15.01.2018

Der beste Unfallschutz für Kinder in der eigenen Wohnung

(kunid) Die meisten Unfallrisiken für Kinder in einer Wohnung sind in der Küche, im Bad und sogar im Kinderzimmer selbst, aber auch in den übrigen Räumen anzutreffen. Viele davon sind jedoch vermeidbar.

Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ereignen sich fast drei Viertel aller Kinderunfälle in den eigenen vier Wänden. Besonders für Säuglinge und Kleinkinder lauern zu Hause zahlreiche Unfallgefahren.

Immer wieder kommt es zum Beispiel vor, dass Babys oder Kleinkinder vom Wickeltisch stürzen oder die Treppe hinunterfallen, kleine Dinge verschlucken und daran ersticken, sich mit heißen Speisen oder Getränken verbrühen, die Hand am Herd verbrennen oder gar in der Badewanne ertrinken. Viele dieser Unfallrisiken sind jedoch vermeidbar.

Gegen Stürze und Stolperfallen

Eltern sollten zum Beispiel beim Wickeln immer eine Hand am Kind halten. Heiße Getränke wie Kaffee oder Tee sowie warme Mahlzeiten sind außer Reichweite eines Kleinkindes zu stellen, um Verbrühungen des Kindes durch ein versehentliches Umkippen der Tasse oder des Tellers zu vermeiden. Tischdecken bergen ebenfalls ein unnötig hohes Unfallrisiko, da kleine Kinder oftmals daran ziehen, und dadurch Dinge, die auf dem Tisch stehen, auf sie fallen könnten.

Babys und Kleinkinder sollten zudem niemals ohne Aufsicht in der Badewanne sitzen gelassen werden, denn kleine Kinder können selbst bei einer geringen Wassertiefe von rund zehn bis 30 Zentimetern ihren Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben und dadurch ertrinken. Gefährliche Stürze können unter anderem durch Treppenschutzgitter an Treppen, spezielle Sicherheitsriegel an Fenstern sowie Schutzgitter an Etagenbetten verhindert werden.

Zudem ist es wichtig, Stolperfallen wie lose an Boden herumliegende Kabel zu vermeiden. Des Weiteren sollten alle Regale und/oder Schränke, an denen sich Kinder hochziehen und diese leicht zum Umfallen bringen könnten, an der Wand oder am Boden verankert sein. Eine Verletzungsgefahr bergen außerdem Möbel mit spitzen Ecken und Kanten. Aber auch Türen ohne Klemmschutz sowie kleine Zwischenräume bei Möbeln bergen die Gefahr, dass sich Kinder die Finger einklemmen.

Gefährliche Lampen im Kinderzimmer

Offenes Feuer wie zum Beispiel brennende Kerzen zählen zu den häufigsten Brandauslösern. Daher gilt es in der Umgebung von Kindern, Zündquellen zu vermeiden, das heißt, offenes Kerzenlicht hat in einem Kinderzimmer nichts verloren.

Aber auch Halogenleuchten können als Nachttisch- oder Kinderschreibtischlampe zur Brandgefahr werden. Sie erreichen eine Oberflächentemperatur von bis zu 400 Grad Celsius und können brennbare Materialien wie Papier oder Stoffe in Brand setzen. Laut Experten haben sichere Lampen für Kinderzimmer nicht mehr als 24 Volt.

In allen Haushalten gehören neben einem Feuerlöscher auch Rauchwarnmelder zu den bedeutendsten Schutzmaßnahmen. Rauchwarnmelder müssen laut Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik in allen Aufenthaltsräumen sowie in Gängen – mit Ausnahme der Küche – installiert werden. Kommt es zu einem Brand, warnt der Rauchmelder frühzeitig mit einem schrillen Alarmton und verschafft damit den Erwachsenen wichtige Zeit, Kinder aus der Gefahrenzone zu retten und die Feuerwehr zu rufen.

Kleine Dinge mit dramatischen Auswirkungen

Um Vergiftungen oder ein Ersticken zu vermeiden, haben verschluckbare Kleingegenstände wie Knöpfe, Heftklammern, Ringe, Münzen, Erbsen, Nüsse, aber auch giftige Pflanzen, Medikamente, Zigaretten, Alkohol und Putzmittel nichts in der Reichweite von Kleinkindern zu suchen. Ein hohes Erstickungsrisiko stellen zudem herumliegende Plastikeinkaufstüten, die ein Kind über den Kopf stülpen könnte, dar. Auch herunterhängende Schnüre, beispielsweise an Vorhängen oder Rollos, können für ein Kind schnell zur Strangulationsfalle werden und sind daher zu vermeiden.

Schutz vor teils tödlichen Stromunfällen bieten Kindersicherungen in jeder Steckdose und das Wegräumen von elektrischen Geräten. Küchengeräte wie Toaster, Mixer, Rührgeräte, Fritteuse, Wasserkocher und Kaffeemaschinen sind umgehend nach Gebrauch am besten so aufzubewahren, dass ein kleines Kind nicht versehentlich ein solches Gerät einschalten und sich daran verletzen oder verbrennen kann.

Um Verletzungen bei Kindern vorzubeugen, sollten auch gefährliche Dinge wie scharfe Messer, Scheren, lange Fleischgabeln oder Fleischklopfer nach dem Gebrauch für Kinder unerreichbar, zum Beispiel in eine gesicherte Schublade weggeräumt werden. Ein hohes Unfallrisiko birgt auch der Küchenherd, daher sollten die Herdplatten mit einem Herdschutzgitter gegen das Herunterziehen der Töpfe gesichert werden. Griffe und Stiele der beim Kochen verwendeten Töpfe und Pfannen sollten zudem nach hinten gedreht werden, damit kleine Kinder nicht daran ziehen können.

Mehr Sicherheit für Kinder

Weitere Expertentipps, Checklisten, Broschüren und Filme, wie sich Kinderunfälle vermeiden lassen, enthalten die KFV-Webportale www.visionzero.at und www.bewusst-sicher-zuhause.at sowie der Webauftritt der deutschen Bundesarbeits-Gemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. Spezielle Erste-Hilfe-Tipps für den Fall, dass sich ein Kind verletzt, enthält das Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (www.gesundheit.gv.at).

Trotz aller Vorsicht kann es jedoch immer – egal ob im oder außer Haus – zu einem Unfall kommen und das betreffende Kind sollte dann zumindest finanziell abgesichert sein. Eine private Vorsorge ist dazu besonders wichtig, da die gesetzliche Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung bei schweren Unfallfolgen wie einer dauerhaften Invalidität den künftigen Lebensunterhalt meist nicht ausreichend absichert. Eine gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Kindern zudem in der Regel nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit dem Schul– oder Kindergartenbesuch stehen.

Die meisten Unglücke ereignen sich jedoch in der Freizeit und da besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Im Gegensatz dazu bietet zum Beispiel eine private Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz. Außerdem ist die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung, die im Invaliditätsfall vom Versicherer gezahlt werden, in einer solchen privaten Versicherungspolizze individuell wählbar.


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