(kunid) Der Preis für einen neuen Pkw liegt meist bei rund ein bis drei Jahresgehältern eines Durchschnittsverdieners. Und auch ein guter Gebrauchter kostet in der Regel mehrere Tausend Euro. Für viele Autobesitzer wäre es daher ein finanzielles Problem, wenn sie nach einem Kfz-Diebstahl oder einem selbst verschuldeten Unfall selbst für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen müssten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht wurden. Zudem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab. Wenn jedoch der eigene Wagen gestohlen wird, erhält der Bestohlene keinen Cent, wenn „nur“ eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Auch wenn der Wagen durch Hagel, Sturm, Brand, Lawinen oder Überschwemmung beschädigt wird oder ein Unfallverursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, weil er unerkannt flüchtete, bleibt der Pkw-Besitzer ohne eine passende Kaskoabsicherung auf den Schadenkosten sitzen. Das Gleiche gilt, wenn der Autobesitzer oder ein anderer berechtigter Fahrer selbst fahrlässig einen Unfall verursacht und dabei das eigene Auto zu Schaden kommt.
Bei einem Unfall oder einem Diebstahl
Wer sich einen fabrikneuen oder auch teuren gebrauchten Pkw anschafft, sollte daher eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese deckt unter anderem Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verursachten Unfall entstanden sind, ab. Auch Kfz-Schäden durch Dritte, die nicht zur Haftung herangezogen werden können, wie dies zum Beispiel bei unbekannten Unfallflüchtigen oder auch bei Vandalismusschäden durch Unbekannte der Fall ist, übernimmt eine bestehende Vollkasko.
Zudem ist bei einer solchen Kaskoabsicherung automatisch auch der Versicherungsschutz durch die Teilkaskoversicherung, auch Elementarkasko genannt, enthalten. Eine Teilkaskoversicherung tritt beispielsweise ein, wenn das eigene Fahrzeug gestohlen oder durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawine, Schneedruck, Überschwemmung sowie bei einem Unfall mit Haarwild beschädigt wurde.
Was Neuwagenbesitzer beachten sollten
Besonders zu beachten für Neuwagenbesitzer: Durch die Kaskoversicherung wird je nach Vereinbarung bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl entweder der Marktwert, also der Wert des Wagens bei Schadeneintritt, oder der Neuwert des Autos erstattet. Neufahrzeuge verlieren jedoch oftmals bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 30 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.
Wird nur der Marktwert erstattet, müsste der Besitzer eines Neuwagens schon innerhalb eines Jahres nach dem Autokauf wegen des hohen Wertverlustes mit erheblichen finanziellen Einbußen im Vergleich zum Kaufpreis rechnen. Wer einen Neuwagen hat, sollte daher darauf achten, dass in der Vollkaskoversicherung eine sogenannte Neupreis- oder auch Neuwertentschädigung vereinbart ist.
Zeitlich gestaffelte Neuwertentschädigung
Je nach Vertragsvereinbarung erhält dann der Kfz-Besitzer nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls den Neuwert erstattet, wenn das Schadenereignis innerhalb sechs, zwölf, 18 oder auch 24 Monaten nach dem Kauf eingetreten ist. Zusätzlich kann im Rahmen einer Neuwertentschädigung vereinbart sein, dass bei einem späteren Unfall mit Totalschaden nicht nur der Wiederbeschaffungswert, sondern maximal ein zeitabhängiger fester Prozentsatz des Kauf- oder Listenpreises erstattet wird.
So kann vereinbart sein, dass bei einem Unfall mit einem Totalschaden in den ersten sechs Monaten nach der Erstzulassung der Neuwert und bei einem entsprechenden Unfall zwischen dem siebten und zwölften Monat der Erstzulassung maximal 90 Prozent des Listenpreises erstattet werden. Das heißt, im Falle eines Totalschadens würde der Versicherte auch zwölf Monate nach der Erstzulassung 90 Prozent des Neupreises erhalten, obwohl das Auto nach dieser Zeit beispielsweise nur noch 70 oder 80 Prozent des Listenpreises tatsächlich wert gewesen wäre.
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