17.01.2017

Höhere staatliche Zulage für die private Altersvorsorge

(kunid) Jeder hierzulande unbeschränkt steuerpflichtige Bürger, also zum Beispiel jeder, der seinen Wohnsitz in Österreich hat, kann unabhängig von seinem Einkommen eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) in Anspruch nehmen. Die staatliche Förderung erfolgt unter anderem durch eine jährliche Zulage in prozentualer Abhängigkeit zur eingezahlten Prämie. Insgesamt können sich die Inhaber einer Zukunftsvorsorge aufgrund einer Anpassung für 2017 über eine Erhöhung der vom Staat gezahlten maximalen Prämie freuen.

Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) wird die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) derzeit im Wege von Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds angeboten. Grundsätzlich sind nur Verträge förderberechtigt, bei denen eine Garantie besteht, dass die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Prämien bis zum Vertragsablauf erhalten bleiben und somit Verluste ausgeschlossen sind. Außerdem muss ein PZV-Vertrag laut gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre laufen, sofern man bei Vertragsabschluss noch keine 50 Jahre alt ist.

Eine vereinbarte Rentenauszahlung erfolgt als lebenslange garantierte Privatpension. Zudem ist diese Pensionsleistung steuerfrei. Rund 1,5 Millionen Bürger haben bereits einen PZV-Vertrag abgeschlossen. Das darin verwaltete Vermögen beläuft sich auf über acht Milliarden Euro. Damit hat sich diese Geldanlage nach Aussagen des BMF zu einer wesentlichen Vorsorgeform im Bereich der privaten Altersvorsorge entwickelt.

Förderhöhe: 4,25 Prozent der eingezahlten Prämie …

Allerdings könnten noch viel mehr Bürger diese staatlich geförderte Zukunftsvorsorge nutzen. Denn jeder, der hierzulande unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er beispielsweise hier seinen Wohnsitz hat, ist förderberechtigt. Das gilt beispielsweise für alle Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler, Beamte, Landwirte, Hausfrauen/-männer und Studenten, die in Österreich wohnen.

Die staatliche Förderung erfolgt zum einen durch Steuervergünstigungen und zum anderen durch eine jährliche Zulage in prozentualer Abhängigkeit – je nach Marktzinsniveau sind das zwischen 4,25 und 6,75 Prozent – zur eingezahlten Jahresprämie. Jedes Jahr wird die maximale Förderhöhe der Zulage oder Prämie, die der Staat pro Vertrag zahlt, entsprechend der aktuellen Marktzinslage und den Sozialversicherungs-Werten angepasst.

Wie das BMF bekannt gab, beträgt der Prozentsatz zur Berechnung der maximalen vom Staat bezahlten Prämie in 2017 4,25 Prozent und bleibt damit seit dem Jahr 2012 gleich. Im Detail setzt sich die Förderhöhe gemäß Paragraf 108g EStG (Einkommensteuergesetz) aus 2,75 Prozent zuzüglich des ermittelten Prozentsatzes für die staatliche Bausparprämie, die auch in diesem Jahr weiterhin bei 1,5 Prozent liegt, zusammen. Konkret zahlt der Staat für 2017 damit 4,25 Prozent der vom Versicherungskunden eingezahlten Jahresprämie zusätzlich in den Vertrag als Zulage mit ein.

… maximal bis zu 116,58 Euro in 2017

Gefördert wird dabei höchstens eine Jahresprämie von maximal 1,53 Prozent des 36-Fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen. Damit ergibt sich eine maximale Jahresprämie, aus der sich die Förderzulage des Staates für das Jahr 2017 errechnet, von 2.742,98 Euro – 2016 waren es noch 2.676,89 Euro.

Die maximale staatliche Zulage beziehungsweise staatliche Prämie beträgt somit 116,58 Euro (4,25 Prozent von 2.742,98 Euro), sofern der PVZ-Sparer in diesem Jahr mindestens 2.742,98 Euro in den Vertrag einzahlt. Letztes Jahr war die Förderung mit maximal 113,77 Euro noch um rund drei Euro niedriger als heuer. Und auch in den Jahren 2012 bis 2015 war die maximale Förderhöhe deutlich geringer.

Steuerfreie Pensionsauszahlung

Neben der staatlichen Zulage beziehungsweise Prämie gibt es bei der PVZ auch eine staatliche Förderung in Form von Steuervergünstigungen. Sie kommen in der Ansparphase, aber auch bei Vertragsablauf zur Geltung.

Es werden nämlich keine Versicherungssteuer auf die Beiträge während der Ansparphase und keine Kapitalertrag– und Vermögenszuwachssteuer auf die Erträge sowie keine Einkommensteuer auf die Pensionsauszahlung erhoben. Das im Vertrag angesammelte Kapital, die vom Staat gezahlte Förderung und die damit erreichten Erträge sind, wenn eine Rentenzahlung nach Vertragsablauf vereinbart wurde, somit steuerfrei.

Detaillierte Informationen zur staatlichen Förderung und der Auswahl der individuell passenden Zukunftsvorsorgeformen können beim Versicherungsfachmann erfragt werden.


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