Viele E-Scooter in Österreich nicht erlaubt

Veröffentlicht: 14. September 2026 · Quelle: VersicherungsJournal.at – redaktionell bearbeitet von POINTNER finanz

(kunid) Wer einen E-Scooter im Handel oder im Internet kauft, dürfte normalerweise davon ausgehen, ihn auch legal verwenden zu können. In Österreich ist das allerdings keineswegs sicher: Alle zehn Modelle eines aktuellen Tests des ÖAMTC und seiner Partnerorganisationen überschritten die hierzulande zulässige Höchstleistung.

Für E-Scooter gelten in Österreich klare Grenzen: Die Bauartgeschwindigkeit darf höchstens 25 km/h betragen, die maximale Leistung 600 Watt. Gerade bei der Leistung liegt jedoch das Problem. Während in Deutschland die Nenndauerleistung des Motors maßgeblich ist, darf ein E-Scooter in Österreich laut ÖAMTC zu keinem Zeitpunkt mehr als 600 Watt abgeben – auch nicht kurzfristig, etwa beim Anfahren.

„Uns erreichen immer häufiger Anfragen, in denen wir um Klarstellung gebeten werden, ob bestimmte Roller in Österreich erlaubt sind – meist geht es um die Differenzierung zwischen Höchst- und Dauerleistung“, erklärt ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf. Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen innerhalb Europas und teilweise wenig eindeutige Herstellerangaben erschweren die Orientierung zusätzlich.

Zehn von zehn Modellen überschreiten Leistungsgrenze

Wie relevant das Problem ist, zeigt der aktuelle Test des Mobilitätsclubs. Bei allen zehn untersuchten E-Scootern lag die maximale Motorleistung über den in Österreich erlaubten 600 Watt. Bei den meisten Modellen geben die Hersteller sogar maximale Leistungen von rund 1.000 Watt oder mehr an. Obwohl die Scooter problemlos erhältlich sind und auf 25 km/h begrenzt sein können, dürfen sie damit nach derzeitiger Rechtslage in Österreich nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden.

„Dass zehn von zehn Testkandidaten an der österreichischen Leistungsgrenze scheitern, legt nahe, dass es sich um keine Einzelfälle handelt“, sagt Wolf. Der ÖAMTC vermutet daher, dass zahlreiche E-Scooter auf Österreichs Straßen unterwegs sind, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen. Offizielle Zahlen gibt es aufgrund der fehlenden Zulassungspflicht nicht.

ÖAMTC fordert Überprüfung der Regeln

Der Mobilitätsclub spricht sich deshalb dafür aus, die österreichische Leistungsgrenze zu überprüfen und die unterschiedlichen Interessen von Verkehrssicherheit, Konsumentenschutz, Handel und Herstellern an einen Tisch zu bringen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h steht für den ÖAMTC dabei nicht zur Diskussion.

Klärungsbedarf sieht der Club hingegen bei der Frage, ob eine kurzfristig höhere Motorleistung tatsächlich dazu führen sollte, dass ein Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf. Als mögliche Alternative nennt der ÖAMTC die in Deutschland maßgebliche Nenndauerleistung. Im Zuge einer Neuregelung könnte aus Sicht des Clubs auch eine Helmpflicht erneut diskutiert werden.

Vor dem Kauf genau auf die Leistung achten

Bis zu einer möglichen Änderung der gesetzlichen Vorgaben sollten Käufer genau prüfen, welche maximale Leistung ein E-Scooter tatsächlich erreicht. Die Beschränkung auf 25 km/h allein reicht nicht aus, damit ein Modell in Österreich legal auf öffentlichen Straßen gefahren werden darf.

Das kann auch finanzielle Folgen haben: Wird erst bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall festgestellt, dass der Scooter die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, drohen laut ÖAMTC neben Verwaltungsstrafen auch haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme. Im schlimmsten Fall können Schadenersatz- oder Regressforderungen entstehen.

VersicherungsJournal Kundeninformationsdienst

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