(kunid) Legales Graffiti und Street Art ist bei den Österreichern an und für sich nicht unbeliebt. Es gibt aber naturgemäß immer wieder Störenfriede/Schmutzfinken, die die Hausbesitzer zur Weißglut treiben. Wie sieht es aus rechtlicher Sicht aus? Damit hat sich der österreichische Versicherungsverband VVO beschäftigt.
Im Stadtbild sind sie mehr als nur präsent, manche Graffitis stechen richtig ins Auge bzw. beleidigen dieses sogar.
Ganz besonders in Städten begleiten uns Graffitis und Street Art: Mit teils enormem Aufwand werden Kunstwerke (mit und ohne Anführungszeichen) an Wände, Brücken und Züge gesprayt, deren besondere Eigenschaft ihre Vergänglichkeit ist.
So kommen immer wieder neue Bildnisse hinzu, während andere wieder verschwinden.
Welche Standpunkte kann man zu Graffitis einnehmen?
Einerseits … andererseits
Viele Städte haben dabei den künstlerischen Wert und die damit verbundene Möglichkeit dem Stadtbild Charakter zu geben, erkannt und stellen legale Flächen zum Besprayen zur Verfügung.
Neben der Förderung der künstlerischen Freiheit wird so zugleich auch das Besprayen illegaler Flächen eingedämmt.
Dazu Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO: „Street Art auf legalen Flächen kann wesentlich zum Charakter einer Stadt beitragen und ist zu begrüßen.“
Andererseits: „Eine Grenze ist jedoch überschritten, wenn Privatbesitz besprayt wird.“
Wenn es legal ist …
Um herauszufinden, wie Graffiti und Street Art von der österreichischen Bevölkerung wahrgenommen werden, hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) eine repräsentative Befragung von 1.000 Österreichern im Alter von 18 bis 75 Jahren durchgeführt.
Dabei zeigte sich, dass legales Graffiti und Street Art überwiegend befürwortet werden und sich die Österreicher mehr künstlerische, legale Street Art im öffentlichen Raum wünschen.
Illegales Graffiti wird jedoch eher negativ bewertet, vor allem, wenn dabei Schäden an Privat- oder Firmeneigentum entstehen.
„In unserer Erhebung gaben 57 % der Befragten an, in den letzten zwei Jahren in ihrem unmittelbaren Umfeld von Graffiti betroffen gewesen zu sein. Das verdeutlicht, wie weit verbreitet illegales Graffiti – insbesondere im urbanen Umfeld – nach wie vor ist“, betont Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV.
Wenn sie erwischt werden, drohen hohe Haftstrafen
Hier bietet die weitere Erhöhung der legal zur Verfügung gestellten Flächen eine gute Präventionsmöglichkeit.
Rund drei Viertel der Betroffenen haben zumindest einmal bei ihrem Wohnobjekt Graffiti bemerkt, meist ist dies sogar mehrmals erfolgt.
Gering war das Wissen der Betroffenen über die Folgen, die das Graffiti, von welchem sie selbst betroffen waren, nach sich zogen: Rund die Hälfte der Betroffenen konnte nicht beantworten, ob eine polizeiliche Anzeige, Meldung bei der Versicherung oder Täterermittlung erfolgt ist. Und auch eine Schadenssumme konnte nur selten genannt werden.
Dazu ein klares Statement von Mag. Petra Huber-Lintner, Leiterin des Büros für Allgemeine Kriminalität im Bundeskriminalamt (.BK): „Zwischen 4.000 und 5.000 Sachbeschädigungen durch Graffiti werden in Österreich jährlich zur Anzeige gebracht. Wir gehen allerdings davon aus, dass längst nicht alle durch Graffiti verursachten Sachbeschädigungen zur Anzeige gebracht werden und die Dunkelziffer an nicht angezeigten Fällen, sofern keine Privatperson unmittelbar geschädigt wurde, entsprechend hoch ist.“
Die entsprechende Empfehlung lautet daher, „allen Geschädigten, bei Sachschäden durch Graffiti diese zu fotografieren und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.“ Für Sachbeschädigung (§ 125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB) sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Legale Flächen nutzen
Für alle Street-Art-Künstler ist die Website www.spraycity.at/ zu empfehlen, welche einen guten Überblick über Flächen, an denen legal Graffiti und Street Art angebracht werden kann, bietet.
Zu finden sind die legalen Murals (Mauern) vorwiegend im urbanen Raum.
Für Wien sind legale Flächen auch unter www.wienerwand.at/ zu finden.
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