Genehmigungsdatenbank

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Die Genehmigungsdatenbank ist die zentrale Datenbank nach § 30a Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), in der die Genehmigungs- beziehungsweise Typendaten der Fahrzeuge und Fahrgestelle als Nachweis ihrer Genehmigung gespeichert sind – vom Serien-Pkw bis zum einzeln genehmigten Fahrzeug. Geführt wird sie von der Gemeinschaftseinrichtung der Kfz-Haftpflichtversicherer als Teil der zentralen Zulassungsevidenz; ohne Eintrag in der Genehmigungsdatenbank ist in Österreich keine Zulassung möglich.

Für Fahrzeugbesitzer sichtbar wird die Datenbank über den Datenauszug: Seit 1. Juli 2007 wird ein Typenschein nur noch für Fahrzeuge mit nationaler österreichischer Typengenehmigung ausgestellt; bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis tritt an seine Stelle in der Regel der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Wer ein neueres Fahrzeug anmeldet, weist die Genehmigung also über die Datenbank nach.

Ihre wichtigste Rolle spielt die Genehmigungsdatenbank beim Fahrzeug-Import: Ein Fahrzeug mit EU-Typgenehmigung muss in Österreich nicht neu genehmigt werden, seine Genehmigungsdaten müssen aber anhand der Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) eingetragen werden – durch den Generalimporteur oder die Technische Prüfstelle des Landes. Die erstmalige Zulassung ist erst möglich, wenn die Daten eingetragen sind.

Verknüpft ist die Datenbank auch mit der Steuerseite: Zugelassen werden kann ein Fahrzeug nur, wenn seine Fahrzeugidentifikationsnummer nicht mit einer Sperre eingetragen ist – die Zulassungsstelle prüft das über die sogenannte Finanzsperrauskunft. Die Freischaltung einer gesperrten Fahrgestellnummer nehmen die Finanzbehörden vor, sobald die anfallenden Steuern – etwa die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – entrichtet wurden.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Wer ein Auto mit nach Österreich bringt, unterschätzt fast immer diesen Schritt – und praktisch nie die Versicherung. Die Reihenfolge entscheidet über die Wartezeit: erst Eintragung in die Genehmigungsdatenbank und NoVA-Abwicklung beim Finanzamt, dann Zulassungsstelle. Mit vollständigen Papieren – allen voran dem COC-Dokument – ist das ein überschaubarer Behördengang; ohne wird daraus eine Odyssee über Generalimporteur oder Landesprüfstelle. Die Kfz-Versicherung samt Versicherungsnachweis für die Zulassung ist der schnellste Teil des Wegs – die erledigen wir parallel.

Verwandte Begriffe: Typenschein · NoVA · Pickerl

Vertiefung: Ratgeber NoVA & Fahrzeugimport · Ratgeber Auto anmelden in Österreich

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis