16.10.2019

Wildunfälle: alle 7 Minuten kommt es auf Österreichs Straßen zu einem Unfall

(kunid) Ungefähr alle sieben Minuten kollidiert in Österreich ein Fahrzeug mit einem Tier. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) und der österreichische Versicherungsverband VVO raten daher, in Wildwechselzonen besonders achtsam zu sein und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Wildunfälle sind hierzulande eine unterschätzte Gefahr auf unseren Straßen.

418 Personen haben sich im Vorjahr tatsächlich bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier verletzt, zwei Oberösterreicher und zwei Niederösterreicher verunglückten tödlich.

„Insgesamt ist die Zahl der Wildunfälle mit Personenschaden in Österreich von 276 Unfällen im Jahr 2017 auf 377 Unfälle im Jahr 2018 angestiegen. Damit hat sich die Zahl der folgenschweren Wildunfälle gegenüber dem Vorjahr um rund 37 % deutlich erhöht“, so der österreichische Versicherungsverband VVO.

Hinzu kommen zahlreiche weitere Unfälle mit Wildtieren, bei denen zwar keine Personen verletzt, jedoch die Wildtiere zu Schaden kamen und das Unfallauto stark beschädigt wurde.

Wenn aus Hirschen Elefanten werden

Rund 74.000 Wildtiere – darunter mehr als 12.000 Jungtiere – haben in der Saison 2017/2018 die Kollision mit einem Fahrzeug nicht überlebt. Das bedeutet, dass es auf Österreichs Straßen etwa alle sieben Minuten zu einem Wildunfall kommt.

„Die bei einem Wildunfall wirkenden Kräfte sind enorm: Die Wucht, mit der ein Rothirsch bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf eine Windschutzscheibe prallt, entspricht in etwa der Masse eines ausgewachsenen Elefanten – fünf Tonnen“, erklärt Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV).

In Zonen, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ markiert sind, sollte das Tempo daher unbedingt reduziert und die Wachsamkeit weiter gesteigert werden.  Besonders riskant für einen Wildunfall sind die Dämmerung sowie die Nachtstunden: In der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr Früh ereignen sich besonders viele Wildunfälle.

Junge, männliche Lenker besonders häufig betroffen

Statistische Detailauswertungen des KFV zeigen, dass sich 9 von 10 Wildunfällen mit Personenschaden im Freiland ereignen.

Auffällig ist der hohe Anteil junger männlicher Lenker am Wildunfallgeschehen: Im Durchschnitt der letzten Jahre sind 68 % der verunglückten Personen männlich, 42 % aller Verunglückten waren zum Unfallzeitpunkt zwischen 15 und 24 Jahre alt.

Zurückführen lässt sich dieser hohe Anteil der jungen Lenker auf geringe Fahrerfahrung, gepaart mit hohem Tempo. Dass viele Lenker generell nicht gänzlich für einen Wildunfall gewappnet sind, zeigt eine Untersuchung des KFV: 8 von 10 Lenkern erwarten Wildtiere unbewusst nur vom rechten Straßenrand kommend.

Tatsächlich queren Wildtiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten. Daher sollten – ganz besonders in Wildwechselzonen – immer die gesamte Fahrbahn und beide Straßenränder im Auge behalten werden.

Wie können Wildunfälle verhindert werden?

Die effektivste Maßnahme, um einem Wildunfall vorzubeugen, ist die entsprechende Anpassung der Fahrgeschwindigkeit in Wildwechselzonen.

Wenn tatsächlich ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, sollte zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden.

Zudem ist beim Kauf eines neuen Fahrzeugs der Einbau entsprechender Assistenzsysteme anzudenken, die Fahrer rechtzeitig auch bei Dunkelheit auf Wildtiere aufmerksam machen und so zu einer rechtzeitigen Geschwindigkeitsanpassung beitragen oder sogar zum Halten des Fahrzeugs führen können.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, so muss stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden.

Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, denn ein solches ist weitaus riskanter als ein Zusammenstoß mit dem Tier.

Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht.

Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann. Seien Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs – und achten Sie auf mögliche Wildwechsel.


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