S1-Formular

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Das S1-Formular (auch „portables Dokument S1“) ist eine Bescheinigung der europäischen Sozialrechts-Koordinierung: Es belegt den Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Wohnland, wenn für die Krankenversicherung ein anderer EU-/EWR-Staat, die Schweiz oder das Vereinigte Königreich zuständig ist. Ausgestellt wird es vom Krankenversicherungsträger des zuständigen Staates und beim Träger des Wohnlandes registriert – in Österreich in der Regel bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Der Hintergrund: Innerhalb der EU ist man grundsätzlich in dem Land krankenversichert, in dem man arbeitet oder aus dem man eine gesetzliche Rente bezieht – nicht automatisch dort, wo man wohnt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) deckt im Ausland nur medizinisch notwendige Behandlungen bei vorübergehenden Aufenthalten. Wer dauerhaft in einem anderen Land lebt, während ein anderer Staat zuständig bleibt, braucht deshalb das S1: Nach der Registrierung bestehen im Wohnland Ansprüche wie für dort Versicherte – nach den Regeln und mit dem Leistungsumfang des Wohnlandes; die Kosten trägt der zuständige Staat. Das S1 hat die früheren E-Formulare E 106, E 109 und E 121 abgelöst – die alten Bezeichnungen tauchen aber noch oft auf. Nicht zu verwechseln ist es mit dem S2, der Genehmigung für eine geplante Behandlung im Ausland.

Typische Fälle sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger, entsandte Arbeitskräfte sowie Pensionistinnen und Pensionisten; Familienangehörige können einbezogen werden. Für Menschen, die von Deutschland nach Österreich ziehen, ist vor allem eine Konstellation relevant: Wer ausschließlich eine deutsche gesetzliche Rente bezieht und den Wohnsitz nach Österreich verlegt, bleibt bei der deutschen Krankenkasse versichert und beantragt dort das S1 (kommt später eine eigene österreichische Pension dazu, wird meist Österreich zuständig). Nach der Registrierung bei der ÖGK gibt es die Versorgung in Österreich samt e-card. Auch wer in Österreich wohnt und ausschließlich in Deutschland arbeitet, nutzt in der Regel das S1 – Vorsicht aber bei Homeoffice oder Tätigkeit in mehreren Staaten: Dann kann die Zuständigkeit zum Wohnstaat wechseln.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Für Menschen, die mit deutscher gesetzlicher Rente nach Österreich ziehen, ist das S1 der wichtigste Schritt zur Gesundheitsversorgung: zuerst bei der deutschen Krankenkasse beantragen, dann bei der ÖGK registrieren – am besten gleich nach der Wohnsitzanmeldung. Ein S1 gibt es allerdings nur für gesetzlich Versicherte; wer in Deutschland privat vollversichert ist, braucht für Österreich eine eigene Lösung. Und: Das S1 sichert die gesetzliche Grundversorgung – Extras wie Sonderklasse im Spital oder Wahlarzt bleiben Thema einer privaten Zusatzversicherung.

Verwandte Begriffe: e-card · Sonderklasse · Wahlarzt

Vertiefung: Ratgeber Als Rentner nach Österreich ziehen · Ratgeber Neu in Österreich

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis