08.08.2016

Damit ein Maschinenschaden kalkulierbar wird

(kunid) Die Anschaffungs- und Wartungskosten von Produktions-, Be- und Verarbeitungsanlagen sind in der Regel berechenbare Größen. Die Reparatur- und Folgekosten, die ein ungeplanter Maschinenschaden mit sich bringen kann, können hingegen oftmals nicht im Voraus beziffert werden. Doch es gibt Versicherungs-Polizzen, die auch ein solches Risiko mittels einer bekannten Prämienhöhe absichern und so kalkulierbar machen.

Es gibt viele Gründe, wie Materialfehler, menschliches Versagen, technische Störungen oder auch höhere Gewalt, warum eine Maschine oder Anlage in einem Betrieb, unvorhergesehen ihren Dienst verweigern kann. Ein solcher Ausfall kostet dem Unternehmen nicht nur Zeit und Geld für Reparaturen, beispielsweise für Ersatzteile, De- und Remontage sowie Frachtkosten. Um einen durch den Maschinenstreik drohenden Produktionsstillstand zu vermeiden, können zudem Kosten für Leihgeräte, für eine Ersatzproduktion oder auch teure Sonn- und Feiertagszuschläge hinzukommen.

Kann ein Produktionsausfall nicht verhindert werden, kommen zudem Ertragsausfälle hinzu. Mit den passenden Versicherungspolizzen lassen sich jedoch fast alle Kosten, die durch einen plötzlichen Anlagen- oder Maschinendefekt entstehen können, auffangen. Somit werden für einen Unternehmer die unabsehbaren Folgekosten eines Anlagenstillstandes durch die Prämien für die entsprechenden Versicherungspolizzen kalkulierbar.

Rundumabsicherung für Maschinen und Anlagen

So zahlt beispielsweise eine Maschinenversicherung, auch Maschinenkasko- oder Maschinenbruch-Versicherung genannt, die notwendigen Reparaturkosten und andere vereinbarte Ausgaben, wenn ein Versicherungsschaden eingetreten ist. Versicherbare Kosten sind unter anderem notwendige Ersatzteilkosten, Lohnkosten oder auch De- und Remontagekosten.

Sind die Reparaturkosten höher als der tatsächliche Wert der Maschine, wird der Zeitwert – also der Wert, den die Maschine unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Gebrauch noch hat – ersetzt.

Versicherbar ist bei manchen Polizzen optional auch der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Maschine oder Anlage, also die Kosten für die Neuanschaffung einschließlich der Fracht- und Montagekosten.

Allround-Absicherung

Ergänzend zu einer Gewerbe- oder Betriebs-Inhaltsversicherung, die neben dem Betriebsinventar oftmals auch Maschinen gegen Schäden durch Brand, Leitungswasser und Sturm versichert, sind mit einer Maschinenversicherung eine Vielzahl weiterer Risiken versichert.

Eine Maschinenversicherung leistet beispielsweise bei Schäden, die auf Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern beruhen oder die Folge des Versagens von Mess-, Regel- oder Sicherheits-Einrichtungen sind.

Abgedeckt sind in der Regel zudem Defekte durch technische Störungen, wie Kurzschluss, Überspannung, Schmiermittelmangel, Über- oder Unterdruck, aber auch durch Sturm, Frost und Eisgang. Selbst Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Schädigung durch Dritte sind üblicherweise versichert.

Versicherbare Maschinen

In der Maschinenversicherung sind in der Regel stationäre Maschinen und Anlagen versicherbar. Darunter zählen Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, aber auch Mess- und Regeltechnikanlagen sowie Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen. Dazu zählen beispielsweise Dreh-, Fräs-, Druck- und Falzmaschinen, Schneid-, Schweiß- und Lackieranlagen, Pressen, Turbinen, Generatoren, Kessel, Kompressoren und Pumpen.

In einigen Maschinenversicherungen können auch fahr- und transportierbare Maschinen versichert werden. Darunter fallen fahrbare und transportable Mess-, Prüf-, Werkstatt- und Sicherungsmaschinen, Baumaschinen wie mobile Krane, Betonmischanlagen, Bagger, Walzen, aber auch landwirtschaftliche Maschinen, Hub- und Gabelstapler sowie fahrbare Silos und Förderanlagen.

Diese fahrbaren oder transportablen Maschinen können in einer Maschinenversicherung neben den bereits genannten Risiken auch gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie durch Überschwemmung oder Erdbeben versichert werden.

Damit der Ertrag gesichert ist

Zusätzlich zu den Reparatur- und Wiederbeschaffungs-Kosten lassen sich auch andere Kosten, die bei einem Anlagen- und Maschinenausfall möglich sind, absichern. Eine sinnvolle Ergänzung zu einer Maschinenversicherung ist eine Maschinenmehrkosten-Versicherung und eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Polizze.

Eine Maschinenmehrkosten-Polizze deckt die Kosten ab, um eine nach einem Maschinenausfall notwendig gewordene Ausweichproduktion durch Leihmaschinen, alternative Fertigungsverfahren oder den Zukauf von Fertig- oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung zu bezahlen. Somit können zugesagte Liefertermine eingehalten und eventuell vereinbarte Konventionalstrafen vermieden werden.

Doch auch ein möglicher Ertragsausfall durch einen unvorhergesehenen Maschinen- oder Anlagenstillstand lässt sich durch eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung aufgefangen. Dadurch ist unter anderem sichergestellt, dass ein Betrieb nicht aufgrund einer defekten Maschine in finanzielle Schwierigkeiten beispielsweise durch laufende Fixkosten wie Löhne und Gehälter gerät.


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