(kunid) Ende letzten Jahres erhielten mehr als 84.000 Bürger hierzulande eine Versehrtenrente, weil sie während der Berufsausübung oder der Ausbildung so schwer verunfallten, dass sie nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind. Betrachtet man die Neuzugänge bei den Versehrtenrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung, so dominiert eine Gruppe deutlich: Nach Altersgruppen waren die 50- bis 59-Jährigen – unabhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit – die zahlenmäßig größte.
Insgesamt 84.338 Versehrtenrenten sind nach Angaben des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger im Dezember 2015 von der gesetzlichen Unfallversicherung ausbezahlt worden. Grundsätzlich leistet die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen, die sich während einer Tätigkeit, welche im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung steht, ereignen, oder die auf dem direkten Hin- beziehungsweise Heimweg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte passieren.
Anspruch auf eine Versehrtenrente haben Personen, die bei einem durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckten Unfall so schwer verletzt wurden, dass ihre Erwerbsfähigkeit unter anderem über drei Monate nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Sie soll helfen, den durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingten Einkommensausfall und die Mehrbelastung durch die Behinderung auszugleichen.
Die durchschnittliche Rentenhöhe
Die durchschnittliche Höhe der Versehrtenrenten im Dezember 2015 belief sich auf 397 Euro. Liegt die Erwerbsminderung zwischen 20 bis unter 100 Prozent, bekommt der Versicherte eine Teilrente. Die Höhe berechnet sich aus jenem Teil der Vollrente, der dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50 Prozent gibt es zur Teilrente – oder bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung zur Vollrente – zudem eine Zusatzrente, was insgesamt als Schwerstversehrtenrente bezeichnet wird.
Bei den Teilrenten, die bei Minderung der Erwerbsfähigkeit bis 49 Prozent gezahlt werden, lag der Durchschnitt nur bei 299 Euro. Angehörige dieser Gruppe sind laut Hauptverband meist weiter berufstätig. In der Gruppe der Teilrenten, die bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 bis 99 Prozent gezahlt werden, betrug die durchschnittliche Rentenhöhe 967 Euro. Bei Vollrenten – also gänzlicher Erwerbsunfähigkeit – schließlich waren es 1.909 Euro.
Wie sich die Renten nach Alter und Grad der Minderung aufteilen
An Neuzugängen in der Versehrtenrente registrierte die gesetzliche Unfallversicherung laut aktuellem Bericht im Jahr 2015 insgesamt 6.987. Der Hauptverband schlüsselt in der Statistik auch detailliert auf, welche Altersgruppen wie stark von welchem Grad der Erwerbsminderung betroffen sind.
Die relativ größte Gruppe in dieser Tabelle bilden jene 50- bis 59-Jährigen, die eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit um 20 bis 24 Prozent aufweisen – insgesamt waren es 1.911 Betroffene. Dahinter folgen 1.508 40- bis 49-Jährige mit derselben Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Vergleichsweise hohe Zahlen an Neuzugängen gab es auch bei jenen 30- bis 39-Jährigen sowie jenen 20- bis 29-Jährigen, denen ebenso eine 20- bis 24-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit zuerkannt wurde.
Die Gruppen „20 bis 24 Prozent“ und „50 bis 59 Jahre“ dominieren
Generell – also ungeachtet des Alters – ist die Gruppe mit einer Minderung um 20 bis 24 Prozent die mit Abstand größte: 5.733 Personen oder 82 Prozent aller Neuzugänge entfallen auf diese Kategorie. Zweitgrößte ist jene der Vollrenten mit 388 Neuzugängen. Betrachtet man die Altersgruppen – unabhängig vom Grad der Erwerbsunfähigkeit –, so gab es bei den 50- bis 59-Jährigen die meisten Neuzugänge mit 2.361 Betroffenen oder 33,8 Prozent aller Neuzugänge, bei den 40- bis 49-Jährigen waren es 1.806 Betroffene (25,8 Prozent aller Neuzugänge).
Doch schon bei den 15- bis 19-Jährigen gab es schwere Arbeits- oder Wegeunfälle, die in 150 Fällen zu einer 20- bis 69-prozentigen, in einem Fall zu einer 80- bis 90-prozentigen und in sechs Fällen zu einer 100-prozentigen Erwerbsminderung führten.
Von den 20- bis 29-Jährigen verunfallten 935 Personen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit so schwer, dass sie in 2015 erstmalig Anspruch auf eine Versehrtenrente hatten – davon waren 45 überhaupt nicht mehr erwerbsfähig. Bei den 30- bis 39-Jährigen gab es 1.143 Personen, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall in 2015 zum ersten Mal eine Versehrtenrente bekamen, davon erhielten 61 Betroffene eine Vollrente. 585 Personen ab 60 Jahren wurde letztes Jahr erstmalig eine Versehrtenrente zugesprochen, 83 Betroffenen wegen einer 100-prozentigen Erwerbsminderung.
Einkommensschutz für den Fall der Fälle
Wie die Daten zeigen, besteht in jedem Alter das Risiko, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden. Doch selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung leistet, sind dadurch in der Regel nicht die kompletten Einkommenseinbußen, die durch eine Erwerbsminderung entstehen, abgedeckt. Zudem können nicht nur Arbeitsunfälle, sondern auch Unfälle in der Freizeit, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt werden, zu einer Erwerbsminderung führen.
Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Schutz abzudecken. Beispielsweise greift eine private Unfallversicherung im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Außerdem kann die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall individuell passend gewählt werden.
Eine Einkommensabsicherung für den Fall, dass nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhaft kein Beruf mehr ausgeübt werden kann, ist mit einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung möglich.
Fragen? – Treten Sie mit uns in Kontakt!