Begräbniskostenversicherung in Österreich: Kosten, Nutzen und ehrlicher Vergleich

Angehörige entlasten, ehrlich verglichen: Was die Vorsorge kostet, was sie bringt – und wann ein Sparbuch reicht.

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Anbieter im Vergleich, auch ÖBV und Wiener VereinEhrlich auch dann, wenn ein Sparbuch reichtPrämie und Wartefrist transparentAbwicklung im Ernstfall

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: September 2026

Kurz gesagt: Ein Begräbnis kostet in Österreich meist 5.000 bis 15.000 Euro – Geld, das Angehörige oft kurzfristig aufbringen müssen, weil das Erbe erst nach Monaten verfügbar ist. Eine Begräbniskostenversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme rasch und direkt an die Bezugsberechtigten aus. Sinnvoll ist sie vor allem ab 50 ohne größere Rücklagen – aber nicht für jeden. POINTNER finanz berät Sie als unabhängiger Versicherungsmakler – am Telefon oder per Video am geteilten Bildschirm: Sie sehen den Vergleich der Begräbniskosten-Tarife von Allianz, Generali, GRAWE, ÖBV, UNIQA, Wiener Städtische und Wiener Verein live mit und erkennen sofort, was Ihre Wunschsumme in Ihrem Alter kostet. Und wir sagen ehrlich, wenn ein Sparbuch reicht und es keine Versicherung braucht.

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★ 5,0 bei Google · 24 Rezensionen · alle lesenIn der Versicherungsbranche seit 1994GISA 16750586Erstinformation (PDF)

Warum eine Begräbniskostenvorsorge? Das Wichtigste auf einen Blick

  • 5.000 bis 15.000 Euro, sofort fällig: Ein Begräbnis muss bezahlt werden, lange bevor das Erbe verfügbar ist – oft erst nach Monaten.
  • Rasche Auszahlung direkt an Ihre Angehörigen: Die vereinbarte Summe geht an die Bezugsberechtigten, nicht in die Verlassenschaft.
  • Ohne Gesundheitsfragen: Einstieg zwischen 40 und 75 möglich, ohne ärztliche Prüfung.
  • Was es kostet: 5.000 Euro Vorsorge ab rund 15,50 Euro im Monat (mit 40), rund 27 Euro (mit 60).
  • Ehrlich gesagt: Wer ausreichende Rücklagen hat, auf die die Familie sofort zugreifen kann, braucht sie nicht – und wer sehr früh einsteigt, zahlt am Ende oft mehr ein als die Summe.

Kostenlos und ohne Umweg: Ihre Anfrage landet direkt bei Rudolf Adlmanninger, nicht bei einem Leadportal. Beratung 15 Minuten am Telefon oder 30 Minuten per Video am geteilten Bildschirm – Sie wählen.

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Was kostet ein Begräbnis in Österreich?

Richtwerte (Stand 07/2026, je nach Region und Ausgestaltung):

BestattungsartKosten
Feuerbestattung (einfach, Urne)ca. 3.500–6.500 €
Erdbestattung (klassisch)ca. 6.000–10.000 €
Gehobene Bestattung (neues Grab, Grabstein, große Trauerfeier)12.000–15.000 € und mehr

Quelle für die Richtwerte: Bestattung Wien – Bestattungskosten & Begräbniskosten in Österreich (abgerufen Juli 2026) sowie Erfahrungswerte aus unserer Vermittlungspraxis.

Dazu kommen Positionen, die viele unterschätzen: Grabnutzungsgebühren und Grabstein (allein oft 2.000–6.000 €), Trauerfeier und Gasthaus, Parten und Blumen, die laufende Grabpflege (über 20 Jahre gerechnet oft 4.000–9.000 €) – und bei einem Tod im Ausland die Überführungskosten, die schnell mehrere Tausend Euro erreichen. Eine Gesamtsumme von 10.000 Euro ist keine Seltenheit.

Und die Kosten steigen weiter: Friedhofsgebühren und Bestattungsleistungen können sich über lange Zeiträume deutlich verteuern. Eine Versicherungssumme, die heute passt, kann in 20 Jahren zu knapp sein – achten Sie deshalb bei der Begräbniskostenversicherung auf eine Dynamik-Option (automatische Anpassung der Versicherungssumme) oder wählen Sie die Summe von vornherein großzügiger. Ein ehrlicher Zusatz: Im höheren Alter wird jede Dynamik-Erhöhung zum dann aktuellen Alter tarifiert und dadurch überproportional teuer – ab einem gewissen Punkt ist es oft wirtschaftlicher, die Dynamik abzuwählen.

Das eigentliche Problem ist selten die Summe, sondern der Zeitpunkt: Einzelkonten und Sparbücher des Verstorbenen werden in der Regel bis zum Abschluss der Verlassenschaft gesperrt (bei Gemeinschaftskonten kann die Mitinhaberin oder der Mitinhaber meist weiter verfügen), das Erbe ist erst danach verfügbar – das dauert in Österreich oft Monate. Die Rechnung des Bestattungsunternehmens kommt aber sofort. Begräbniskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen – doch solange der nicht verfügbar ist, strecken Angehörige das Geld meist selbst vor; ob daraus eine endgültige persönliche Belastung wird, hängt von der Höhe des Nachlasses, der Erbantrittserklärung und davon ab, wer den Bestatter beauftragt hat.

Quelle: oesterreich.gv.at – Bankgeschäfte im Todesfall (abgerufen Juli 2026).

Was ist eine Begräbniskostenversicherung?

Die Begräbniskostenversicherung (auch Sterbegeldversicherung, Sterbeversicherung oder Begräbniskostenvorsorge genannt) ist eine lebenslange Ablebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme – üblich sind 5.000 bis 30.000 Euro. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt:

  • Schnell: nach Einreichen der vollständigen Unterlagen (Leistungsantrag, Sterbeurkunde, Identitätsnachweis) zahlen viele Versicherer binnen weniger Tage – lange bevor die Verlassenschaft abgewickelt ist.
  • Am Nachlass vorbei – aber schnell nur mit namentlicher Bezugsberechtigung: Die Auszahlung geht direkt an die im Vertrag namentlich genannte bezugsberechtigte Person und fällt nicht in die Verlassenschaft. Achtung: Steht im Vertrag nur „die gesetzlichen Erben“, gehört die Summe zwar den Erben und fällt nicht in die Verlassenschaft – der Versicherer kann aber erst auszahlen, wenn im Verlassenschaftsverfahren geklärt ist, wer die gesetzlichen Erben überhaupt sind. Bis dahin ist das Geld faktisch blockiert – oft genau in den Monaten, in denen die Begräbnisrechnung längst bezahlt sein muss. Genau dieses Detail kontrollieren wir bei jedem Vertrag. Ältere Verträge enthalten manchmal noch die Klausel „Überbringer der Polizze“: Dann darf der Versicherer mit befreiender Wirkung an die Person zahlen, die die Polizze vorlegt – das geht schnell, garantiert aber nicht, dass das Geld bei dem landet, der das Begräbnis tatsächlich bezahlt. Auch solche Alt-Verträge sehen wir uns genau an.
  • Frei verfügbar oder zweckgebunden – je nach Produkt: Bei klassischen Ablebens- und Sterbegeldtarifen ist die Summe frei verwendbar; die Angehörigen bezahlen damit Bestattung, Grabstein, Überführung oder offene Rechnungen. Bei zweckgebundenen Bestattungsvorsorgen rechnet der Versicherer dagegen direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab und zahlt nur einen verbleibenden Restbetrag an die bezugsberechtigte Person aus. Welche Variante gilt, steht im jeweiligen Tarif.
  • Steuern: Auf die Todesfallleistung fällt grundsätzlich keine KESt an; in den Prämien steckt allerdings die gesetzliche Versicherungssteuer von 4 %.
  • Bei Unfalltod entfällt in vielen Tarifen die Wartezeit; manche Tarife zahlen zusätzlich eine erhöhte oder doppelte Versicherungssumme – das muss ausdrücklich im Tarif vereinbart sein.

Zwei Produktarten – der wichtigste Unterschied vor jedem Vergleich:

VarianteAuszahlung im Todesfall
Freie AblebensleistungDie Versicherungssumme geht direkt an die Bezugsberechtigten und ist grundsätzlich frei verwendbar.
Zweckgebundene BestattungsvorsorgeDer Versicherer rechnet direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab; ein verbleibender Restbetrag geht an die bezugsberechtigte Person.

Beispiel für die zweckgebundene Variante: Wiener Städtische – Bestattungsvorsorge (abgerufen August 2026).

Was kostet eine Begräbniskostenversicherung?

Die Prämie wird vor allem durch das Eintrittsalter und die Versicherungssumme bestimmt. Zusätzlich wirken sich Beitragsdauer, Zahlungsweise, Gesundheitsprüfung, Wartezeit, Zusatzleistungen und die Kostenstruktur des Tarifs aus. Damit Sie nicht raten müssen, hier Richtwerte für den monatlichen Beitrag bei lebenslangem Schutz:

Eintrittsalter5.000 €7.500 €10.000 €
40 Jahre15,48 €22,83 €30,18 €
45 Jahre17,34 €25,62 €33,90 €
50 Jahre19,74 €29,21 €38,69 €
55 Jahre22,90 €33,96 €45,01 €
60 Jahre26,98 €40,07 €53,15 €
65 Jahre32,43 €48,24 €64,04 €
70 Jahre40,51 €60,35 €80,18 €
75 Jahre53,70 €80,11 €106,53 €

Richtwerte aus einem aktuellen Tarif für Begräbniskostenvorsorge, den wir vermitteln (Stand 01/2026): monatlicher Beitrag inklusive 4 % Versicherungssteuer, Eintritt von 40 bis 75, ohne Gesundheitsfragen. Unverbindlich und kein Angebot im rechtlichen Sinn — Ihr persönlicher Beitrag hängt vom monatsgenauen Alter und von der gewählten Konstruktion ab.

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Was Sie dabei wissen sollten: Diese Variante kommt ohne Gesundheitsprüfung — dafür gilt in den ersten zwei Jahren voller Schutz nur beim Unfalltod; stirbt die versicherte Person aus anderer Ursache, werden die eingezahlten Nettoprämien ausbezahlt. Ab dem dritten Versicherungsjahr ist die volle Summe fällig, samt Gewinnbeteiligung. Die Beiträge laufen bis zum 90. Lebensjahr: Wer dieses Alter erreicht, hat für 10.000 € Versicherungssumme je nach Eintrittsalter rund 18.000 bis 19.000 € eingezahlt. Der Sinn liegt also nicht im Sparen, sondern in der Sicherheit — die volle Summe steht ab dem dritten Jahr bereit, auch wenn erst wenige Beiträge geflossen sind. Ob das für Sie die richtige Lösung ist oder eine der Alternativen weiter unten, rechnen wir im Gespräch für Ihren Fall durch.

Je nach Tarif zahlen Sie die Beiträge bis zu einem bestimmten Endalter (je nach Anbieter 85 oder 90) oder über eine verkürzte Beitragsdauer (z. B. maximal 25 Jahre) — danach besteht der Versicherungsschutz lebenslang beitragsfrei weiter. Alternativ bieten viele Versicherer den Einmalerlag an: einmal einzahlen statt monatlich — gerade für ältere Einsteiger oft die bessere (und teils einzige) Variante. Achten Sie außerdem auf den Unterjährigkeitszuschlag: Für monatliche statt jährliche Zahlweise verrechnen viele Versicherer einen Aufschlag — einzelne Anbieter verzichten darauf.

Quelle zu Nebenspesen: Arbeiterkammer Wien – AK-Test: Nebenspesen in Lebensversicherungsverträgen (PDF, 2024) (abgerufen Juli 2026).

Zwei Konstruktionen sind zu unterscheiden:

  • Mit Gesundheitsfragen: günstigere Prämie und voller Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn – bei einzelnen Anbietern entfällt die Wartezeit damit komplett (z. B. ÖBV, Stand 07/2026), andere sehen auch hier Fristen vor. Die Unterschiede sind groß – genau das vergleichen wir im Gespräch.
  • Ohne Gesundheitsprüfung („Annahme garantiert“): etwas teurer und mit Wartefrist von meist zwei bis drei Jahren (z. B. Allianz regulär drei Jahre, Eintrittsalter 40–75, Stand 07/2026 – zur befristeten Aktion mit zwei Jahren siehe den Hinweis weiter unten) – verstirbt die versicherte Person in dieser Zeit eines natürlichen Todes, leistet der Versicherer je nach Tarif z. B. die einbezahlten Prämien (zuzüglich allfälliger Gewinnanteile) oder einen Teil der Versicherungssumme. Bei Unfalltod gilt der volle Schutz dagegen ab dem ersten Tag. Für Menschen mit Vorerkrankungen oft der einzige Weg.

Quelle für das Allianz-Beispiel: Allianz Österreich – Begräbniskostenversicherung (abgerufen Juli 2026).

Allianz-Aktion bis 11. Dezember 2026: Beim Aktionstarif „Meine Bestattungsvorsorge“ ist die Wartezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt (die öffentliche Produktseite des Versicherers nennt weiterhin die reguläre Frist von drei Jahren; die Verkürzung ergibt sich aus der aktuellen Vertriebsunterlage zum Aktionstarif, Stand 01/2026) – weiterhin ganz ohne Gesundheitsfragen (Eintrittsalter 40–75, bei Unfalltod Schutz ab dem ersten Tag). Ob dieser Aktionstarif oder ein anderer Anbieter besser passt, klären wir im Vergleich.

Für wen ist die Begräbniskostenversicherung sinnvoll – und für wen nicht?

Sinnvoll, wenn:

  • keine oder kleine Rücklagen da sind und die Angehörigen die 5.000–15.000 € nicht leicht vorstrecken können;
  • Sie niemanden belasten wollen – selbstbestimmte Vorsorge statt finanzieller Sorgen für die Familie;
  • der Einstieg zwischen 50 und 70 passiert (gutes Prämien-Leistungs-Verhältnis);
  • keine Lebensversicherung (mehr) besteht – die klassische Ablebensversicherung läuft oft mit 65 oder 75 aus, genau dann beginnt das relevante Alter.

Ehrlich gesagt eher nicht sinnvoll, wenn:

  • ausreichend freie Rücklagen bestehen UND die Familie darauf schnell zugreifen kann (z. B. Gemeinschaftskonto – ein Sparbuch des Verstorbenen ist gesperrt und hilft zunächst nicht);
  • Sie sehr früh einsteigen und Jahrzehnte einzahlen – dann übersteigen die einbezahlten Prämien am Ende oft die Versicherungssumme;
  • es in Wahrheit um größere Summen für die Familie geht – dann ist eine Ablebensversicherung (Risikolebensversicherung) das bessere Werkzeug.

Genau diese Rechnung machen wir in der Beratung transparent auf: einbezahlte Prämien bis zur statistischen Lebenserwartung gegenüber der Versicherungssumme – dann entscheiden Sie informiert.

Welche Alternativen gibt es?

AlternativeStärkeSchwäche
Sparbuch/Konto „für den Fall“flexibel, keine PrämienEinzelkonten und Sparbücher werden beim Tod in der Regel gesperrt, Geld erst nach der Verlassenschaft verfügbar; beim Ansparen gilt: Wer früh verstirbt, hat erst einen Teil beisammen
Zweckgewidmetes TreuhandkontoEinmalzahlung zweckgebunden und treuhänderisch insolvenzgeschützt, keine Versicherungskostendie volle Summe muss von Anfang an vorhanden sein – Einmalzahlung statt kleiner monatlicher Prämien
Bestattungsvorsorge-Vertrag beim BestattungsunternehmenLeistung im Detail festgelegt, Preisgarantie möglichzweckgebunden, bindet an einen Bestatter; Insolvenzrisiko, wenn das Geld nicht treuhänderisch gesichert ist
Ablebensversicherung (Risiko)große Summen günstig, ideal solange Kredit/Familie abzusichern sindläuft befristet – endet oft genau vor dem relevanten Alter
Begräbniskostenversicherunglebenslang; zahlt die volle Versicherungssumme auch dann, wenn erst wenige Prämien einbezahlt wurden (nach allfälliger Wartefrist); schnelle Auszahlung; keine oder kulante Gesundheitsprüfungbei sehr langem Leben Überzahlung möglich

Oft ist die beste Lösung eine Kombination – zum Beispiel Rücklagen plus kleine Versicherungssumme für die Sofort-Liquidität.

Diese Anbieter gibt es in Österreich – und warum der Vergleich über den Makler läuft

Der bekannteste Spezialist ist der Wiener Verein (zu 100 % im Eigentum der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group – laut eigenem Impressum –, seit über 120 Jahren auf Bestattungsvorsorge spezialisiert) – mit Besonderheiten wie Grabpflege-Baustein und weltweiter Überführungs-Organisation. Daneben haben praktisch alle großen österreichischen Versicherer eigene Begräbniskosten-Produkte im Angebot – etwa UNIQA, Wiener Städtische, Generali, Allianz, DONAU, Merkur, Helvetia oder Zurich. Ein Blick darüber hinaus lohnt sich trotzdem: Auch kleinere und spezialisierte Anbieter wie die GRAWE, die Oberösterreichische oder die ÖBV (Österreichische Beamtenversicherung) haben teils sehr interessante Lösungen – gerade solche Details machen den unabhängigen Vergleich aus.

Die Unterschiede sind größer, als die Produktnamen vermuten lassen: Annahmealter (laufende Prämie meist bis 70–75, gegen Einmalerlag teils bis 80 oder 85), Wartefristen (0 bis 3 Jahre), Unfalltod-Doppelzahlung, Zusatzbausteine wie Grabpflege oder Überführung – und natürlich die Prämien selbst. Die Versicherer zeigen Ihnen naturgemäß nur das eigene Produkt; auch viele „Ratgeber“-Seiten im Netz gehören in Wahrheit einem Anbieter. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir die für uns vermittelbaren Tarife über die Gesellschaften hinweg und holen auf Wunsch konkrete Angebote ein – Sie sehen schwarz auf weiß, was dieselbe Versicherungssumme bei verschiedenen Anbietern kostet, bevor Sie unterschreiben.

Tipp für Beamte: Begräbnisvorsorge per Gehaltsumwandlung – mit Steuervorteil auch im Ruhestand

Die ÖBV bietet die Begräbniskostenvorsorge auch als ZukunftSicherung an – also im Rahmen der steuerfreien Gehaltsumwandlung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG, abschließbar vom 55. bis zum 85. Lebensjahr. Der Beitrag ist dabei fix: exakt 25 € pro Monat, direkt vom Bezug einbehalten. Weil auf diesen Betrag keine Lohnsteuer anfällt, verringert sich der tatsächliche Nettoaufwand – in der 40-Prozent-Steuerstufe zum Beispiel auf rund 15 € im Monat (Sozialversicherungsbeiträge laufen auf den umgewandelten Bezug bei Aktiven weiter).

Die Besonderheit für Beamte: Sie gehen nicht „in Pension“, sondern in den Ruhestand – der Ruhegenuss bleibt ein Bezug aus dem Dienstverhältnis und wird weiter über eine bezugsauszahlende Stelle ausgezahlt (nur die auszahlende Stelle wechselt). Darum kann die Gehaltsumwandlung samt Steuervorteil nach einer einfachen Meldung auch im Ruhestand weiter genutzt werden. Das ist rechtlich keine Exklusivität der ÖBV – sie ist aber so breit aufgestellt, dass praktisch alle Stellen, die Ruhestandsbezüge auszahlen, Rahmenverträge mit ihr haben: auf Bundesebene, in allen Bundesländern und mit sehr vielen Gemeinden. Bei ASVG-Versicherten endet die Zukunftssicherung dagegen mit dem aktiven Dienstverhältnis – für sie zahlt sich dieser Weg daher kaum aus.

Voraussetzung: Die 25 € der Zukunftssicherung sind nicht schon für einen anderen Baustein (etwa den Unfallschutz) im Einsatz. Ob das für Sie passt, klären wir gern in einem kurzen Gespräch.

Quelle: ÖBV – Die ÖBV ZukunftSicherung und ÖBV – Begräbniskostenvorsorge (abgerufen Juli 2026).

Begriffe zum Nachschlagen: Bezugsrecht · Verlassenschaft · Einmalerlag · Aufbahrung – kompakt erklärt im Versicherungs-Lexikon.

Kein Verkaufsdruck: In einem kurzen Telefonat klären wir, ob und welche Vorsorge zu Ihrer Situation passt. Wenn ein Sparbuch reicht, sagen wir Ihnen das ehrlich.

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Was ist im Todesfall zu tun?

Für Angehörige zählt im Ernstfall vor allem eines: schnell Klarheit. So kommen Sie ohne Umwege zur Versicherungsleistung:

  1. Versicherer oder Makler verständigen: Polizze heraussuchen und den Todesfall so rasch wie möglich melden. Unsere Kundinnen und Kunden rufen einfach uns an – wir übernehmen die Meldung und die Abwicklung mit dem Versicherer.
  2. Sterbeurkunde besorgen: Sie wird vom Standesamt ausgestellt; das Bestattungsunternehmen hilft in der Regel bei der Beschaffung.
  3. Leistungsantrag einreichen: Formular des Versicherers ausfüllen, Identität der bezugsberechtigten Person nachweisen (Lichtbildausweis) und die Bankverbindung angeben.
  4. Bei Unfalltod: zusätzliche Unterlagen bereithalten (z. B. Unfall- oder Polizeibericht) – dafür gilt der Schutz in vielen Tarifen ab dem ersten Tag.
  5. Bei einem Todesfall im Ausland: Zuerst die Überführungsleistung des Versicherers aktivieren, bevor Sie selbst einen Rücktransport beauftragen – viele Tarife organisieren die Überführung über eigene Partner und ersetzen bei Selbstorganisation nur die Kosten, die bei ihnen angefallen wären.
  6. Bestattung in Ruhe organisieren: Bei frei verfügbaren Tarifen muss die Bestatter-Rechnung dem Versicherer nicht vorgelegt werden. Ist die Leistung dagegen zweckgebunden, rechnet der Versicherer direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab – klären Sie das vorab anhand des Vertrags.

Häufige Fragen

Welche Versicherung deckt Beerdigungskosten ab?

Die Begräbniskostenversicherung (Sterbegeldversicherung) – eine lebenslange Ablebensversicherung mit Summen von üblicherweise 5.000–30.000 €. Auch eine bestehende Ablebensversicherung kann den Zweck erfüllen; eine Unfallversicherung hilft dagegen nur, wenn eine Unfalltod-Leistung vereinbart ist und der Tod tatsächlich Folge eines Unfalls ist. Genau das prüfen wir im Vertragscheck zuerst.

Bis zu welchem Alter kann ich abschließen?

Mit laufender Prämienzahlung je nach Versicherer meist bis 70–75. Gegen Einmalerlag nehmen einige Anbieter bis 80 oder sogar 85 an – Tarife ohne Gesundheitsfragen haben dabei Wartefristen.

Wie schnell wird ausbezahlt?

Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen (Leistungsantrag, Sterbeurkunde, Identitätsnachweis der bezugsberechtigten Person) zahlen viele Versicherer innerhalb weniger Tage aus – unabhängig von der Verlassenschaft, direkt an die Bezugsberechtigten.

Ist die Auszahlung zweckgebunden?

Das hängt vom Produkt ab. Bei klassischen Ablebens- und Sterbegeldtarifen verwenden die Bezugsberechtigten die Summe frei – für Bestattung, Grabstein, Überführung oder offene Kosten. Bei zweckgebundenen Bestattungsvorsorgen rechnet der Versicherer direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab; ein verbleibender Restbetrag geht an die bezugsberechtigte Person.

Warum ist die namentliche Bezugsberechtigung so wichtig?

Nur wenn im Vertrag eine konkrete Person namentlich als bezugsberechtigt eingetragen ist, zahlt der Versicherer die Summe sofort und direkt an diese Person aus – unabhängig vom Verlassenschaftsverfahren. Steht dort nur „die gesetzlichen Erben“, bekommen die Erben das Geld zwar ebenfalls direkt vom Versicherer (es fällt nicht in die Verlassenschaft) – ausbezahlt wird aber erst, wenn feststeht, wer die gesetzlichen Erben sind. Das klärt erst das Verlassenschaftsverfahren, und so lange ist die Summe faktisch blockiert. Wir prüfen diese Klausel bei jedem bestehenden Vertrag mit. Tipp: Halten Sie das Bezugsrecht aktuell – die begünstigte Person mit Geburtsdatum eintragen, Ersatzbezugsberechtigte vorsehen und das Bezugsrecht nach Scheidung, Trennung oder einem Todesfall anpassen.

Was passiert bei einem Tod im Ausland?

Die Versicherungssumme wird normal ausbezahlt; viele Tarife decken zusätzlich die Überführung an den letzten Wohnort – je nach Tarif bis zu 30.000 €. Wer viel reist oder einen Zweitwohnsitz im Ausland hat, sollte auf diesen Baustein achten – und vorher prüfen, ob eine bestehende Reiseversicherung oder Kreditkarte die Überführung bereits abdeckt.

Was ist, wenn ich die Prämie nicht mehr zahlen kann?

Der Vertrag kann meist prämienfrei gestellt werden – die Versicherungssumme reduziert sich dann entsprechend. Vor einer Kündigung (Rückkauf) rechnen: Der Rückkaufswert liegt oft deutlich unter den einbezahlten Prämien.

Können Beamte die Begräbniskostenvorsorge steuerlich begünstigt abschließen?

Ja. Die ÖBV bietet die Begräbniskostenvorsorge auch als ZukunftSicherung an: Gehaltsumwandlung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG mit fix 25 € pro Monat, abschließbar vom 55. bis zum 85. Lebensjahr. Die Lohnsteuer auf den umgewandelten Betrag entfällt – und weil Beamte nicht „in Pension“ gehen, sondern in den Ruhestand treten (der Ruhegenuss läuft weiter über eine bezugsauszahlende Stelle), kann die Gehaltsumwandlung samt Steuervorteil nach einer einfachen Meldung auch im Ruhestand weiter genutzt werden. Für ASVG-Versicherte endet die Zukunftssicherung dagegen mit dem aktiven Dienstverhältnis.

Sind Begräbniskosten steuerlich absetzbar?

Nur eingeschränkt: Begräbniskosten (inklusive Grabstein) sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen. Erst wenn kein ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist, können sie bis maximal 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden – Leistungen aus einer Sterbe- bzw. Begräbniskostenversicherung zählen dabei als Nachlassvermögen und werden gegengerechnet. Nicht absetzbar sind Trauerkleidung und Grabpflege. (Quelle: oesterreich.gv.at – Steuerliche Absetzbarkeit, abgerufen Juli 2026)

Was passiert, wenn niemand die Begräbniskosten zahlen kann?

Können die Kosten weder aus dem Nachlass noch von Angehörigen gedeckt werden, kommt es zur sogenannten Armenbestattung: Land oder Gemeinde übernehmen eine einfache Bestattung (geregelt in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, siehe oesterreich.gv.at – Bestattung). Eine selbstbestimmte Bestattung nach den eigenen Wünschen sichert das allerdings nicht – genau dafür ist die Vorsorge da.

Gibt es noch ein staatliches Sterbegeld in Österreich?

Nein, ein staatliches Sterbegeld gibt es in Österreich nicht (Ausnahmen: kleine Zuschüsse einzelner Kassen oder Träger in Sonderfällen). Die Begräbniskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen; reicht er nicht aus, müssen Angehörige die Kosten häufig vorfinanzieren. Ob daraus eine endgültige persönliche Belastung wird, hängt unter anderem von der Erbantrittserklärung und davon ab, wer das Bestattungsunternehmen beauftragt hat.

Wie lange muss ich in eine Begräbniskostenversicherung einzahlen?

Je nach Tarif bis zu einem Endalter von 85 oder 90 Jahren, über eine verkürzte Beitragsdauer von zum Beispiel maximal 25 Jahren, oder einmalig per Einmalerlag. Nach Ende der Beitragszahlung bleibt der Schutz lebenslang bestehen. Wer 90 wird, hat bei laufender Zahlung für 10.000 Euro Versicherungssumme rund 18.000 bis 19.000 Euro eingezahlt – der Sinn liegt in der sofort verfügbaren Summe, nicht im Sparen.

Was kostet eine Begräbniskostenversicherung für 5.000 Euro?

Richtwerte aus einem Tarif ohne Gesundheitsfragen, den wir vermitteln (Stand 01/2026, monatlich inklusive Versicherungssteuer): mit 40 Jahren rund 15,50 Euro, mit 50 Jahren rund 19,70 Euro, mit 60 Jahren rund 27 Euro, mit 70 Jahren rund 40,50 Euro. Ihr persönlicher Beitrag hängt vom monatsgenauen Alter und der gewählten Konstruktion ab.

Welche Nachteile hat eine Begräbniskostenversicherung?

Drei Punkte: Wer sehr früh einsteigt und Jahrzehnte einzahlt, überschreitet mit den Prämien am Ende oft die Versicherungssumme. Tarife ohne Gesundheitsfragen zahlen in den ersten zwei Jahren die volle Summe nur beim Unfalltod. Und bei monatlicher Zahlweise verrechnen viele Versicherer einen Unterjährigkeitszuschlag. Wer ausreichend freie Rücklagen hat, auf die die Familie sofort zugreifen kann, braucht sie nicht.

