01.11.2016

Riskante Jahreszeit für Hauseigentümer

(kunid) Prinzipiell ist ein Immobilienbesitzer gesetzlich verpflichtet, verschneite, vereiste oder verschmutzte Gehwege rund um sein Haus zu räumen oder zu streuen. Hält sich ein Hauseigentümer nicht daran, und verunfallt jemand deswegen, kann es für den Betreffenden teuer werden.

Hausbesitzer beziehungsweise Grundstückseigentümer haben gemäß Paragraf 93 Straßenverkehrsordnung eine Räum- und Streupflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass die Wege und Stiegenanlagen in der Regel zwischen sechs und 22 Uhr von Schnee und sonstigen Verunreinigungen wie Laub gesäubert und bei Eis- und Schneeglätte durch Streuen risikofrei begehbar sind.

Anderenfalls haften sie für Schäden, die beispielsweise Passanten dadurch erleiden, dass sie auf den glatten oder rutschigen Gehwegen ausrutschen.

Wenn der Gehweg zur Unfallfalle wird

Bricht sich beispielsweise ein Fußgänger ein Bein, weil er auf einem vereisten Gehweg ausrutscht, muss derjenige, der die Räum- und Streupflicht vernachlässigt hat, unter anderem für die medizinischen Behandlungskosten und den unfallbedingten Verdienstausfall aufkommen. Unter Umständen kann der Verunfallte zudem auch Schmerzensgeld-Forderungen an ihn stellen. Führt ein solcher Unfall zu einer dauerhaften Gesundheitsschädigung, sind auch weitere Schadensforderungen wie ein möglicher Einkommensausfall des Verunfallten denkbar.

Hausbesitzer sollten daher prinzipiell eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Polizze haben. Für Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses reicht in der Regel eine Eigenheim-Polizze, sofern hier die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung inkludiert ist.

Eine entsprechende Haftpflichtpolizze übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatz- und Schmerzenzgeld-Forderungen Dritter, wenn die Räum- und Streupflicht verletzt wurde, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. Allerdings entbindet eine solche Polizze den Hauseigentümer nicht von der Räum- und Streupflicht. Grundsätzlich ist es daher wichtig, rechtzeitig die notwendige Ausrüstung für das Räumen und Streuen, wie Straßenbesen, Schneeschaufel und Streumaterial, griffbereit zu platzieren, um herabgefallenes Laub, Glatteis oder Schnee auf den Wegen zeitnah zu entfernen.


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