(kunid) Inwieweit sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch wenn die Prämie für einen neuen Versicherungsvertrag auf den ersten Blick günstiger erscheint, heißt das noch lange nicht, dass im Vergleich zur bisherigen Polizze auch der Versicherungsumfang und die Kundenbetreuung wenigstens gleich gut sind.
Um einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen, um eventuell das darin versicherte Risiko mit einer neuen Police bei einem anderen Versicherer abzusichern, muss der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) bestimmte Kündigungsfristen beachten. Die übliche Kündigungsfrist für eine Unfall- oder eine Sachversicherung wie eine Haushalts-, Eigenheim-, Rechtsschutz- oder Haftpflicht-Polizze beträgt in der Regel ein bis drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf).
Ist beispielsweise als Vertragsablauf der 1. Januar eines Jahres vereinbart, muss bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist spätestens am 30. September des Vorjahrs die schriftliche Kündigung des Versicherungsnehmers beim Versicherer eingegangen sein. Bei Kfz-Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise einen Monat zum Vertragsablauf. Ist der Vertragsablauf der 1. Jänner des nächsten Jahres, muss eine vom Versicherungsnehmer gewünschte Kündigung der Kfz-Polizze dem Versicherer bis spätestens am 30. November schriftlich vorliegen.
Teure Versicherungslücken vermeiden
Um sicherzugehen, dass sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer wegen einer günstigeren Prämie, im Schadenfall nicht doch als Fehler erweist, sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherungsumfang der neuen Police nicht schlechter ist als beim bisherigen Vertrag. Anderenfalls kann es sein, dass ein eingetretener Schaden, den die bisherige Polizze übernommen hätte, wenn sie nicht gekündigt worden wäre, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag nicht abgesichert ist und man deswegen die Schadenkosten selber tragen muss.
Besonders ärgerlich ist das, wenn der Schaden höher ist als die Prämienersparnis, die man durch den Versichererwechsel erzielt hat. Ist zum Beispiel in der neuen Haushaltspolizze im Gegensatz zum bisherigen Vertrag kein privater Haftpflichtschutz inkludiert und besteht auch sonst keine Privathaftpflicht-Polizze, muss man selbst für den entstandenen Schaden aufkommen, den man versehentlich einem anderen zugefügt hat. Dabei können solche Missgeschicke, für die man laut Gesetz in unbegrenzter Höhe haftet, leicht einen sechs- oder siebenstelligen Eurobetrag erreichen.
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer verletzt oder gar getötet wird. Doch auch schon ein kleineres Malheur, zum Beispiel, wenn man versehentlich beim Essen bei Freunden ein Glas Rotwein umstößt und dadurch den Teppich ruiniert, kann finanziell schmerzen. Ist eine private Haftpflichtversicherung in der Haushaltspolizze inkludiert, übernimmt diese den angerichteten Schaden bis zur vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme, wehrt gegebenenfalls aber auch unberechtigte Forderungen Dritter ab.
Nicht immer ist ein Wechsel für eine Prämienersparnis notwendig
Neben dem Versicherungsumfang sollte man sich bei einem geplanten Versichererwechsel auch über die gewünschte Kundenbetreuung Gedanken machen. Denn Versicherungs-Gesellschaften, die mit Vermittlern zusammenarbeiten, bieten meist auch einen Vor-Ort-Service. Dagegen kann der Kunde bei einem Versicherer ohne Versicherungsvermittler, wie dies bei reinen Internet- oder Direktversicherern üblich ist, seine Anliegen meist nur telefonisch oder online klären.
Übrigens: Wer einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, sollte sich, bevor er seine bestehende Polizze fristgerecht kündigt, vergewissern, dass er durch den ausgewählten anderen Versicherer Versicherungsschutz erhält. Denn ein Antrag auf eine Haftpflicht-, Haushalts-, Eigenheim-, Unfall-, Kfz-Kasko- oder Rechtsschutz-Versicherung kann vom neuen Versicherer auch abgelehnt werden, wenn der bisherige Versicherer bereits für zahlreiche Schäden, die man als Kunde hatte, Versicherungsleistungen erbracht hat.
Daher sollte ein bestehender Versicherungsvertrag bei einem Versichererwechsel immer erst gekündigt werden, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Antragsannahme vorliegt, damit man nicht ungewollt ohne Versicherungsschutz dasteht. Grundsätzlich empfiehlt es sich vor einem Wechsel aus Kostengründen, mit dem Vermittler oder Versicherer zu sprechen. Oft lässt sich schon durch den Ausschluss individuell nicht notwendiger Leistungen, die Umstellung auf einen anderen Tarif oder bereits durch die Änderung der Zahlweise die Versicherungsprämie reduzieren.
Fragen? – Treten Sie mit uns in Kontakt!