Verlassenschaft

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Die Verlassenschaft ist der österreichische Begriff für das gesamte Vermögen samt Schulden, das eine verstorbene Person hinterlässt – also alle Rechte und Verbindlichkeiten, soweit sie nicht höchstpersönlicher Art sind; in Deutschland spricht man vom Nachlass. Bis zur gerichtlichen Übergabe an die Erben, der Einantwortung, ist die Verlassenschaft selbst Trägerin dieser Rechte und Pflichten: Sie führt als juristische Person die Rechtsposition der verstorbenen Person fort.

Das Verlassenschaftsverfahren führt eine Notarin oder ein Notar als Gerichtskommissär, beginnend mit der Todesfallsaufnahme, zu der die Hinterbliebenen geladen werden. Es endet mit dem Einantwortungsbeschluss, der die Erben als Rechtsnachfolger einsetzt und etwa gegenüber Grundbuch und Bank als Nachweis dient.

Für die Vorsorge entscheidend ist, was gar nicht erst in die Verlassenschaft fällt: Die Leistung aus einer Lebens-, Ablebens- oder Begräbniskostenversicherung mit benannter bezugsberechtigter Person zahlt der Versicherer direkt an diese Person aus – das Verlassenschaftsverfahren und die Einantwortung müssen dafür nicht abgewartet werden. Ist dagegen keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt die Versicherungsleistung in der Regel in die Verlassenschaft – sofern die Versicherungsbedingungen keine Auffangregelung, etwa zugunsten der gesetzlichen Erben, vorsehen – und wird erst im Zug des Verfahrens verteilt.

Die Kosten eines angemessenen Begräbnisses zählen zu den Verbindlichkeiten, die aus der Verlassenschaft zu tragen sind (§ 549 ABGB). Praktisch bedeutsam ist dabei der Zeitfaktor: Konten und Sparbücher der verstorbenen Person werden, soweit es keine weiteren Kontoinhaber gibt, in der Regel bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt – die Bestattung muss aber schon in den ersten Tagen beauftragt werden.

Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: In der Beratung zur Begräbnisvorsorge geht es selten um die Frage, ob insgesamt genug Geld da wäre – sondern um die Verfügbarkeit in den ersten Tagen. Die Bestattung will rasch beauftragt sein, während die Konten der Verlassenschaft noch gesperrt sind. Eine Polizze mit klar benanntem Bezugsrecht löst genau dieses Problem: Der Versicherer zahlt nach Prüfung der Unterlagen direkt an die Person, die sich kümmert – ohne dass die Einantwortung abgewartet werden muss. Beim Vorsorge-Check gehört das Bezugsrecht deshalb für uns immer mit auf die Liste.

Verwandte Begriffe: Bezugsrecht · Ablebensversicherung · Aufbahrung

Vertiefung: Ratgeber Begräbniskostenversicherung

Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):

Rechtsstand: August 2026 · Kein Ersatz für Rechtsberatung im Einzelfall. · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis