22.01.2018

So bleibt eine Firma auch im neuen Jahr gut abgesichert

(kunid) In der Regel wird in Unternehmen zum Anfang eines neuen Jahres ermittelt, wie hoch unter anderem der Umsatz und die Ausgaben sowie der Gewinn oder Verlust des Betriebes im Vorjahr insgesamt waren. Viele Firmenversicherungs-Polizzen müssen bei geänderten Werten angepasst werden, damit die Versicherungssummen im Schadenfall nicht zu niedrig oder die Versicherungsprämien für den tatsächlich benötigten Versicherungsschutz nicht zu hoch sind.

Wie hoch die Versicherungssummen bei Firmenversicherungen sein müssen, hängt oft von den tatsächlichen Werten des versicherten Unternehmens wie Umsatz, Gewinn, Ausgaben und Anlagevermögen ab. Bei der Geschäftsinhalts- und/oder Elektronikversicherung ist es beispielsweise wichtig, dass die Versicherungssummen dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprechen.

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor und im Schadenfall kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen. Es wird also nicht der volle Schaden bezahlt. Ist die Versicherungssumme jedoch zu hoch, wird auch im Schadenfall maximal der entstandene Schaden erstattet. Zudem würde in dem Fall die Firma in Relation zum tatsächlich benötigten Schutz unnötig viel Prämie bezahlen, da die Versicherungssumme in der Regel die Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie ist.

Die richtige Versicherungssumme ist wichtig

Auch bei Versicherungen wie einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung, die die Einnahmen einer Firma absichern, wenn zum Beispiel ein Feuer zum Betriebsstillstand führt, ist eine ausreichende Versicherungssumme existenziell für ein Unternehmen. Sie sollte in der Regel so hoch sein wie der aktuelle oder zu erwartende Betriebsgewinn zuzüglich der fortlaufenden Ausgaben und Kosten.

Kommt es zum Beispiel wegen eines Brandes zu einem Betriebsstillstand, ersetzt eine solche Polizze in der Regel bis die Firma ihre Tätigkeit wiederaufnehmen kann, maximal bis zum vereinbarten Zeitraum (Haftungszeitraum), die Fixkosten und die durch den Ausfall entgangenen Gewinne.

So ist sichergestellt, dass die Firma auch bei einem Stillstand nicht durch die fortlaufenden Kosten wie Finanzierungs- und/oder Lohnkosten, die auch anfallen, wenn der Betrieb stillsteht, in finanzielle Schieflage gerät. Ist jedoch die Versicherungssumme zu niedrig, ist auch die Auszahlung des Versicherers niedriger, was dazu führen kann, dass die Fixkosten eines Betriebes damit nicht abgedeckt werden können.

Geänderte Werte melden

Wenn die Auswertungen einer Firma für das abgelaufene Jahr vorliegen, ist es daher für Unternehmer sinnvoll zu prüfen, ob die vereinbarten Versicherungssummen in den Firmen-Polizzen auch den tatsächlich versicherten Summen und Werten entsprechen. Haben sich relevante Werte wie Umsatz und Gewinn verändert oder gab es Änderungen beim Inventar beispielsweise durch Neuanschaffungen, den Ersatz veralteter Einrichtungen und Maschinen oder den Verkauf von Anlagen, sollte man dies den entsprechenden Versicherern melden.

Es gibt aber auch Versicherungspolizzen, wie beispielsweise bei manchen Betriebshaftpflicht-Polizzen, bei denen die Prämienberechnungs-Grundlage die Anzahl der Mitarbeiter oder die Lohnsumme ist. Auch hier sollte mindestens einmal im Jahr jeweils der aktuelle Wert dem Versicherer gemeldet werden.

Doch nicht immer reichen die Werte vom letzten Jahr, um eine Unterversicherung zu verhindern. Wer sichergehen möchte, dass es durch eine Neuanschaffung oder eine unerwartet positive Geschäftsentwicklung im Laufe des Jahres nicht doch zu einer Unterversicherung kommt, hat oftmals mehrere Möglichkeiten.

Vereinbarungen, um eine Unterversicherung zu vermeiden

Für bestimmte versicherte Gegenstände wie Vorräte kann in vielen Versicherungspolizzen eine sogenannte Versicherung auf „Erstes Risiko“ für eine bestimmte Wertgrenze vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass im Schadenfall eine bestehende Unterversicherung für diese Gegenstände bis zur vereinbarten Wertgrenze folgenlos bleibt. Im Schadenfall wird jedoch maximal bis zur vereinbarten Wertgrenze bezahlt, auch wenn der Schaden tatsächlich höher ist, zum Beispiel, weil der tatsächliche Wert des komplett beschädigten Gegenstandes über der vereinbarten Versicherungssumme liegt.

In einigen Polizzen kann auch eine Wertzuschlags- oder -anpassungsklausel vereinbart werden, um eine Unterversicherung, die sich aus den Preisentwicklungen für Güter ergeben kann, zu verhindern. Die Versicherungssummen werden in dem Fall automatisch entsprechend den Preisentwicklungen, die die versicherten Gegenstände haben, oder in Höhe eines individuell festgelegten Prozentsatzes angepasst. Typisch sind solche Wertzuschlagsklausel-Vereinbarungen zum Beispiel für Gebäude, aber auch für technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen.

Es gibt bei manchen Polizzen auch die Möglichkeit, zur Versicherungssumme einen prozentualen Anteil davon oder einen festgelegten Betrag als Vorsorge mitzuversichern. Besteht eine solche Vorsorgevereinbarung, wird ein Schaden, bei dem die Schadenhöhe nicht größer ist als die Versicherungssumme und die vereinbarte Vorsorge zusammen, vollständig bezahlt.


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