(kunid) Wer mit dem Cabrio unterwegs ist, sollte insbesondere, wenn er das Fahrzeug parkt, einiges beachten, um es Dieben nicht zu einfach zu machen. Wer zu leichtsinnig ist, riskiert unter Umständen auch seinen Kaskoschutz.
Wird einem das Auto gestohlen, ersetzt eine optional abgeschlossene Teilkaskoversicherung den Schaden abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn das Fahrzeug oder fest mit dem Pkw verbundene Fahrzeugteile wie ein Radio geklaut wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen geschlossenen Wagen mit festem Dach oder ein Cabrio handelt.
Die Teilkasko deckt zudem Schäden durch Brand, Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden und Kurzschlussschäden an der Verkabelung ab. Einige Versicherer bieten je nach Vertragsvereinbarung Versicherungsschutz für weitere Risiken wie Marderbiss, Zusammenstoß mit allen Tierarten und Naturgefahren wie Lawinen und Überschwemmung.
Wenn das Stoffdach aufgeschlitzt wird
Von der Teilkasko werden auch alle Beschädigungen, die im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl stehen, übernommen. Dies ist besonders auch für Cabriofahrer wichtig: Wenn ein Dieb ein eingebautes Radio stiehlt und dafür, um in das Pkw-Innere zu kommen, das Stoffverdeck vorher aufschlitzt, wird nicht nur das Radio, sondern auch das beschädigte Stoffverdeck vom Teilkaskoversicherer ersetzt.
Wird das Verdeck jedoch aufgeschlitzt, ohne dass etwas aus dem Wageninneren gestohlen wurde, kommt für das beschädigte Dach die Teilkaskoversicherung nur auf, wenn Vandalismus- und Parkschäden – zum Teil optional gegen Aufpreis zu vereinbaren – mitversichert sind. Ist dies nicht der Fall, würde nur eine Vollkaskoversicherung, wenn vorhanden, den Schaden ersetzen.
Grundsätzlich übernimmt eine Vollkaskoversicherung nämlich mut- oder böswillige Beschädigungen Unbekannter, wie das Aufschneiden eines Cabriodaches oder das Zerkratzen des Lackes durch Fremde. Zudem ersetzt sie Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen vom Pkw-Fahrer selbst verschuldeten Unfall fahrlässig verursacht wurden. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet zudem automatisch den Teilkasko-Schutz.
So lässt sich das Diebstahlrisiko minimieren
Wer sein Cabrio an einem unbeaufsichtigten Platz abstellt, kann das Diebstahlrisiko nach Polizeiangaben vermindern, wenn er grundsätzlich das Verdeck schließt. Dies ist auch hinsichtlich des Kaskoschutzes wichtig: Denn prinzipiell kann ein Cabrio zwar offen geparkt werden – jedoch nur für kurze Zeit und nur, wenn das Diebstahlrisiko gering ist, wie es beispielsweise tagsüber an einer belebten Straße der Fall wäre –, um den Kaskoschutz nicht zu gefährden. Wichtig ist zudem, dass die Fenster und Türen geschlossen, Ablagefächer abgesperrt und die Lenkradsperre eingerastet wurde.
Wer beispielsweise sein Auto ohne Verdeck auf einen öffentlichen oder wenig belebten Parkplatz längere Zeit parkt beziehungsweise es stundenlang in einem Parkhaus stehen lässt, muss sich unter Umständen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. In diesem Fall müsste die Teilkasko-Versicherung, die für Diebstahlschäden normalerweise aufkommt, nur teilweise oder gar nicht leisten. In manchen Kfz-Verträgen kann aber auch die grobe Fahrlässigkeit zum Teil gegen Aufpreis und/oder bis zu einer bestimmten Schadenhöhe mitversichert werden.
Wertvolle Gegenstände, etwa ein Smartphone oder eine Handtasche, und Kfz-Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wie ein mobiles Navigationsgerät, sollten grundsätzlich nicht im geparkten Wagen liegen gelassen werden. Zum einen ziehen solche Dinge Gelegenheitsdiebe an, zum anderen werden sie bei einem Diebstahl nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.