NoVA berechnen beim Fahrzeugimport: Rechner, Formel & Ablauf

NoVA berechnen, beim Finanzamt zahlen, zulassen: der komplette Ablauf vom Kauf oder Umzug bis zum österreichischen Kennzeichen.

Formel & offizieller RechnerEurotax-Falle vermeidenSchritt-für-Schritt-AblaufVersicherungsbestätigung von uns

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: August 2026

Kurz gesagt: Ob Sie mit Hauptwohnsitz nach Österreich ziehen und Ihr Auto mitbringen oder in Deutschland einen Gebrauchtwagen kaufen – vor der österreichischen Zulassung steht in beiden Fällen die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Sie berechnen sie selbst (Formular NoVA 2) und zahlen sie beim Finanzamt Österreich, bevor Ihr Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank freigeschaltet wird und die Zulassung überhaupt möglich ist. Für die schnelle Schätzung verlinken wir den offiziellen NoVA-Rechner des BMF – und erklären hier, was der Rechner nicht beantwortet: wie die Berechnung funktioniert, wo die Eurotax-Falle beim Kaufpreis lauert und in welcher Reihenfolge Genehmigungsdatenbank, NoVA, Versicherung und Zulassung ablaufen. Die österreichische Haftpflicht ist dabei der vorletzte Schritt – die Versicherungsbestätigung dafür stellen wir Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler aus.

Was ist die NoVA, und wann fällt sie beim Fahrzeugimport an?

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Steuer, die bei der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Österreich anfällt – auch beim Eigenimport aus einem anderen EU-Staat. Das gilt für beide Ausgangslagen gleichermaßen: Wer mit Hauptwohnsitz nach Österreich zieht und sein eigenes Auto mitbringt, muss die NoVA genauso selbst berechnen und zahlen wie jemand, der in Deutschland einen Gebrauchtwagen kauft und überstellt. Beim privaten Import ist Abgabenschuldner jene Person, auf die das Fahrzeug in Österreich erstmals zugelassen wird – bei Lieferungen durch Händler im Inland und anderen Sonderfällen kann die Abgabenschuld anders zugeordnet sein.

Quelle: BMF: Eigenimport aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (abgerufen August 2026)

Wie wird die NoVA berechnet?

Die NoVA berechnet sich als CO2-abhängiger Prozentsatz vom Nettowert des Fahrzeugs – beim Eigenimport ohne Kauf der gemeine Wert, beim Gebrauchtwagenkauf grundsätzlich der Kaufpreis. Für Pkw (Klasse M1) gilt 2026 die amtliche Formel: (CO2-Emissionen in g/km − 91) ÷ 5 = Steuersatz in Prozent (kaufmännisch auf volle Prozent gerundet), Höchststeuersatz 80 Prozent. Die NoVA ist dann Bemessungsgrundlage × Steuersatz, plus 80 Euro CO2-Malus je Gramm über 155 g/km, minus 350 Euro Abzugsposten. Maßgeblich ist der WLTP-Wert der CO2-Emissionen; der CO2-Abzugsbetrag sinkt jedes Jahr (2025: 94 g · 2026: 91 g · 2027: 88 g), die Berechnung wird also von Jahr zu Jahr schärfer. Für Motorräder gibt es eine eigene, mildere Formel: (CO2 − 51) ÷ 4, Höchststeuersatz 30 Prozent, Malus 20 Euro je Gramm über 150 g/km. Wohnmobile (Klasse M1) sind ebenfalls NoVA-pflichtig – für sie gelten die Pkw-Regeln samt Sonderbestimmungen. Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1) sind dagegen seit 1. Juli 2025 nur noch dann NoVA-pflichtig, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich der Personenbeförderung dienen (vier bis neun Sitzplätze); echte Transporter, Kasten- und Pritschenwägen für den Gütertransport fallen seither nicht mehr unter die NoVA.

Quellen: BMF: NoVA-Steuersatz – Rechtslage ab 1. Juli 2025 und BMF: NoVA-Steuergegenstand (Kraftfahrzeugbegriff ab 1. Juli 2025) (abgerufen August 2026)

Wer nicht selbst rechnen möchte: Das Finanzministerium stellt einen offiziellen NoVA-Rechner bereit (verlinkt auf der BMF-Seite „Berechnungsprogramme“). Was kein Rechner für Sie beantwortet: welche Bemessungsgrundlage überhaupt gilt – und genau dort passieren beim Import die teuren Fehler, wie der nächste Abschnitt zur Eurotax-Falle zeigt.

Diese aktuelle Formel gilt allerdings nur für Fahrzeuge, deren Erstzulassung in die aktuelle Rechtslage fällt. Wichtig bei importierten Gebrauchtwagen: Maßgeblich ist nicht die aktuelle Rechtslage, sondern jene zum Zeitpunkt der ersten Zulassung des Fahrzeugs in der EU – samt dem damals geltenden CO2-Malus und Abzugsposten, beide aliquotiert nach Wertentwicklung bzw. Alter des Fahrzeugs. „Aliquotiert“ heißt konkret: Ist der ursprüngliche Neuwagenwert bekannt, werden Malus und Abzugsposten im Verhältnis des Wertverlusts angesetzt; sonst greift die Achtelung – pro vollem Jahr seit der Erstzulassung ein Achtel weniger, wobei nach sieben Jahren immer ein Achtel bestehen bleibt. Und noch ein Detail: Bei älteren Fahrzeugen gilt der CO2-Wert des damals maßgeblichen Messverfahrens (NEFZ statt WLTP) – nehmen Sie also den Wert aus den Fahrzeugpapieren, nicht aus einem heutigen WLTP-Datenblatt.

Wer den Kauf eines Neufahrzeugs plant, kann die jährliche Verschärfung übrigens legal umschiffen: Mit einem unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember eines Jahres und Lieferung bzw. Erwerb vor dem 1. April des Folgejahres darf noch die alte Rechtslage angewendet werden – für die 2026er-Konditionen also Vertrag vor dem 1. Dezember 2026 und Import vor dem 1. April 2027.

Ein Rechenbeispiel des Finanzministeriums zeigt das Prinzip: Fahrzeug mit Erstzulassung 10.02.2020 in Deutschland, Zulassung März 2026 in Österreich, Bemessungsgrundlage 10.000 € netto, CO2-Wert 290 g/km WLTP – Steuersatz 32 %, plus rund 200 € CO2-Malus, minus rund 116,67 € Abzugsposten (beide aliquotiert) = 3.283,33 € NoVA. Das ist eine Illustration zur Rechtslage 2020, keine Formel für 2026: Die aktuellen CO2-Malus-Werte ändern sich jährlich und hängen vom Erstzulassungsdatum Ihres Fahrzeugs ab. Eine verbindliche Zahl bekommen Sie nur über die Selbstberechnung mit Formular NoVA 2 oder eine Anfrage beim Finanzamt Österreich.

Quellen: BMF: Eigenimport aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und BMF: NoVA-Steuersatz (Achtelung, Übergangsregelung) (abgerufen August 2026)

Wer ist von der NoVA befreit?

Ganz ohne NoVA bleiben vor allem Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km – also Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Daneben sind unter anderem Vorführfahrzeuge und Fahrzeuge mit Tageszulassung, Exportlieferungen, Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung, Einsatz- und Diplomatenfahrzeuge befreit. Was nicht auf der Liste steht: der Umzug. Eine Übersiedlung nach Österreich ist ausdrücklich kein Befreiungsgrund – die NoVA fällt auch dann an, wenn Sie Ihr eigenes Auto nur mitbringen. Und noch ein Hinweis für E-Auto-Importeure: Die NoVA-Befreiung heißt nicht steuerfrei fahren – seit 1. April 2025 unterliegen auch reine Elektro-Pkw der laufenden motorbezogenen Versicherungssteuer (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025), berechnet aus Motorleistung und Eigengewicht und vom Versicherer mit der Prämie eingehoben.

Quellen: BMF: NoVA-Befreiungen und BMF: Motorbezogene Versicherungsteuer – Steuersatz (abgerufen August 2026)

Warum ein günstiger Kaufpreis die NoVA nicht automatisch senkt

Ein niedriger Kaufpreis senkt die NoVA nur, wenn er nicht unter dem Mittelwert der österreichischen Fahrzeugbewertungslisten liegt. Kaufen Sie bei einem befugten Händler in Deutschland, gilt grundsätzlich Ihr Kaufpreis als Bemessungsgrundlage. Kaufen Sie privat, vergleicht das Finanzamt den Kaufpreis mit inländischen Bewertungslisten wie Eurotax oder Autopreisspiegel: Liegt er darunter, zählt trotzdem der Listen-Mittelwert – außer Sie weisen einen niedrigeren Wert nach, etwa mit einem Gutachten. Bringen Sie Ihr eigenes Auto ohne Kauf als Übersiedlungsgut mit, gilt ohnehin der gemeine Wert nach denselben Bewertungslisten. Praktisch heißt das: Ein besonders günstig verhandelter Gebrauchtwagen drückt nicht automatisch auch die NoVA – das Schnäppchen bleibt beim Kaufpreis stehen, nicht bei der Steuer.

Quelle: BMF: Fahrzeugerwerb aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (abgerufen August 2026)

Wie und wo zahlen Sie die NoVA?

Zuständig ist seit der Finanzamt-Reform bundesweit das Finanzamt Österreich – nicht ein wohnsitzspezifisches Amt. Privatpersonen verwenden das Formular NoVA 2 (Unternehmer NoVA 1); damit erklären Sie NoVA und, falls sie anfällt, auch die Erwerbsteuer in einem Schritt.

Achtung bei neuwertigen Fahrzeugen: Als Neufahrzeug im Umsatzsteuer-Sinn gilt ein Auto schon dann, wenn es beim Kauf nicht mehr als 6.000 km gelaufen ist ODER die erste Inbetriebnahme höchstens sechs Monate zurückliegt – ein fünf Monate altes Auto mit 12.000 km zählt also genauso dazu wie ein Jahreswagen mit 4.000 km. Dann fallen zusätzlich zur NoVA 20 Prozent Erwerbsteuer an, auch beim Kauf von einer Privatperson.

Einreichen können Sie elektronisch über FinanzOnline samt Beilagen, mit Einzahlung auf Ihr Abgabenkonto. Alternativ geht es über einen persönlichen Termin – auch als Videotermin mit ID Austria – oder bei einem Behördentermin mit Barzahlung (bis 10.000 € pro Tag) bzw. EPS-Überweisung.

Quellen: BMF: Verfahren – NoVA bei Fahrzeugimport und BMF: Fahrzeugerwerb aus EU-Mitgliedstaaten (Neufahrzeug-Definition) (abgerufen August 2026)

Warum die NoVA in der Praxis schon vor der Zulassung fällig ist

Das Gesetz gibt Ihnen offiziell einen Monat nach der Zulassung Zeit, die NoVA anzumelden – trotzdem müssen Sie sie in der Praxis vor der Zulassung bezahlt haben. Kein Widerspruch, sondern zwei Ebenen: Steuerrechtlich ist die Anmeldung spätestens einen Monat nach dem Zulassungstag fällig. Zulassungstechnisch verlangt die Zulassungsstelle aber schon vorher den Nachweis, dass Ihr Fahrzeug in der Genehmigungsdatenbank „freigeschaltet“ ist – und diese Freischaltung erfolgt erst nach Zahlungseingang beim Finanzamt.

Die amtliche Reihenfolge vor der Zulassung eines importierten Fahrzeugs: 1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank, 2. Bezahlung der NoVA (und ggf. Erwerbsteuer), 3. Abschluss der Haftpflichtversicherung – erst dann die Zulassung bei der Zulassungsstelle.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung im Inland (Österreich) · RIS: § 11 NoVAG 1991 (abgerufen August 2026)

Die Haftpflichtversicherung ist damit der vorletzte Schritt vor Ihrem österreichischen Kennzeichen. Als unabhängiger Versicherungsmakler vergleichen wir für Sie die österreichischen Kfz-Versicherer und stellen die Versicherungsbestätigung aus, die Sie für die Zulassung brauchen – für ganz Österreich, 100 % digital, per Video, Telefon und simplr-App, und persönlich vor Ort in Ried im Innkreis.

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Wie kommt Ihr Auto in die Genehmigungsdatenbank?

Ohne Eintrag in der Genehmigungsdatenbank ist keine Erstzulassung eines importierten Fahrzeugs möglich. Eingetragen wird sie vom Generalimporteur oder – wenn keiner tätig wird – von der Technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung an Ihrem Hauptwohnsitz. Nötig sind ein Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung oder Kaufvertrag) und die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier); ohne EU-Typgenehmigung kommen Fotos und ein technisches Datenblatt dazu, eventuell weitere Nachweise auf Verlangen der Prüfstelle.

Kostenpunkt: Mit EU-Typgenehmigung dürfen für die Dateneingabe höchstens 180 € verrechnet werden (gesetzlich gedeckelt). Ohne EU-Typgenehmigung läuft stattdessen ein Genehmigungsverfahren bei der Landesprüfstelle – dafür fallen rund 150 € an, je nach erforderlichen Nachweisen. Für Fahrzeuge mit COC-Papier bietet Oberösterreich als Landes-Service bereits einen Online-Weg über e-gov.ooe.gv.at – in anderen Bundesländern ist das unterschiedlich geregelt.

Quelle: oesterreich.gv.at: Import von Kfz (abgerufen August 2026)

Wie überstellen Sie das Auto sicher von Deutschland nach Österreich?

Am unkompliziertesten holen Sie sich das Kennzeichen direkt beim deutschen Händler bzw. Verkäufer: Ein ausländisches Überstellungs- oder Exportkennzeichen mit kurzzeitiger Haftpflichtversicherung gilt in Österreich bis zu vier Wochen, verlängerbar um weitere vier Wochen bei behördlichen Wartezeiten. In Deutschland ist das das Ausfuhrkennzeichen (roter Rand) – nicht zu verwechseln mit dem Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand), das nach deutschem Recht für Probe- und Überführungsfahrten gedacht ist. Genau das empfiehlt die österreichische Behördenseite ausdrücklich – ein im Inland besorgtes Überstellungskennzeichen könne im Ausland zu Problemen führen.

Der Grund liegt im Kleingedruckten: Ein österreichisches (grünes) Überstellungskennzeichen für die Fahrt von Deutschland nach Österreich setzt eine „Zertifizierung der Zollbehörde als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ voraus – einen Unternehmensstatus, den Privatpersonen praktisch nicht erlangen. Das erklärt, warum der Weg über den deutschen Händler der praktikablere ist (unsere Einordnung, nicht wörtlich so auf der Behördenseite begründet). Alternativen: ein österreichisches Probefahrtkennzeichen (nicht in allen EU-Ländern zulässig), eine reguläre Zulassung vor der Überstellung oder der Transport auf einem Anhänger.

Quellen: oesterreich.gv.at: Überstellung des Kfz nach Österreich · RIS: § 46 KFG 1967 · zum deutschen Kurzzeitkennzeichen: FZV § 42 (Deutschland) (abgerufen August 2026)

Wie viel Zeit haben Sie – Übersiedlung oder Gebrauchtwagenkauf?

Zwei unterschiedliche Fristen werden hier gern verwechselt, weil sie ähnlich lang sind, aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen:

SituationFristRechtsgrundlage
Übersiedlung mit eigenem, bereits zugelassenem Auto (deutsches Kennzeichen)1 Monat ab Einbringung, +1 Monat Verlängerung möglich§ 82 Abs. 8 KFG 1967
Gebrauchtwagenkauf mit ausländischem Überstellungs-/Exportkennzeichen4 Wochen ab Überstellung, +4 Wochen Verlängerung möglichoesterreich.gv.at, Überstellung des Kfz

Ziehen Sie mit Ihrem eigenen Auto nach Österreich, gilt für Sie die erste Zeile – die Details zur Monatsfrist und zum häufigsten Irrtum dabei (eine Heimfahrt setzt die Frist NICHT zurück) lesen Sie im Ratgeber Deutsches Auto in Österreich anmelden. Kaufen Sie stattdessen einen Gebrauchtwagen und überstellen ihn, gilt die zweite Zeile.

Quelle: RIS: § 82 KFG 1967 · oesterreich.gv.at: Überstellung des Kfz nach Österreich (abgerufen August 2026)

Schritt für Schritt: vom Kauf oder Umzug bis zum österreichischen Kennzeichen

  1. Kauf des Fahrzeugs bzw. Übersiedlung – Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis sichern.
  2. Überstellung nach Österreich – am besten mit ausländischem Überstellungs-/Exportkennzeichen des Verkäufers oder mit dem noch gültigen eigenen Kennzeichen bei Übersiedlung.
  3. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank durch Generalimporteur oder Landesprüfstelle am Hauptwohnsitz.
  4. NoVA (und ggf. Erwerbsteuer) selbst berechnen und beim Finanzamt Österreich einzahlen – erst danach erfolgt die Freischaltung in der Genehmigungsdatenbank.
  5. Österreichische Haftpflichtversicherung abschließen.
  6. Zulassung bei der Zulassungsstelle – Voraussetzung ist die Freischaltung in der Genehmigungsdatenbank; halten Sie den Zahlungsnachweis bzw. die Finanzamtsbestätigung bereit, falls die Zulassungsstelle sie sehen möchte.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung im Inland (Österreich) (abgerufen August 2026)

Die allgemeinen Unterlagen und Kosten für den letzten Schritt – die Zulassung selbst – finden Sie im Ratgeber Auto anmelden in Österreich. Ist bei Ihrem importierten Fahrzeug schon ein Pickerl fällig, zählt der Jahrestag ab der ersten Zulassung im Ausland – mehr dazu im Ratgeber Pickerl in Österreich.

Häufige Fragen zu NoVA und Fahrzeugimport

Wie viel NoVA muss ich beim Fahrzeugimport zahlen?

Pauschal lässt sich das nicht sagen – die Höhe hängt vom CO2-Wert, dem Nettowert Ihres Fahrzeugs und der Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung ab. Ein Rechenbeispiel des Finanzministeriums (Erstzulassung 2020, Bemessungsgrundlage 10.000 € netto) kommt auf 3.283,33 € – eine Illustration des Prinzips, keine für Ihr Fahrzeug übertragbare Zahl.

Kann ich die NoVA online berechnen?

Ja – das Finanzministerium bietet einen offiziellen NoVA-Rechner an. Verbindlich wird die Zahl aber erst mit der Selbstberechnung über das Formular NoVA 2, das Sie elektronisch über FinanzOnline oder bei einem Termin beim Finanzamt Österreich einreichen – und die richtige Bemessungsgrundlage (Stichwort Eurotax-Falle) muss der Rechner-Nutzung vorausgehen.

Wie hoch ist der NoVA-Steuersatz 2026?

Für Pkw: (CO2-Emissionen in g/km − 91) ÷ 5 = Steuersatz in Prozent (kaufmännisch gerundet), höchstens 80 Prozent; dazu 80 Euro Malus je Gramm CO2 über 155 g/km, minus 350 Euro Abzugsposten. Für Motorräder: (CO2 − 51) ÷ 4, höchstens 30 Prozent. Bei importierten Gebrauchtwagen gilt stattdessen die Rechtslage zum Zeitpunkt der EU-Erstzulassung.

Was ändert sich bei der NoVA 2027?

Der CO2-Abzugsbetrag für Pkw sinkt von 91 auf 88 g/km – beim selben Auto steigt der Steuersatz damit um rund einen Prozentpunkt. Wer vor dem 1. Dezember 2026 einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag abschließt und das Fahrzeug vor dem 1. April 2027 geliefert bekommt bzw. erwirbt, darf noch die 2026er-Rechtslage anwenden.

Muss ich NoVA zahlen, wenn ich mein Auto aus Deutschland mitbringe?

Ja. Auch beim Eigenimport im Zuge einer Übersiedlung ist die NoVA von der Person zu berechnen und zu zahlen, auf die das Fahrzeug in Österreich erstmals zugelassen wird. Bemessungsgrundlage ist hier der gemeine Wert nach den Fahrzeugbewertungslisten.

Muss ich auch NoVA zahlen, wenn ich in Deutschland einen Gebrauchtwagen kaufe?

Ja. Dann gilt grundsätzlich der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage – außer er liegt unter dem Mittelwert der österreichischen Bewertungslisten, dann zählt dieser Mittelwert.

Senkt ein günstiger Kaufpreis automatisch die NoVA?

Nein. Liegt Ihr Kaufpreis unter dem Eurotax- bzw. Autopreisspiegel-Mittelwert, wird trotzdem dieser Mittelwert als Bemessungsgrundlage herangezogen, außer Sie weisen einen niedrigeren Wert nach.

Wo und mit welchem Formular zahle ich die NoVA?

Beim Finanzamt Österreich, mit dem Formular NoVA 2 für Privatpersonen. Sie können es elektronisch über FinanzOnline einreichen oder bei einem persönlichen bzw. Video-Termin.

Muss ich die NoVA vor oder nach der Zulassung bezahlt haben?

Gesetzlich ist die Anmeldung spätestens einen Monat nach der Zulassung fällig. Praktisch brauchen Sie die Zahlung aber vorher, weil das Fahrzeug erst danach in der Genehmigungsdatenbank freigeschaltet wird – Voraussetzung für die Zulassung.

Was ist die Genehmigungsdatenbank, und wer trägt mein Auto dort ein?

Die Genehmigungsdatenbank ist die zentrale Voraussetzung für die Erstzulassung eines importierten Fahrzeugs in Österreich. Eingetragen wird sie vom Generalimporteur oder von der Technischen Prüfstelle des Amtes der Landesregierung an Ihrem Hauptwohnsitz.

Was kostet die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank?

Höchstens 180 € für die Dateneingabe bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung (gesetzlich gedeckelt). Ohne EU-Typgenehmigung läuft stattdessen ein Genehmigungsverfahren bei der Landesprüfstelle, das je nach erforderlichen Nachweisen rund 150 € kostet.

Wie überstelle ich mein Auto am besten von Deutschland nach Österreich?

Am unkompliziertesten mit einem ausländischen Überstellungs- oder Exportkennzeichen, das der deutsche Händler besorgt – das rät die österreichische Behördenseite ausdrücklich. Es gilt bis zu vier Wochen, mit möglicher Verlängerung um weitere vier Wochen.

Wie lange darf ich mit ausländischem Kennzeichen in Österreich fahren, bevor ich zulassen muss?

Das hängt vom Szenario ab: Bei Übersiedlung mit dem eigenen, regulär zugelassenen Auto sind es ein Monat ab Einbringung plus ein Monat Verlängerung (§ 82 Abs. 8 KFG). Bei einem Überstellungs-/Exportkennzeichen sind es vier plus vier Wochen ab Überstellung.

Bereit für den letzten Schritt vor Ihrem österreichischen Kennzeichen? Wir vergleichen die Kfz-Versicherer für Sie und stellen die Versicherungsbestätigung aus – für ganz Österreich, 100 % digital, per Video, Telefon und simplr-App, und persönlich vor Ort in Ried im Innkreis.

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