Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer je Versicherungsfall – je nach Vertrag auch je Versicherungsperiode – leistet; in Vertrag und Gesetz heißt sie meist Versicherungssumme. Übersteigt der Schaden die vereinbarte Summe, bleibt der darüber hinausgehende Teil ungedeckt: Die Deckungssumme begrenzt die Leistungspflicht des Versicherers, nicht die Höhe des Schadens.
Je nach Sparte folgt die Summe einer anderen Logik. In der Sachversicherung – etwa bei Haushalt oder Eigenheim – soll die Versicherungssumme dem Wert des versicherten Gutes entsprechen. Ist sie niedriger, liegt Unterversicherung vor: Der Versicherer haftet nach § 56 VersVG nur im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert, ersetzt also auch Teilschäden nur anteilig. In der Haftpflichtversicherung gibt es dagegen keinen Sachwert als Anker; hier ist die Deckungssumme eine frei gewählte Obergrenze für die Ansprüche geschädigter Dritter und wird üblicherweise als Pauschalversicherungssumme vereinbart, die Personen- und Sachschäden gemeinsam umfasst.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz eine gesetzliche Mindestsumme vor: Für Pkw und die meisten anderen Fahrzeuge beträgt diese Pauschalversicherungssumme derzeit 7,79 Millionen Euro je Versicherungsfall (§ 9 KHVG 1994; der Betrag wird auf EU-Basis regelmäßig valorisiert); höhere Summen können vereinbart werden.
Dass bei Haftpflichtrisiken hohe Summen zählen, liegt vor allem an den Personenschäden: Verdienstentgang, Pflegekosten oder lebenslange Rentenzahlungen nach schweren Unfällen können Größenordnungen in Millionenhöhe erreichen – Beträge, die ohne ausreichende Deckung das eigene Vermögen treffen.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Unsere klare Linie: Bei Haftpflicht-Deckungssummen wird nicht gespart. Der Prämienunterschied zwischen einer soliden und einer hohen Summe ist meist klein, der Unterschied im Ernstfall existenziell. Die private Haftpflichtversicherung steckt in Österreich üblicherweise in der Haushaltsversicherung – auch dort lohnt sich der Blick auf die Deckungssumme mehr als der aufs Prämiensparen. Wer vergleicht, sollte deshalb zuerst die Summen nebeneinanderlegen, dann die Preise.
Verwandte Begriffe: Sublimit · Unterversicherung · Polizze
Vertiefung: Kfz-Versicherungs-Rechner · Ratgeber Haushaltsversicherung
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- § 9 KHVG 1994 (RIS) – Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden; für Pkw („alle anderen Fahrzeuge“) 7.790.000 Euro
- § 56 VersVG (RIS) – Unterversicherung und anteilige Kürzung in der Sachversicherung
Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis