Versicherungsagent

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Ein Versicherungsagent ist ein gewerblicher Versicherungsvermittler, der vertraglich an einen oder mehrere Versicherer gebunden und von diesen ständig damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Er wird damit im Auftrag der Versichererseite tätig – das ist der zentrale Unterschied zum Versicherungsmakler, der im Auftrag der Kundin oder des Kunden arbeitet.

Die Versicherungsvermittlung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 94 Z 76 GewO 1994): Sie setzt eine Gewerbeberechtigung samt Befähigungsnachweis und die Registrierung im GISA, dem Gewerbeinformationssystem Austria, voraus. Die Gewerbeordnung verlangt zudem Statusklarheit – die Tätigkeit darf entsprechend der tatsächlichen Beziehung zu Versicherungsunternehmen nur entweder in der Form „Versicherungsagent“ oder in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ ausgeübt werden (§ 137 Abs. 2 GewO). In welcher Rolle jemand registriert ist, lässt sich über die öffentliche GISA-Abfrage einsehen.

Fair und professionell müssen dabei beide sein: Nach den Standesregeln für Versicherungsvermittlung haben alle Vermittler – Agenten wie Makler – gegenüber ihren Kunden stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse zu handeln (§ 1 der Standesregeln). Der Unterschied liegt im Auftrag und in der Marktbreite: Der Versicherungsmakler hat überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz am Markt zu vermitteln (§ 27 Abs. 1, § 28 Z 3 MaklerG). Der Agent berät innerhalb der Produktwelt jener Versicherer, mit denen ein Agenturverhältnis besteht – eine vergleichbare Pflicht zur Untersuchung des Marktes hat er nicht; über seine Agenturverhältnisse muss er aufklären.

Agenten können für einen einzigen Versicherer tätig sein (Ein-Firmen-Agent) oder für mehrere (Mehrfachagent). An der Auftragslage ändert das nichts: Auch der Mehrfachagent steht vertraglich im Lager der Versicherer, deren Produkte er anbietet. Beide Vertriebswege sind gesetzlich vorgesehen und legitim – entscheidend ist, dass erkennbar bleibt, in wessen Auftrag das Gegenüber handelt.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Der schnellste Check vor einer größeren Versicherungsentscheidung: im GISA (gisa.gv.at) oder im Impressum nachsehen, ob das Gegenüber als Agent – also im Auftrag von Versicherern – oder als Makler im Kundenauftrag registriert ist. Beides ist legitim; der Status beantwortet aber die Frage, ob für Sie der ganze Markt untersucht werden muss oder die eigene Produktpalette den Rahmen setzt. Uns begegnen regelmäßig Mehrfachagenten mit so großer Palette, dass sie auf den ersten Blick wie Makler wirken – die gesetzliche Pflicht zur Marktuntersuchung hat trotzdem nur der Makler.

Verwandte Begriffe: Assekuradeur · Polizze

Vertiefung: Warum zum Versicherungsmakler?

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis