29.09.2021

Plan zur Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge

(kunid) Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO hat einen Plan erarbeitet, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden kann.

„Österreich braucht eine starke ergänzende Altersvorsorge. Die staatlichen Pensionsleistungen allein werden den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr zur Gänze decken können. Die anstehende Steuerreform ist eine ideale Gelegenheit, der privaten und betrieblichen Altersvorsorge neuen Schwung zu verleihen“, schickt Robert Lasshofer, Präsident des Verbands der Versicherungsunternehmen (VVO) voraus.

Der Verband wünscht sich folgende Punkte.

Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung von 4 auf 2 %

Die Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung ist notwendig, da Versicherungsnehmer durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld durch die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % unverhältnismäßig stärker belastet werden, als wenn die Erträge mit einer KESt besteuert werden würden.

Nachdem die Prämieneinnahmen in der Lebensversicherung aufgrund der seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen deutlich rückläufig sind und damit automatisch auch das Versicherungssteueraufkommen zurückgeht, könnte ein aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen wieder ansteigendes Prämienvolumen sowohl den Kapitalmarkt fördern als auch einen Teil des Steuereinnahmenausfalls wettmachen.

Die Fristen in § 6 Abs. 1 Z 1a Versicherungssteuergesetz sollten, so wünscht sich der VVO, analog zu einer allfälligen, im Regierungsprogramm angekündigten, noch zu erarbeitenden Behaltefrist für eine KESt-Befreiung auf Kursgewinne angepasst werden.

Steuerfreiheit für Lebensversicherungen mit nachhaltiger Veranlagung

In Hinblick auf einen generellen Lenkungseffekt in Richtung einer nachhaltigen Veranlagung sollten auch Lebensversicherungen mit ökologischer und ethischer Ausrichtung – analog zur im Regierungsprogramm vorgeschlagenen KESt-Freiheit für nachhaltige Wertpapier- und Fondsprodukte – ebenfalls steuerfrei sein.

Reform der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge

Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) ist in Österreich das einzige staatlich geförderte, private Altersvorsorgeprodukt.

Um auch in Zukunft den Bedarf nach einem geförderten Vorsorgeprodukt in Ergänzung zur staatlichen Pension langfristig und erfolgreich decken zu können, ist eine Reform der PZV erforderlich.

Ein zentraler Punkt ist hier die Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften: Gerade bei einem langfristigen Pensionsprodukt müssen die Veranlagungsvorschriften zukunftsgerecht gestaltet sein, damit die Attraktivität des Produkts für den Kunden langfristig gesichert ist.

Es sollte daher eine Wahlmöglichkeit über das Ausmaß der Garantie (z.B. 70 % der Prämiensumme) bzw. über die Höhe der Aktienquote geben. Darüber hinaus könnte ein gewisser Anteil nachhaltig veranlagt werden.

Umfassendes Fördermodell

Das Fördermodell für die PZV sollte die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Beiträge und/oder eine Erhöhung der staatlichen Prämie vorsehen.

Die bestehende Steuerfreiheit des Produkts sollte beibehalten werden.

Lebenslange Rentenleistungen und die Einhaltung einer Mindestbindefrist sollten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bzw. die steuerliche Förderung für ein Altersvorsorgeprodukt sein.

Ein vorzeitiger Ausstieg sollte möglich sein, aber steuerlich sanktioniert werden (z.B. Nachversteuerung).

Die PZV sollte auf freiwilliger Basis mit biometrischen Bausteinen (wie z.B. einer privaten Pflegeversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung) erweitert werden können. So kann u.a. ein Beitrag für eine zukunftsorientierte Lösung der so wichtigen Pflegevorsorge geleistet werden.

Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Valorisierung des Freibetrags der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG: Mit der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG gibt es in Österreich ein einfaches Instrument der betrieblichen Vorsorge, das es Unternehmen ermöglicht, mit bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung einzuzahlen.

Die Höhe des Freibetrags ist seit 1975 unverändert. Der VVO schlägt daher eine Valorisierung des Freibetrags auf 1.200 Euro pro Jahr vor.

Schaffung eines Level-Playing-Fields mit Pensionskassen

Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist steuer- und arbeitsrechtlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt. Im Sinne eines Level-Playing-Fields sollte der im Regierungsprogramm vorgeschlagene General-Pensionskassenvertrag daher auch auf die BKV ausgedehnt werden. Darüber hinaus sollte es möglich sein, dass auch andere Deckungsstockabteilungen für die BKV geöffnet werden.

Als institutionelle Investoren tragen Lebensversicherungen bereits jetzt mit einem veranlagten Volumen von über 70 Mrd. Euro wesentlich zur Entwicklung des Kapitalmarkts und zur Stabilisierung der Volkswirtschaft bei. Zudem wird ein immer größer werdender Anteil der Veranlagung in nachhaltige Investitionen gelenkt.

„Werden die Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersvorsorge verbessert, können so das veranlagte Volumen weiter ausgebaut und zusätzliche, nachhaltige Projekte finanziert werden“, resümiert VVO-Präsident Lasshofer.


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