20.12.2017

Für ein unfallfreies Silvesterfeuerwerk

(kunid) Wer glaubt, dass ein Silvesterfeuerwerk ein ungefährlicher Spaß ist, der irrt gewaltig. Insbesondere der falsche oder leichtsinnige Umgang damit, aber auch die Benutzung von in Österreich nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern führen jedes Jahr zu zahlreichen Haus- und Autobränden, aber auch zu schweren Augenverletzungen und Verbrennungen bei Personen. Dabei lässt sich das Unfallrisiko erheblich reduzieren, wenn man bestimmte Verhaltensregeln einhält.

Typische Silvesterfeuerwerks-Körper wie Feuerwerksraketen, Knallfrösche, Batteriefeuerwerke und Fontänen dürfen gemäß Pyrotechnikgesetz ganzjährig, das heißt auch an Silvester, nicht innerhalb eines Ortes genutzt werden. Der jeweilige Bürgermeister kann diese Regelung mit einer Verordnung jedoch lockern und beispielsweise das Zünden von Feuerwerkskörpern zu bestimmten Zeiten zum Beispiel zur Silvesternacht und/oder in bestimmten Ortsgebiete erlauben.

Generell verboten ist jedoch das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden, Orten oder Anlagen wie Tankstellen. Sie dürfen zudem in oder in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen nicht verwendet werden. Eine Behörde, wie eine Bezirkshauptmannschaft, kann auch weitere örtliche Einschränkungen ausgeben und beispielsweise verbieten, dass ein Feuerwerk in der Nähe von trockenen Wäldern gezündet wird.

Zugelassene Feuerwerkskörper

Des Weiteren dürfen nur hierzulande zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Denn so manche Grauimporte, die nicht von regulären Geschäften angeboten werden, enthalten laut Experten zu viel Schwarzpulver oder einen viel stärker reagierenden Blitzknallsatz, sodass die Sprengwirkung oder der Schallpegel gesundheitsgefährdend sind. Einige gehen auch zu früh los, wodurch dem Nutzer zu wenig Zeit bleibt, um nach dem Zünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu erreichen.

Nach Angaben des Bundeskanzleramtes ist seit dem 4. Jänner 2016 auch der Besitz und die Verwendung von sogenannten Schweizer Krachern (Piraten), die einen Blitzknallsatz und nicht Schwarzpulver enthalten, strafbar. Laut Experten können illegale Feuerwerkskörper zu schweren Verletzungen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen oder Lungenschäden führen. Daher dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die ein CE-Zeichen, den Name und die Adresse des Herstellers oder des Importeurs sowie eine Registriernummer tragen.

Zudem müssen die sogenannte Feuerwerkskategorie und das gesetzlich geregelte Alter, ab wann der jeweilige Feuerwerkskörper verwendet werden darf, angegeben und eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. Die Registriernummer wird von einem offiziell zugelassenen Prüfinstitut, das die Qualitätssicherung des Herstellers überwacht, vergeben. Die Registriernummer, die die Prüfstelle vergibt, beginnt mit der vierstelligen Prüfstellenkennnummer der Prüfstelle, darauf folgt die Nennung der Kategorie des Feuerwerks und eine weitere von der Prüfstelle vergebene mehrstellige Nummer.

Welcher Feuerwerkskörper von wem gekauft werden darf

Die Kategorie, in der der jeweilige Feuerwerkskörper eingeteilt ist, hängt unter anderem von der Gefährlichkeit, dem Lärmpegel und der Verwendungsart ab. Feuerwerke der Kategorie F1 sind weniger gefährlich und können, sofern nichts anderes vermerkt ist, in Räumen verwendet werden, wie zum Beispiel Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen. Sie dürfen von Personen ab 12 Jahren gekauft und auch genutzt werden. Doch auch Kinder ab diesem Alter sollten diese Kleinstfeuerwerke nie unbeaufsichtigt benutzen.

Die typischen Klein- oder Silvesterfeuerwerke wie Feuerwerksraketen, Fontänen und Knallkörper zählen zur Kategorie F2. Es handelt sich dabei um Feuerwerkskörper, die ausschließlich im Freien verwendet und nur von ab 16-Jährigen gekauft werden dürfen. Auch die Nutzung ist nur Personen ab 16 Jahren erlaubt.

Ab Kategorie F3, in der Großfeuerwerke, wie sie zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden, eingestuft sind, ist eine Genehmigung zum Kauf, zur Nutzung und eventuell auch ein Fachkundenachweis zur Verwendung notwendig. Zudem muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Feuerwerkskörper richtig platzieren

Zur Unfallvermeidung ist neben der Nutzung von nur zugelassenen Feuerwerkskörpern auch auf eine sichere Verwendung zu achten. Grundsätzlich ist unbedingt die beiliegende Gebrauchsanweisung des Feuerwerks zu befolgen. Feuerwerksartikel dürfen prinzipiell nie am Körper, also weder in der Hosen- oder Jackentasche noch in einer Umhängetasche transportiert werden.

Raketen sind nur aus standsicheren Rohren oder vor dem Umfallen gesicherten Flaschen heraus zu starten. Es reicht nicht, wenn man den Stab einer Rakete einfach in die Erde oder in eine leere Flasche, die leicht umfallen kann, steckt. Zudem sollten sich weder Äste noch andere Hindernisse wie ein Balkon oder eine Markise und insbesondere auch keine Personen in der voraussichtlichen Flugbahn der Raketen befinden. Hierbei ist auch die Windrichtung zu beachten.

Alle Feuerwerkskörper wie Raketen, Feuerkreisel oder Knallkörper müssen immer vom Boden und dürfen nicht vom Balkon aus gezündet sowie nicht von oben heruntergeworfen werden. Sie dürfen zudem beim Zünden niemals in die Hand genommen werden und nicht auf Menschen oder Tiere gerichtet sein.

Gefährliche Blindgänger

Feuerwerksartikel, die nicht explodiert sind, sogenannte Blindgänger, sollten auf keinen Fall aufgehoben oder erneut angezündet werden, denn mögliche Spätzündungen oder verspätete Explosionen können zu schweren Verletzungen führen. Sie sollten frühestens 15 Minuten, nachdem sie vergeblich gezündet wurden, mit Wasser übergossen und so unschädlich gemacht werden.

Doch nicht nur der Nutzer von Feuerwerkskörpern, auch die Zuschauer können ihre Unfallgefahr reduzieren. Sie sollten einen größtmöglichen Sicherheitsabstand wahren und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Während der Zeit, in der Feuerwerkskörper gezündet werden, ist es wichtig, die Türen und Fenster geschlossen zu halten, damit kein gezündeter Feuerwerkskörper versehentlich ins Haus oder in die Wohnung gelangt und dort einen Brand verursacht.

Beim Wegräumen der gezündeten Feuerwerkskörper am Neujahrstag gilt: Grundsätzlich sollten niemals Kinder Feuerwerksreste aufsammeln, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nicht doch noch ein explosionsfähiger Blindgänger darunter ist. Weitere Sicherheitstipps sowie detaillierte Hinweise, welche Feuerwerkskörper unter die einzelnen Kategorien fallen und wie die Kennzeichnung zugelassener Artikel aussieht, enthält die beim Bundesministerium für Inneres herunterladbare PDF-Datei „Pyrotechnik“.


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