(kunid) Wer wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles einen bleibenden Gesundheitsschaden hat und längere Zeit in einer bestimmten Höhe erwerbsgemindert ist, hat Anspruch auf eine Versehrtenrente von der sozialen Unfallversicherung. Doch wie die Zahlen des Hauptverbands der Sozialversicherungs-Träger zeigen, können in der Regel damit alleine mögliche Einkommenseinbußen aufgrund der Erwerbsminderung nicht ausgeglichen werden.
Bei allen gesetzlichen Unfallversicherungs-Trägern waren 2016 fast 6,34 Millionen selbstständig Beschäftigte, unselbstständig Erwerbstätige, Bauern, öffentlich Bedienstete sowie Schüler und Studenten pflichtversichert. Im Jahr zuvor waren es noch 72.980 gesetzlich Unfallversicherte weniger, wie aus dem „Handbuch der österreichischen Sozialversicherung – 2017“ des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger hervorgeht.
Die soziale (gesetzliche) Unfallversicherung hatte letztes Jahr Einnahmen in Höhe von 1.599 Millionen Euro und damit 2,4 Prozent mehr als 2015. Der Großteil davon, nämlich 99,6 Prozent beziehungsweise 1.545 Millionen Euro (plus 3,0 Prozent), waren Beiträge für Versicherte. Gestiegen sind jedoch auch die Ausgaben und zwar um 2,7 Prozent auf insgesamt 1.648 Millionen Euro. Rund 86,2 Prozent davon beziehungsweise 1.421 Millionen Euro waren Versicherungsleistungen, 2,8 Prozent mehr als noch in 2015. Damit wurden 49 Millionen Euro mehr ausgegeben als eingenommen.
Mehr gesetzlich Unfallversicherte
Alleine bei der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA) waren in 2016 4,93 Millionen Personen versichert, rund 70.800 mehr als im Vorjahr. Davon waren rund 3,47 Millionen Unselbständige versichert und damit über 57.000 Personen mehr als in 2015. Bei den ebenfalls in der AUVA versicherten Selbständigen gab es einen Zuwachs von 6.900 Personen auf insgesamt 1,45 Millionen Versicherten.
Auch Schüler und Studenten sind in der AUVA unfallversichert; ihre Zahl stieg um 9.000 Kinder und junge Erwachsene auf fast 1,42 Millionen Versicherte in 2016. Seit dem Jahr 2010 besteht auch für Kinderkartenkinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht ein gesetzlicher Unfallschutz. Außerdem ist die Anzahl der in der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) unfallversicherten Beamte der ÖBB und Bedienstete der Eisenbahnen sowie der Wiener Verkehrsbetriebe um fast 1.700 auf über 64.700 Personen gestiegen.
Die Anzahl der in der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) versicherten Beamten und Vertragsbediensteten des Bundes, der Länder und Gemeinden nahm ebenfalls zu, und zwar um etwa 8.800 Menschen auf insgesamt knapp 420.100 Personen. Einzig bei der Anzahl der in der Sozialversicherungs-Anstalt der Bauern (SVB) versicherten selbständig tätigen Land- und Forstwirte sowie deren mitarbeitenden Angehörigen gab es von 2015 auf 2016 einen Rückgang von nicht ganz 8.300 Personen auf insgesamt 924.900 Versicherte.
Wann ein Anspruch auf eine Versehrtenrente besteht
Die Leistungen der sozialen Unfallversicherung bei einer anerkannten Berufskrankheit sind gesetzlich geregelt. So zahlt die AUVA unter anderem für Heilbehandlungen und Rehabilitationen, wenn der Versicherte infolge einer aufgetretenen Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles behandelt werden muss. Der Versicherte kann zudem Anspruch auf eine Versehrtenrente haben, wenn seine Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalles mindestens drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die sogenannte Vollrente zwei Drittel der Bemessungsgrundlage. Bei einer Erwerbsfähigkeit ab 20 bis unter 100 Prozent bekommt der Versicherte eine Teilrente. Die Höhe berechnet sich aus jenem Teil der Vollrente, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50 Prozent gibt es zur Teilrente – oder bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung zur Vollrente – zudem eine Zusatzrente, was insgesamt als Schwerstversehrtenrente bezeichnet wird.
Als Bemessungsgrundlage gilt in der Regel die Summe der monatlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelte im letzten Jahr vor Eintritt des Versicherungsfalles. Für gewerblich und freiberuflich selbstständige Unternehmer sowie Bauern ist diese Bemessungsgrundlage ein fixer Wert und beträgt für 2017 19.755,90 Euro, sofern keine Höherversicherung beantragt wurde.
Weniger Renten, dennoch steigen die Ausgaben dafür
Die Anzahl der Renten wie Versehrten-, Witwen- und Waisenrenten, die von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, ist von 98.947 in 2015 auf 97.695 in 2016 um 1,3 Prozent zurückgegangen. Allerdings ist die durchschnittliche Rentenhöhe von 432 Euro auf 440 Euro um 1,9 Prozent angestiegen, was die Ausgabensteigerung der Renten trotz der sinkenden Rentenzahl erklärt. Der Rentenstand setzte sich letztes Jahr wie folgt zusammen: 83.458 Versehrtenrenten, 11.980 Witwen- und Witwerrenten, acht Eltern- oder Geschwisterrenten sowie 2.249 Waisenrenten.
Die Höhe der monatlichen Hinterbliebenenrente betrug im Durchschnitt 684 Euro bei der Witwen- oder Witwerrente, 439 Euro bei der Waisenrente und 450 Euro für die Eltern- oder Geschwisterrente.
Die meisten Versehrtenrenten liegen bei 300 Euro
Die meisten Bezieher einer Versehrtenrente, nämlich 89,1 Prozent beziehungsweise 74.391 Personen, erhielten eine Teilrente wegen einer 20- bis 49-prozentigen Erwerbsminderung. Die durchschnittliche Höhe dieser Versehrtenrente belief sich auf 306 Euro monatlich. Eine monatliche Teilrente wegen einer 50- bis 99-prozentigen Erwerbsminderung, die im Durchschnitt 987 Euro betrug, entfiel auf rund 6.779 Renten und somit auf 8,1 Prozent aller Versehrtenrenten.
Die durchschnittliche Höhe der Vollrente, die bei einem 100-prozentigen Verlust der Erwerbsfähigkeit zuerkannt wurde, betrug letztes Jahr 1.932 Euro. 2,7 Prozent aller Versehrtenrenten und damit 2.288 Renten waren Vollrenten.
Die Versehrtenrente der gesetzlichen Unfallversicherung reicht oftmals nicht aus, die Einkommenslücke zum bisherigen Aktiveinkommen und die durch das gesundheitliche Leiden zusätzlich anfallenden Kosten und Ausgaben auszugleichen. Arbeitnehmer bekommen zum Beispiel bei einer Erwerbsminderung von 40 Prozent eine Teilrente in Höhe von 26,66 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Rundumschutz
Zudem gibt es derartige Leistungen nur, wenn der gesetzliche Schutz greift, also wenn ein Zusammenhang zwischen der Krankheit oder des Unfalles, der zur Erwerbsminderung geführt hat, und einer beruflichen oder sonstigen versicherten Tätigkeit steht. Für Unfälle in der Freizeit oder Krankheiten, die keine Berufskrankheiten sind, aber auch für bestimmte Personengruppen wie Hausfrauen und -männer sowie Babys und Kleinkinder besteht demnach kein gesetzlicher Unfallschutz.
Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Schutz abzudecken. Beispielsweise greift eine private Unfallversicherung im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Außerdem kann die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall individuell passend gewählt werden.
Eine Einkommensabsicherung für den Fall, dass nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhaft kein Beruf mehr ausgeübt werden kann, ist mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich.
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