Die Aufbahrung ist das Herrichten und Ausstellen einer verstorbenen Person im Sarg vor der Trauerfeier beziehungsweise Beisetzung – offen, sodass ein Abschied am offenen Sarg möglich ist, oder geschlossen. Sie dient den Angehörigen zur bewussten Abschiednahme und findet heute meist in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, in einer Kirche oder in Räumen des Bestattungsunternehmens statt.
Ob offen oder geschlossen aufgebahrt wird, entscheiden die Angehörigen – oft nach dem Wunsch der verstorbenen Person und im Rahmen dessen, was das jeweilige Landesrecht, die Totenbeschau und der Aufbahrungsort zulassen; das Bestattungswesen ist in Österreich Landessache. Für die offene Aufbahrung kann eine entsprechende Versorgung des Leichnams Voraussetzung sein (thanatopraktische Behandlung); der Abschied am offenen Sarg ist dann im privaten Rahmen vor der Trauerfeier oder während der gesamten Feier möglich.
Die Kosten der Aufbahrung sind Teil der gesamten Bestattungskosten – etwa für die Benützung der Halle, das Herrichten und die Dekoration – und unterscheiden sich je nach Gemeinde, Friedhof und gewünschtem Rahmen. Sprachlich steckt übrigens die Bahre im Wort: das Gestell, auf dem der Sarg steht.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: Ehrliche Einordnung aus der Beratung: Die Aufbahrung ist einer von vielen Kostenpunkten eines Begräbnisses – die Summe machen am Ende Posten wie Grab, Sarg und Trauerfeier aus. Wichtig ist deshalb, dass die Versicherungssumme der Begräbnisvorsorge das ganze Begräbnis nach den eigenen Vorstellungen deckt, nicht nur die Basisleistungen. Wer besondere Wünsche für die Verabschiedung hat, rechnet sie bei der Wahl der Summe am besten gleich mit ein.
Verwandte Begriffe: Verlassenschaft · Bezugsrecht · Wartezeit
Vertiefung: Ratgeber Begräbniskostenversicherung
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- Stadt Wien, Wien Geschichte Wiki: Aufbahrungshalle – Ausstellung des Sargs vor der Beisetzung, offen oder geschlossen
- Bestattung Wien: Offene Aufbahrung – Abschied am offenen Sarg, thanatopraktische Behandlung als Voraussetzung, privater Rahmen oder während der Trauerfeier (Beispiel Wien; Details regelt das jeweilige Landesrecht)
Rechtsstand: August 2026 · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis