Wer heilt, haftet auch: Für Ärztinnen und Ärzte in Österreich ist die Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend (§ 52d Ärztegesetz) – mit einer Mindestversicherungssumme von 2 Millionen Euro pro Versicherungsfall. Entscheidend sind aber die Details: Deckungssummen über dem gesetzlichen Minimum, Nachhaftung, Abwehr unberechtigter Forderungen und die passende Einstufung Ihrer Tätigkeit.
- Erfüllt die gesetzliche Versicherungspflicht nach dem Ärztegesetz
- Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus der ärztlichen Tätigkeit
- Spezialtarife für Wahlarzt, Kassenordination und Wohnsitzärzte
- Kostenloser Makler-Gegencheck – Deckungssumme und Nachhaftung im Blick
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