(kunid) Jetzt, wo die Schule losgeht bzw. losgegangen ist, stellen sich auch Fragen zum Schülerlotsendienst und zur Schulwegpolizei – was sind hier die Voraussetzungen? Und: Wer ist zuständig? Der ÖAMTC hat die aktuelle Rechtslage übersichtlich zusammengestellt. Geht es doch um das Wichtigste: unsere Kinder.
Viele Eltern fragen sich jetzt, zum Schulstart: Schafft mein Kind den Schulweg schon allein? Wenn Eltern nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder am Schulweg zu begleiten, sind sie um deren Sicherheit umso besorgter.
„Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob Kindern der Schulweg zuzumuten ist, bei den Eltern“, sagt Martin Hoffer, Chef-Jurist des ÖAMTC.
Vor allem im städtischen Bereich bzw. an stark befahrenen Straßen kann eine Schulwegsicherung sinnvoll sein. Zu unterscheiden ist hier zwischen dem Schülerlotsendienst und der Schulwegpolizei.
Was darf ein Schülerlotse, was die Schulwegpolizei?
Ein Schülerlotsendienst kann auch von Schülern durchgeführt werden, wenn die Schulleitung diese für geeignet hält. Dafür müssen sie mit einem Signalstab und einer gut wahrnehmbaren Schutzausrüstung ausgestattet sein.
Als Aufsichtspersonen signalisieren sie Lenkern, dass Kinder die Fahrbahn überqueren wollen und dürfen so lange auf der Fahrbahn bleiben, wie sich Kinder darauf befinden. Den Verkehr aktiv anhalten dürfen sie aber nicht. Fahrzeuglenker müssen jedoch auf Grund der Vorschrift über den „unsichtbaren Schutzweg“ auch an Stellen ohne Zebrastreifen anhalten, wenn sie erkennen, dass Kinder – selbst, wenn sie in Begleitung eines Schülerlotsen sind – die Fahrbahn überqueren wollen.
Die so genannte Schulwegpolizei hingegen wird in der Regel von Erwachsenen ausgeführt. Das können auch Eltern sein. Auch bei der Schulwegpolizei sind Signalstab und Schutzausrüstung Pflicht.
„Im Unterschied zu den Schülerlotsen sind sie befugt, Lenker zum Anhalten aufzufordern, um Kindern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen“, erklärt der ÖAMTC-Chefjurist, „den Anweisungen der Schulwegpolizei ist aufgrund gesetzlicher Anordnung Folge zu leisten.“
Ausbildung und Versicherung der „Helfer“, Schuldirektion erste Anlaufstelle
Eine konkrete Ausbildung ist weder für Schülerlosten noch für die Schulwegpolizei vorgesehen. Im Normalfall erfolgt die Schulung in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle (z.B. in Wien die Landespolizeidirektion, LPD).
Die Behörde erstellt daraufhin einen entsprechenden Ausweis für Schülerlotsen bzw. Schulwegpolizisten. Sie sind dann nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes unfallversichert.
„Für Eltern, die eine Schulwegsicherung erreichen möchten, ist primär die Schuldirektion bzw. die Leitung des Kindergartens oder Horts der richtige Ansprechpartner“, sagt Hoffer, „diese schlägt daraufhin der Behörde eine Sicherung des Schulwegs vor.“
Die Behörde kann jedoch auch von sich aus tätig werden und konkrete Orte für die Schulwegsicherung festlegen, muss dazu jedoch die Schul- bzw. Kindergartenleitung einbeziehen. Für Landesstraßen ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder LPD) zuständig, für Gemeindestraßen die jeweilige Gemeinde).
Kinderbuch online und an Stützpunkten
Das ÖAMTC-Kinderbuch vermittelt die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr für Kinder und Eltern, inklusive Spielesammlung und Geschichten – eine Möglichkeit zum Download findet sich hier.
Das Kinderbuch ist auch kostenlos an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs erhältlich.
Mögen unsere Kinder sicher in die Schule kommen!
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