Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: August 2026
Kurz gesagt: Ein Begräbnis kostet in Österreich meist 5.000 bis 15.000 Euro – Geld, das Angehörige oft kurzfristig aufbringen müssen, weil das Erbe erst nach Monaten verfügbar ist. Eine Begräbniskostenversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme rasch und direkt an die Bezugsberechtigten aus. Sinnvoll ist sie vor allem ab 50 ohne größere Rücklagen – aber nicht für jeden. Wir vergleichen als unabhängiger Makler die Anbieter und suchen mit Ihnen die beste Lösung – ehrlich auch dann, wenn es keine Versicherung braucht.
Was kostet ein Begräbnis in Österreich?
Richtwerte (Stand 07/2026, je nach Region und Ausgestaltung):
| Bestattungsart | Kosten |
|---|---|
| Feuerbestattung (einfach, Urne) | ca. 3.500–6.500 € |
| Erdbestattung (klassisch) | ca. 6.000–10.000 € |
| Gehobene Bestattung (neues Grab, Grabstein, große Trauerfeier) | 12.000–15.000 € und mehr |
Quelle für die Richtwerte: Bestattung Wien – Bestattungskosten & Begräbniskosten in Österreich (abgerufen Juli 2026) sowie Erfahrungswerte aus unserer Vermittlungspraxis.
Dazu kommen Positionen, die viele unterschätzen: Grabnutzungsgebühren und Grabstein (allein oft 2.000–6.000 €), Trauerfeier und Gasthaus, Parten und Blumen, die laufende Grabpflege (über 20 Jahre gerechnet oft 4.000–9.000 €) – und bei einem Tod im Ausland die Überführungskosten, die schnell mehrere Tausend Euro erreichen. Eine Gesamtsumme von 10.000 Euro ist keine Seltenheit.
Und die Kosten steigen weiter: Friedhofsgebühren und Bestattungsleistungen können sich über lange Zeiträume deutlich verteuern. Eine Versicherungssumme, die heute passt, kann in 20 Jahren zu knapp sein – achten Sie deshalb bei der Begräbniskostenversicherung auf eine Dynamik-Option (automatische Anpassung der Versicherungssumme) oder wählen Sie die Summe von vornherein großzügiger. Ein ehrlicher Zusatz: Im höheren Alter wird jede Dynamik-Erhöhung zum dann aktuellen Alter tarifiert und dadurch überproportional teuer – ab einem gewissen Punkt ist es oft wirtschaftlicher, die Dynamik abzuwählen.
Das eigentliche Problem ist selten die Summe, sondern der Zeitpunkt: Einzelkonten und Sparbücher des Verstorbenen werden in der Regel bis zum Abschluss der Verlassenschaft gesperrt (bei Gemeinschaftskonten kann die Mitinhaberin oder der Mitinhaber meist weiter verfügen), das Erbe ist erst danach verfügbar – das dauert in Österreich oft Monate. Die Rechnung des Bestattungsunternehmens kommt aber sofort. Begräbniskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen – doch solange der nicht verfügbar ist, strecken Angehörige das Geld meist selbst vor; ob daraus eine endgültige persönliche Belastung wird, hängt von der Höhe des Nachlasses, der Erbantrittserklärung und davon ab, wer den Bestatter beauftragt hat.
Quelle: oesterreich.gv.at – Bankgeschäfte im Todesfall (abgerufen Juli 2026).
Was ist eine Begräbniskostenversicherung?
Die Begräbniskostenversicherung (auch Sterbegeldversicherung, Sterbeversicherung oder Begräbniskostenvorsorge genannt) ist eine lebenslange Ablebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme – üblich sind 5.000 bis 30.000 Euro. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt:
- Schnell: nach Einreichen der vollständigen Unterlagen (Leistungsantrag, Sterbeurkunde, Identitätsnachweis) zahlen viele Versicherer binnen weniger Tage – lange bevor die Verlassenschaft abgewickelt ist.
- Am Nachlass vorbei – aber schnell nur mit namentlicher Bezugsberechtigung: Die Auszahlung geht direkt an die im Vertrag namentlich genannte bezugsberechtigte Person und fällt nicht in die Verlassenschaft. Achtung: Steht im Vertrag nur „die gesetzlichen Erben“, gehört die Summe zwar den Erben und fällt nicht in die Verlassenschaft – der Versicherer kann aber erst auszahlen, wenn im Verlassenschaftsverfahren geklärt ist, wer die gesetzlichen Erben überhaupt sind. Bis dahin ist das Geld faktisch blockiert – oft genau in den Monaten, in denen die Begräbnisrechnung längst bezahlt sein muss. Genau dieses Detail kontrollieren wir bei jedem Vertrag. Ältere Verträge enthalten manchmal noch die Klausel „Überbringer der Polizze“: Dann darf der Versicherer mit befreiender Wirkung an die Person zahlen, die die Polizze vorlegt – das geht schnell, garantiert aber nicht, dass das Geld bei dem landet, der das Begräbnis tatsächlich bezahlt. Auch solche Alt-Verträge sehen wir uns genau an.
- Frei verfügbar oder zweckgebunden – je nach Produkt: Bei klassischen Ablebens- und Sterbegeldtarifen ist die Summe frei verwendbar; die Angehörigen bezahlen damit Bestattung, Grabstein, Überführung oder offene Rechnungen. Bei zweckgebundenen Bestattungsvorsorgen rechnet der Versicherer dagegen direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab und zahlt nur einen verbleibenden Restbetrag an die bezugsberechtigte Person aus. Welche Variante gilt, steht im jeweiligen Tarif.
- Steuern: Auf die Todesfallleistung fällt grundsätzlich keine KESt an; in den Prämien steckt allerdings die gesetzliche Versicherungssteuer von 4 %.
- Bei Unfalltod entfällt in vielen Tarifen die Wartezeit; manche Tarife zahlen zusätzlich eine erhöhte oder doppelte Versicherungssumme – das muss ausdrücklich im Tarif vereinbart sein.
Zwei Produktarten – der wichtigste Unterschied vor jedem Vergleich:
| Variante | Auszahlung im Todesfall |
|---|---|
| Freie Ablebensleistung | Die Versicherungssumme geht direkt an die Bezugsberechtigten und ist grundsätzlich frei verwendbar. |
| Zweckgebundene Bestattungsvorsorge | Der Versicherer rechnet direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab; ein verbleibender Restbetrag geht an die bezugsberechtigte Person. |
Beispiel für die zweckgebundene Variante: Wiener Städtische – Bestattungsvorsorge (abgerufen August 2026).
Was kostet eine Begräbniskostenversicherung?
Die Prämie wird vor allem durch das Eintrittsalter und die Versicherungssumme bestimmt. Zusätzlich wirken sich Beitragsdauer, Zahlungsweise, Gesundheitsprüfung, Wartezeit, Zusatzleistungen und die Kostenstruktur des Tarifs aus. Damit Sie nicht raten müssen, hier Richtwerte für den monatlichen Beitrag bei lebenslangem Schutz:
| Eintrittsalter | 5.000 € | 7.500 € | 10.000 € |
|---|---|---|---|
| 40 Jahre | 15,48 € | 22,83 € | 30,18 € |
| 45 Jahre | 17,34 € | 25,62 € | 33,90 € |
| 50 Jahre | 19,74 € | 29,21 € | 38,69 € |
| 55 Jahre | 22,90 € | 33,96 € | 45,01 € |
| 60 Jahre | 26,98 € | 40,07 € | 53,15 € |
| 65 Jahre | 32,43 € | 48,24 € | 64,04 € |
| 70 Jahre | 40,51 € | 60,35 € | 80,18 € |
| 75 Jahre | 53,70 € | 80,11 € | 106,53 € |
Richtwerte aus einem aktuellen Tarif für Begräbniskostenvorsorge, den wir vermitteln (Stand 01/2026): monatlicher Beitrag inklusive 4 % Versicherungssteuer, Eintritt von 40 bis 75, ohne Gesundheitsfragen. Unverbindlich und kein Angebot im rechtlichen Sinn — Ihr persönlicher Beitrag hängt vom monatsgenauen Alter und von der gewählten Konstruktion ab.
Was Sie konkret zahlen, rechnen wir in einem kurzen Telefonat für Ihren Fall aus — kostenlos und unverbindlich.
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Was Sie dabei wissen sollten: Diese Variante kommt ohne Gesundheitsprüfung — dafür gilt in den ersten zwei Jahren voller Schutz nur beim Unfalltod; stirbt die versicherte Person aus anderer Ursache, werden die eingezahlten Nettoprämien ausbezahlt. Ab dem dritten Versicherungsjahr ist die volle Summe fällig, samt Gewinnbeteiligung. Die Beiträge laufen bis zum 90. Lebensjahr: Wer dieses Alter erreicht, hat für 10.000 € Versicherungssumme je nach Eintrittsalter rund 18.000 bis 19.000 € eingezahlt. Der Sinn liegt also nicht im Sparen, sondern in der Sicherheit — die volle Summe steht ab dem dritten Jahr bereit, auch wenn erst wenige Beiträge geflossen sind. Ob das für Sie die richtige Lösung ist oder eine der Alternativen weiter unten, rechnen wir im Gespräch für Ihren Fall durch.
Je nach Tarif zahlen Sie die Beiträge bis zu einem bestimmten Endalter (je nach Anbieter 85 oder 90) oder über eine verkürzte Beitragsdauer (z. B. maximal 25 Jahre) — danach besteht der Versicherungsschutz lebenslang beitragsfrei weiter. Alternativ bieten viele Versicherer den Einmalerlag an: einmal einzahlen statt monatlich — gerade für ältere Einsteiger oft die bessere (und teils einzige) Variante. Achten Sie außerdem auf den Unterjährigkeitszuschlag: Für monatliche statt jährliche Zahlweise verrechnen viele Versicherer einen Aufschlag — einzelne Anbieter verzichten darauf.
Quelle zu Nebenspesen: Arbeiterkammer Wien – AK-Test: Nebenspesen in Lebensversicherungsverträgen (PDF, 2024) (abgerufen Juli 2026).
Zwei Konstruktionen sind zu unterscheiden:
- Mit Gesundheitsfragen: günstigere Prämie und voller Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn – bei einzelnen Anbietern entfällt die Wartezeit damit komplett (z. B. ÖBV, Stand 07/2026), andere sehen auch hier Fristen vor. Die Unterschiede sind groß – genau das vergleichen wir im Gespräch.
- Ohne Gesundheitsprüfung („Annahme garantiert“): etwas teurer und mit Wartefrist von meist zwei bis drei Jahren (z. B. Allianz regulär drei Jahre, Eintrittsalter 40–75, Stand 07/2026 – zur befristeten Aktion mit zwei Jahren siehe den Hinweis weiter unten) – verstirbt die versicherte Person in dieser Zeit eines natürlichen Todes, leistet der Versicherer je nach Tarif z. B. die einbezahlten Prämien (zuzüglich allfälliger Gewinnanteile) oder einen Teil der Versicherungssumme. Bei Unfalltod gilt der volle Schutz dagegen ab dem ersten Tag. Für Menschen mit Vorerkrankungen oft der einzige Weg.
Quelle für das Allianz-Beispiel: Allianz Österreich – Begräbniskostenversicherung (abgerufen Juli 2026).
Allianz-Aktion bis 11. Dezember 2026: Beim Aktionstarif „Meine Bestattungsvorsorge“ ist die Wartezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt (die öffentliche Produktseite des Versicherers nennt weiterhin die reguläre Frist von drei Jahren; die Verkürzung ergibt sich aus der aktuellen Vertriebsunterlage zum Aktionstarif, Stand 01/2026) – weiterhin ganz ohne Gesundheitsfragen (Eintrittsalter 40–75, bei Unfalltod Schutz ab dem ersten Tag). Ob dieser Aktionstarif oder ein anderer Anbieter besser passt, klären wir im Vergleich.
Für wen ist die Begräbniskostenversicherung sinnvoll – und für wen nicht?
Sinnvoll, wenn:
- keine oder kleine Rücklagen da sind und die Angehörigen die 5.000–15.000 € nicht leicht vorstrecken können;
- Sie niemanden belasten wollen – selbstbestimmte Vorsorge statt finanzieller Sorgen für die Familie;
- der Einstieg zwischen 50 und 70 passiert (gutes Prämien-Leistungs-Verhältnis);
- keine Lebensversicherung (mehr) besteht – die klassische Ablebensversicherung läuft oft mit 65 oder 75 aus, genau dann beginnt das relevante Alter.
Ehrlich gesagt eher nicht sinnvoll, wenn:
- ausreichend freie Rücklagen bestehen UND die Familie darauf schnell zugreifen kann (z. B. Gemeinschaftskonto – ein Sparbuch des Verstorbenen ist gesperrt und hilft zunächst nicht);
- Sie sehr früh einsteigen und Jahrzehnte einzahlen – dann übersteigen die einbezahlten Prämien am Ende oft die Versicherungssumme;
- es in Wahrheit um größere Summen für die Familie geht – dann ist eine Ablebensversicherung (Risikolebensversicherung) das bessere Werkzeug.
Genau diese Rechnung machen wir in der Beratung transparent auf: einbezahlte Prämien bis zur statistischen Lebenserwartung gegenüber der Versicherungssumme – dann entscheiden Sie informiert.
Welche Alternativen gibt es?
| Alternative | Stärke | Schwäche |
|---|---|---|
| Sparbuch/Konto „für den Fall“ | flexibel, keine Prämien | Einzelkonten und Sparbücher werden beim Tod in der Regel gesperrt, Geld erst nach der Verlassenschaft verfügbar; beim Ansparen gilt: Wer früh verstirbt, hat erst einen Teil beisammen |
| Zweckgewidmetes Treuhandkonto | Einmalzahlung zweckgebunden und treuhänderisch insolvenzgeschützt, keine Versicherungskosten | die volle Summe muss von Anfang an vorhanden sein – Einmalzahlung statt kleiner monatlicher Prämien |
| Bestattungsvorsorge-Vertrag beim Bestattungsunternehmen | Leistung im Detail festgelegt, Preisgarantie möglich | zweckgebunden, bindet an einen Bestatter; Insolvenzrisiko, wenn das Geld nicht treuhänderisch gesichert ist |
| Ablebensversicherung (Risiko) | große Summen günstig, ideal solange Kredit/Familie abzusichern sind | läuft befristet – endet oft genau vor dem relevanten Alter |
| Begräbniskostenversicherung | lebenslang; zahlt die volle Versicherungssumme auch dann, wenn erst wenige Prämien einbezahlt wurden (nach allfälliger Wartefrist); schnelle Auszahlung; keine oder kulante Gesundheitsprüfung | bei sehr langem Leben Überzahlung möglich |
Oft ist die beste Lösung eine Kombination – zum Beispiel Rücklagen plus kleine Versicherungssumme für die Sofort-Liquidität.
Diese Anbieter gibt es in Österreich – und warum der Vergleich über den Makler läuft
Der bekannteste Spezialist ist der Wiener Verein (zu 100 % im Eigentum der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group – laut eigenem Impressum –, seit über 120 Jahren auf Bestattungsvorsorge spezialisiert) – mit Besonderheiten wie Grabpflege-Baustein und weltweiter Überführungs-Organisation. Daneben haben praktisch alle großen österreichischen Versicherer eigene Begräbniskosten-Produkte im Angebot – etwa UNIQA, Wiener Städtische, Generali, Allianz, DONAU, Merkur, Helvetia oder Zurich. Ein Blick darüber hinaus lohnt sich trotzdem: Auch kleinere und spezialisierte Anbieter wie die GRAWE, die Oberösterreichische oder die ÖBV (Österreichische Beamtenversicherung) haben teils sehr interessante Lösungen – gerade solche Details machen den unabhängigen Vergleich aus.
Die Unterschiede sind größer, als die Produktnamen vermuten lassen: Annahmealter (laufende Prämie meist bis 70–75, gegen Einmalerlag teils bis 80 oder 85), Wartefristen (0 bis 3 Jahre), Unfalltod-Doppelzahlung, Zusatzbausteine wie Grabpflege oder Überführung – und natürlich die Prämien selbst. Die Versicherer zeigen Ihnen naturgemäß nur das eigene Produkt; auch viele „Ratgeber“-Seiten im Netz gehören in Wahrheit einem Anbieter. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir die für uns vermittelbaren Tarife über die Gesellschaften hinweg und holen auf Wunsch konkrete Angebote ein – Sie sehen schwarz auf weiß, was dieselbe Versicherungssumme bei verschiedenen Anbietern kostet, bevor Sie unterschreiben.
Tipp für Beamte: Begräbnisvorsorge per Gehaltsumwandlung – mit Steuervorteil auch im Ruhestand
Die ÖBV bietet die Begräbniskostenvorsorge auch als ZukunftSicherung an – also im Rahmen der steuerfreien Gehaltsumwandlung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG, abschließbar vom 55. bis zum 85. Lebensjahr. Der Beitrag ist dabei fix: exakt 25 € pro Monat, direkt vom Bezug einbehalten. Weil auf diesen Betrag keine Lohnsteuer anfällt, verringert sich der tatsächliche Nettoaufwand – in der 40-Prozent-Steuerstufe zum Beispiel auf rund 15 € im Monat (Sozialversicherungsbeiträge laufen auf den umgewandelten Bezug bei Aktiven weiter).
Die Besonderheit für Beamte: Sie gehen nicht „in Pension“, sondern in den Ruhestand – der Ruhegenuss bleibt ein Bezug aus dem Dienstverhältnis und wird weiter über eine bezugsauszahlende Stelle ausgezahlt (nur die auszahlende Stelle wechselt). Darum kann die Gehaltsumwandlung samt Steuervorteil nach einer einfachen Meldung auch im Ruhestand weiter genutzt werden. Das ist rechtlich keine Exklusivität der ÖBV – sie ist aber so breit aufgestellt, dass praktisch alle Stellen, die Ruhestandsbezüge auszahlen, Rahmenverträge mit ihr haben: auf Bundesebene, in allen Bundesländern und mit sehr vielen Gemeinden. Bei ASVG-Versicherten endet die Zukunftssicherung dagegen mit dem aktiven Dienstverhältnis – für sie zahlt sich dieser Weg daher kaum aus.
Voraussetzung: Die 25 € der Zukunftssicherung sind nicht schon für einen anderen Baustein (etwa den Unfallschutz) im Einsatz. Ob das für Sie passt, klären wir gern in einem kurzen Gespräch.
Quelle: ÖBV – Die ÖBV ZukunftSicherung und ÖBV – Begräbniskostenvorsorge (abgerufen Juli 2026).
Kein Verkaufsdruck: In einem kurzen Telefonat klären wir, ob und welche Vorsorge zu Ihrer Situation passt. Wenn ein Sparbuch reicht, sagen wir Ihnen das ehrlich.
Was ist im Todesfall zu tun?
Für Angehörige zählt im Ernstfall vor allem eines: schnell Klarheit. So kommen Sie ohne Umwege zur Versicherungsleistung:
- Versicherer oder Makler verständigen: Polizze heraussuchen und den Todesfall so rasch wie möglich melden. Unsere Kundinnen und Kunden rufen einfach uns an – wir übernehmen die Meldung und die Abwicklung mit dem Versicherer.
- Sterbeurkunde besorgen: Sie wird vom Standesamt ausgestellt; das Bestattungsunternehmen hilft in der Regel bei der Beschaffung.
- Leistungsantrag einreichen: Formular des Versicherers ausfüllen, Identität der bezugsberechtigten Person nachweisen (Lichtbildausweis) und die Bankverbindung angeben.
- Bei Unfalltod: zusätzliche Unterlagen bereithalten (z. B. Unfall- oder Polizeibericht) – dafür gilt der Schutz in vielen Tarifen ab dem ersten Tag.
- Bei einem Todesfall im Ausland: Zuerst die Überführungsleistung des Versicherers aktivieren, bevor Sie selbst einen Rücktransport beauftragen – viele Tarife organisieren die Überführung über eigene Partner und ersetzen bei Selbstorganisation nur die Kosten, die bei ihnen angefallen wären.
- Bestattung in Ruhe organisieren: Bei frei verfügbaren Tarifen muss die Bestatter-Rechnung dem Versicherer nicht vorgelegt werden. Ist die Leistung dagegen zweckgebunden, rechnet der Versicherer direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab – klären Sie das vorab anhand des Vertrags.
Häufige Fragen
Welche Versicherung deckt Beerdigungskosten ab?
Die Begräbniskostenversicherung (Sterbegeldversicherung) – eine lebenslange Ablebensversicherung mit Summen von üblicherweise 5.000–30.000 €. Auch eine bestehende Ablebensversicherung kann den Zweck erfüllen; eine Unfallversicherung hilft dagegen nur, wenn eine Unfalltod-Leistung vereinbart ist und der Tod tatsächlich Folge eines Unfalls ist. Genau das prüfen wir im Vertragscheck zuerst.
Bis zu welchem Alter kann ich abschließen?
Mit laufender Prämienzahlung je nach Versicherer meist bis 70–75. Gegen Einmalerlag nehmen einige Anbieter bis 80 oder sogar 85 an – Tarife ohne Gesundheitsfragen haben dabei Wartefristen.
Wie schnell wird ausbezahlt?
Nach Einreichen der vollständigen Unterlagen (Leistungsantrag, Sterbeurkunde, Identitätsnachweis der bezugsberechtigten Person) zahlen viele Versicherer innerhalb weniger Tage aus – unabhängig von der Verlassenschaft, direkt an die Bezugsberechtigten.
Ist die Auszahlung zweckgebunden?
Das hängt vom Produkt ab. Bei klassischen Ablebens- und Sterbegeldtarifen verwenden die Bezugsberechtigten die Summe frei – für Bestattung, Grabstein, Überführung oder offene Kosten. Bei zweckgebundenen Bestattungsvorsorgen rechnet der Versicherer direkt mit dem Bestattungsunternehmen ab; ein verbleibender Restbetrag geht an die bezugsberechtigte Person.
Warum ist die namentliche Bezugsberechtigung so wichtig?
Nur wenn im Vertrag eine konkrete Person namentlich als bezugsberechtigt eingetragen ist, zahlt der Versicherer die Summe sofort und direkt an diese Person aus – unabhängig vom Verlassenschaftsverfahren. Steht dort nur „die gesetzlichen Erben“, bekommen die Erben das Geld zwar ebenfalls direkt vom Versicherer (es fällt nicht in die Verlassenschaft) – ausbezahlt wird aber erst, wenn feststeht, wer die gesetzlichen Erben sind. Das klärt erst das Verlassenschaftsverfahren, und so lange ist die Summe faktisch blockiert. Wir prüfen diese Klausel bei jedem bestehenden Vertrag mit. Tipp: Halten Sie das Bezugsrecht aktuell – die begünstigte Person mit Geburtsdatum eintragen, Ersatzbezugsberechtigte vorsehen und das Bezugsrecht nach Scheidung, Trennung oder einem Todesfall anpassen.
Was passiert bei einem Tod im Ausland?
Die Versicherungssumme wird normal ausbezahlt; viele Tarife decken zusätzlich die Überführung an den letzten Wohnort – je nach Tarif bis zu 30.000 €. Wer viel reist oder einen Zweitwohnsitz im Ausland hat, sollte auf diesen Baustein achten – und vorher prüfen, ob eine bestehende Reiseversicherung oder Kreditkarte die Überführung bereits abdeckt.
Was ist, wenn ich die Prämie nicht mehr zahlen kann?
Der Vertrag kann meist prämienfrei gestellt werden – die Versicherungssumme reduziert sich dann entsprechend. Vor einer Kündigung (Rückkauf) rechnen: Der Rückkaufswert liegt oft deutlich unter den einbezahlten Prämien.
Können Beamte die Begräbniskostenvorsorge steuerlich begünstigt abschließen?
Ja. Die ÖBV bietet die Begräbniskostenvorsorge auch als ZukunftSicherung an: Gehaltsumwandlung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG mit fix 25 € pro Monat, abschließbar vom 55. bis zum 85. Lebensjahr. Die Lohnsteuer auf den umgewandelten Betrag entfällt – und weil Beamte nicht „in Pension“ gehen, sondern in den Ruhestand treten (der Ruhegenuss läuft weiter über eine bezugsauszahlende Stelle), kann die Gehaltsumwandlung samt Steuervorteil nach einer einfachen Meldung auch im Ruhestand weiter genutzt werden. Für ASVG-Versicherte endet die Zukunftssicherung dagegen mit dem aktiven Dienstverhältnis.
Sind Begräbniskosten steuerlich absetzbar?
Nur eingeschränkt: Begräbniskosten (inklusive Grabstein) sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen. Erst wenn kein ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist, können sie bis maximal 20.000 Euro als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden – Leistungen aus einer Sterbe- bzw. Begräbniskostenversicherung zählen dabei als Nachlassvermögen und werden gegengerechnet. Nicht absetzbar sind Trauerkleidung und Grabpflege. (Quelle: oesterreich.gv.at – Steuerliche Absetzbarkeit, abgerufen Juli 2026)
Was passiert, wenn niemand die Begräbniskosten zahlen kann?
Können die Kosten weder aus dem Nachlass noch von Angehörigen gedeckt werden, kommt es zur sogenannten Armenbestattung: Land oder Gemeinde übernehmen eine einfache Bestattung (geregelt in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, siehe oesterreich.gv.at – Bestattung). Eine selbstbestimmte Bestattung nach den eigenen Wünschen sichert das allerdings nicht – genau dafür ist die Vorsorge da.
Gibt es noch ein staatliches Sterbegeld in Österreich?
Nein, ein staatliches Sterbegeld gibt es in Österreich nicht (Ausnahmen: kleine Zuschüsse einzelner Kassen oder Träger in Sonderfällen). Die Begräbniskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu bezahlen; reicht er nicht aus, müssen Angehörige die Kosten häufig vorfinanzieren. Ob daraus eine endgültige persönliche Belastung wird, hängt unter anderem von der Erbantrittserklärung und davon ab, wer das Bestattungsunternehmen beauftragt hat.
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Verträge im Haus? Vielleicht ist die Vorsorge schon da – in einer alten Lebensversicherung oder Unfallversicherung. Wir prüfen Ihre bestehenden Polizzen, bevor wir über etwas Neues reden.
Quellen und fachlicher Stand
- Bestattung Wien – Bestattungskosten & Begräbniskosten in Österreich
- ÖBV – Die ÖBV ZukunftSicherung (Begräbniskostenvorsorge per Gehaltsumwandlung)
- ÖBV – Begräbniskostenvorsorge
- Allianz Österreich – Begräbniskostenversicherung (Produktseite)
- oesterreich.gv.at – Bestattung (inkl. Armenbestattung)
- oesterreich.gv.at – Steuerliche Absetzbarkeit von Begräbniskosten
- oesterreich.gv.at – Bankgeschäfte im Todesfall
- Arbeiterkammer Wien – AK-Test: Nebenspesen in Lebensversicherungsverträgen (PDF, 2024)
- Versicherungsverband Österreich (VVO)
Fachlicher Stand: August 2026. Links und Zahlen werden regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert.