(kunid) Rund 1,4 Millionen Bürger haben einen bestehenden Vertrag für eine sogenannte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Diese Vorsorgeform der Österreicher im Bereich der privaten Altersvorsorge wird vom Staat unter anderem durch einen jährlichen Zuschuss in prozentualer Abhängigkeit zur eingezahlten Prämie je Vertrag gefördert. Der maximale Zuschuss, den der Staat in 2018 zahlt, ist im Vergleich zu den Vorjahren seit 2012 weiter gestiegen.
Wer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist also zum Beispiel jeder, der seinen Wohnsitz in Österreich hat, kann unabhängig seines Einkommens eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) in Anspruch nehmen. Sie wird derzeit in Form von Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds, die die gesetzlich vergebenen Kriterien der PZV einhalten, angeboten. So sind nur Verträge förderberechtigt, bei denen eine Garantie besteht, dass mindestens die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Prämien bis zum Vertragsablauf erhalten bleiben.
Außerdem muss ein solcher Vertrag mindestens zehn Jahre laufen, sofern man bei Vertragsabschluss noch keine 50 Jahre alt ist. Eine vereinbarte Rentenauszahlung erfolgt als lebenslange garantierte Privatpension. Die staatliche Förderung erfolgt durch eine jährliche Zulage in prozentualer Abhängigkeit zur eingezahlten Prämie. Zudem gibt es steuerliche Vergünstigungen.
Steuervergünstigungen
Für PZV-Sparer gibt es nämlich Steuervergünstigungen in der Ansparphase und bei Vertragsablauf. Zum einen werden während der Ansparphase keine Versicherungssteuer auf die eingezahlten Prämien, keine Kapitalertrag– und Vermögenszuwachssteuer auf die Erträge sowie keine Einkommensteuer auf die Rentenauszahlung erhoben.
Das im PZV-Vertrag angesammelte Kapital, die vom Staat gezahlte Förderung und die damit erreichten Erträge sind, wenn eine Rentenzahlung nach Vertragsablauf vereinbart wurde, somit steuerfrei.
Prozentuale …
Die staatliche Förderung in Form der jährlichen Zulage ist ein festgelegter prozentualer Anteil der geleisteten Prämie. „Die staatliche Prämie berechnet sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge, dieser Prozentsatz beträgt seit 2012 mindestens 4,25 Prozent und höchstens 6,75 Prozent. Der jeweils für ein Kalenderjahr festgesetzte Prozentsatz ist von der Entwicklung des Zinsniveaus auf den Kapitalmärkten abhängig und wird analog zur Bausparprämie berechnet“, so die Erklärung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
Laut BMF beträgt der Prozentsatz zur Berechnung der maximalen vom Staat bezahlten Prämie in 2018 4,25 Prozent und bleibt damit seit dem Jahr 2012 gleich. Im Detail setzt sich die Förderhöhe gemäß Paragraf 108g EStG (Einkommensteuergesetz) aus 2,75 Prozent zuzüglich des ermittelten Prozentsatzes für die staatliche Bausparprämie, die auch in diesem Jahr weiterhin bei 1,5 Prozent liegt, zusammen. Konkret zahlt der Staat für 2018 somit 4,25 Prozent der vom Versicherungskunden eingezahlten Jahresprämie zusätzlich in den Vertrag als Zulage mit ein.
… und maximale Förderhöhe
Gefördert wird dabei höchstens eine Jahresprämie von maximal 1,53 Prozent des 36-Fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen – 2017 lag die Höchstbeitragsgrundlage bei 4.980,00 Euro, seit 2018 sind es nun 5.130,00 Euro. Damit ergibt sich eine maximale Jahresprämie, aus der sich die Förderzulage des Staates für das Jahr 2018 errechnet, von 2.825,60 Euro – 2017 waren es noch 2.742,98 Euro.
Die maximale staatliche Zulage beziehungsweise staatliche Prämie beträgt für 2018 somit 120,09 Euro (4,25 Prozent von 2.825,60 Euro), sofern der PVZ-Sparer in diesem Jahr mindestens 2.825,60 Euro in den Vertrag einzahlt. Das ist seit 2012 der höchste Wert. Fragen zur staatlichen Förderung und der individuell passenden Auswahl der Altersvorsorgeform beantwortet auf Wunsch ein Versicherungsfachmann.
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