(kunid) Waschmaschine und GeschirrspĂŒler gehören zur Standardeinrichtung in den meisten Haushalten. Wer damit leichtfertig umgeht, riskiert unter UmstĂ€nden den Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
In mehreren Gerichtverfahren kamen die Richter zu dem Urteil: Wer ein GerĂ€t laufen lĂ€sst und dabei nicht regelmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft, ob es funktioniert â was unmöglich ist, wenn man sich nicht zu Hause aufhĂ€lt â handelt grob fahrlĂ€ssig. Das kann teuer werden, was die eigene Wohnungseinrichtung betrifft.
Gedeckt sind oft nur SchÀden des Nachbarn
Wenn in der Wohnung des Nachbarn Wasser eindringt oder das nicht ausgeschaltete BĂŒgeleisen ĂŒberhitzt und einen Brand auslöst, ĂŒbernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn auch dann, wenn er grob fahrlĂ€ssig verursacht wurde.
Bei Ihrem eigenen Haushalt ist der Ersatz des Schadens aber unter UmstÀnden gefÀhrdet, denn die Versicherung kann je nach dem Schweregrad der FahrlÀssigkeit ihre Leistungen auf einen eingeschrÀnkten Umfang reduzieren.
Einige Versicherer verzichten in der Hausrat- und WohngebĂ€udeversicherung allerdings auf den sogenannten Einwand der groben FahrlĂ€ssigkeit â es zahlt sich also aus, die Police von einem Fachmann prĂŒfen zu lassen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, noch ehe ein Schaden eingetreten ist.
So kann man SchÀden vorbeugen
Noch besser ist es natĂŒrlich, alles zu unternehmen, damit es gar keinen Versicherungsschaden gibt. Die moderne Technik bietet bei HaushaltsgerĂ€ten hier etliche Möglichkeiten.
âą Bei Waschmaschine und GeschirrspĂŒler sollte man das GerĂ€t nötigenfalls aufbessern und einen Aquastopp anbringen.
âą Den Wasserhahn an der Waschmaschine muss man nach Benutzung wieder abdrehen
âą Es empfiehlt sich, die GerĂ€te regelmĂ€Ăig prĂŒfen und dabei besonders auf verschleiĂanfĂ€llige Teile wie zum Beispiel SchlĂ€uche zu achten.
⹠Wenn Reparaturen notwendig sind, wenden Sie sich an einen Profi. Do-it-yourself-Versuche können mit herben und kostspieligen EnttÀuschungen enden.
⹠Lassen Sie allfÀllige SchÀden umgehend beheben, jede Wartezeit macht die Sache noch schlimmer.
Generell gilt: Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, SchÀden so gering wie möglich zu halten. Wenn doch etwas passiert, sollten Sie es so schnell wie möglicher der Versicherung melden.
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