Kfz-Kennzeichen in Österreich: Wunschkennzeichen, hinterlegen, abmelden

Wunschkennzeichen, Wechselkennzeichen und Hinterlegung: Ablauf, Kosten – und worauf Sie bei der Versicherung achten müssen.

Wunschkennzeichen Schritt für SchrittBeim Hinterlegen Steuer sparenFallstricke bei der VersicherungPersönliche Betreuung

Von Rudolf Adlmanninger, Versicherungsmakler · Stand: August 2026

Kurz gesagt: Ein Wunschkennzeichen bekommen Sie über zwei verschiedene Stellen – Reservierung bei der Zulassungsbehörde, Bestellung bei einer für Ihren Wohnbezirk ermächtigten Zulassungsstelle (sie sitzt bei einer Versicherung – es muss nicht Ihre eigene sein), insgesamt rund vier Werktage, danach 15 Jahre gültig. Bei einem Umzug innerhalb Österreichs entscheidet meist das Behördenkürzel im Kennzeichen, ob Sie es behalten dürfen. Brauchen Sie Ihr Auto einige Zeit nicht, können Sie die Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr gebührenfrei hinterlegen und sparen sich ab 45 Tagen die motorbezogene Versicherungssteuer; endgültig abgemeldet wird dagegen gebührenfrei bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich. Was dabei oft übersehen wird: Die Versicherungsprämie läuft je nach Vertrag zumindest teilweise weiter – das klären wir am besten schon vor Vertragsabschluss.

Wie kommen Sie zu einem Wunschkennzeichen?

Zwei Begriffe sorgen dabei regelmäßig für Verwirrung – einmal erklärt, ist der Unterschied aber einfach: Die Zulassungsbehörde ist die staatliche Stelle – Landespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde –, die Ihnen eine Wunschkombination bewilligt. Die Zulassungsstelle dagegen sitzt bei einer Versicherung und bestellt die Kennzeichentafeln anschließend tatsächlich. Beim Wunschkennzeichen brauchen Sie ausnahmsweise beide, in dieser Reihenfolge:

  1. Reservierung oder Bewilligung bei der Zulassungsbehörde. Dort erhalten Sie eine Bestätigung für Ihre gewünschte Kombination.
  2. Bestellung und Abholung bei der Zulassungsstelle einer Versicherung – sie muss für Ihren Wohnbezirk ermächtigt sein, aber nicht zu Ihrem eigenen Versicherer gehören. Mit der behördlichen Bestätigung gehen Sie dorthin – die Bestellung dauert rund vier Werktage, danach ist das Kennzeichen abholbereit.

Für die Kombination selbst gelten feste Regeln: Sie beginnt mit einem Buchstaben und endet mit einer Ziffer, Buchstaben und Ziffern stehen jeweils als eigener Block zusammen, und je nach Zulassungsbehörde sind drei bis sechs Zeichen möglich. Ein Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre ab Zuweisung bzw. Reservierung. Danach können Sie es verlängern, gegen ein anderes Wunschkennzeichen tauschen oder auf ein Standardkennzeichen zurückwechseln. Achtung bei einer reinen Reservierung: Lösen Sie sie nicht ein, erlischt sie schon nach fünf Jahren ab Bekanntgabe. Und übertragen – etwa an Partnerin, Partner oder Kinder – lässt sich ein Wunschkennzeichen nicht: Es ist ein höchstpersönliches Recht.

Was ein Wunschkennzeichen kostet

PositionBetrag
Bewilligung oder Reservierung (gesamt)235,00 €
davon Verkehrssicherheitsfonds200,00 €
davon Verwaltungsabgabe14,00 €
davon Antragsgebühr21,00 €
Kennzeichentafeln bei der Abholung23,00 €
Verlängerung nach 15 Jahren214,00 €
Wechsel auf ein anderes Wunschkennzeichenerneut 235,00 €

Der größte Posten, die 200 Euro, fließt in den Verkehrssicherheitsfonds. Rechnet man die 235 Euro auf die 15 Jahre Gültigkeit um, sind das rund 16 Euro pro Jahr – dazu kommen einmalig die Kennzeichentafeln. Ändert sich mit dem neuen Kennzeichen auch die Plakette, fallen zusätzlich 2,30 Euro an.

Quelle: oesterreich.gv.at: Wunschkennzeichen (abgerufen August 2026)

Dürfen Sie Ihr Kennzeichen beim Umzug behalten?

Kurz gefasst: nur, wenn sich das Behördenkürzel im Kennzeichen dabei nicht ändert. Bleibt es gleich – etwa bei einem Umzug innerhalb desselben Bezirks –, läuft die Adressänderung im Hintergrund über die Meldebehörde, und Sie müssen selbst nichts unternehmen. Ändert sich das Kürzel, brauchen Sie neue Kennzeichentafeln, im typischen Fall eines Bezirkswechsels sogar eine komplette Ab- und Neuzulassung mit voller Gebühr. Das gilt übrigens auch für ein Wunschkennzeichen: Es ist auf den Wirkungsbereich „seiner“ Behörde beschränkt – ziehen Sie in einen anderen Bezirk, können Sie es nicht mitnehmen. Ändert sich zusätzlich das Kennzeichen, wird außerdem eine neue Begutachtungsplakette fällig – Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Pickerl-Begutachtung.

Die drei Umzugs-Fälle im Detail – inklusive der Frage, wann welche Gebühren anfallen – haben wir bereits in unserem Ratgeber Auto anmelden in Österreich ausführlich beschrieben, damit dieser Artikel sich ganz aufs Kennzeichen konzentrieren kann.

Zwei Folgen einer Kennzeichenänderung werden dabei gerne übersehen: Haben Sie einen Scheckkartenzulassungsschein, brauchen Sie bei jeder Änderung der Eintragungen eine neue Karte – außer Sie steigen bewusst auf den Papierzulassungsschein um. Und bei der digitalen Vignette wird eine Umregistrierung nötig, sobald sich Ihr Kennzeichen ändert; dafür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 18 Euro an.

Quellen: oesterreich.gv.at: Kfz-Zulassung und oesterreich.gv.at: Zulassungsbescheinigung – Namens-/Adressänderung (abgerufen August 2026)

Wie funktioniert die Hinterlegung der Kennzeichentafeln?

Brauchen Sie Ihr Fahrzeug eine Zeit lang nicht – über den Winter, während eines längeren Auslandsaufenthalts oder weil ein Zweitwagen gerade ungenutzt in der Garage steht –, müssen Sie die Kennzeichentafeln nicht gleich abgeben. Sie können sie bis zu einem Jahr hinterlegen, und das gebührenfrei. Für den Hinterlegungszeitraum entfällt außerdem die motorbezogene Versicherungssteuer – allerdings erst, wenn die Tafeln mindestens 45 Tage hinterlegt waren. Der Tag der Hinterlegung selbst und der Tag der Rückgabe zählen dabei nicht mit. Mitzubringen sind: amtlicher Lichtbildausweis, die Kennzeichentafeln und die Zulassungsbescheinigung – wer jemanden schickt, gibt eine schriftliche Vollmacht mit. Wichtig: Ohne Kennzeichentafeln darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen – es braucht also einen privaten Stellplatz oder eine Garage.

Eine Frist, die Sie sich unbedingt notieren sollten: Die Zulassung bleibt während der Hinterlegung zwar bestehen – sie erlischt aber, wenn Sie nicht vor Ablauf des Jahres entweder die Ausfolgung beantragen oder die Hinterlegung erneut verfügen. Wer den Termin verschläft, muss das Fahrzeug komplett neu zulassen und zahlt die vollen Gebühren noch einmal. Brauchen Sie länger als ein Jahr, ist das kein Problem: Sie können die Hinterlegung vor Ablauf des Jahres einfach erneut verfügen – dann läuft sie weiter und die Zulassung bleibt erhalten.

Quelle: RIS: § 52 KFG 1967 (abgerufen August 2026)

Sie bekommen von der Behörde eine Bestätigung der Hinterlegung, die Sie an Ihre Versicherung weiterleiten sollten. Die Behördenseite empfiehlt außerdem, schon bei der Hinterlegung nachzufragen, wie lange die Tafeln liegen müssen, damit für den Zeitraum auch keine Prämie zu zahlen ist – denn die 45-Tage-Schwelle betrifft nur die Steuer; was mit der Prämie passiert, steht im Versicherungsvertrag. Als unsere Kundin oder unser Kunde brauchen Sie dafür nirgendwo anzurufen: Das klären wir als Ihr Makler für Sie – gerade bei Motorrädern beraten wir von vornherein so, dass die Winterpause im Tarif eingeplant ist, und erledigen die Abstimmung mit dem Versicherer gleich mit. Bei einem Wechselkennzeichen ist es außerdem nicht möglich, nur eines der beiden Fahrzeuge stillzulegen – wie Sie sich das Steuer-Sparen für ein Sommerfahrzeug trotzdem holen, zeigt der Winter-Kniff weiter unten.

Quelle: oesterreich.gv.at: Hinterlegung von Kennzeichen (abgerufen August 2026)

Das Praxiswissen, das auf keiner Behördenseite steht

Die Steuer bekommen Sie zurück, die Versicherungsprämie aber nicht automatisch. Das ist unsere Erfahrung aus der Beratungspraxis, nicht Gesetzestext – aber für Sie mindestens genauso wichtig. Die Haftpflichtprämie wandert in aller Regel voll zurück – dafür ruht der Versicherungsschutz. Haben Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung, bleibt Ihr abgestelltes Fahrzeug bei den gängigen Tarifen über das Garagenrisiko weiter versichert – Diebstahl, Brand oder ein Sturmschaden in der Garage sind also typischerweise weiterhin gedeckt. Von der Kaskoprämie bekommen Sie deshalb nur einen Teil zurück. Besonders bei Motorrädern gibt es außerdem Tarife mit sogenanntem Hinterlegungsverzicht. Dabei läuft die Prämie trotz Hinterlegung ganz normal weiter – die Steuer bekommen Sie aber auch dann zurück.

Und hier wird es heikel: Wenn Sie einen Tarif mit Hinterlegungsverzicht haben und trotzdem hinterlegen, kann Ihnen der Versicherer je nach Bedingungswerk den Vertrag kündigen. Das ist kein theoretisches Risiko – wir haben es in der Praxis erlebt. Wer sein Motorrad ohnehin jeden Winter stilllegt, sollte den Versicherer deshalb gezielt danach aussuchen und die Sache vor Vertragsabschluss klären, nicht erst im Herbst, wenn die Tafeln schon in der Schublade liegen. Genau das sehen wir uns im Beratungsgespräch mit Ihnen an.

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Auto abmelden: der Unterschied zur Hinterlegung

Die Hinterlegung ist eine Pause – die Abmeldung ist endgültig: Mit ihr endet die Zulassung des Fahrzeugs. Nötig ist sie etwa beim Verkauf, bei der Verschrottung oder wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung endet. Zwei Dinge machen sie angenehm unbürokratisch: Die Abmeldung ist gebührenfrei, und Sie können sie – anders als die Zulassung – bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich erledigen, unabhängig von Ihrem Wohnbezirk.

Mitzubringen sind: amtlicher Lichtbildausweis, die Zulassungsbescheinigung (beide Teile), der Genehmigungsnachweis (etwa Typenschein oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank), bei Vertretung eine Vollmacht – und die Kennzeichentafeln, denn die werden bei der Abmeldung abgegeben. Ein Scheckkartenzulassungsschein wird gelocht und Ihnen entwertet wieder ausgehändigt.

Möchten Sie Ihr Kennzeichen für das nächste Fahrzeug behalten, beantragen Sie direkt bei der Abmeldung die Freihaltung des Kennzeichens für längstens zwölf Monate – das neue Fahrzeug muss dann bei derselben Zulassungsstelle angemeldet werden.

Für Versicherung und Steuer heißt das aus unserer Maklerpraxis: Mit dem Ende der Zulassung endet auch die motorbezogene Versicherungssteuer, und der Versicherungsvertrag wird beendet oder umgestellt. Ob die endgültige Abmeldung oder doch die Hinterlegung die klügere Wahl ist, klären wir am besten gemeinsam, bevor Sie zur Zulassungsstelle fahren.

Quelle: oesterreich.gv.at: Kfz-Abmeldung (abgerufen August 2026)

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden – geführt werden darf es aber immer nur auf einem davon gleichzeitig. Praktisch ist das etwa, wenn ein Motorrad oder ein Zweitwagen nur saisonal zum Einsatz kommt. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Fahrzeuge fallen in dieselbe Obergruppe (also etwa alle Kraftwagen oder alle Krafträder) – ein Auto und ein Motorrad lassen sich nicht kombinieren.
  • Auf allen Fahrzeugen können Kennzeichentafeln desselben Formats und derselben Ausgestaltung verwendet werden – die grüne E-Kennzeichentafel (übrigens generell freiwillig) ist im Wechselkennzeichen deshalb nur möglich, wenn alle Fahrzeuge reine Elektrofahrzeuge sind.

Jedes Fahrzeug wird gesondert zugelassen und bekommt einen eigenen Zulassungsschein; ausgefolgt wird aber nur je eine vordere und hintere Kennzeichentafel. Für uns als Ihr Makler wichtig: Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Fahrzeuge vermerkt sein – daran scheitert es in der Praxis am häufigsten. Sagen Sie uns deshalb gleich, wenn ein Wechselkennzeichen geplant ist.

Ein Spartipp, den viele nicht kennen: Die digitale Vignette hängt nicht mehr am Fahrzeug, sondern am Kennzeichen. Für bis zu drei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen brauchen Sie deshalb nur eine einzige digitale Vignette. Bei einer Klebevignette gilt das nicht: Die klebt am jeweiligen Fahrzeug – dann braucht jedes auf Autobahn oder Schnellstraße verwendete Fahrzeug seine eigene.

Ein Punkt aus dem Hinterlegungs-Abschnitt gilt hier besonders: Bei einem Wechselkennzeichen können Sie nicht eines der Fahrzeuge einzeln stilllegen – die Hinterlegung betrifft immer die gesamte Kombination.

Der Winter-Kniff für das Sommerfahrzeug

Genau daraus ergibt sich ein Ärgernis, das viele kennen: Sie haben ein Wechselkennzeichen für Alltagsauto und Sommerfahrzeug – etwa ein stärkeres Cabrio mit entsprechend hoher motorbezogener Versicherungssteuer. Über den Winter steht das Cabrio nur herum, stilllegen können Sie es aber nicht, weil die Hinterlegung immer den ganzen Verbund betrifft.

Es gibt einen Weg, und der lohnt sich ab dem zweiten Winter richtig:

  1. Einmalig: Sie lösen das Sommerfahrzeug aus dem Wechselkennzeichen heraus und melden es auf ein eigenes Kennzeichen an. Das kostet die neuen Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette – nach den amtlichen Gebührensätzen 23,00 € plus 2,30 €. Haben Sie einen Scheckkartenzulassungsschein, kommt für die neue Karte der amtliche Satz von 31,10 € dazu – mit dem Papierzulassungsschein sparen Sie sich das.
  2. Jeden Winter: Sie hinterlegen dieses eigene Kennzeichen. Die Hinterlegung ist gebührenfrei, und ab 45 Tagen entfällt die motorbezogene Versicherungssteuer für das Fahrzeug.
  3. Jeden Frühling: Sie lassen das Kennzeichen wieder ausfolgen und können beide Fahrzeuge auf Wunsch wieder zu einem Wechselkennzeichen zusammenlegen.

Der Punkt dabei: Die Kosten fallen nur beim ersten Mal an. Ab dem zweiten Winter haben Sie Ihr eigenes Kennzeichen bereits – Hinterlegen und Ausfolgen kosten nichts. Ob sich das für Sie rechnet, hängt allein davon ab, wie hoch die Steuer für Ihr Sommerfahrzeug ist: Bei einem PS-starken Fahrzeug ist der einmalige Aufwand schnell wieder hereingeholt. Noch ein Punkt aus der Beratungspraxis: Nach dem Aufsplitten laufen die Versicherungsverträge der beiden Fahrzeuge getrennt weiter – jedes hat dann seine eigene Polizze und seine eigene Versicherungsbestätigung. Wie sich das auf Ihre Prämien auswirkt, rechnen wir Ihnen vorher durch.

Der Ablauf mit den Kennzeichen ist unser Erfahrungswissen aus der Beratungspraxis – die Behördenseiten beschreiben diesen Sonderfall nicht. Die genannten Gebührensätze sind amtlich, die konkrete Abwicklung klären Sie am besten kurz mit Ihrer Zulassungsstelle. Wir sagen Ihnen vorher, ob sich der Aufwand bei Ihrer Steuerhöhe überhaupt lohnt.

Quellen: oesterreich.gv.at: Wechselkennzeichen und oesterreich.gv.at: Hinterlegung von Kennzeichen (abgerufen August 2026)

Häufige Fragen zum Kfz-Kennzeichen in Österreich

Wie lange ist ein Wunschkennzeichen gültig?

Ein Wunschkennzeichen gilt 15 Jahre ab Zuweisung bzw. Reservierung. Danach können Sie es verlängern, gegen ein anderes Wunschkennzeichen tauschen oder auf ein Standardkennzeichen wechseln. Achtung: Eine nicht eingelöste Reservierung erlischt schon nach fünf Jahren ab Bekanntgabe.

Wo beantrage ich ein Wunschkennzeichen?

In zwei Schritten: Zuerst lassen Sie Ihre Wunschkombination bei der Zulassungsbehörde – Landespolizeidirektion oder Bezirksverwaltungsbehörde – reservieren oder bewilligen. Mit dieser Bestätigung gehen Sie dann zur Zulassungsstelle einer Versicherung, die die Tafeln bestellt; das dauert rund vier Werktage.

Welche Zeichen sind bei einem Wunschkennzeichen erlaubt?

Die Kombination muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden, Buchstaben und Ziffern stehen jeweils als eigener Block zusammen, und je nach Zulassungsbehörde sind drei bis sechs Zeichen möglich.

Behalte ich mein Kennzeichen, wenn ich innerhalb Österreichs umziehe?

Nur, wenn sich das Behördenkürzel im Kennzeichen dabei nicht ändert. Bleibt es gleich, läuft die Adressänderung automatisch im Hintergrund. Ändert es sich, brauchen Sie neue Tafeln, oft sogar eine komplette Neuzulassung. Auch ein Wunschkennzeichen lässt sich nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde mitnehmen. Die drei Fälle im Detail stehen in unserem Ratgeber zum Auto anmelden.

Was tun bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafeln?

Erstatten Sie unverzüglich – spätestens binnen einer Woche – Anzeige bei der Polizei, auch wenn es im Ausland passiert ist. Mit der Anzeige dürfen Sie übergangsweise maximal eine Woche lang eine behelfsmäßige Ersatztafel verwenden. Danach bekommen Sie bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen samt Tafeln – für Pkw 23,00 € plus 2,30 € für die Plakette. Eine digitale Vignette wird in diesem Fall kostenfrei umregistriert; die ASFINAG erstattet den sonst üblichen Aufwandsersatz.

Wie lange kann ich mein Kennzeichen hinterlegen?

Bis zu einem Jahr, und die Hinterlegung selbst ist gebührenfrei. Sie eignet sich zum Beispiel für eine Winterpause oder einen längeren Auslandsaufenthalt.

Ab wann spare ich mir die motorbezogene Versicherungssteuer bei der Hinterlegung?

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt waren. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Rückgabe zählen dabei nicht mit.

Bekomme ich bei der Hinterlegung auch meine Versicherungsprämie zurück?

Die Steuer ja, die Prämie aber nicht automatisch. In der Regel wandert nur die Haftpflichtprämie voll zurück. Besteht zusätzlich eine Kaskoversicherung, bleibt das Fahrzeug über das Garagenrisiko weiter gedeckt – dafür gibt es nur einen Teil der Prämie zurück. Bei Tarifen mit Hinterlegungsverzicht läuft die Prämie ganz normal weiter; die Steuer bekommen Sie trotzdem zurück. Das klären wir am besten schon vor Vertragsabschluss.

Was ist ein Hinterlegungsverzicht – und worauf muss ich achten?

Bei einem Tarif mit Hinterlegungsverzicht läuft Ihre Prämie auch dann weiter, wenn Sie das Kennzeichen hinterlegen. Die motorbezogene Versicherungssteuer bekommen Sie zwar weiterhin zurück – aber Vorsicht: Manche Versicherer kündigen den Vertrag, wenn Sie trotz Hinterlegungsverzicht hinterlegen. Wenn Sie Ihr Motorrad jeden Winter stilllegen, sollten Sie den Versicherer deshalb gezielt danach auswählen. Sprechen Sie uns vor Vertragsabschluss darauf an.

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Nichts – die Abmeldung ist gebührenfrei. Sie können sie bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich erledigen, unabhängig vom Wohnbezirk. Mitbringen müssen Sie Lichtbildausweis, Zulassungsbescheinigung (beide Teile), Genehmigungsnachweis und die Kennzeichentafeln.

Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Ja. Bei der Abmeldung können Sie die Freihaltung des Kennzeichens für längstens zwölf Monate beantragen. Das nächste Fahrzeug müssen Sie dann bei derselben Zulassungsstelle anmelden, bei der Sie das alte abgemeldet haben.

Für wie viele Fahrzeuge gilt ein Wechselkennzeichen?

Für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge – vorausgesetzt, sie fallen in dieselbe Obergruppe (etwa alle Kraftwagen oder alle Krafträder) und es lassen sich auf allen Kennzeichentafeln desselben Formats verwenden. Geführt werden darf das Kennzeichen immer nur auf einem Fahrzeug gleichzeitig. Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Fahrzeuge vermerkt sein.

Brauche ich beim Wechselkennzeichen mehrere Vignetten?

Nein. Die digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, nicht ans Fahrzeug – für bis zu drei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen genügt daher eine einzige digitale Vignette. Nur bei Klebevignetten braucht jedes auf Autobahn oder Schnellstraße verwendete Fahrzeug eine eigene.

Kann ich bei einem Wechselkennzeichen nur eines der Fahrzeuge stilllegen?

Nicht direkt: Bei einem Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, einzelne Fahrzeuge stillzulegen – die Hinterlegung betrifft immer die gesamte Kombination. Es gibt aber einen Weg für ein reines Sommerfahrzeug: Sie lösen es einmalig aus dem Verbund heraus und melden es auf ein eigenes Kennzeichen an; dafür fallen die Kennzeichentafeln (23,00 €) und die Begutachtungsplakette (2,30 €) an, bei einem Scheckkartenzulassungsschein zusätzlich 31,10 € für die neue Karte. Die Versicherungsverträge der beiden Fahrzeuge laufen danach getrennt weiter. Dieses eigene Kennzeichen hinterlegen Sie dann jeden Winter gebührenfrei und sparen ab 45 Tagen die motorbezogene Versicherungssteuer. Ab dem zweiten Winter entstehen keine weiteren Kosten mehr. Ob sich das rechnet, hängt von der Steuerhöhe Ihres Fahrzeugs ab – das rechnen wir Ihnen gerne durch.

Fragen zu Ihrem Kennzeichen oder zur passenden Kfz-Versicherung? Wir vergleichen die Anbieter für Sie und klären, was bei Hinterlegung, Umzug oder Wechselkennzeichen mit Ihrer Prämie passiert. Kostenlos und unverbindlich, für ganz Österreich per Video oder Telefon und persönlich in Ried im Innkreis.

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