ELGA

StartLexikon › ELGA

ELGA ist die elektronische Gesundheitsakte Österreichs: ein Informationssystem, das Gesundheitsdaten wie Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde (e-Befund) sowie verordnete und abgeholte Medikamente (e-Medikation) über Spitäler, Ordinationen und Apotheken hinweg vernetzt und sie Patientinnen, Patienten und behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern orts- und zeitunabhängig zugänglich macht. Die Teilnahme ist als Opt-out gestaltet: Sie besteht, ohne dass man sie beantragen müsste, und kann jederzeit durch Widerspruch beendet werden.

Befüllt wird ELGA von den Gesundheitsdiensteanbietern – Krankenanstalten, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Zugreifen dürfen diese grundsätzlich nur bei aufrechtem Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis. Seit 1. Jänner 2026 sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte – damit auch Wahlärztinnen und Wahlärzte – grundsätzlich verpflichtet, ELGA zu verwenden und ihre Befunde einzustellen (§ 49 Abs. 7 Ärztegesetz 1998; enge Ausnahmen, etwa für gutachterlich oder arbeitsmedizinisch Tätige, regelt Abs. 8); die Akte wird dadurch spürbar vollständiger.

Die eigene Akte ist über das ELGA-Portal auf gesundheit.gv.at einsehbar, der Einstieg erfolgt mit ID Austria; ein Protokoll zeigt, wer wann zugegriffen hat. Kein Zugriffsrecht haben unter anderem Behörden, Schul- und Betriebsärzte sowie Ärztinnen und Ärzte, die für private Versicherungen Untersuchungen durchführen. Für die private Krankenversicherung heißt das: Der Versicherer sieht ELGA nicht – maßgeblich für Antrag und Risikoprüfung ist, was Antragstellerinnen und Antragsteller in den Gesundheitsfragen selbst angeben, allenfalls ergänzt um ärztliche Auskünfte, die sie ausdrücklich freigeben.

Wer nicht teilnehmen will, kann sich von einzelnen Funktionen (e-Befund, e-Medikation) oder komplett abmelden – elektronisch über das ELGA-Portal oder schriftlich bei der ELGA-Widerspruchstelle; bei kompletter Abmeldung werden bereits bereitgestellte Daten gelöscht. Der elektronische Impfpass (e-Impfpass) ist eine eigene eHealth-Anwendung: Eine ELGA-Abmeldung wirkt auf ihn nicht.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Wer neu nach Österreich zieht, muss sich um ELGA nicht kümmern – die Akte kommt mit der Krankenversicherung von selbst, aktiv werden muss nur, wer sich abmelden möchte. In der Beratungspraxis wichtiger: Beim Antrag auf eine private Krankenversicherung zählt nicht, was in ELGA steht, sondern was Sie selbst angeben – vollständig und ehrlich, denn Lücken bei den Gesundheitsfragen gefährden später den Versicherungsschutz. Seit auch Wahlarztbefunde eingestellt werden, liegt vieles aus der eigenen Krankengeschichte erstmals gesammelt an einem Ort – als Gedächtnisstütze vor dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen ist die eigene Akte sehr wertvoll (vollständig ist sie nicht zwingend, Älteres kann fehlen). Einsehen können sie neben Ihren behandelnden Gesundheitsdiensteanbietern nur Sie selbst – nicht der Versicherer und auch nicht wir.

Verwandte Begriffe: e-card · Wahlarzt · EKVK

Vertiefung: Ratgeber Private Krankenversicherung

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis