05.12.2018

Mögliche Regressforderungen bei Sommerreifen

(kunid) Trotz Kälteeinbruch in der Vorwoche sind auf Österreichs Straßen immer noch Autos mit Sommerreifen unterwegs. Dabei gilt seit einem Monat die Winterreifenpflicht. Versicherungstechnisch kann das bei einem Unfall zu großen Schwierigkeiten führen.

Der Gesetzgeber schreibt vor: Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis in Österreich nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.

Alternativ zu Winterreifen ist es auch zulässig, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zu verwenden – jedoch nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

Die Winterreifenpflicht wurde übrigens nicht nur für Pkw beschlossen sondern auch auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau (sogenannte Microcars) ausgedehnt.

Vor allem in der Stadt

Nichtsdestoweniger sieht man vor allem auch im städtischen Bereich immer noch das eine oder andere Auto mit Sommerreifen herumfahren.

Das ist aber grundunvernünftig, denn die Winterreifenpflicht kann bei einem Unfall in direktem Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung stehen.

Versicherer prüfen genau

Wenn tatsächlich ein Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen passiert, prüfen Versicherungen, ob ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Bereifung besteht.

Der simple Grund ist, dass man mit Winterreifen deutlich besser bremsen kann, mehr Gripp in der Kurve hat und so oft in der Lage ist, Unfälle zu vermeiden.

Grundsätzlich muss man zwischen Schäden, die aus der Kfz-Haftpflicht und jenen, die aus der Kfz-Kasko-Versicherung gedeckt sind, unterscheiden. Wie der Name schon sagt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, die bei einem Verschulden für den Schaden an Dritten aufkommen muss.

Mögliche Regressforderungen

Was passiert aber, wenn der Fahrer im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursacht hat? Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden beim Unfallopfer in jedem Fall, auch wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs sind.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Versicherung Regressforderungen an den Versicherungsnehmer stellt und sich so einen Teil oder die gesamte Schadenssumme wieder zurückholt.

Schnee und Kasko

Bei der Kfz-Kaskoversicherung kann der Versicherer eine Leistung verweigern und zwar dann, wenn das Verhalten, das zu dem Unfall geführt hat, grob fahrlässig war.

Ausschlaggebend für den Versicherer sind die Straßenverhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls und die Information, ob der Unfall mit den richtigen Reifen hätte verhindert werden können.

Gibt es einen kausalen Zusammenhang, übernimmt die Versicherung einen Schaden in der Kfz-Kaskoversicherung in der Regel nicht.

Geldstrafen bis zu 5.000 Euro

Dabei nimmt jeder, der die Winterreifenpflicht ignoriert, die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf.

Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei im Extremfall – wie einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder, wenn es zu gesundheitlichen Schäden kommt – Strafen bis zu 5.000 Euro verhängen.

Deshalb: Montieren Sie am besten gleich (so dies noch nicht geschehen ist) Ihre Winterreifen.


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