechnen wir gemeinsam Ihre persönliche Pflegelücke durch – Pension, Pflegegeld, Erspartes gegen realistische Pflegekosten. Danach wissen Sie, ob Sie eine private Pflegeversicherung brauchen oder nicht. Kostenlos, für ganz Österreich per Video oder Telefon und persönlich in Ried im Innkreis.

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Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Rund um das Pflegegeld gibt es Leistungen, die viele nicht kennen – und die man aktiv beantragen muss:

  • Angehörigenbonus: Wer eine nahestehende Person mit mindestens Pflegestufe 4 seit über einem Jahr überwiegend pflegt und dabei ein geringes eigenes Einkommen hat (2026: maximal 1.710,90 Euro netto monatlich im Jahresschnitt), bekommt 2026 einen Bonus von 134,30 Euro monatlich. Ein gemeinsamer Haushalt ist keine Voraussetzung.
  • Ersatzpflege bei Verhinderung: Fällt die Hauptpflegeperson wegen Krankheit oder Urlaubs vorübergehend aus, fördert der Bund die Ersatzpflege mit 1.200 bis 2.200 Euro pro Jahr (je nach Pflegestufe; bei demenzieller Beeinträchtigung und bei Minderjährigen jeweils um 300 Euro mehr). Voraussetzung ist die mindestens einjährige überwiegende Pflege einer Person mit Pflegegeld ab Stufe 3 – bei Demenz oder Minderjährigen reicht Stufe 1.
  • Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können für die Pflege naher Angehöriger den Beruf vorübergehend ganz oder teilweise zurückstellen – in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten besteht ein Rechtsanspruch auf zwei Wochen, erweiterbar auf insgesamt bis zu vier Wochen. Voraussetzungen sind ein seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis und Pflegegeld der gepflegten Person ab Stufe 3 (bei Minderjährigen oder Demenz ab Stufe 1). Für eine vereinbarte Dauer von bis zu drei Monaten gibt es ein Pflegekarenzgeld samt beitragsfreier Kranken- und Pensionsversicherung. Niemand muss also von heute auf morgen den Beruf aufgeben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren.

Quellen: oesterreich.gv.at: Angehörigenbonus, Sozialministerium: Betreuende und pflegende Angehörige (Ersatzpflege) und oesterreich.gv.at: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (abgerufen Juli 2026)

Worauf wir als Makler bei Pflege-Tarifen achten

Wenn wir private Pflegeversicherungen vergleichen, entscheiden selten die Prospekt-Highlights, sondern die Details im Bedingungswerk:

  • Leistungsauslöser: Knüpft der Tarif an die gesetzliche Pflegestufe an (einfach, transparent) oder an eigene Kriterien des Versicherers? Bei eigenen Definitionen prüfen wir besonders, wie Demenz und psychische Erkrankungen behandelt werden – hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
  • Ab welcher Stufe fließt wie viel? Eine Staffel, die erst ab Stufe 3 nennenswert zahlt, ist völlig in Ordnung – man muss es nur wissen und wollen.
  • Lebenslang oder befristet: Entscheidend ist, ob die vereinbarte Rente während der gesamten Pflegebedürftigkeit läuft oder nur für einen begrenzten Zeitraum – im Zweifel geht es um Jahrzehnte.
  • Auslandsdeckung, Nachprüfung, Herabstufung: Gilt der Schutz auch bei Pflege im Ausland? Darf der Versicherer die Leistung später erneut überprüfen – und was passiert, wenn die Pflegestufe herabgesetzt wird?
  • Wartezeiten und Dynamik: Wie lange muss der Vertrag vor dem Leistungsfall bestehen, und wächst die Rente mit der Teuerung mit? Eine 2026 vereinbarte Rente ohne Anpassung ist 2046 real deutlich weniger wert.
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Ab Pflegebeginn sollte die Prämienpflicht enden – sonst zahlt man die Versicherung von der Versicherungsleistung.
  • Einmalleistungen und Extras: Manche Tarife zahlen zu Pflegebeginn eine Einmalsumme für Umbau oder Organisation – nützlich, aber kein Ersatz für eine ausreichende laufende Rente.

Was wir bewusst nicht tun: einen Anbieter pauschal zum „besten“ erklären. Der passende Tarif hängt von Alter, Gesundheit, Familiensituation und Budget ab – deshalb rechnen wir Ihren Fall, nicht ein Modell. Wie wir grundsätzlich an Vorsorge-Themen herangehen, zeigt auch unser Ratgeber zur Begräbniskostenversicherung – dasselbe Prinzip: erst die Lücke, dann das Produkt.

Häufige Fragen zur Pflegeversicherung in Österreich

Ist man in Österreich automatisch pflegeversichert?

Es gibt keine eigene Pflege-Pflichtversicherung wie in Deutschland – und damit auch keine „automatische“ Versicherung. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat für voraussichtlich mindestens sechs Monate, gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich), kann das steuerfinanzierte Pflegegeld beantragen – ohne eigene Beitragszahlung, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Eine private Pflegeversicherung ist dagegen freiwillig.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Je nach Pflegestufe zwischen 206,20 Euro (Stufe 1) und 2.214,80 Euro monatlich (Stufe 7), zwölfmal jährlich und steuerfrei. Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Jänner valorisiert, also an die Teuerung angepasst.

Ab wann hat man Anspruch auf Pflegegeld?

Ab einem Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Das entspricht der Pflegestufe 1. Wer weniger Hilfe braucht, geht leer aus – auch das ist ein Argument, die Pflegevorsorge nicht allein dem Staat zu überlassen.

Was kostet eine private Pflegeversicherung in Österreich?

Das hängt vor allem vom Eintrittsalter, der gewünschten monatlichen Pflegerente und dem Leistungsbeginn (ab welcher Pflegestufe) ab. Ein früher Abschluss und ein Leistungsbeginn ab einer mittleren Pflegestufe halten die Prämie klein. Konkrete Zahlen gibt es seriös nur per individuellem Angebot – das erstellen wir kostenlos.

Wer bezahlt die Pflege, wenn das Pflegegeld nicht reicht?

Zu Hause: Sie selbst bzw. Ihre Familie, unterstützt durch Förderungen wie den Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung. Im Pflegeheim: Pension, Pflegegeld und sonstiges Einkommen werden herangezogen, den Rest übernimmt meist die Sozialhilfe – der Bewohnerin oder dem Bewohner bleiben 20 Prozent der Pension plus 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld. Auf Erspartes und Immobilien darf die Sozialhilfe seit Abschaffung des Pflegeregresses 2018 dabei nicht mehr zugreifen.

Wurde das Pflegegeld 2026 erhöht?

Ja. Das Pflegegeld wird seit 2020 jährlich valorisiert; die aktuellen Beträge gelten seit 1. Jänner 2026 – von 206,20 Euro in Stufe 1 bis 2.214,80 Euro in Stufe 7.

Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?

In der Regel nicht: Es ruht ab dem zweiten Tag eines Spitals- oder Kuraufenthalts, wenn ein öffentlicher Träger die überwiegenden Kosten übernimmt. Für Härtefälle und pflegende Begleitpersonen gibt es Ausnahmen – und nach der Entlassung gebührt das Pflegegeld wieder.

Zahlt die private Krankenversicherung im Pflegefall?

Klassische Sonderklasse- und Wahlarzt-Tarife decken Behandlungskosten im Spital und beim Arzt, aber keine laufenden Pflege- und Betreuungskosten. Manche Versicherer bieten zusätzlich eigene Pflege-Bausteine oder Assistance-Leistungen an – eine laufende private Pflegeleistung muss aber immer gesondert vereinbart werden.

Kann man eine private Pflegeversicherung auch mit 60 oder 70 noch abschließen?

Oft ja, aber zu spürbar höheren Prämien – und je nach Anbieter gilt eine Altersgrenze für den Abschluss. Dazu kommen Gesundheitsfragen: Mit ernsten Vorerkrankungen oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit ist ein Abschluss meist nicht mehr möglich. Wer das Thema ernsthaft erwägt, sollte es angehen, solange keine relevanten Vorerkrankungen bestehen – dieser Zeitpunkt ist wichtiger als jede fixe Altersgrenze.

Was passiert mit der privaten Pflegerente im Pflegeheim?

Sie wird als privatrechtliche Geldleistung unabhängig vom staatlichen Pflegegeld weiter ausgezahlt. Ihr eigentlicher Wert liegt darin, gar nicht erst in die Sozialhilfe zu rutschen: Reichen Pension, Pflegegeld und Pflegerente gemeinsam für die Heimkosten, wird kein Sozialhilfeverfahren nötig – und der finanzielle Spielraum bei der Wahl der Einrichtung wächst deutlich. Muss trotzdem die Sozialhilfe einspringen, wird auch die Pflegerente als Einkommen für die Heimkosten herangezogen – auf Erspartes oder das Vermögen der Angehörigen wird dagegen seit 2018 nicht mehr zugegriffen. Genau solche Details klären wir vor dem Abschluss, nicht danach.

Wird die 24-Stunden-Betreuung gefördert?

Ja. Ab Pflegestufe 3 fördert das Sozialministerium die Betreuung zu Hause mit bis zu 800 Euro monatlich (zwei selbstständige Betreuungskräfte) bzw. bis zu 1.600 Euro (zwei angestellte), solange das Nettoeinkommen der gepflegten Person 2.500 Euro monatlich nicht übersteigt – Pflegegeld zählt dabei nicht als Einkommen. Betreuungskosten können zudem unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – Pflegegeld und Förderungen sind dabei gegenzurechnen.

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