(kunid) Teils sind in einigen unser liebsten Urlaubsländer sogar zwei Warndreiecke nötig, gewisse „Pflicht-Utensilien“ gelten auch für Mietwagen. Was müssen wir im Urlaub also unbedingt im Auto mitführen? Der ÖAMTC hat dazu eine Aufstellung gemacht.
Das wissen wir: Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug – all das gehört zur vorgeschriebenen Grundausstattung für Autos auf Österreichs Straßen.
Im europäischen Ausland sind jedoch teils andere Utensilien verpflichtend mitzuführen.
Was sind also die wichtigsten Must-haves fürs Auto in beliebten Reiseländern?
Urlaub in Europa
In einigen Ländern sind die Mitführpflichten außergewöhnlich, sodass man eventuell erst in den Fachhandel muss, sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
So gehört z.B. in Frankreich ein Alkoholtest zum verpflichtenden Repertoire. Und in Deutschland müssen Lenker von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (also auch viele Reisemobile oder Gespanne) eine tragbare, blinkende Warnleuchte griffbereit haben.
Die Expertin Renner listet die wichtigsten Must-haves auf, wollen wir mit unserem Auto verreisen.
Warnweste
Es wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden.
Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen.
Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer bzw. die Insassen bei Unfall oder Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht gilt in den meisten europäischen Ländern (darunter Italien, Kroatien, Polen und Ungarn), ist aber kurioserweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt.
Daher gilt: Lieber immer für alle Insassen eine Weste parat haben.
Verbandszeug
Verbandszeug ist in den meisten europäischen Ländern Pflicht, ausgenommen sind Italien, Frankreich und Spanien.
Aber, Hand aufs Herz: Das Erste-Hilfe-Set sollte grundsätzlich immer schnell griffbereit sein.
Warndreieck
Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht.
In einigen Ländern, wie z.B. in Zypern, müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden.
In Kroatien und Slowenien beispielsweise gilt diese „2er-Regel“ nur für Lenker von Gespannen – und in Spanien wiederum nur für im Land gemeldete Pkw, damit aber auch für Mietwagen.
Ersatzlampenset
In Tschechien und Kroatien beispielsweise ist das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben.
Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen demnach keine Ersatzlampen für diese Lampenart – jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw.
Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wie z.B. in Slowenien, ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam.
Ersatzreifen
Ist man beispielsweise in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein.
Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord.
Feuerlöscher
Pflichtrepertoire ist ein Feuerlöscher etwa in Griechenland.
Und: In Ungarn wird ein Feuerlöscher zumindest empfohlen.
Und bei Mietautos?
Die Mitführpflichten eines Landes gelten meist auch für Mietautos.
„Die korrekte Ausstattung prüft man am besten direkt bei der Fahrzeugübernahme. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker“, warnt die Expertin Renner abschließend.
Fehlt etwas? Beruhigend ist: Die nötige Ausstattung, wie z.B. Warndreieck, Warnweste oder Feuerlöscher, erhält man an den Stützpunkten des Mobilitätsclubs.
Fazit: Es ist dringend angeraten, sich vor der wohlverdienten Urlaubsreise damit zu beschäftigen, was unbedingt an Bord gehört. In diesem Sinne: Verbringen Sie einen schönen Urlaub – und eine möglichst angenehme Fahrt. Fragen Sie jedenfalls auch Ihren Berater, um sich gegen etwaige Unfallgeschehen abzusichern.
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