(kunid) Im vergangenen Jahr unternahmen die Österreicher laut Statistik Austria 25,29 Millionen Reisen ins In- und Ausland mit mindestens einer Übernachtung. Davon waren 22,23 Mio. Urlaubsreisen und 3,06 Mio. Geschäftsreisen.
Für den Fall, dass man im Ausland krank wird, verlässt man sich dabei üblicherweise auf den Schutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder auf die Reise-Deckung der Kreditkarte.
Dazu der Präsident des Österreichischen Versicherungsmaklerrings (ÖVM) Mag. Alexander Gimborn: „Prüfen Sie unbedingt vor Antritt der Reise Ihren Kreditkarten-Vertrag. Der Schutz ist zuallermeist nicht annähernd bedarfsorientiert. So sind beispielsweise Angehörige oft nicht versichert und die Leistung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.“
Welche Behandlungskosten deckt die österreichische Sozialversicherung?
Für Behandlungen in EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz gilt die EKVK, die von der österreichischen Sozialversicherung ausgestellt wird.
Mit dieser Karte haben Versicherte und deren Angehörige Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im Ausland, die in der Regel nach den gleichen Konditionen wie im Inland abgerechnet werden.
Dies gilt für niedergelassene Vertragsärzte sowie öffentliche Krankenanstalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckung und die genauen Bedingungen je nach Land und Situation variieren können. Bilaterale Abkommen erweitern diesen Schutz für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Nordmazedonien und in der Türkei.
Wenig bis keine Deckung in privaten Einrichtungen
Bei Inanspruchnahme privater Krankeneinrichtungen im EU-Raum werden die Kosten vom österreichischen Sozialversicherungsträger nicht oder nur minimal übernommen! In Italien etwa sind mehr als 50 % aller Spitäler private Krankenhausbetreiber.
Ein aktuelles Beispiel: In Italien ist ein Österreicher über eine Stufe gestürzt und hat einen Trümmerbruch an der Schulter erlitten: Die Kosten des privaten Betreibers: 15.400 Euro. Die ÖGK hat davon ca. 500 Euro übernommen.
Ein Tag Intensivmedizin (auch in Südtirol) würde etwa 15.000 bis 20.000 Euro pro Tag kosten.
Dienstgeber-Haftung für Behandlungskosten bei Auslandsentsendung
Entsendet ein Unternehmen seine Mitarbeiter ins Ausland, kann die Haftung für das Unternehmen schnell existenzbedrohend werden.
Gemäß §130 ASVG hat der Dienstnehmer einen direkten Anspruch auf Leistungserbringung durch den Dienstgeber, sofern kein Sozialversicherungsschutz besteht. In öffentlichen Spitälern innerhalb oben erwähnter Gebiete besteht Sozialversicherungsschutz, in allen anderen Ländern oder in privaten Spitälern besteht nur Kostendeckung durch die ÖGK von etwa 250 Euro pro Tag. Keine Kostendeckung besteht für die Rückholung!
Wenn sich nun der Arbeitgeber in Sicherheit wähnt, da der Arbeitnehmer vielleicht eine private Auslandskrankenversicherung, eine Reiseversicherung, ja sogar eine Kfz-Kaskoversicherung gezeichnet hat, entlastet dies den Dienstgeber keinesfalls.
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass der Versicherer nach Erbringung seiner Leistung berechtigt ist, die Forderungen seinerseits beim Dienstgeber geltend zu machen.
POINTNER finanz … Ihr Versicherungsmakler in Ried im Innkreis
Fragen? – Treten Sie mit uns in Kontakt!