Taggeld ist eine Versicherungsleistung, bei der pro Tag ein vorab vereinbarter, fixer Geldbetrag ausgezahlt wird – statt eines Ersatzes tatsächlich angefallener Kosten. Der Betrag ist frei verwendbar; die wichtigsten Formen sind das Krankenhaus-Taggeld je Spitalstag und das Krankentaggeld je Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Am österreichischen Versicherungsmarkt heißt die Leistung Taggeld – im Gesetzestext des VersVG und in Deutschland steht „Tagegeld“; gemeint ist dieselbe Leistungsform. Auch die Unfallversicherung kennt ein Taggeld als Baustein. Einzelne Ausgaben müssen für die Auszahlung nicht belegt werden – der Spitalsaufenthalt beziehungsweise die ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit selbst aber sehr wohl.
Das Krankenhaus-Taggeld zahlt für jeden Tag eines stationären Aufenthalts den vereinbarten Betrag. Es dient der Abfederung von Nebenkosten, die ein Spitalsaufenthalt mit sich bringt – etwa Selbstbehalte, Verdienstentgang oder die Betreuung von Kindern zu Hause.
Das Krankentaggeld ersetzt Einkommen: Es zahlt den vereinbarten Tagsatz für die Dauer einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit, bis zur Genesung oder für eine vertraglich festgelegte Höchstdauer. Wirtschaftlich bedeutsam ist es vor allem für Selbstständige: Die gesetzliche Unterstützungsleistung der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) greift nur unter bestimmten Voraussetzungen – unter anderem weniger als 25 Beschäftigte – und erst bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen; dann wird rückwirkend ab dem vierten Tag geleistet, höchstens 20 Wochen lang, mit einem pauschalen Tagsatz. Ein Krankentaggeld in passender Höhe schließt die Lücke zwischen wegfallendem Einkommen und weiterlaufenden Fixkosten. Bei unselbstständig Beschäftigten übernehmen zunächst die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und danach das Krankengeld der Kasse einen Teil dieser Funktion.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Zwei klare Linien: Für Angestellte ist das Krankenhaus-Taggeld selten die beste Verwendung des Prämien-Budgets – dasselbe Geld in Sonderklasse- oder Wahlarzt-Deckung investiert bringt im Ernstfall deutlich mehr Gegenwert. Für Selbstständige ist meist die Betriebsunterbrechungsversicherung die wichtigere Absicherung, weil sie neben dem entgangenen Gewinn auch die weiterlaufenden Betriebskosten deckt; das Krankentaggeld ist die schlanke Alternative, wenn es primär um das persönliche Einkommen geht.
Verwandte Begriffe: Sonderklasse · Wahlarzt · Selbstbehalt
Vertiefung: Ratgeber Private Krankenversicherung & Zusatzversicherung
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- SVS: Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit – Voraussetzungen, 42-Tage-Regel, rückwirkende Leistung ab dem 4. Tag, Höchstdauer 20 Wochen
- WKO: Betriebsversicherungen – Betriebsunterbrechungsversicherung deckt entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten
Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis