Unterversicherung

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Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Schadens, der sogenannte Versicherungswert. Die Folge regelt § 56 VersVG: Der Versicherer haftet nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert – die Entschädigung wird anteilig gekürzt, und zwar auch bei Teilschäden.

Wie stark diese Proportionalitätsregel wirkt, zeigt ein einfaches Beispiel: Ein Hausrat ist mit 100.000 Euro versichert, tatsächlich wert ist er 200.000 Euro – versichert ist also nur die Hälfte. Bei einem Schaden von 20.000 Euro ersetzt der Versicherer nicht 20.000, sondern 10.000 Euro. Dass der Schaden weit unter der Versicherungssumme bleibt, hilft nichts; gekürzt wird bei jedem Schadenfall im selben Verhältnis.

Unterversicherung entsteht selten durch Absicht, sondern schleichend: Anschaffungen summieren sich über die Jahre, ein Zubau oder eine Sanierung erhöht den Gebäudewert, Preissteigerungen treiben die Wiederbeschaffungskosten. Eine Versicherungssumme, die beim Abschluss gepasst hat, kann nach zehn Jahren deutlich zu niedrig sein.

Das wichtigste Gegenmittel ist eine realistische Summenermittlung. In Haushalts- und Eigenheimversicherungen ist daneben ein Modell verbreitet, bei dem sich die Versicherungssumme pauschal aus Wohnfläche und Ausstattung errechnet – verbunden mit einem Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer verzichtet dann im Schadenfall auf den Einwand der Unterversicherung, solange die Angaben stimmen, allen voran die Wohnfläche.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Beim Neuabschluss achten wir konsequent auf den Unterversicherungsverzicht – und auf ehrlich angegebene Quadratmeter, denn eine falsche Fläche kann genau diesen Verzicht kippen. Der zweite Klassiker ist der vergessene Umbau: Nach Zubau, Dachausbau oder größeren Anschaffungen gehört die Versicherungssumme angepasst, sonst rechnet der Versicherer im Ernstfall anteilig. Ein kurzer Anruf nach dem Umbau ist billiger als jede Kürzung im Schadenfall.

Verwandte Begriffe: Zeitwert · Sublimit · Grobe Fahrlässigkeit

Vertiefung: Ratgeber Haushaltsversicherung · Eigenheim- & Haushaltsversicherungs-Rechner

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis