Veröffentlicht: 21. Oktober 2026 · Quelle: VersicherungsJournal.at – redaktionell bearbeitet von POINTNER finanz
(kunid) Seit Beginn des E-Scooter-Booms hat sich die Zahl der Verletzten in Österreich beinahe verneunfacht. Beobachtungen und Befragungen des KFV zeigen zugleich deutliche Mängel bei Ausstattung, Helmtragen und Wissen über die geltenden Regeln.
2019 mussten rund 1.200 Menschen nach E-Scooter-Unfällen im Spital behandelt werden. 2025 waren es bereits rund 10.200. Sechs Menschen kamen im vergangenen Jahr bei E-Scooter-Unfällen im Straßenverkehr ums Leben, 2026 waren es bis Mitte Oktober mindestens fünf.
Der starke Anstieg fällt in eine Zeit, in der E-Scooter für viele zum selbstverständlichen Verkehrsmittel geworden sind. Umso wichtiger sind sichere Fahrzeuge und ein möglichst gutes Wissen über die Regeln.
Fast jeder zweite Scooter mit Mängeln
Bei Verkehrsbeobachtungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit entsprach fast jeder zweite private E-Scooter nicht vollständig den gesetzlichen Ausstattungsvorschriften. 33 Prozent hatten keine Blinker, 23 Prozent nicht alle vorgeschriebenen Reflektoren und elf Prozent keine Glocke oder Hupe.
Auch beim Verhalten zeigen sich deutliche Defizite. 83 Prozent der beobachteten Fahrer trugen keinen Helm. Besonders problematisch: Bei den unter 16-Jährigen, für die Helmpflicht gilt, waren 70 Prozent ohne Helm unterwegs. Zwölf Prozent transportierten Taschen oder andere Gegenstände am Lenker oder auf dem Trittbrett, acht Prozent fuhren zu zweit oder vereinzelt sogar zu dritt.
Viele Regeln sind kaum bekannt
Eine repräsentative Befragung von 1.210 E-Scooter-Fahrern im Alter von 14 bis 75 Jahren zeigt große Wissenslücken. 76 Prozent kannten die Altersgrenze für die Helmpflicht nicht, 63 Prozent wussten nicht über die zulässige Höchstleistung von 600 Watt Bescheid. 56 Prozent kannten das seit 1. Mai geltende Alkohollimit von 0,5 Promille nicht, 44 Prozent nicht die erlaubte Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h.
Auch andere Regeln sind vielen nicht geläufig. Jeder Fünfte glaubte irrtümlich, mit dem E-Scooter auf Gehwegen oder Gehsteigen fahren zu dürfen. 13 Prozent wussten nicht, dass keine zweite Person mitgenommen werden darf.
Mehr Sicherheit gefordert
Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, fordert unter anderem eine Senkung der erlaubten Bauartgeschwindigkeit von 25 auf 20 km/h sowie zwei voneinander unabhängige Bremsen. Derzeit ist gesetzlich nur eine wirksame Bremsvorrichtung vorgeschrieben.
Daneben plädiert das KFV für bessere Aufklärung und eine verbesserte Radinfrastruktur. Entscheidend bleibt aber auch das Verhalten der Fahrer selbst. Vor Kreuzungen, in Fußgängerzonen und bei unübersichtlichen Situationen sollte die Geschwindigkeit deutlich reduziert und stets an die jeweilige Verkehrslage angepasst werden.
Endet eine Fahrt trotzdem im Spital, bleibt die Kostenfrage: Passiert der Unfall in der Freizeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Für bleibende Folgen sorgt eine private Unfallversicherung vor, die bei dauernder Invalidität eine Kapitalleistung zahlt.
Lesetipp: Privat- & Sporthaftpflichtversicherung — für den Fall, dass man selbst jemanden verletzt, und warum dieser Schutz oft schon in der Haushaltsversicherung steckt.

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