Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung) ist der vertraglich vereinbarte Teil des Schadens oder der Kosten, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst trägt – als fixer Betrag, als Prozentsatz oder als Jahresbetrag. Sieht der Tarif Wahlstufen vor, gilt: Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto niedriger die Prämie.
Die Logik dahinter: Eine Versicherung soll vor allem große, finanziell gefährliche Schäden abfangen. Trägt der Versicherungsnehmer die kleineren Beträge selbst, erspart sich der Versicherer die Abwicklung vieler Kleinschäden – und gibt diesen Vorteil als Prämiennachlass weiter. Beim üblichen Abzugsselbstbehalt wird der vereinbarte Betrag von jedem ersatzfähigen Schaden abgezogen – liegt der Schaden zur Gänze darunter, leistet der Versicherer nichts.
Der Selbstbehalt begegnet einem quer durch alle Sparten, jeweils in anderer Form. In der Kaskoversicherung ist üblicherweise ein fixer Betrag je Schadenfall vereinbart; manche Tarife kennen zusätzlich besondere Selbstbehalte, etwa für junge Lenkerinnen und Lenker. In der Haushalts- und Eigenheimversicherung lässt sich die Prämie durch einen freiwillig vereinbarten Selbstbehalt senken. In der privaten Krankenversicherung ist er oft als Jahres-Selbstbehalt ausgestaltet: Kosten bis zu diesem Betrag trägt man pro Kalenderjahr selbst, darüber hinaus leistet der Versicherer. Daneben existieren prozentuelle Modelle, häufig kombiniert mit einem Mindest- oder Höchstbetrag.
Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt gilt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen – in manchen Sparten, etwa der Kasko, ist er bei vielen Produkten fester Tarifbestandteil. Nicht zu verwechseln ist der vertragliche Selbstbehalt der Privatversicherung mit den gesetzlichen Selbstbehalten und Kostenanteilen der Sozialversicherung (etwa bei SVS oder BVAEB) – die stehen im Gesetz, nicht in der Polizze.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Der richtige Selbstbehalt ist eine Rechenfrage, keine Geschmacksfrage: Der jährlichen Prämienersparnis steht das Risiko gegenüber, den Betrag im Schadenfall tatsächlich zu zahlen – womöglich mehrmals. Wer Rücklagen hat, fährt mit einem höheren Selbstbehalt oft günstiger – gerechnet über Prämienersparnis und erwartete Schäden; wer im Schadenfall auf jeden Euro angewiesen ist, wählt ihn bewusst niedrig. Pauschale Empfehlungen gibt es deshalb nicht – die Abwägung gehört zu jeder Tarifentscheidung dazu.
Verwandte Begriffe: Sonderklasse · Taggeld · Grobe Fahrlässigkeit
Vertiefung: Ratgeber Private Krankenversicherung · Kfz-Versicherungs-Rechner
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- WKO Versicherungs-ABC: Selbstbehalt – Definition, keine Leistung unter dem Selbstbehalt, Prämienreduktion, Kasko-Praxis
- AK OÖ: Kfz-Versicherung – Selbstbehalt in der Kasko, Junglenker-Selbstbehalte
- AK OÖ: Haushaltsversicherung – Selbstbehalt gegen Prämiennachlass
Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis