17.01.2018

Die passende Absicherung für das neue Auto

(kunid) Nach Angaben der Statistik Austria wurden 2017 über 353.000 Pkws in Österreich neu zugelassen, 7,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Preis für ein neues Auto liegt etwa bei rund ein bis drei Jahresgehältern eines Durchschnittsverdieners. Für viele Käufer wäre es daher schmerzlich, wenn sie zum Beispiel nach einem selbst verschuldeten Unfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen müssten oder bei einem Totalschaden nur einen Teil des Kaufpreises erstattet bekämen.

Ein kurzer unaufmerksamer Moment genügt, um einen Unfall zu verursachen. Wer dabei sein Auto beschädigt, muss ohne den passenden Versicherungsschutz für den eigenen Schaden selbst aufkommen. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder der Unfallverursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, beispielsweise, weil er unerkannt flüchtete.

Auch bei einem Schaden durch ein Naturereignis, wie bei einer Überschwemmung oder einem Sturm, bleibt der Pkw-Besitzer auf den Reparaturkosten sitzen, wenn er sich nicht dagegen abgesichert hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nämlich nur für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht hat. Außerdem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab.

Wann eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll ist

Grundsätzlich ist daher für jeden, der ein fabrikneues oder auch teures gebrauchtes Fahrzeug besitzt, oder der nach einem Totalschaden aus finanziellen Gründen kein vergleichbares Fahrzeug kaufen könnte, eine Vollkasko-Versicherung empfehlenswert. Diese leistet nämlich bei Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden. Die Vollkasko leistet aber auch, wenn Dritte das Fahrzeug beschädigen, jedoch nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können.

Zudem sind im Vollkasko-Schutz automatisch auch die in der Teilkasko-Versicherung abgesicherten Risiken wie Beschädigungen durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawine, Schneedruck sowie durch einen Unfall mit Haarwild enthalten.

Zu beachten ist je nach gewähltem Kfz-Kaskotarif, ob und wann bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl entweder der Neuwert oder nur der Wiederbeschaffungswert erstattet wird. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den ein Auto gleicher Art und Güte wie der versicherte Pkw zum Zeitpunkt des Schadens gehabt hätte, also der Marktwert eines gleichartigen Gebrauchtwagens.

Neuwert absichern

Da Neufahrzeuge oft innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent und danach in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr an Wert verlieren, würde eine Marktwerterstattung insbesondere in den ersten zwei bis drei Jahren erhebliche finanzielle Einbußen gegenüber dem Neupreis bedeuten.

Wer einen fabrikneuen Wagen besitzt, sollte daher darauf achten, dass durch die Vollkasko-Versicherung bei einem Totalschaden wenigstens in den ersten Monaten der Erstzulassung der Neuwert erstattet wird. Je nach Vereinbarung wird dann beispielsweise der Neuwert nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls, welcher sich bis zu sechs, zwölf oder 24 Monate nach dem Kauf ereignet, erstattet.

Im Rahmen einer Neuwertentschädigung kann je nach Versicherer auch vereinbart sein, dass bei einem Totalschaden nach dieser Zeit nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern ein zeitabhängiger fester Prozentsatz des Kauf- oder Listenpreises erstattet wird. Je nach Vereinbarung ist es zum Beispiel möglich, dass der Pkw in den ersten sechs oder zwölf Monaten nach der Erstzulassung mit dem Neuwert abgesichert ist und danach bis zum 24. oder sogar 60. Monat zwischen 90 bis 55 Prozent des Kaufpreises bei einem Totalschaden bezahlt werden.


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