Heilkosten sind in der privaten Krankenversicherung der Sammelbegriff für die Kosten ärztlicher Heilbehandlung – von den Honoraren der Wahlärztin oder des Wahlarztes über Medikamente, Therapien und Heilbehelfe bis, je nach Tarif, zu den Kosten einer Behandlung im Spital. Heilkosten-Tarife erstatten diese tatsächlich angefallenen, mit Belegen nachgewiesenen Kosten – im Unterschied zum Taggeld, das unabhängig von den realen Kosten einen fixen Betrag je Tag zahlt.
Die private Krankenversicherung deckt damit Leistungen, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen. Im ambulanten Bereich sind das typischerweise die Honorarnoten von Wahlärztinnen und Wahlärzten, dazu – je nach Bedingungen – Alternativmedizin, Heilbehelfe und Medikamente; stationär können Heilkosten etwa im Rahmen von Sonderklasse-Tarifen gedeckt sein. Erstattet wird gegen Beleg: Die Rechnung wird in der Regel zuerst bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht, der private Tarif übernimmt danach ganz oder anteilig den verbleibenden Rest.
Unbegrenzt sind Heilkosten-Tarife selten: Üblich sind prozentuelle Erstattungssätze und jährliche Obergrenzen je Leistungsbereich, deren Höhe sich nach Tarif und Versicherer richtet. Das Gegenmodell ist das Taggeld: Es fragt nicht nach Rechnungen, sondern zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag – etwa je Spitalstag oder je Tag der Arbeitsunfähigkeit. Viele Polizzen kombinieren beide Bausteine, weil sie unterschiedliche Lücken schließen: Heilkosten ersetzen konkrete Ausgaben, Taggeld ersetzt pauschal Einkommen oder ungedeckte Nebenkosten.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: In der Beratung wirkt Taggeld oft greifbarer – ein fixer Betrag pro Tag lässt sich leicht vorstellen. Im Alltag zahlt aber die Heilkosten-Deckung viel öfter: Wahlarzt-Honorare, Therapien und Medikamente fallen Jahr für Jahr an, der Spitalsaufenthalt bleibt für die meisten die Ausnahme. Der häufigste Fall in unserer Praxis ist deshalb der ambulante Heilkosten-Tarif als Basis – und Taggeld gezielt dort, wo ein Ausfall wirklich Einkommen kostet, etwa bei Selbstständigen.
Verwandte Begriffe: Wahlarzt · Taggeld · Ambulant und stationär
Vertiefung: Ratgeber Private Krankenversicherung
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- WKO Versicherungs-ABC: Krankenversicherung – private Krankenversicherung deckt Leistungen über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinaus, Kostenersatz bis zu vereinbarten Höchstgrenzen
Rechtsstand: August 2026 · Leistungsumfang, Erstattungssätze und Grenzen richten sich nach dem jeweiligen Tarif. · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis