14.05.2025

Jetzt wurde die Pensionsreform mit sieben Punkten vorgestellt

(kunid) Unter anderem sind die neue „Teilpension“ und Änderungen bei der Korridorpension geplant. Reha-Geld und Invaliditätspension sind ebenfalls Ziel von Reformen. Eine „Weiterentwicklung“ wird für die zweite und dritte Säule angedacht. Ganz grundsätzlich soll ein neuer „Nachhaltigkeitsmechanismus“ für das Pensionssystem eingerichtet werden.

ÖVP und Neos haben nun ein Bündel an Maßnahmen, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Pensionen umsetzen will, präsentiert. Die Neos bezeichnen es gar als die „größte Pensionsreform seit 20 Jahren“.

Auf der Liste stehen folgende Punkte

  • Ab 2026 soll das frühestmögliche Antrittsalter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre angehoben werden, die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre steigen.
  • Ebenfalls ab 2026 soll das im April angekündigte neue Modell der „Teilpension“ älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in die Pension ermöglichen, anders als die „wenig flexible“ Altersteilzeit, wie es seitens der Neos heißt. „Wer nur noch halb so viel arbeitet, erhält im Gegenzug eine halbe Pension und zahlt zeitgleich im Rahmen der verbleibenden Arbeitszeit in das eigene Pensionskonto ein.“
  • Ein „Nachhaltigkeitsmechanismus“ soll kommen: Wenn das Ziel eines höheren tatsächlichen Pensionsantrittsalters und der Budgetentlastung bis 2030 nicht erreicht werde, soll automatisch ein gesetzlich verankerter Mechanismus greifen, der die Regierung „zu weiteren Reformen, etwa bei Versicherungsjahren, Pensionsalter oder Beitragssätzen“ verpflichtet.
  • Neupensionisten erhalten pauschal 50 % der Inflationsanpassung im ersten Jahr – unabhängig vom Pensionsmonat. Damit wird ein kompliziertes und intransparentes System durch eine einfache, faire Lösung ersetzt.
  • Es soll Maßnahmen für die Beschäftigung älterer Personen geben, die „altersgerechte Arbeitsplätze fördern, Prävention für gesunde Arbeit im Alltag verbessern und Unternehmen motivieren, Beschäftigte über 60 weiter anzustellen“.
  • Rehabilitationsgeld und Invaliditätspension: Wer teilweise arbeitsfähig ist, solle, wie es heißt, künftig „bessere Chancen auf Teilzeitbeschäftigung erhalten“, etwa Menschen mit chronischen Erkrankungen.
  • sollen weiterentwickelt und zu diesem Zweck die Alterssicherungskommission reformiert werden: Deren Auftrag soll künftig auch die Entwicklung der zweiten und dritten Säule umfassen.

Hattmannsdorfer: „Wir werden länger arbeiten müssen“

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer nannte anlässlich der Vorstellung des Pakets den demografischen Wandel „die Schicksalsfrage für unseren Wohlstand“.

„Heute kommen auf zehn Menschen, die in Pension gehen, nur noch sechs, die in den Arbeitsmarkt nachrücken – bei gleichzeitig dritthöchster Abgabenquote auf Arbeit in der EU“, so Hattmannsdorfer; ohne gegenzusteuern, würden Wirtschaftsstandort und Pensionssystem in Gefahr geraten.

Der demografische Wandel erfordere „langfristige Lösungen“. Hattmannsdorfer: „Wenn wir länger leben, müssen wir auch länger arbeiten.“ Ein Mehr an gesunden Lebensjahren müsse sich in mehr geleisteten Arbeitsjahren widerspiegeln.

Weitere Reformen, wenn jetzige nicht genügen

Arbeit im Alter solle „zur Normalität“ werden. Die geplante Teilpension schaffe einen gleitenden Übergang in die Pension, zusätzlich sollen künftig steuerliche Anreize eine Weiterarbeit nach dem Regelpensionsantrittsalter attraktiver machen.

„Teilpension statt Frühpension“, formulierte Hattmannsdorfer und ergänzte, das faktische Pensionsantrittsalter müsse steigen. Die schrittweise Anpassung der Korridorpension sei der erste Schritt.

„Wenn die jetzt gesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, werden weitere Reformen folgen müssen“, stellte der Minister fest.


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