Der Einmalerlag ist die Zahlung der gesamten Versicherungsprämie in einem einzigen Betrag zu Vertragsbeginn – anstelle laufender Monats- oder Jahresprämien. Üblich ist er vor allem in der Lebens- und Rentenversicherung sowie in der Begräbnisvorsorge; das Wort „Erlag“ ist österreichisches Amtsdeutsch für die Einzahlung eines Geldbetrags.
In der Begräbniskostenversicherung spielt der Einmalerlag eine besondere Rolle: Laufende Prämien bieten viele Versicherer nur bis zu einem bestimmten Eintrittsalter an – wer später vorsorgen will, kann bei manchen Anbietern nur noch gegen Einmalerlag abschließen, dafür bis in ein deutlich höheres Alter.
Steuerlich gilt: Prämien zu Lebensversicherungen unterliegen in Österreich grundsätzlich der Versicherungssteuer von 4 Prozent. Beim Einmalerlag knüpft das Versicherungssteuergesetz den günstigen Satz aber an Mindestlaufzeiten: Kapitalversicherungen gegen Einmalerlag mit einer Höchstlaufzeit unter zehn Jahren – wenn Versicherungsnehmer und versicherte Personen beim Abschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben – beziehungsweise unter fünfzehn Jahren in allen anderen Fällen werden mit 11 Prozent besteuert. Und wird ein zunächst mit 4 Prozent besteuerter Einmalerlag-Vertrag vor Ablauf dieser Fristen rückgekauft, fällt nachträglich eine weitere Steuer von 7 Prozent an – in Summe also ebenfalls 11 Prozent.
Der Einmalerlag bindet das Kapital damit wirtschaftlich über viele Jahre: Ein früherer Ausstieg ist rechtlich möglich, kostet aber neben der Nachversteuerung meist auch über die Abschläge beim Rückkaufswert. Und es gibt eine zweite Steuerebene: Bei bestimmten kurz laufenden Einmalerlags-Lebensversicherungen unterliegt der Ertrag zusätzlich der Einkommensteuer – nach dem vollen Tarif, nicht mit einem begünstigten Steuersatz; vor Abschluss oder Rückkauf lohnt deshalb die steuerliche Prüfung.
Gut zu wissen – aus der Beratungspraxis: In der Beratungspraxis sind wir beim Einmalerlag zurückhaltend: Wer die Summe ohnehin auf der Seite hat, sollte nüchtern rechnen, ob die Versicherung gegenüber dem einfachen Beiseitelegen noch echten Mehrwert bringt. Interessant wird der Einmalerlag vor allem in zwei Fällen: wenn laufende Prämien wegen des Eintrittsalters nicht mehr angeboten werden – oder wenn das Geld verbindlich der Vorsorge gewidmet und über das Bezugsrecht direkt an die richtige Person gelenkt werden soll.
Verwandte Begriffe: Rückkaufswert · Prämienfreistellung · Ablebensversicherung
Vertiefung: Ratgeber Begräbniskostenversicherung
Quellen & Rechtsstand (abgerufen August 2026):
- § 5 VersStG 1953 (RIS) – 4 Prozent Normalsatz, 11 Prozent bei Einmalerlag mit Höchstlaufzeit unter 10 bzw. 15 Jahren, Nachversteuerung von 7 Prozent beim frühen Rückkauf
- WKO Versicherungs-ABC: Einmalerlag – Prämie in einer Summe, Hinweis auf die 11-prozentige Versicherungssteuer bei kurzer Laufzeit
- BMF: Lebensversicherungen – Einkommensteuerpflicht bei Einmalerlagsversicherungen mit Laufzeit unter 15 bzw. 10 Jahren, volle Tarifbesteuerung
Rechtsstand: August 2026 · Keine Steuerberatung – im Einzelfall bitte steuerlich prüfen lassen. · Aus der Beratungspraxis von POINTNER finanz, Versicherungsmakler in Ried im Innkreis