e-card

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Die e-card ist die Chipkarte der österreichischen Sozialversicherung und der persönliche Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung – vom Besuch bei der Kassenärztin oder beim Kassenarzt bis zum Rezept. Wer in Österreich krankenversichert ist, bekommt sie automatisch per Post zugeschickt; auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt.

Beim Arztbesuch bestätigt die e-card den aufrechten Krankenversicherungsschutz: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte („Kassenärzte“) rechnen ihre Leistungen damit direkt mit dem Krankenversicherungsträger ab. Zugleich ist die Karte die Schlüsselkarte zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Wichtig zur Einordnung: Die e-card deckt die gesetzliche Versorgung ab. Seit 2026 verwenden zwar auch Wahlärztinnen und Wahlärzte grundsätzlich die e-card-Infrastruktur und ELGA – ihr Honorar wird aber weiterhin privat bezahlt und nicht wie eine Kassenleistung über die e-card abgerechnet. Dasselbe gilt für die Sonderklasse im Spital: Sie ist Sache einer privaten Polizze.

Beantragen muss man die e-card in der Regel nicht: Sobald eine Krankenversicherung besteht – etwa weil der Dienstgeber die Beschäftigung zur Sozialversicherung anmeldet oder eine Selbstversicherung beginnt –, wird die Karte automatisch per Post zugestellt. Seit 2020 tragen neu ausgegebene e-cards von Personen ab 14 Jahren grundsätzlich ein Foto (Ausnahmen gibt es etwa für Hochbetagte); die Sozialversicherung übernimmt es automatisch aus amtlichen österreichischen Registern, zum Beispiel von Reisepass oder Personalausweis. Liegt dort kein Foto vor – häufig bei Menschen, die neu nach Österreich ziehen –, muss es bei einer Registrierungsstelle nachgereicht werden.

Für die e-card wird jährlich ein Serviceentgelt eingehoben, jeweils am 15. November für das Folgejahr: 25 Euro für das Jahr 2026, 26,85 Euro für 2027 – der Betrag wird jährlich valorisiert. Mitversicherte Angehörige zahlen keines, ebenso Befreite (etwa bei Rezeptgebührenbefreiung). Neu für Pensionistinnen und Pensionisten: Ihre bisherige Befreiung läuft aus – am 15. November 2026 wird das Serviceentgelt für 2027 erstmals auch von der Pension einbehalten.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Wer neu nach Österreich zieht, muss die e-card meist nicht aktiv beantragen – mit der Anmeldung durch den Dienstgeber oder über eine Selbstversicherung kommt sie automatisch per Post. Weil bei Personen ohne österreichische Ausweisdokumente oft kein Foto in den amtlichen Registern vorhanden ist, kann sich die Ausstellung verzögern; das Foto lässt sich bei einer Registrierungsstelle nachreichen, und für die Übergangszeit stellt die Krankenkasse auf Wunsch einen Ersatzbeleg aus. Und: Die e-card deckt nur die gesetzliche Versorgung ab – Wahlarzt-Honorare oder Sonderklasse im Spital sind Sache einer privaten Zusatzversicherung.

Verwandte Begriffe: Wahlarzt · S1-Formular · Sonderklasse

Vertiefung: Ratgeber Neu in Österreich: die 90-Tage-Checkliste

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis