Bonus-Malus bezeichnet das Prämiensystem der Kfz-Haftpflichtversicherung, das die Höhe der Prämie an den bisherigen Schadenverlauf koppelt: Schadenfrei gefahrene Jahre werden mit günstigeren Prämienstufen belohnt (Bonus), verschuldete Schäden führen zur Rückstufung in teurere Stufen (Malus). Gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist das System in Österreich nicht mehr; es liegt aber den meisten Kfz-Haftpflichtverträgen weiterhin zugrunde, wobei jeder Versicherer die Details selbst gestaltet.
Bonus und Malus – lateinisch für „gut“ und „schlecht“ – sind im verbreiteten „Standard-Modell“ so austariert: Der Einstieg erfolgt in Stufe 9 mit 100 Prozent der Prämie; nach jedem schadenfrei durchlaufenen Beobachtungszeitraum rückt man eine Stufe vor, je verschuldetem Schaden fällt man drei Stufen zurück. In den besten Stufen zahlt man nur mehr die halbe, in den schlechtesten die doppelte Prämie. Viele Versicherer modifizieren dieses Schema – etwa durch zusätzliche Bonusstufen oder einen „Freischaden“, bei dem ein Schaden ausnahmsweise keine Rückstufung auslöst.
Die erreichte Einstufung hängt dabei nicht am Auto: Beim selben Versicherer geht sie auf ein neues Fahrzeug über, und beim Wechsel berücksichtigt der neue Versicherer den dokumentierten Schadenverlauf in seinem eigenen Stufensystem – eine identische Stufe oder Prämie ist damit nicht automatisch garantiert. Auf den Nachweis selbst besteht ein Rechtsanspruch: Der bisherige Versicherer muss den Schadenverlauf der letzten fünf Jahre auf Antrag binnen zwei Wochen nach einem EU-weit einheitlichen Muster bescheinigen (§ 16 KHVG). Das hilft auch allen, die neu nach Österreich ziehen: Im Ausland erworbene schadenfreie Jahre rechnen viele Versicherer mit einer solchen Bestätigung an – wie großzügig, wird je nach Versicherer unterschiedlich gehandhabt.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Für alle, die neu nach Österreich ziehen, ist die Schadenverlaufs-Bestätigung des bisherigen Versicherers bares Geld wert – wir empfehlen, sie noch vor dem Umzug anzufordern, denn nachträglich aus dem Ausland wird das erfahrungsgemäß zäh. Der zweite Klassiker aus der Beratungspraxis: Bei kleinen Blechschäden lohnt das Nachrechnen, ob man den Schaden nicht besser selbst zahlt. Die Rückstufung kostet sonst über Jahre mehr Prämie, als der Schaden wert war.
Verwandte Begriffe: Polizze · Selbstbehalt · Vinkulierung
Vertiefung: Kfz-Versicherungs-Rechner
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- konsumentenfragen.at (Sozialministerium): Versicherungsprämie – System nicht mehr gesetzlich zwingend, Standard-Modell mit Stufe 9 und 100 Prozent, Vorrückung und Rückstufung, halbe bzw. doppelte Prämie, Freischaden, Übergang auf ein neues Fahrzeug
- § 16 KHVG 1994 (RIS) – Bescheinigung des Schadenverlaufs: letzte fünf Jahre, binnen zwei Wochen, EU-einheitliches Muster
- ÖAMTC: Bonus-Malus-System – Berücksichtigung der bisherigen Einstufung beim Versichererwechsel
Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis