(kunid) Neben dem Rauchen ab 18 Jahren, der vorgeschriebenen Registrierung von Wertkartenhandys oder der teilweisen Wiedereinführung von Ziffernnoten in der Volkschule (ab dem Herbst) gibt es im neuen Jahr auch neue gesetzliche Regelungen, die Ihre Finanzen betreffen könnten.
Finden Sie im Folgenden die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr.
Familienbonus
Zu allererst steht natürlich der sogenannte „Familienbonus“ – eine Steuersenkung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr bei entsprechendem Einkommen.
Mehr als 880.000 Haushalte können den Bonus zumindest teilweise ausschöpfen. Weitere 107.400 Haushalte können den Kindermehrbetrag von 250 Euro beantragen.
Letzteres betrifft vor allem geringverdienende Alleinverdiener- und Alleinerzieher. Für volljährige Studenten (für die Familienbeihilfe bezogen wird) gibt es einen verringerten Kinderbonusabsetzbetrag von 500 Euro pro Kind und pro Jahr.
Weniger Familienbeihilfe
Für im Ausland lebende Kinder von in Österreich Beschäftigten wird es im Regelfall hingegen Kürzungen geben. Die Familienbeihilfe wird an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land angepasst.
Vor allem Kinder von Ungarn, Slowaken, Rumänen oder Bulgaren werden die – in Europa aktuell umstrittene – sogenannte Indexierung spüren; umgekehrt ist es bei jenen Österreichern, deren Kinder etwa in Schweden, Dänemark oder Luxemburg, also Staaten mit höheren Lebenserhaltungskosten, leben.
Weitere verbesserte Services ab Mitte des Jahres betreffen laut Finanzministerium die Ermöglichung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Abgabenschulden, die Einrichtung einer einheitlichen Forschungsförderungsdatenbank sowie eine angekündigte Verwaltungsvereinfachung für Menschen mit Behinderung.
Pensionserhöhung
Für das Jahr 2019 erfolgt, abhängig vom monatlichen Gesamtpensionseinkommen (brutto), übrigens eine abgestufte Pensionserhöhung: Kleine Pensionen bis zu 1.115 Euro werden um 2,6 % angehoben, große ab 3.402,01 Euro um einen Fixbetrag von 68 Euro.
Steuerliche Änderungen
Von der Indexierung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages, des Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Familienbonus Plus über die Modernisierung des Verfahrens zur Erstattung österreichischer Quellensteuern bis hin zur Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen sind im Bereich Steuern in Summe zwölf Änderungen eingeführt worden, die allesamt ab 1. Jänner 2019 gelten.
Finanz- und Kapitalmarkt
Reformen gibt es heuer auch im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Und an der Börse wird es in Bezug auf das Aktiengesetz und Aktionärsrechte Änderungen geben.
Weitere Optimierungen sind bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Prospekt-Verordnung von der Bundesregierung vorgesehen.
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