So helfen wir Ihnen bei der Begräbnisvorsorge

  1. Kurzes Erstgespräch (15 Min)Telefon oder Google Meet: Wir klären, ob Vorsorge überhaupt nötig ist, welche Summe passt und was Sie monatlich einsetzen wollen. Kostenlos.
  2. Wir klären Summe und BezugsberechtigteWer soll das Geld bekommen, direkt und an der Verlassenschaft vorbei? Mit oder ohne Gesundheitsfragen, laufende Prämie oder Einmalerlag: Wir ordnen ein, welche Konstruktion zu Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit passt. Bestehende Lebens- oder Sterbeversicherungen sehen wir uns auf Wunsch gleich mit an.
  3. Vergleich am geteilten Bildschirm oder am Telefon (30 Min)Sie sehen dieselbe Versicherungssumme bei mehreren Anbietern nebeneinander: Prämie, Wartefrist, Endalter – und die Rechnung, was Sie bis zur statistischen Lebenserwartung einzahlen. Wir sagen klar, was wir warum empfehlen – oder dass ein Sparbuch reicht.
  4. Abschluss – und wir bleibenAntrag, Polizze, Bezugsrecht. Und im Ernstfall organisieren wir mit Ihren Angehörigen die Auszahlung – damit das Begräbnis bezahlt ist, lange bevor das Erbe frei ist.

Welche Vorsorge passt zu Ihnen? Finden wir es gemeinsam heraus.

Ehrlich beraten heißt bei uns:

  • Wer Rücklagen hat, auf die die Familie sofort zugreifen kann, braucht keine Begräbniskostenversicherung – das sagen wir Ihnen.
  • Wer mit 40 einsteigt, hat bis 90 oft mehr eingezahlt als die Versicherungssumme – diese Rechnung machen wir vor dem Abschluss auf, nicht danach.
  • „Ohne Gesundheitsfragen“ heißt Wartefrist: In den ersten zwei bis drei Jahren gilt die volle Summe nur beim Unfalltod.

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Herbert Poller
9. September 2026
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Herr Adlmanninger, POINTER finanz zeigte eine beeindruckende Fachkompetenz, indem er komplexe Versicherungdetails klar und verständlich erklärte und auf meine spezifischen Bedürfnisse einging. „ Ansolut emphehlenswert ! Ich bin mehr als zufrieden. Vielen Dank für die herausragende Betreuung durch Herrn Rudolf Adlmanninger von der POINTER finanz ! „ Gudrun S.
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Birgit
21. Juli 2026
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Herr Adlmanninger ist seit Jahrzehnten mein Versicherungsmakler. Ich könnte mir keinen besseren wünschen: wann auch immer ich etwas brauche ist er rasch und unkompliziert zur Stelle und unterstützt mich nicht nur fachlich ganz exzellent sondern ist auch menschlich an meiner Seite!
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Eva Ecker
29. Juni 2026
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Wolfgang Fellner
8. Mai 2026
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⭐⭐⭐⭐⭐ Rezension für Herrn Adlmanninger Sehr geehrter Herr Adlmanninger, wir möchten uns auf diesem Wege nicht nur bedanken, sondern Ihnen unsere tief empfundene Wertschätzung aussprechen. Ihre Betreuung ist in jeder Hinsicht außergewöhnlich. Sie begleiten uns in sämtlichen versicherungsrechtlichen und auch juristisch anspruchsvollen Lebenslagen mit einer Weitsicht, Ruhe und Klarheit, die ihresgleichen sucht. Gerade in Situationen, die für uns mit erheblichen Herausforderungen und auch Unsicherheiten verbunden sind, sind Sie für uns ein fester Anker – fachlich wie menschlich. Besonders hervorzuheben ist Ihr vorausschauendes Handeln. Sie denken nicht nur mit, sondern oftmals mehrere Schritte voraus, erkennen Zusammenhänge frühzeitig und schaffen es dadurch, Lösungen zu entwickeln, bevor Probleme überhaupt entstehen oder eskalieren können. Diese Fähigkeit ist von unschätzbarem Wert. Was Sie darüber hinaus so besonders macht, ist Ihre menschliche Art: Ihr Engagement ist nicht nur professionell, sondern von echter Herzlichkeit, Verlässlichkeit und einem spürbaren Verantwortungsbewusstsein geprägt. Man merkt in jeder Kommunikation, dass Ihnen das Wohl Ihrer Mandanten wirklich am Herzen liegt und Sie Ihre Tätigkeit mit echter Hingabe ausüben. Wir fühlen uns durch Sie nicht nur hervorragend beraten, sondern in jeder Situation bestens abgesichert und vertreten. Dieses Vertrauen ist für uns von unschätzbarer Bedeutung. Herr Adlmanninger ist für uns weit mehr als ein Versicherungsberater – er ist ein verlässlicher Partner, auf den wir uns jederzeit zu 100 % verlassen können. Wir können Herrn Adlmanninger uneingeschränkt und aus tiefster Überzeugung weiterempfehlen. Von Herzen vielen Dank für Ihre außergewöhnliche Unterstützung! ⭐⭐⭐⭐⭐ Wolfgang Fellner
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Gabriele Ertl-Fellner
31. März 2026
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Ich möchte mich von Herzen bei Herrn Adlmanninger und seinem gesamten Team der Versicherungsagentur erneut bedanken. In einer Zeit, in der man oft mit komplexen und belastenden Themen konfrontiert ist, ist es alles andere als selbstverständlich, jemanden an seiner Seite zu wissen, der mit so viel Engagement, Kompetenz und Menschlichkeit unterstützt. Herr Adlmanninger steht wirklich in jeder Lebenslage zur Verfügung – zuverlässig, lösungsorientiert und mit einem außergewöhnlichen Einsatz, der weit über das Übliche hinausgeht. Egal zu welcher Tageszeit und unabhängig von der Herausforderung – man fühlt sich stets bestens betreut, ernst genommen und hervorragend beraten. Besonders beeindruckend ist die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen schnell klare, verständliche und vor allem wirksame Lösungen zu finden. Diese Kombination aus fachlicher Exzellenz und echter Menschlichkeit ist selten – und genau das macht den Unterschied. Vielen herzlichen Dank für diese außergewöhnliche Unterstützung! Absolut empfehlenswert. Alles Liebe Gabriele Ertl-Fellner
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Leo Rohringer
29. Januar 2026
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Pointer Finanz Versicherungsmakler: Dieses Versicherungs-Büro ist sehr zuverlässig.Die Beratung ist kompetent.Die Anliegen werden ernst genommen und schnellstmöglich gelöst. Sehr zu empfehlen.
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Patricia H
26. Mai 2025
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Wir sind absolut begeistert von der Zusammenarbeit mit Rudolf Adlmanninger. Er hat sich viel Zeit genommen, um unsere Situation zu analysieren und uns eine Lösung anzubieten, die wirklich zu uns passen. Kein Verkaufsdruck, kein Fachchinesisch – stattdessen eine ehrliche, transparente und vor allem kompetente Beratung. Vielen Dank für die tolle Betreuung!
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Michaela Horvat
7. Dezember 2024
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Waren mit der Beratung sehr zufrieden. Unkomplizierte Kommunikation und schnelle Bearbeitung der Anliegen.
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Gabriele Strassl
6. September 2024
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Kompetent und freundlich. Renate ist immer bemüht ihre Klienten bestmöglich zu betreuen. Sehr empfehlenswert.
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Fritz Racher
24. April 2024
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Bester Service. immer für den Klienten erreichbar, auch Samstag & Sonntag!
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Robin Herk
22. Dezember 2023
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Herr Adlmanninger hat uns kompetent und ausführlich über die von uns angefragten Versicherungen beraten und war dabei für uns auch immer schnell erreichbar.
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Klaus “K.G.E.”
7. Oktober 2023
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Ich bin schon viele Jahre Kunde bei Pointner Finanz. Der beste Versicherungsmakler weit und breit. Kann ich uneingeschränkt empfehlen.
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Otti Kalchgruber
27. September 2023
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Sehr kundenfreundlich, schnell zur Stelle, wenn Not am Mann! Sehr empfehlenswert
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Albin Spreitzer
26. September 2023
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Freundlich, Zuverlässig und immer erreichbar. Seit Jahren nur die besten Erfahrungen. Auch auf den Newsletter freue ich mich jede Woche. Es sind immer wieder Interessante Themen dabei. Danke und weiter so.
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Bernhard Navratil
18. September 2023
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Kompetent, freundlich, zuverlässig & unbürokratisch: jederzeit gerne wieder - absolute Handschlagqualität!
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Christian Torinek
5. Juni 2023
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Volle 5* Bewertung ohne Einschränkung. Versicherungsmakler mit Handschlagqualität! TOP Beratung; Erste Anlaufstelle, um sich im Versicherungsdschungel zurecht zu finden; Anfragen und Anliegen werden sehr schnell erledigt und umgesetzt. Vielen Dank!!
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Franco Del Fabbro
19. Oktober 2022
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Super Service, kompetente Leute. Alles sehr professionell abgewickelt. Also top!!!
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gerhard tersch
22. November 2021
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seit jahren tolle betreuung durch Pointner Finanz und auch jetzt trotz corona schnelle und unbürokratische abwicklung meiner neuen kfz versicherung
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Josef Feichtinger
15. Juni 2020
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Sehr professionelle und nette Betreuung, kann man nur empfehlen!
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Elisabeth Fuchs
11. Juni 2020
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Kompetente Beratung & prompte Umsetzung in persönlichen Versicherungsfragen:)!
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Alois Pöllhuber
9. Juni 2020
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Als freier Versicherungsvermittler erstellt Pointner Finanz ein bestmögliches Angebot aller potentiellen Versicherer. Zur Versicherungsauswahl steht neben der persönlichen Beratung auch eine Suche-Homepage zur Verfügung. Bei Fr. Pointner und Hrn. Adlmanninger ist man persönlich betreut, es wird kompetente Hilfe geboten und die Schadensabwicklung mit den Versicherungen rasch und unkompliziert übernommen.
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ernst meissl
9. Juni 2020
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Meine Erfahrung als Kunde von Pointer Finanz reicht lange zurück und ich bin bis heute sehr zufrieden mit Leistung und vor allem dem Kundenservice.

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